Hallo Dirk!

Das Einzige was mir dazu einfällt, Danke!
Vor einem dreiviertel Jahr hätte ich das gut gebrauchen können.
Ich frage mich, ob deine Ausführungen nicht in unserem Wiki gut aufgehoben 
wären. 

Mit 1000 Dank

Thorsten

Am Sonntag, 31. Januar 2016, 13:16:01 schrieb Dirk L:
> Hallo Ulf,
> 
> Am 06.01.2016 um 18:26 schrieb Ulf Weikert:
> > [...]
> > TL;DR. Jugenschutzfilter funktionieren nicht. Und wie sooft ist es ein
> > soziales und kein technisches Problem.
> > 
> > Wer sich die halbe Stunde nicht geben will, der kann direkt zu 29:00
> > springen. Dort wird argumentiert, dass es keine wirkliche rechtliche
> > Grundlage gibt Jugendschutzfilter einzusetzen.
> > Für mich ist diese Argumentation aus folgendem Grund spannend.
> > Ich möchte schulweit auf allen PCs den Tor Browser installieren.
> > 
> > Mit meiner bisherigen Annahme, dass ich verpflichtet bin
> > Jugendschutzfilter einzusetzen war das Bereitstellen von Tor keine
> > Option. Weil Tor genau diese Filter umgeht.
> > [...]
> > 
> > Ich kenne immer nur den Spruch, "bla bla Minderjährige/Schutzbefohlene
> > vor Gewaltmaterial und/oder Pornografie schützen". So oder so ähnlich.
> > 
> > Hat jemand Erfahrungen wie sich die rechtliche Lage darstellt?
> > 
> 
> mal ganz allgemein gesprochen gibt es als Rechtsgrundlagen (via
> Fortbildungspräsentation der Büchereizentrale Niedersachsen Lüneburg [1]):
> - Jugendschutzgesetz (JuSchG) [2]
> - Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) [3]
> So werden im JuSchG und JMStV unter § 24 (5) JuSchG u. § 11 JMStV
> Filterprogramme erwähnt [4].
> 
> Daneben hat der Staat eine Fürsorgepflicht gegenüber der ihm
> anvertrauten Kindern [5,6] und der auf die Schule durch die gesetzliche
> Schulpflicht übertragenen elterlichen (Aufsichts-)Pflicht (§832 BGB [7];
> "kraft Gesetzes zur Führung") [8]. Alternativ lässt sich aus dem
> öffent­lich-rechtlichen Schulverhältnisses (meist durch den Erziehungs-,
> Bildungs- oder Fürsorgeauftrag in den Schulgesetzen abgedeckt) die
> Aufsichtspflicht ableiten [9].
> In Baden-Württemberg selbst ist die Aufsichtspflicht nicht explizit
> geregelt, da sich "[d]ie Vielfalt der Anlässe, die ein auf­sichtliches
> Eingreifen der Lehrkraft er­fordern können, und die jeweilige
> Be­sonderheit der Einzelsituation [dazu führt], dass sich der Bereich
> der Auf­sichtspflicht eigentlich einer gesetzli­chen Regelung entzieht."
> [9] Eine Übersicht zur Aufsichtspflicht findet sich unter Punkt 9 in
> einem Dokument des Staatliches Seminar für für Didaktik und
> Lehrerbildung (GHWRS) Meckenbeuren [10].
> Rechtsgrundlage für die Aufsichtspflicht in der Schule ergeben sich in
> BW aus § 41 SchulG. Ansonsten fällt sie als Teilbereich unter den
> Erziehungs-, Bildungs- oder Fürsorgeauftrag (im Regelfall §1 (od. §2)
> des jeweiligen Schulgesetzes) des Staates.
> 
> > [...]
> > Von der anderen Seite betrachtet, darf ich allerdings auch nicht in den
> > Netzwerkverkehr hineingucken. Das wiederum wäre ein Punkt der für Tor
> > spricht.
> > [...]
