Hallo liebe FSF-Liste!

Ich habe eine grundsätzliche Frage zu Freier Software im Arbeitskontext, 
speziell wie man es
ermöglichen kann, dass ich als Arbeitnehmer im Rahmen meiner Arbeitszeit Freie 
Software entwickeln kann,
ohne Probleme zu bekommen.
Ich weiß nicht, ob das eine triviale Frage ist, aber ich habe bisher noch keine 
Antwort bei meiner
Recherche bekommen.

Mein Arbeitsvertrag (wie die meisten deutschen Arbeitsvertrag) enthält das 
exklusive, übertragbare
Nutzungsrecht für meinen Arbeitgeber über alle meine Arbeitsergebnisse.
Darunter fällt natürlich auch Quellcode.

Angenommen, dass ich nun ein Stück Software entwickele, das unter einer freien 
Lizenz (GPL, Apache, egal)
veröffentlicht werden soll. So weit ich Freie Software verstehe, basieren GPL 
und Co. auf dem
Urheberrecht, also einem Recht, das ich nicht an meinen Arbeitgeber abgetreten 
habe (und auch nicht abtreten
kann).
Das bedeutet, dass nicht mein Arbeitgeber die Software unter GPL 
veröffentlichen kann, sondern nur ich. 
Problem (so wie ich es verstehe) ist aber, dass ich keine Nutzungsrechte mehr 
an dieser Software habe und sie
dementsprechend nicht veröffentlichen darf.

Meine laienhafte Interpretation der Situation ist daraus, dass ich mir von 
meinem Arbeitgeber ein
Nutzungsrecht einräumen lassen muss, diese Software unter GPL zu 
veröffentlichen.
Ist meine Interpretation korrekt?
Wenn ja, gibt es für solche Sondervereinbarungen Vorlagen, die mir solch ein 
Nutzungsrecht
einräumen?

Ich bin absoluter Laie auf dem Gebiet des Urheber- und Arbeitsrecht, daher ist 
das auch alles mit Vorsicht zu
genießen was ich schreibe.
Ich lasse mich gerne von euch korrigieren und aufklären! Ich bin sehr 
interessiert an euren Erfahrungen
und Einschätzungen.

Vielen Dank im Voraus!
Philip Gillißen



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