Hallo Michael, Am 17.12.2014 um 09:39 schrieb RA Stehmann: > [...] > > Als Kompromiss kann man den Quelltext unter freier Software stellen, > > jedoch wird dieser nur den Dienstleistern/Auftraggebern ausgehändigt. > > Denn was nützt mir ein Betriebssystem, dessen Quelltext allgemein > > verfügbar ist und somit Angriffsmöglichkeiten ausprobiert werden > > können, wo es doch ein Hochsicherheitssystem sein soll. > [...] > Abgesehen davon widerspricht das dem Freiheitsgedanken Freier Software > und ist auf dieser Liste eher OT. Jeder soll den Quelltext studieren > dürfen. Das dient der Volksbildung. > [...]
So weit so gut. LiMux ist freie Software [1], unterliegt also auch der GPL. D. h. der Quelltext/die Software ist zu veröffentlichen. Nun, wenn der Quelltext/die Software der Öffentlichkeit gegeben werden muss, wieso ist dann der Quelltext/die Software nicht öffentlich (und damit eigentlich keine freie Software, die es aber laut Lizenz ist)?! Weiter gedacht, aus welchem Grund muss ein Auftraggeber (hier: München bzw. die öffentliche Verwaltung allgemein) seinen (oder ihren) Quelltext, denn er(/sie) laut (fiktiver) Ausschreibung erhält, z. B. im Internet, damit auch Jeder darauf zugreifen kann, veröffentlichen? Und: Aus welchem Grund kann ich nicht nur den Quelltext zwischen den Auftraggeber und Auftragnehmer (oder in späteren Verlauf demjenigen der die Software wartet, aber nicht der Original-Ersteller ist) freigeben lassen? Gerne kann man die Antwort auch in einem neuen Thread eröffnet werden, mir fällt nur gerade kein optimaler Betreff dazu ein. Gruss BBiwy Referenzen: [1] https://de.wikipedia.org/wiki/LiMux#Client _______________________________________________ fsfe-de mailing list fsfe-de@fsfeurope.org https://mail.fsfeurope.org/mailman/listinfo/fsfe-de