-----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE----- Hash: SHA256 Hallo Frank!
Am 20.08.2015 um 14:48 schrieb Frank Lanitz: > Grundregel: Alles, was in der Arbeitszeit entsteht, gehört Deinem > Arbeitgeber. Entsprechend braucht es eine Vereinbarung, dass Du es > veröffentlichen darfst. Danke für deine Einschätzung! So weit ich das Urheberrecht verstehe, ist es jedoch nicht so, dass meinem Arbeitgeber die Software "gehört" (Urheberrecht erlangt), sondern er sie nur exklusive nutzen darf. Das Urheberrecht kann ich nämlich nicht jemandem übertragen. Daher frage ich, ob nur ich dann die Software veröffentlichen kann oder die Interpretation der GPL auch diese Nutzungsrechte verwenden kann . Viele Grüße, Philip -----BEGIN PGP SIGNATURE----- Version: GnuPG v2 iF4EAREIAAYFAlXXGg4ACgkQoXLFOi0pgZwLwgEAjzwiH8pH97O12Rtgosfcmd0U H5nGNoi60zOvr3Yhl8EA/2KTGoww/pBf/rS8OjBLb4++d5eOEsi8hBZ1dwLdVZYP =RIkJ -----END PGP SIGNATURE----- _______________________________________________ fsfe-de mailing list [email protected] https://mail.fsfeurope.org/mailman/listinfo/fsfe-de
