Der Vollständigkeit halber sollte noch erwähnt werden, dass nach dem
Debian-Gesellschaftsvertrag alle Teile der Distribution (main) frei
i.S.d. DFSG sein müssen und nicht bloß die Software, sondern auch
Artwork und Dokumentation.

Debian hatte zunächst auch Schwierigkeiten die GFDL (GNU-Lizenz für
freie Dokumentation) als Freie Lizenz anzuerkennen, denn diese erlaubt
dem Urheber, für bestimmte Abschnitte die Modifikation zu untersagen.

s.a.u.
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=GNU-Lizenz_f%C3%BCr_freie_Dokumentation&oldid=120829872#Kritik

Schließlich wurden dann Werke, die unter der GFDL lizenziert sind, in
main aufgenommen, wenn und soweit der Urheber von dieser
Einschränkungsmöglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat.

Es gibt also einen nicht ganz unerheblichen Bereich, in dem Debian mehr
Freiheit für den Lizenznehmer (Nutzer) fordert als die FSF. Debian
schützt in diesem Bereich die Rechte des Nutzers also stärker.

Die Annahme aber, bei der Formulierung der FSDG handele sich es um eine
Retourkutsche, ist völlig abwegig und verfehlt.

Gruß
Michael



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