> 
> Das würde ich nicht sagen, so kommt eine Masterarbeit zum Thema
> "Störerhaftung nach Deutschem Recht - vor dem Hintergrund der besonderen
> Verantwortlichkeit von Diensten der Informationsgesellschaft" auf Seite
> 31 zum Schluss, dass eine Pflicht zur "Einsichtnahme und Kontrolle des
> Nutzerverhaltens" wg. dem Jugendschutz bestünde [11], zusätzlich hat die
> Schule im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht zu sorgen, dass
> "jugendgefährdende und sozialethisch desorientierende Medien nach
> Möglichkeit nicht aufgerufen werden können" [12]; in unbeaufsichtigten
> Räumen technisch durch einen Filter.
> Auf Seiten des Deutsches Forschungsnetz (DFN) e. V. findet sich ein
> Dokument [13], was den Jugendschutz und die Haftung rechtswidgriger
> Inhalte näher erläutert.
> 
> > [...]
> > In jedem Fall werde ich mich auch noch an die Landesschulbehörde wenden.
> > Aber ich wollte diesen Kanal nicht ungefragt lassen.
> > [...]
> 
> Würde ich dir auch empfehlen. Jedoch hoffe ich, dass sie sich besser
> informiert, als z. B. das Kultusministerium Sachsen-Anhalt in der
> Drucksache 6/2828 v. 24.02.2014. So kann das Ministerium weder Auskunft
> geben, da für die "bauliche, technische und IKT-Ausstattung der
> Schulen[...]in Sachsen-Anhalt die Schulträger verantwortlich [sind]"
> noch haben sie "keine Vorschriften oder Rahmenvorgaben für den Einsatz
> von Filtersoftware erlassen". [14]
> Auch in Mecklenburg-Vorpommern sagt das zuständige Ministerium, dass
> "Systeme zur Filterung von unerwünschten
> Internetinhalten[...]Ausstattungsbestandteil von Schulnetzwerken [sind]
> und[...]in die Zuständigkeit der Schulträger [fallen]." [15] Sie führt
> jedoch weiter aus, zur Ermöglichung einer "pädagogische[n]
> Auseinandersetzung mit unerwünschten Internetinhalten[...], dass der
> freie Internet-Zugang an Schulen nur unter pädagogischer Aufsicht
> erfolgen sollte" [15], da der "Bildungs- und Erziehungsauftrag von
> Schule[...]eine pädagogische Auseinandersetzung mit unerwünschten
> Inhalten vorsieht" [16] und "Filtersysteme[...]eine sinnvolle Ergänzung
> von Schulnetzwerken [sind], wenn den Schülern eine unbeaufsichtigte
> Nutzung des Internets ermöglicht werden soll." [16]
> Begründet wird der Einsatz von Filtersystemen, nach einem
> Plenarprotokoll [17] zu einem Antrag nach der Installation von
> Internetfilter [18] mit der Aussage, dass im JMStV gefordert wird,
> „Kinder und Jugendliche vor Angeboten in elektronischen Informations-
> und Kommunikationsmedien (zu schützen), die deren Entwicklung oder
> Erziehung beeinträchtigen oder gefährden, sowie der Schutz vor solchen
> Angeboten ..., die die Menschenwürde oder sonstige durch das
> Strafgesetzbuch geschützte Rechtsgüter verletzen.“ [19]
> Schleswig-Holstein reiht sich in die obige Aussagen, dass für "die
> Ausstattung der Schulen[...]die kommunalen Schulträger verantwortlich
> [sind]" [20], ein.
> In Thüringen haben Lehrkräfte "sicherzustellen, dass Kindern und
> Jugendlichen keine unzulässigen, jugendgefährdenden und
> entwicklungsbeeinträchtigenden Angebote zugänglich sind" [21], da sie
> "die Fürsorge- und Aufsichtspflicht der Schule" [22] wahrnehmen.
