Tobias Platen <[email protected]> schrieb:

>Der Arbeitgeber ist aber verplichtet Urheberrechte Dritter nicht zu
>verletzen. Bei einer GPL Verletzung haftet dann der Arbeitgeber und
>muss
>mit Unterlassungsklagen rechnen.

Soweit ok.

> Verändere ich ein Programm das unter
>der GPL steht so ist es mir erlaubt diese zu veröffentlichen, der
>Arbeitgeber hat dann keine ausschließlichen Nutzungsrechte.

Das würde ich nicht ohne Weiteres stehenlassen.
Der Arbeitnehmer ist in diesem Fall aus meiner Sicht nicht der Lizenznehmer und 
hat daher auch keine Rechte.
Der Lizenznehmer hat wiederum keinerlei Verpflichtung, Code zu veröffentlichen.

IANAL
Michael 
Hallo Tobias,


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