Moin,
es gibt ein Update:

https://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1004100

Gruß
kantorkel

On 02/06/2016 05:46 PM, Markus Pöstinger wrote:
> Moin Gunnar,
> 
> das weiß ich selber nicht. Ich vermute, daß der Zuschlag an einen
> privaten Dienstleister in der Hinsicht eigentlich erst nach einer
> Ausschreibung durch die Finanzbehörde, die für die Bezirksämter
> zuständig ist, erfolgen könnte. Ob diese schon gelaufen ist, und mit
> welchem Ergebnis, lässt sich sicherlich über eine Anfrage in Erfahrung
> bringen. Auch ob der Bezirk über die bereitgestellte Funktionalität
> hinaus einen Erlös dafür bekommt.
> 
> Ansonsten wäre denkbar, daß wir im Rahmen der Freifunk-Diskussion im
> Bezirk einen Antrag stellen, daß Freifunk Hamburg eingeladen wird in
> einem bezirklichen Ausschuss das Projekt Freifunk allgemein vorzustellen
> und Fragen zu beantworten. Scheinbar ist da noch einiges an
> Nachholbedarf gerade für die Verwaltung. Dadurch daß der Bezirk
> Hamburg-Nord die zentralen IT-Dienstleistungen für die anderen
> Bezirksämter miterledigt, hätte das den zusätzlichen Charme, daß die
> anderen Bezirke auch was davon hätten.
> 
> Viele Grüße,
>   Markus
> 
> 
> 
> Am 04.02.2016 um 17:40 schrieb Gunnar Klauberg:
>> Ist bekannt auf welcher Grundlage ein privater Anbieter wie die
>> Telekom denn zu dem Zuschlag für öffentliches WLAN in den
>> Bezirksämtern kommt und vor "Konkurrenz" geschützt werden muss? Ich
>> nehme mal an, nach der zeitlichen Begrenzung erwirtschaftet die
>> Telekom in den Bezirksämtern dann Erlöse (darunter fällt für mich
>> auch ein Mehrwert für ihre Bestandskunden mit Flatrate) oder senkt
>> Kosten/Auslastung ihres lizensierten Spektrums mit gleichzeitiger
>> Kundenbindungsmaßnahme. Gibt es dafür entsprechende Mietkosten oder
>> Umsatzbeteilungen die dem Bezirk zufliessen oder der Telekom
>> entstehen? Vielleicht ist ja auch die Werbung via SSID oder sogar
>> "Hotspot-Aushängen" der Telekom etwas wert. Bekommt der Bezirk dafür
>> was? Erlöslose Aktivtät (und Investition!) ist bei einem
>> börsennotierten Unternehmen erstmal grundsätzlich zu verneinen, sonst
>> würden sich die Aufsichtsräte ganz schön was anhören müssen.
>>
>> Nicht falsch verstehen. Ich kenne diese Situation nicht genau. Und
>> ich finde kommerzielle Angebote grundsätzlich auch gut. Die können
>> sicher was gutes leisten. Wahrscheinlich auch mehr als wir. Wenn dazu
>> aber in öffentlichen Gebäuden Installationen stattfinden und
>> öffentliche Bandbreite freigehalten werden muss oder sonst wie 
>> Exklusivitätsvereinbarungen existieren, dann ist das ein Geben und 
>> Nehmen, eine Vermarktung öffentlichen Gutes, an der die
>> Öffentlichkeit (hier das Bezirksamt) auch entsprechend zu beteiligen
>> ist. Ansonsten geniessen da nur Telekomkunden eine besondere
>> Behandlung und die Telekom eine Entlastung ihres lizensierten
>> Spekturms.
>>
>> Gunnar
> 

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