Hallo Liste, ich habe eine Frage bzgl. der Auslegung der LPGL bzgl. "header-only" Bibliotheken. Bin ich damit hier richtig, oder sollte ich mich damit an eine andere Liste wenden ?
Falls hier der richtige Ort für rechtliche Fragen ist: §3 der LPGL kümmert sich explizit um Material aus Header-Dateien und §4 um "Kombinierte Werke". Ist es korrekt zu behaupten: Header in seinen Anwendungscode einzubinden, also "Objekt-Code, der Material aus Bibliotheks-Header-Dateien enthält" zu erzeugen, stellt kein kombinieren oder linken im Sinne der LGPL dar und deswegen ist §4 nicht anzuwenden. Oder anders ausgedruckt: Ich verstehe, dass es bei Header-Only Bibliotheken nicht möglich ist $4.d.0 oder $4.d.1 zu erfüllen, ohne (zumindest einen Teil) des Anwendungsquelltextes frei verfügbar zu machen. Ist dies korrekt? Wenn ja, müsste m.E. $4 in dieser Situation praktisch irrelevant. Ich habe aber leider in der Lizenz keinen expliziten Ausschluss von $4 für header-only Bibliotheken gefunden. Meine Frage ist also: Welche Paragrafen der LGPLv3 sind von Standpunkt der FSF auf header-only Bibliotheken anzuwenden und welche nicht? Vielen Dank im Voraus Frank P.S.: Mein Rechtsverständnis erlaubt es mir nicht, mir unmögliche zu erfüllen scheinende Forderungen zu ignorieren. Vielleicht liege ich bereits damit falsch :-) _______________________________________________ fsfe-de mailing list [email protected] https://mail.fsfeurope.org/mailman/listinfo/fsfe-de
