Moin Gunnar,

das weiß ich selber nicht. Ich vermute, daß der Zuschlag an einen
privaten Dienstleister in der Hinsicht eigentlich erst nach einer
Ausschreibung durch die Finanzbehörde, die für die Bezirksämter
zuständig ist, erfolgen könnte. Ob diese schon gelaufen ist, und mit
welchem Ergebnis, lässt sich sicherlich über eine Anfrage in Erfahrung
bringen. Auch ob der Bezirk über die bereitgestellte Funktionalität
hinaus einen Erlös dafür bekommt.

Ansonsten wäre denkbar, daß wir im Rahmen der Freifunk-Diskussion im
Bezirk einen Antrag stellen, daß Freifunk Hamburg eingeladen wird in
einem bezirklichen Ausschuss das Projekt Freifunk allgemein vorzustellen
und Fragen zu beantworten. Scheinbar ist da noch einiges an
Nachholbedarf gerade für die Verwaltung. Dadurch daß der Bezirk
Hamburg-Nord die zentralen IT-Dienstleistungen für die anderen
Bezirksämter miterledigt, hätte das den zusätzlichen Charme, daß die
anderen Bezirke auch was davon hätten.

Viele Grüße,
  Markus



Am 04.02.2016 um 17:40 schrieb Gunnar Klauberg:
> Ist bekannt auf welcher Grundlage ein privater Anbieter wie die
> Telekom denn zu dem Zuschlag für öffentliches WLAN in den
> Bezirksämtern kommt und vor "Konkurrenz" geschützt werden muss? Ich
> nehme mal an, nach der zeitlichen Begrenzung erwirtschaftet die
> Telekom in den Bezirksämtern dann Erlöse (darunter fällt für mich
> auch ein Mehrwert für ihre Bestandskunden mit Flatrate) oder senkt
> Kosten/Auslastung ihres lizensierten Spektrums mit gleichzeitiger
> Kundenbindungsmaßnahme. Gibt es dafür entsprechende Mietkosten oder
> Umsatzbeteilungen die dem Bezirk zufliessen oder der Telekom
> entstehen? Vielleicht ist ja auch die Werbung via SSID oder sogar
> "Hotspot-Aushängen" der Telekom etwas wert. Bekommt der Bezirk dafür
> was? Erlöslose Aktivtät (und Investition!) ist bei einem
> börsennotierten Unternehmen erstmal grundsätzlich zu verneinen, sonst
> würden sich die Aufsichtsräte ganz schön was anhören müssen.
> 
> Nicht falsch verstehen. Ich kenne diese Situation nicht genau. Und
> ich finde kommerzielle Angebote grundsätzlich auch gut. Die können
> sicher was gutes leisten. Wahrscheinlich auch mehr als wir. Wenn dazu
> aber in öffentlichen Gebäuden Installationen stattfinden und
> öffentliche Bandbreite freigehalten werden muss oder sonst wie 
> Exklusivitätsvereinbarungen existieren, dann ist das ein Geben und 
> Nehmen, eine Vermarktung öffentlichen Gutes, an der die
> Öffentlichkeit (hier das Bezirksamt) auch entsprechend zu beteiligen
> ist. Ansonsten geniessen da nur Telekomkunden eine besondere
> Behandlung und die Telekom eine Entlastung ihres lizensierten
> Spekturms.
> 
> Gunnar

-- 
Twitter: https://twitter.com/CarlKnutsen

_______________________________________________
Freifunk mailing list
[email protected]
https://www.hamburg.ccc.de/mailman/listinfo/freifunk

Antwort per Email an