Hallo Liste,

die Informationen hinter dem bmwi-Link sind wohl veraltet. (Quelle:
Internet)

Gruß
kantorkel

On 05/11/2016 06:12 PM, kantorkel wrote:
> http://www.bmwi.de/DE/Themen/Digitale-Welt/Netzpolitik/rechtssicherheit-wlan,did=695728.html
> 
> So viel also dazu
> 
> 
> 
> Am 11. Mai 2016 13:31:19 MESZ, schrieb "Leo Krüger" 
> <[email protected]>:
>> als Info
>>
>>
>> -------- Weitergeleitete Nachricht --------
>> Betreff:     Fwd: Abschaffung der Störerhaftung für WLAN Anbieter
>> Datum:       Wed, 11 May 2016 13:29:15 +0200
>> Von:         Monic Meisel <[email protected]>
>> An:  [email protected]
>>
>>
>>
>>
>> FYI - wegen Tagesthemen... LG Monic
>>
>> Anfang der weitergeleiteten E‑Mail:
>>
>>> *Von:* Ulf Buermeyer <[email protected] <mailto:[email protected]>>
>>> *Datum:* 11. Mai 2016 um 12:33:46 MESZ
>>> *An:* Michel Vorsprach <[email protected]
>>> <mailto:[email protected]>>
>>> *Kopie:* Reto Mantz <[email protected]
>>> <mailto:[email protected]>>, Monic Meisel <[email protected]
>>> <mailto:[email protected]>>, Christian Heise <[email protected]
>>> <mailto:[email protected]>>
>>> *Betreff:* *Re: Abschaffung der Störerhaftung für WLAN Anbieter*
>>>
>>>
>>> Hi all,
>>>
>>> On 11/05/16 12:21, Michel Vorsprach wrote:
>>>
>>>> die SPD dazu:
>>>>
>>>> http://blogs.spdfraktion.de/netzpolitik/2016/05/11/wlan/
>>>
>>> das ist gerade KEINE Antwort auf das Problem b) - denn es ist sicher
>>> kein Zufall, dass weder "Unterlassung" noch "Abmahnung" in dem SPD
>>> Papier auftauchen. Ich habe das bei der SPD intern gecheckt - bisher
>> ist
>>> NICHT geplant, die Privilegierung des § 8 TMG ausdrücklich auf
>>> Unterlassungen zu erstrecken, weil man das für europarechtlich
>>> unzulässig hält. Stattdessen soll in der Begründung zu den
>>> Änderungsanträgen für den Wirtschaftsausschuss darauf hingewiesen
>>> werden, dass man auch keine Abmahnungen mehr will.
>>>
>>> Jura ist aber kein Wunschkonzert - wenn man Abmahnungen nicht mehr
>> will,
>>> dann muss man das auch so regeln. Wenn man das nicht tut, kann man
>> nur
>>> hoffen, dass der EuGH Klarheit schafft (und die deutschen Gerichte
>> das
>>> dann auch anwenden). Es droht aber natürlich immer der Gegenschluss:
>>> "Der Gesetzgeber hat sich bewusst dafür entscheiden,
>>> Unterlassungsansprüche NICHT einzubeziehen, also gilt der § 8 TMG
>> dafür
>>> auch nicht" ...
>>>
>>> tl;dr: ob wir gewonnen haben ist alles andere als klar - wir dürfen
>> uns
>>> nicht zu früh freuen und müssen auf den letzten Metern den Druck
>>> aufrecht erhalten.
>>>
>>> Best, Ulf
>>>
>>>
>>>>
>>>>> Am 11.05.2016 um 11:57 schrieb Ulf Buermeyer <[email protected]
>>>>> <mailto:[email protected]>>:
>>>>>
>>>>>
>>>>> Hi all,
>>>>>
>>>>> wir müssen da SEHR aufpassen, dass wir uns nicht zu früh freuen. Es
>> gibt
>>>>> bisher ZWEI Probleme:
>>>>>
>>>>> a) WLAN = Provider?
>>>>>
>>>>> b) gilt § 8 TMG für Unterlassungsansprüche?
>>>>>
>>>>> Die Koa hat nun gesagt, dass sie Problem a) fixen will, und auch
>> ohne
>>>>> Vorschaltseite etc pp. Nice.
>>>>>
>>>>> Nach meiner Kenntnis soll Problem b) aber NICHT gefixt werden,
>> "weil
>>>>> doch der Generalanwalt sagt, dass Sperranordnungen weiter möglich
>> sein
>>>>> sollen".
>>>>>
>>>>> Ich denke ich muss nicht groß ausführen, was das nach BGH zu
>> goldesel.to
>>>>> bedeutet ...
>>>>>
>>>>>
>> http://www.zeit.de/digital/internet/2015-11/bgh-urteil-netzsperren-illegaler-download
>>>>>
>>>>> Die Lösung bestünde mMn darin, zwar in das Privileg nach § 8 TMG
>> auch
>>>>> Unterlassungsansprüche aufzunehmen (=keine Abmahnungen mehr),
>> zugleich
>>>>> aber ein Verfahren zB nach dem FamFG zu schaffen, wo man
>>>>> Sperranordnungen AUF KOSTEN DES ANTRAGSTELLERS erwirken kann (so
>> wie es
>>>>> auch der GenA fordert). Das würde dann nämlich kaum einer machen.
>> So
>>>>> wäre formal der Infosoc-RL Genüge getan, aber trotzdem freies WLAN
>>>>> möglich.
>>>>>
>>>>> Herzliche Grüße, Ulf
>>>>>
>>>>>
>>>>>
>>>>> On 11/05/16 09:46, Michel Vorsprach wrote:
>>>>>> moin moin,
>>>>>>
>>>>>> heute morgen ist es endlich zu einer Einigung zwischen CDU und SPD
>>>>>> beim TMG gekommen.
>>>>>>
>>>>>> "Der Kompromiss: Nun sollen auch private und nebengewerbliche
>>>>>> Anbieter (wie ein Café-Betreiber) das sogenannte Providerprivileg
>>>>>> der gewerblichen Anbieter genießen. Sie müssen, anders als von
>>>>>> Gabriel geplant, ihr WLAN nun nicht mit einer Vorschaltseite oder
>>>>>> mit einem Passwort sichern. Tatsächlich offene Hotspots werden
>>>>>> damit möglich.“
>>>>>>
>>>>>> "Schon in der nächsten Sitzungswoche sollen die Änderungsanträge
>> im
>>>>>> Parlament beschlossen werden. Das Gesetz könnte damit schon im
>>>>>> Herbst gelten.“
>>>>>>
>> http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/stoererhaftung-union-und-spd-einigen-sich-auf-wlan-gesetz-a-1091731.html
>>>>>>
>>>>>> Lars Klingbeil hat mit folgende Dinge auf witter bestätigt:
>>>>>> https://twitter.com/larsklingbeil/status/730299316326289408
>>>>>>
>>>>>> WLAN Anbieter = Providerprivileg,
>>>>>> keine Vorschaltseite,
>>>>>> keine Verschlüsselung notwendig
>>>>>>
>>>>>> Ich bin mal auf den Gesetztes Entwurf gespannt, ich denke aber wir
>>>>>> können uns vorsichtig freuen :)
>>>>>>
>>>>>> Grüße
>>>>>> Michel
>>>>>>
>>>>
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