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Aufruf zu Publikationen Theme: Redefreiheit und Kritik Subtitle: Müssen wir alles tolerieren, was andere sagen? Publication: Zeitschrift für Praktische Philosophie Date: Schwerpunktnummer (Dezember 2022) Deadline: 1.8.2021 __________________________________________________ Obwohl das universelle Recht auf Redefreiheit gemeinhin fordert, dass jede rechtlich zulässige Äußerung als Ausdruck der Meinung des*der Sprecher*in toleriert werden muss, wird Toleranz von der Ethik nicht unbedingt gefordert – oder doch? Dieser Frage soll sich der Schwerpunkt der Zeitschrift für Praktische Philosophie (ZfPP) widmen: Führt das universelle Recht auf Redefreiheit dazu, dass gesetzlich legitime Äußerungen (wie Bekundungen zu Vorlieben, Falschaussagen oder bestimmte diskriminierende Formulierungen) unbedingt toleriert werden müssen und unter gar keinen Umständen kritisiert werden dürfen? Diese Frage ist nicht nur aus philosophischer Sicht von großem Interesse, sondern auch von enormer Wichtigkeit angesichts aktueller, oftmals hitziger Diskussionen um „Political Correctness“, „Meinungsdiktaturen“, „Gesinnungstotalitarismus“, „Tugendterror“ und „Cancel Culture“. Zunehmend mehr Menschen sehen sich etwa in Europa und in den USA eingeschränkt von „Meinungskorridoren“ und umgeben von „Moralaposteln“ oder der „Lügenpresse“ und daher in der Pflicht, auf alternative Wahrheiten aufmerksam zu machen oder dazu aufzurufen, einfach mal „querzudenken“. Nicht selten wird dabei Kritik an bestimmten Positionen geübt und im Namen der Meinungsfreiheit zugleich Kritik an der eigenen Meinung zurückgewiesen. Offenbar besteht Klärungsbedarf in Bezug darauf, ob und, wenn ja, wann Kritik ebenso wie ihre Zurückweisung berechtigt sind. Hierzu sollte insbesondere der Zusammenhang zwischen dem universellen Recht auf Redefreiheit, dessen gesetzlicher Kodifizierung und den ethischen Anforderungen, denen Redebeiträge und deren Kritik unterstehen, eingehender beleuchtet werden. Fragen, denen sich die Beiträge des Schwerpunktes widmen können, sind beispielsweise: - Wie lässt sich ein universelles Recht auf Redefreiheit begründen? Wie verhalten sich Rede-, Meinungs- und Gedankenfreiheit zueinander? - Wie verhält sich die Idee eines universellen Rechts auf Redefreiheit und der Maßstab der Wahrheit/Wahrhaftigkeit der Rede zueinander? Lassen sich aus dem universellen Recht, auch Irreführendes, Abergläubisches oder Polarisierendes zu äußern, universelle Rechte etwa auf Irreführung oder auf rhetorische Instrumentalisierung des Gesagten ableiten? Wie wären diese zu konkretisieren? Was spräche gegen eine solche Ableitung? - Mit dem Recht auf Redefreiheit scheint ein Recht auf Achtung der*des Sprechenden und des Gesagten einherzugehen. Was umfasst dieses Recht auf Achtung konkret? Wann läge eine Missachtung der*des Sprechenden und des Gesagten vor? - Was bedeutet Toleranz in diesem Zusammenhang und wie weit reicht sie? Beinhaltet die Idee der Toleranz, dass überhaupt keine Kritik geübt wird? Oder kann sich Toleranz auch in einer bestimmten Form der Kritik zeigen? Inwiefern gibt es Unterschiede oder gar Spannungen zwischen Toleranz als juridischem und als ethischem Konzept? - Wann ist es angemessen, Kritik an dem, was andere sagen, zu üben, und vor allem in welcher Form? Schließlich kann etwas für kritikwürdig gehalten werden, ohne dass notwendigerweise folgt, dass eine bestimmte Person diese Kritik unter allen Umständen oder auch auf jede erdenkliche Weise äußern darf. Was sind mögliche ethischen Kriterien, um berechtigte und unberechtigte Kritik voneinander zu unterscheiden? Wann etwa liegt die Stigmatisierung anderer Meinungen oder auch deren Unterdrückung vor? - Gibt es unter bestimmten Umständen eine Pflicht zur Kritik? Könnte manchmal Diskursverweigerung eine angemessene Form der kritischen Reaktion sein; warum? - Hat man bisher unter Pluralismus Wertpluralismus verstanden, so steht heute auch die Forderung nach einem Faktenpluralismus im Raum. Wie gehen philosophische Strömungen wie Liberalismus und Pluralismus mit der Position um, dass es in einer Demokratie zwar viele Meinungen geben dürfe (und eine Vielfalt vielleicht sogar konstitutiv für die Demokratie ist), aber dass nicht allen Meinungen gleichermaßen Geltung zukommen kann? Gibt es Grenzen des Wert- und Faktenpluralismus? Ist Kritik als Form der Einmischung in das, was andere tun und sagen, mit Liberalismus und Pluralismus vereinbar? Forscher*innen aus der Ethik (der Kommunikation), der Erkenntnistheorie, der Politischen Philosophie und der Rechtsphilosophie werden gebeten, sich mit Abstracts (max. 170 Wörter) bis zum 01.08.2021 an die Herausgeberin des Schwerpunkts (christiane.tu...@gmail.com) zu wenden. Deutschsprachige Beiträge sind unter Beachtung der Vorgaben der ZfPP bis zum 15.02.2022 über die Website der Zeitschrift einzureichen: https://www.praktische-philosophie.org/aufsaetze.html Alle geeigneten Beiträge durchlaufen nach Prüfung durch die Schwerpunktherausgeberin ein doppelblindes Begutachtungsverfahren. Die Publikation des Schwerpunktes ist für Dezember 2022 geplant. Herausgeberin des Schwerpunkts: Christiane Turza (Leipzig) E-Mail: christiane.tu...@gmail.com Website der Zeitschrift: https://www.praktische-philosophie.org __________________________________________________ InterPhil List Administration: https://interphil.polylog.org InterPhil List Archive: https://www.mail-archive.com/interphil@list.polylog.org/ __________________________________________________