Ich lese eher „wir wollen nicht“ heraus. Denn wenn man es wollen würde, könnten die Richtlinien ja entsprechend angepasst werden.
Z.B. um eigenen Vorsätzen des Bundestages zu genügen.[0]
Dazu Seite 9-10 aus der online verfügbaren PDF:
„Der Deutsche Bundestag hat am 9. November 2001 in einem Beschluss die
Bundesregierung aufgefordert, »Open Source Software zu fördern und alle
Voraussetzungen zur Einführung von Open Source in der
Bundesverwaltung zügig zu schaffen«. Erste Initiativen dazu gibt
es bereits. Im Ergebnis könnte – ohne marktverzerrende
Subventionen – ein Teil öffentlicher Infrastruktur als frei
verfügbare Basis für viele andere Anwendungen geschaffen bzw.
nachhaltig unterstützt werden. Vergleichbar z.B. mit den öffentlichen
Investitionen in das Straßennetz inklusive der Autobahnen, gerade in
Deutschland bis heute eine von der öffentlichen Hand finanzierte
Grundlage für die Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft. “
Randbemerkung: Die Bundes-/Landeszentrale(n) sind derzeit dabei eBooks
(insb. EPUB-Format) den Vorzug zu geben.
[0]:
http://www.bpb.de/gesellschaft/digitales/opensource/63952/buch-freie-software
On 27.02.19 08:40, Christian Imhorst wrote:
>
> Eine Bevorzugung von Open Source Software in öffentlichen
> Ausschreibungen ist laut Bundesregierung vergaberechtlich nicht
> zulässig.
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