Hallo "BBiwy",

Am 17.12.2014 um 14:30 schrieb BBiwy:
Hallo Michael,

Am 17.12.2014 um 09:39 schrieb RA Stehmann:
[...]
Als Kompromiss kann man den Quelltext unter freier Software stellen,
jedoch wird dieser nur den Dienstleistern/Auftraggebern ausgehändigt.
Denn was nützt mir ein Betriebssystem, dessen Quelltext allgemein
verfügbar ist und somit Angriffsmöglichkeiten ausprobiert werden
können, wo es doch ein Hochsicherheitssystem sein soll.
[...]
Abgesehen davon widerspricht das dem Freiheitsgedanken Freier Software
und ist auf dieser Liste eher OT. Jeder soll den Quelltext studieren
dürfen. Das dient der Volksbildung.
[...]

So weit so gut.

LiMux ist freie Software [1], unterliegt also auch der GPL. D. h. der
Quelltext/die Software ist zu veröffentlichen. Nun, wenn der Quelltext/die
Software der Öffentlichkeit gegeben werden muss, wieso ist dann der
Quelltext/die Software nicht öffentlich (und damit eigentlich keine freie
Software, die es aber laut Lizenz ist)?!

Weiter gedacht, aus welchem Grund muss ein Auftraggeber (hier: München bzw.
die öffentliche Verwaltung allgemein) seinen (oder ihren) Quelltext, denn
er(/sie) laut (fiktiver) Ausschreibung erhält, z. B. im Internet, damit auch
Jeder darauf zugreifen kann, veröffentlichen?

Und: Aus welchem Grund kann ich nicht nur den Quelltext zwischen den
Auftraggeber und Auftragnehmer (oder in späteren Verlauf demjenigen der die
Software wartet, aber nicht der Original-Ersteller ist) freigeben lassen?

Ich verstehe weder deine Frage noch den Zusammenhang mit der Antwort von Michael S. und vermute, dass ich nicht der Einzige bin.
Bitte überlege nochmal, was du fragen willst und formuliere zusammenhängend.

Gruß
Michael

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