Hallo zusammen,

die Bundesregierung hat gestern auf eine Anfrage zur "Verhinderung von digitalen Monopolen durch verstärkte Nutzung freier Software" geantwortet:

Eine Bevorzugung von Open Source Software in öffentlichen Ausschreibungen ist laut Bundesregierung vergaberechtlich nicht zulässig. Um den Zugang von Open-Source-Anbietern zu erleichtern, werde bei der Entwicklung der IT-Landschaft darauf geachtet, dass IT-Systeme anhand offener Schnittstellen beschafft und entwickelt werden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/7845) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/7130). Ob Hersteller von Open Source Software den Zuschlag bekommen oder nicht, hänge davon ab, ob die angebotenen Produkte und Dienstleistungen "hinsichtlich Funktionalitäten, IT-Sicherheit, Interoperabilität, Usability, Realisierungs-, Ausbildungs- sowie Pflegeaufwand den Anforderungen entsprechen und wirtschaftlich sind".

https://www.bundestag.de/presse/hib/597848-597848

Viele Grüße
Christian
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