http://www.bmwi.de/DE/Themen/Digitale-Welt/Netzpolitik/rechtssicherheit-wlan,did=695728.html

So viel also dazu



Am 11. Mai 2016 13:31:19 MESZ, schrieb "Leo Krüger" <[email protected]>:
>als Info
>
>
>-------- Weitergeleitete Nachricht --------
>Betreff:       Fwd: Abschaffung der Störerhaftung für WLAN Anbieter
>Datum:         Wed, 11 May 2016 13:29:15 +0200
>Von:   Monic Meisel <[email protected]>
>An:    [email protected]
>
>
>
>
>FYI - wegen Tagesthemen... LG Monic
>
>Anfang der weitergeleiteten E‑Mail:
>
>> *Von:* Ulf Buermeyer <[email protected] <mailto:[email protected]>>
>> *Datum:* 11. Mai 2016 um 12:33:46 MESZ
>> *An:* Michel Vorsprach <[email protected]
>> <mailto:[email protected]>>
>> *Kopie:* Reto Mantz <[email protected]
>> <mailto:[email protected]>>, Monic Meisel <[email protected]
>> <mailto:[email protected]>>, Christian Heise <[email protected]
>> <mailto:[email protected]>>
>> *Betreff:* *Re: Abschaffung der Störerhaftung für WLAN Anbieter*
>>
>>
>> Hi all,
>>
>> On 11/05/16 12:21, Michel Vorsprach wrote:
>>
>>> die SPD dazu:
>>>
>>> http://blogs.spdfraktion.de/netzpolitik/2016/05/11/wlan/
>>
>> das ist gerade KEINE Antwort auf das Problem b) - denn es ist sicher
>> kein Zufall, dass weder "Unterlassung" noch "Abmahnung" in dem SPD
>> Papier auftauchen. Ich habe das bei der SPD intern gecheckt - bisher
>ist
>> NICHT geplant, die Privilegierung des § 8 TMG ausdrücklich auf
>> Unterlassungen zu erstrecken, weil man das für europarechtlich
>> unzulässig hält. Stattdessen soll in der Begründung zu den
>> Änderungsanträgen für den Wirtschaftsausschuss darauf hingewiesen
>> werden, dass man auch keine Abmahnungen mehr will.
>>
>> Jura ist aber kein Wunschkonzert - wenn man Abmahnungen nicht mehr
>will,
>> dann muss man das auch so regeln. Wenn man das nicht tut, kann man
>nur
>> hoffen, dass der EuGH Klarheit schafft (und die deutschen Gerichte
>das
>> dann auch anwenden). Es droht aber natürlich immer der Gegenschluss:
>> "Der Gesetzgeber hat sich bewusst dafür entscheiden,
>> Unterlassungsansprüche NICHT einzubeziehen, also gilt der § 8 TMG
>dafür
>> auch nicht" ...
>>
>> tl;dr: ob wir gewonnen haben ist alles andere als klar - wir dürfen
>uns
>> nicht zu früh freuen und müssen auf den letzten Metern den Druck
>> aufrecht erhalten.
>>
>> Best, Ulf
>>
>>
>>>
>>>> Am 11.05.2016 um 11:57 schrieb Ulf Buermeyer <[email protected]
>>>> <mailto:[email protected]>>:
>>>>
>>>>
>>>> Hi all,
>>>>
>>>> wir müssen da SEHR aufpassen, dass wir uns nicht zu früh freuen. Es
>gibt
>>>> bisher ZWEI Probleme:
>>>>
>>>> a) WLAN = Provider?
>>>>
>>>> b) gilt § 8 TMG für Unterlassungsansprüche?
>>>>
>>>> Die Koa hat nun gesagt, dass sie Problem a) fixen will, und auch
>ohne
>>>> Vorschaltseite etc pp. Nice.
>>>>
>>>> Nach meiner Kenntnis soll Problem b) aber NICHT gefixt werden,
>"weil
>>>> doch der Generalanwalt sagt, dass Sperranordnungen weiter möglich
>sein
>>>> sollen".
>>>>
>>>> Ich denke ich muss nicht groß ausführen, was das nach BGH zu
>goldesel.to
>>>> bedeutet ...
>>>>
>>>>
>http://www.zeit.de/digital/internet/2015-11/bgh-urteil-netzsperren-illegaler-download
>>>>
>>>> Die Lösung bestünde mMn darin, zwar in das Privileg nach § 8 TMG
>auch
>>>> Unterlassungsansprüche aufzunehmen (=keine Abmahnungen mehr),
>zugleich
>>>> aber ein Verfahren zB nach dem FamFG zu schaffen, wo man
>>>> Sperranordnungen AUF KOSTEN DES ANTRAGSTELLERS erwirken kann (so
>wie es
>>>> auch der GenA fordert). Das würde dann nämlich kaum einer machen.
>So
>>>> wäre formal der Infosoc-RL Genüge getan, aber trotzdem freies WLAN
>>>> möglich.
>>>>
>>>> Herzliche Grüße, Ulf
>>>>
>>>>
>>>>
>>>> On 11/05/16 09:46, Michel Vorsprach wrote:
>>>>> moin moin,
>>>>>
>>>>> heute morgen ist es endlich zu einer Einigung zwischen CDU und SPD
>>>>> beim TMG gekommen.
>>>>>
>>>>> "Der Kompromiss: Nun sollen auch private und nebengewerbliche
>>>>> Anbieter (wie ein Café-Betreiber) das sogenannte Providerprivileg
>>>>> der gewerblichen Anbieter genießen. Sie müssen, anders als von
>>>>> Gabriel geplant, ihr WLAN nun nicht mit einer Vorschaltseite oder
>>>>> mit einem Passwort sichern. Tatsächlich offene Hotspots werden
>>>>> damit möglich.“
>>>>>
>>>>> "Schon in der nächsten Sitzungswoche sollen die Änderungsanträge
>im
>>>>> Parlament beschlossen werden. Das Gesetz könnte damit schon im
>>>>> Herbst gelten.“
>>>>>
>http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/stoererhaftung-union-und-spd-einigen-sich-auf-wlan-gesetz-a-1091731.html
>>>>>
>>>>> Lars Klingbeil hat mit folgende Dinge auf witter bestätigt:
>>>>> https://twitter.com/larsklingbeil/status/730299316326289408
>>>>>
>>>>> WLAN Anbieter = Providerprivileg,
>>>>> keine Vorschaltseite,
>>>>> keine Verschlüsselung notwendig
>>>>>
>>>>> Ich bin mal auf den Gesetztes Entwurf gespannt, ich denke aber wir
>>>>> können uns vorsichtig freuen :)
>>>>>
>>>>> Grüße
>>>>> Michel
>>>>>
>>>
>
>_______________________________________________
>Freifunk mailing list
>[email protected]
>https://www.hamburg.ccc.de/mailman/listinfo/freifunk


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