Hallo, Die GPL basiert auf dem amerikanischen Copyright welches unseren ausschließlichen Nutzungsrechten basiert. Diese können übertragen werden. Zusätlich gilt noch § 69b UrhG.
"Wird ein Computerprogramm von einem Arbeitnehmer in Wahrnehmung seiner Aufgaben oder nach den Anweisungen seines Arbeitgebers geschaffen, so ist ausschließlich der Arbeitgeber zur Ausübung aller vermögensrechtlichen Befugnisse an dem Computerprogramm berechtigt, sofern nichts anderes vereinbart ist." Der Arbeitgeber ist aber verplichtet Urheberrechte Dritter nicht zu verletzen. Bei einer GPL Verletzung haftet dann der Arbeitgeber und muss mit Unterlassungsklagen rechnen. Verändere ich ein Programm das unter der GPL steht so ist es mir erlaubt diese zu veröffentlichen, der Arbeitgeber hat dann keine ausschließlichen Nutzungsrechte. Ist der Arbeitgeber eine Universität so sind die Chancen in Deutschland häufig besser freie Software zu entwicklen, so hat z.B. der Professor welcher meine Bachelorarbeit betreut hat, freie Software unter der BSD-Lizenz veröffentlicht. Auch ich bin momentan auf der Suche nach einem Arbeitgeber welcher mir erlaubt meine Software als freie Software zu veröffentlichen. Dies ist z.B. bei der Equipe Décentralisé[1] der Fall. Tobias Platen [1] http://www.inria.fr/en/teams/decentralise On 14.08.2015 15:28, Philip Gillißen wrote: > Hallo liebe FSF-Liste! > > Ich habe eine grundsätzliche Frage zu Freier Software im Arbeitskontext, > speziell wie man es > ermöglichen kann, dass ich als Arbeitnehmer im Rahmen meiner Arbeitszeit > Freie Software entwickeln kann, > ohne Probleme zu bekommen. > Ich weiß nicht, ob das eine triviale Frage ist, aber ich habe bisher noch > keine Antwort bei meiner > Recherche bekommen. > > Mein Arbeitsvertrag (wie die meisten deutschen Arbeitsvertrag) enthält das > exklusive, übertragbare > Nutzungsrecht für meinen Arbeitgeber über alle meine Arbeitsergebnisse. > Darunter fällt natürlich auch Quellcode. > > Angenommen, dass ich nun ein Stück Software entwickele, das unter einer > freien Lizenz (GPL, Apache, egal) > veröffentlicht werden soll. So weit ich Freie Software verstehe, basieren GPL > und Co. auf dem > Urheberrecht, also einem Recht, das ich nicht an meinen Arbeitgeber > abgetreten habe (und auch nicht abtreten > kann). > Das bedeutet, dass nicht mein Arbeitgeber die Software unter GPL > veröffentlichen kann, sondern nur ich. > Problem (so wie ich es verstehe) ist aber, dass ich keine Nutzungsrechte mehr > an dieser Software habe und sie > dementsprechend nicht veröffentlichen darf. > > Meine laienhafte Interpretation der Situation ist daraus, dass ich mir von > meinem Arbeitgeber ein > Nutzungsrecht einräumen lassen muss, diese Software unter GPL zu > veröffentlichen. > Ist meine Interpretation korrekt? > Wenn ja, gibt es für solche Sondervereinbarungen Vorlagen, die mir solch ein > Nutzungsrecht > einräumen? > > Ich bin absoluter Laie auf dem Gebiet des Urheber- und Arbeitsrecht, daher > ist das auch alles mit Vorsicht zu > genießen was ich schreibe. > Ich lasse mich gerne von euch korrigieren und aufklären! Ich bin sehr > interessiert an euren Erfahrungen > und Einschätzungen. > > Vielen Dank im Voraus! > Philip Gillißen > > > > --- > Alle Postfächer an einem Ort. Jetzt wechseln und E-Mail-Adresse mitnehmen! > http://email.freenet.de/basic/Informationen > > > _______________________________________________ > fsfe-de mailing list > [email protected] > https://mail.fsfeurope.org/mailman/listinfo/fsfe-de > _______________________________________________ fsfe-de mailing list [email protected] https://mail.fsfeurope.org/mailman/listinfo/fsfe-de
