Hallo Holger u. a.,

Am 03.02.2015, 11:35 Uhr, schrieb Holger Baumhof <[email protected]>:

Hallo,

wer hats schon bemerkt? Seit 1.1.2015 gilt eine neue
Verwaltungsvorschrift in BW, die die am 1.1.2010 in Kraft getretene VwV
von 2009 außer Kraft setzt.

http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/grund/verwalt/index.html

Interessant ist in erster Linie die Anlage und das Formular.
Da werden sich meien Kollegen freuen, dass sie nach 4 Jahren mal wieder
so einen Zettel abzeichnen dürfen.

Jetzt müssen sie auch zugestehen, dass sie, wenn sie auf einem Gerät
Zuhause dienstlich personenbezogene Daten Verarbeiten, dieses Gerät auch
gewillt sind auf Nachfrage zur Untersuchung in der Schule ab zu geben.
Die werden das lieben :-)

aber werden sie auch ihre Geräte zu Hause wegschließen ("Zutrittskontrolle")? Oder nie fremde unverschlüsselte Internetzugänge nutzen? Wahrscheinlich nicht. Und somit erinnert mich diese Verwaltungsvorschrift an die Gefahrstoffverordnung. Auch dort stehen lauter richtige und einsehbare Dinge drin. Aber in der Praxis ist man der Dumme, weil es nahezu unmöglich ist, alles genau einzuhalten bzw. den Überblick zu behalten.

Viele Grüße

Wilfried
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