Hallo Michael,

"Dr. Michael Stehmann" <[email protected]> writes:
> Ich denke nicht, dass man unter Verweis auf die entsprechenden
> Ausschlussklauseln in den Lizenzen Haftungsfragen endgültig erledigen
> kann. Insoweit gibt es noch keine einschlägige, vor allem keine
> höchstrichterliche Rechtsprechung.

Das ist natürlich richtig.  Ich denke nur die Ausschlussklauseln können
als Argumentationshilfe dienen.

Happy hacking!
Florian
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