Ich lese eher „wir wollen nicht“ heraus. Denn wenn man es wollen würde,
könnten die Richtlinien ja entsprechend angepasst werden.

Z.B. um eigenen Vorsätzen des Bundestages zu genügen.[0]

Dazu Seite 9-10 aus der online verfügbaren PDF:
        „Der Deutsche Bundestag hat am 9. November 2001 in einem Beschluss die
Bundesregierung aufgefordert, »Open Source Software zu fördern und alle
Voraussetzungen zur  Einführung  von  Open  Source  in  der
Bundesverwaltung  zügig  zu schaffen«.  Erste  Initiativen  dazu  gibt
es  bereits.  Im  Ergebnis  könnte – ohne  marktverzerrende
Subventionen – ein  Teil  öffentlicher  Infrastruktur  als  frei
verfügbare  Basis  für  viele  andere  Anwendungen  geschaffen bzw.
nachhaltig unterstützt werden. Vergleichbar z.B. mit den öffentlichen
Investitionen in das Straßennetz inklusive der Autobahnen, gerade in
Deutschland bis heute eine von der öffentlichen Hand finanzierte
Grundlage für die Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft. “

Randbemerkung: Die Bundes-/Landeszentrale(n) sind derzeit dabei eBooks
(insb. EPUB-Format) den Vorzug zu geben.

[0]:
http://www.bpb.de/gesellschaft/digitales/opensource/63952/buch-freie-software

On 27.02.19 08:40, Christian Imhorst wrote:
> 
> Eine Bevorzugung von Open Source Software in öffentlichen
> Ausschreibungen ist laut Bundesregierung vergaberechtlich nicht
> zulässig.

Attachment: signature.asc
Description: OpenPGP digital signature

_______________________________________________
FSFE-de mailing list
[email protected]
https://lists.fsfe.org/mailman/listinfo/fsfe-de

Diese Mailingliste wird durch den Verhaltenskodex der FSFE abgedeckt.
Alle Teilnehmer werden gebeten, sich gegenseitig vorbildlich zu
behandeln: https://fsfe.org/about/codeofconduct

Antwort per Email an