Bernhard Reiter schrieb: > Am Montag, 15. Dezember 2008 13:41:50 schrieb FMDSPAM: > >> Ich habe Fragen, wie genau die LGPLv3 auf "header-only" Bibliotheken an >> zu wenden ist. >> > > Ich denke das sind normale Quelltext-Dateien, die Frage ist, was sind > die Binärdateien. > >> Insbesondere, ob LPGL $4 "Kombinierte Werke" hier irgendeine gültig hat. >> >> Wen kann ich dazu fragen? >> > > Das kommt auf die Frage darauf an. > Ok. Nochmal in hoffentlich besserem deutsch :-) Wer kann mir folgende Fragen beantworten:
Wie ist die LGPLv3 auf "header-only" Bibliotheken an zu wenden? Ist auf "header-only" Bibliotheken der LGPLv3, Paragraph $4 "Kombinierte Werke" an zu wenden und falls ja , wie? > Allgemeine Fragen kannst Du natürlich gern hier auf der Liste stellen. > Eine Rechtsberatung für einen konkreten Fall können wir Dir nicht geben, > das kann in DE im (meist) nur ein Anwalt. > Das ist mir klar. Rechtsberatung ist nicht mein Ziel. Ich möchte verstehen, wie sich die Urheber der LPGLv3 die Sache vorstellen. Immerhin wurde, so wie ich das verstehe, extra für Header-Only Bibliotheken §3 formuliert. Mein Problem ist nur, dass ich keine Ahnung habe, wie bei Header-Only Bibliotheken mit §4 zu verfahren ist. Ihn "nur" deshalb einfach zu ignorieren, weil er mir bei header-only Bibliotheken nicht anwendbar bzw. technisch nicht durchführbar scheint ohne Applikationsquelltext öffentlich zu machen, ist vielleicht nicht die korrekte Vorgehensweise; Da frage ich doch lieber einmal nach. > Sollte die Fragen allgemeine Fälle betreffen aber kompliziert sein, > können wir innerhalb der FSFE noch unser juristisches Netzwerk > anfragen. :) > Ich denke meine Frage betrifft einen allgemeinen Fall und ist (wengistens für mich) kompliziert, oder? Über eine Expertise aus den Reihen des "jursitschen Netzwerks" würde ich mich sehr freuen. Was muss ich dafür tun? Grüße Frank _______________________________________________ fsfe-de mailing list [email protected] https://mail.fsfeurope.org/mailman/listinfo/fsfe-de
