Hallo Jochen,

>> Jetzt müssen sie auch zugestehen, dass sie, wenn sie auf einem Gerät
>> Zuhause dienstlich personenbezogene Daten Verarbeiten, dieses Gerät auch
>> gewillt sind auf Nachfrage zur Untersuchung in der Schule ab zu geben.
>> Die werden das lieben :-)
> 
> "Abgeben" nicht unbedingt, ich lese das so, dass ich mein Gerät u.U.
> mitbringen und vorzeigen muss, was ich wie speichere und verarbeite.
> Dazu bin ich bereit. NICHT bereit wäre ich, mein Gerät abzugeben, so
> dass es ohne mein Beisein untersucht werden kann.

ja: sehe ich auch so:
"Ich sichere ferner zu, nach entsprechender Aufforderung, die o.g.
Datenverarbeitungsgeräte, auf welchen personenbezogene Daten gespeichert
werden, zu Kontrollzwecken an die Schule zu bringen"

Genauer hier:
"Die Schulleitung und ggf. der Landesbeauftragte für den Datenschutz hat
gegenüber der Lehrkraft einen Auskunftsanspruch über die auf den
privaten Geräten gespeicherten dienstlichen personenbezogenen Daten. Die
Lehrkraft muss daher schriftlich zusichern, dass sie die
Datenverarbeitungsgeräte und Speichermedien nach Aufforderung in die
Räume der Schule zu Kontrollzwecken bringen wird und eine Kontrolle der
dienstlich verarbeiteten Daten durch dazu berechtigte Personen duldet."

Man scheint dabei sein zu dürfen.

Wie seht ihr das: jetzt wo die neue Vorschrift raus ist und die alte
hinfällig, müssen alle Lehrer wieder so einen Zettel abzeichnen, oder?
Der alte gilt ja nicht mehr ..


VIele Grüße

Holger

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