Hallo Liste, die Informationen hinter dem bmwi-Link sind wohl veraltet. (Quelle: Internet)
Gruß kantorkel On 05/11/2016 06:12 PM, kantorkel wrote: > http://www.bmwi.de/DE/Themen/Digitale-Welt/Netzpolitik/rechtssicherheit-wlan,did=695728.html > > So viel also dazu > > > > Am 11. Mai 2016 13:31:19 MESZ, schrieb "Leo Krüger" > <[email protected]>: >> als Info >> >> >> -------- Weitergeleitete Nachricht -------- >> Betreff: Fwd: Abschaffung der Störerhaftung für WLAN Anbieter >> Datum: Wed, 11 May 2016 13:29:15 +0200 >> Von: Monic Meisel <[email protected]> >> An: [email protected] >> >> >> >> >> FYI - wegen Tagesthemen... LG Monic >> >> Anfang der weitergeleiteten E‑Mail: >> >>> *Von:* Ulf Buermeyer <[email protected] <mailto:[email protected]>> >>> *Datum:* 11. Mai 2016 um 12:33:46 MESZ >>> *An:* Michel Vorsprach <[email protected] >>> <mailto:[email protected]>> >>> *Kopie:* Reto Mantz <[email protected] >>> <mailto:[email protected]>>, Monic Meisel <[email protected] >>> <mailto:[email protected]>>, Christian Heise <[email protected] >>> <mailto:[email protected]>> >>> *Betreff:* *Re: Abschaffung der Störerhaftung für WLAN Anbieter* >>> >>> >>> Hi all, >>> >>> On 11/05/16 12:21, Michel Vorsprach wrote: >>> >>>> die SPD dazu: >>>> >>>> http://blogs.spdfraktion.de/netzpolitik/2016/05/11/wlan/ >>> >>> das ist gerade KEINE Antwort auf das Problem b) - denn es ist sicher >>> kein Zufall, dass weder "Unterlassung" noch "Abmahnung" in dem SPD >>> Papier auftauchen. Ich habe das bei der SPD intern gecheckt - bisher >> ist >>> NICHT geplant, die Privilegierung des § 8 TMG ausdrücklich auf >>> Unterlassungen zu erstrecken, weil man das für europarechtlich >>> unzulässig hält. Stattdessen soll in der Begründung zu den >>> Änderungsanträgen für den Wirtschaftsausschuss darauf hingewiesen >>> werden, dass man auch keine Abmahnungen mehr will. >>> >>> Jura ist aber kein Wunschkonzert - wenn man Abmahnungen nicht mehr >> will, >>> dann muss man das auch so regeln. Wenn man das nicht tut, kann man >> nur >>> hoffen, dass der EuGH Klarheit schafft (und die deutschen Gerichte >> das >>> dann auch anwenden). Es droht aber natürlich immer der Gegenschluss: >>> "Der Gesetzgeber hat sich bewusst dafür entscheiden, >>> Unterlassungsansprüche NICHT einzubeziehen, also gilt der § 8 TMG >> dafür >>> auch nicht" ... >>> >>> tl;dr: ob wir gewonnen haben ist alles andere als klar - wir dürfen >> uns >>> nicht zu früh freuen und müssen auf den letzten Metern den Druck >>> aufrecht erhalten. >>> >>> Best, Ulf >>> >>> >>>> >>>>> Am 11.05.2016 um 11:57 schrieb Ulf Buermeyer <[email protected] >>>>> <mailto:[email protected]>>: >>>>> >>>>> >>>>> Hi all, >>>>> >>>>> wir müssen da SEHR aufpassen, dass wir uns nicht zu früh freuen. Es >> gibt >>>>> bisher ZWEI Probleme: >>>>> >>>>> a) WLAN = Provider? >>>>> >>>>> b) gilt § 8 TMG für Unterlassungsansprüche? >>>>> >>>>> Die Koa hat nun gesagt, dass sie Problem a) fixen will, und auch >> ohne >>>>> Vorschaltseite etc pp. Nice. >>>>> >>>>> Nach meiner Kenntnis soll Problem b) aber NICHT gefixt werden, >> "weil >>>>> doch der Generalanwalt sagt, dass Sperranordnungen weiter möglich >> sein >>>>> sollen". >>>>> >>>>> Ich denke ich muss nicht groß ausführen, was das nach BGH zu >> goldesel.to >>>>> bedeutet ... >>>>> >>>>> >> http://www.zeit.de/digital/internet/2015-11/bgh-urteil-netzsperren-illegaler-download >>>>> >>>>> Die Lösung bestünde mMn darin, zwar in das Privileg nach § 8 TMG >> auch >>>>> Unterlassungsansprüche aufzunehmen (=keine Abmahnungen mehr), >> zugleich >>>>> aber ein Verfahren zB nach dem FamFG zu schaffen, wo man >>>>> Sperranordnungen AUF KOSTEN DES ANTRAGSTELLERS erwirken kann (so >> wie es >>>>> auch der GenA fordert). Das würde dann nämlich kaum einer machen. >> So >>>>> wäre formal der Infosoc-RL Genüge getan, aber trotzdem freies WLAN >>>>> möglich. >>>>> >>>>> Herzliche Grüße, Ulf >>>>> >>>>> >>>>> >>>>> On 11/05/16 09:46, Michel Vorsprach wrote: >>>>>> moin moin, >>>>>> >>>>>> heute morgen ist es endlich zu einer Einigung zwischen CDU und SPD >>>>>> beim TMG gekommen. >>>>>> >>>>>> "Der Kompromiss: Nun sollen auch private und nebengewerbliche >>>>>> Anbieter (wie ein Café-Betreiber) das sogenannte Providerprivileg >>>>>> der gewerblichen Anbieter genießen. Sie müssen, anders als von >>>>>> Gabriel geplant, ihr WLAN nun nicht mit einer Vorschaltseite oder >>>>>> mit einem Passwort sichern. Tatsächlich offene Hotspots werden >>>>>> damit möglich.“ >>>>>> >>>>>> "Schon in der nächsten Sitzungswoche sollen die Änderungsanträge >> im >>>>>> Parlament beschlossen werden. Das Gesetz könnte damit schon im >>>>>> Herbst gelten.“ >>>>>> >> http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/stoererhaftung-union-und-spd-einigen-sich-auf-wlan-gesetz-a-1091731.html >>>>>> >>>>>> Lars Klingbeil hat mit folgende Dinge auf witter bestätigt: >>>>>> https://twitter.com/larsklingbeil/status/730299316326289408 >>>>>> >>>>>> WLAN Anbieter = Providerprivileg, >>>>>> keine Vorschaltseite, >>>>>> keine Verschlüsselung notwendig >>>>>> >>>>>> Ich bin mal auf den Gesetztes Entwurf gespannt, ich denke aber wir >>>>>> können uns vorsichtig freuen :) >>>>>> >>>>>> Grüße >>>>>> Michel >>>>>> >>>> >> >> _______________________________________________ >> Freifunk mailing list >> [email protected] >> https://www.hamburg.ccc.de/mailman/listinfo/freifunk > > > _______________________________________________ > Freifunk mailing list > [email protected] > https://www.hamburg.ccc.de/mailman/listinfo/freifunk > _______________________________________________ Freifunk mailing list [email protected] https://www.hamburg.ccc.de/mailman/listinfo/freifunk
