Hallo Michael,
"Dr. Michael Stehmann" <[email protected]> writes: > Ich denke nicht, dass man unter Verweis auf die entsprechenden > Ausschlussklauseln in den Lizenzen Haftungsfragen endgültig erledigen > kann. Insoweit gibt es noch keine einschlägige, vor allem keine > höchstrichterliche Rechtsprechung. Das ist natürlich richtig. Ich denke nur die Ausschlussklauseln können als Argumentationshilfe dienen. Happy hacking! Florian _______________________________________________ FSFE-de mailing list [email protected] https://lists.fsfe.org/mailman/listinfo/fsfe-de Diese Mailingliste wird durch den Verhaltenskodex der FSFE abgedeckt. Alle Teilnehmer werden gebeten, sich gegenseitig vorbildlich zu behandeln: https://fsfe.org/about/codeofconduct
