Hallo Erik, Erik Albers schrieb: > Das Papier sollte bald auf den Servern des UBA abgelegt werden. Bis > dahin (und natürlich auch danach) gibt es den Text auf meinem Blog zu lesen: > > https://blogs.fsfe.org/eal/2015/01/25/freie-software-ressourcen-schonen-durch-teilen/
insgesamt finde ich den Artikel sehr gelungen, und die Argumentationslinien finde ich äußerst gut gelungen. Eine Stelle würde ich aber noch verbessern: | Durch Anwendung von Immaterialgüterrechten, geschlossenem Code und | Kopierschutzmaßnahmen werden digitale Ressourcen künstlich verknappt | und damit vom Teilen, dem freien Gebrauch und der freien | Weiterentwicklung ausgeschlossen Hier zählst du 3 Beispiele auf, ohne sie genauer zu erläutern: - Immaterialgüterrechten - Geschlossener Code - Kopierschutzmaßnahmen Weiß die Zielgruppe, was das jeweils ist? Sollte man das nicht erläutern? Außerdem fehlen meiner Ansicht nach zwei wichtige Beispiele: - DRM (= Nachfolger von Kopierschutzmaßnahmen, Extremisierung) - Services/Cloud (die Extremform von "Geschlossener Code") Außerdem würde ich für eine bessere Wortwahl plädieren: "Immaterialgüterrechte" - Sind die Zielgruppe Juristen? Falls nicht, lieber konkreter werden: Urheberrecht, Patentrecht. (Markenrecht ist in diesem Zusammenhang nicht gemeint, oder?) "Geschlossener Code" - Missverständlich. Auch Maschinencode ist Programmcode. Lieber: "Verheimlichung des Quelltextes". Das schließt auch z.B. Obfuscation von JavaScript ein. Neuer Vorschlag für die Aufzählung: - Urheberrecht (und sogar Patentrecht) - Verheimlichung des Quelltextes (oder sogar Verstecken der Software hinter Services) - Kopierschutzmaßnahmen (oder sogar DRM-Technologien) Gruß Volker -- Volker Grabsch ---<<(())>>--- _______________________________________________ fsfe-de mailing list [email protected] https://mail.fsfeurope.org/mailman/listinfo/fsfe-de
