On 29.10.2013 13:59, Frank Lanitz wrote:
> Hallo,
> 
> Bin gerade in Diskussion mit einem Autor, der ein Stück Hardware
> gebastelt hat und ein wenig Software dazu bereit stellt. Er ist der
> alleine Rechtehalte so far ... aber eine Bedingung weiß ich nicht so
> recht, was ich davon halten soll: Die Software steht unter der GPLv3
> allerdings unter der Einschränkung, daß sie auf der Originalplatine aus
> dem Bausatz laufen muß.
> 
> Nach meine Verständnis der GPL widerspricht sich das etwas. Für den
> Originalautor sicher kein Problem, für den Nutzer evtl. schon. Eure
> Gedanken dazu? Was könnte ich ihm raten?
> 

Die GPL ist nicht frei. Wer sie also nimmt und abändert,um sie als
"eigene" Lizenz zu verwenden, schafft ein abgeleitetes Werk, für dessen
Erstellung und Verbreitung er die Genehmigung des Urhebers oder der
Urheber benötigt.

Eingangs des Textes der GPLv3 heißt es: "Es ist jedermann gestattet,
diese Lizenzurkunde zu vervielfältigen und unveränderte Kopien zu
verbreiten; Änderungen sind jedoch nicht erlaubt."

(s. http://www.gnu.de/documents/gpl.de.html - maßgeblich ist natürlich
der englische Text - Selbst Übersetzungen bedürfen der Erlaubnis.)

Gruß
Michael





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