Am 21.06.2020 um 14:29 schrieb Carsten Knoll: >> Eine App die nicht für F-Droid geeignet ist, ist keine Freie >> Software. > Ich glaube, das ist inhaltlich so nicht richtig. Die Software selbst ist > frei (d.h. sie ist unter einer mit den vier Freiheiten kompatiblen > Lizenz veröffentlicht), auch wenn sie über Schnittstellen auf > proprietäre Dienste zugreift.
Die freie Software kann aber nicht ohne die proprietären Dienste verwendet werden, also ist sie in freier Form nutzlos bzw. das Gesamtpaket ist nicht frei. In der Schweiz dürfte es ähnlich sein, und ich meine sogar gelesen zu haben, dass man sich für einen Cloudspeicher von Amazon entschieden hat. Das ist auch rechtlich in Ordnung, aber man unterstützt dann trotzdem diese Firma, die wohl "schlimmer" ist als Apple, Google und Microsoft zusammen... LG, Theo
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