Hallo,

wer hats schon bemerkt? Seit 1.1.2015 gilt eine neue
Verwaltungsvorschrift in BW, die die am 1.1.2010 in Kraft getretene VwV
von 2009 außer Kraft setzt.

http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/grund/verwalt/index.html

Interessant ist in erster Linie die Anlage und das Formular.
Da werden sich meien Kollegen freuen, dass sie nach 4 Jahren mal wieder
so einen Zettel abzeichnen dürfen.

Jetzt müssen sie auch zugestehen, dass sie, wenn sie auf einem Gerät
Zuhause dienstlich personenbezogene Daten Verarbeiten, dieses Gerät auch
gewillt sind auf Nachfrage zur Untersuchung in der Schule ab zu geben.
Die werden das lieben :-)

Viele Grüße

Holger
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