> Baden-Württemberg ermöglicht "Schulen, das Landesforschungsnetz
> „Baden-Württemberg extended lan“ (BelWü) als Internet-Service-Provider
> zu nutzen." [23] Belwue nutzt "eine leistungsfähige Filterlösung, die
> ständig aktualisiert wird[...]" Denn "[l]okal auf dem schulischen Server
> installierte Programme verursachen[...]einen hohen Aufwand und hohe
> Kosten, vor allem weil sie ständig aktualisiert werden müssen." Daher
> sind "Filterlösungen, die zentral bei Internet-Service-Providern
> eingerichtet sind,[...]i. d. R. die bessere Wahl."
> Die hessische Landesregierung befürwortet "technische Hilfen zum Schutz
> der Schülerinnen und Schüler" und ist, stellvertretend für die Schulen,
> mit der "Wirkung der Filter[...]im Großen und Ganzen zufrieden, da die
> aufsichtführenden Lehrerinnen und Lehrer im Unterricht eine wichtige
> Unterstützung erfahren" [24].
> Ähnlich äussert sich das Bayrische Staatsministeriums für Unterricht und
> Kultus, wonach die "verfügbaren Filterprogramme doch eine er­hebliche
> Erleichterung[...]" [25] sind.
> Nach Aussagen der Beliner Senatsverwaltung für Bildung hat die Schule
> "geeignete Maßnahmen [zu] treffen, um den Zugang der Schülerinnen und
> Schüler zu jugendgefährdenden Inhalten zu verhindern." [26] Und
> verweisst auf ein Rundschreiben II Nr. 20/2004 „Regelung für die
> rechtssichere Nutzung des Internets an Schulen“ [27].
> In Hamburg wird nach Aussagen des Senats die "Empfehlung, einen
> Schwerpunkt auf den Einsatz von technischen Jugendschutzprogrammen zu
> legen" [28] mit dem Einsatz von Filtersoftware umgesetzt.
> Laut einem brandenburgischen Plenarprotokoll nutzen viele Schule
> "Filtersoftware und haben in den schulinternen Nutzerordnungen klare
> Regeln für den Umgang mit dem Internet verabschiedet" [29].
> Das Kultusministerium in Nordrhein-Westfalen nennt in einer Antwort
> [30], dass Filter "in Schulen eingesetzt werden" und "[d]en wirksamsten
> Schutz[...]"Nutzungsvereinbarungen" [darstellen]".
> 
> Btw. konnte ich Aussagen, wie in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz,
> Saarland, Sachsen oder Bremen in Sachen Filterung zum Jugendschutz
> verfahren wird, nicht finden.
> 
> Scheinbar hatte sich wohl auch jemand in der Freifunk Community
> (zumindest im Raum Rhein-Neckar) näher mit diesem Thema auseinander
> gesetzt [31].
> 
> Gruss
> 
> Dirk
> 
> Referenzen:
> [1]
> http://www.bz-niedersachsen.de/tl_files/bz-niedersachsen/Content/Autoren%20und%20Fortbildungen/Mueller_Digitales%20Recht%20-%20Teil%202%20-%20Internet%20und%20WLAN.pdf
> [2] http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/
> [3]
> http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=JMedienSchStVtrG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true
> [4]
> http://www.bz-niedersachsen.de/tl_files/bz-niedersachsen/Content/Autoren%20und%20Fortbildungen/Mueller_Digitales%20Recht%20-%20Teil%202%20-%20Internet%20und%20WLAN.pdf
> - S. 25
> [5]
> http://www.nibis.de/~as-ver/fach/paedagogik/material/aufsichtspflicht.pdf -
> S. 2
> [6]
> http://www.wikireli.de/Rechtliche%20Rahmenbedingungen%20beim%20Einsatz%20neuer%20Medien%20in%20der%20Schule.pdf
> - S. 15 u. 17
> [7] http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__832.html
> [8] http://danose.bplaced.net/Schulrechtkompendium.pdf
> [9] http://www.berufliche-schulen-kehl.de/uploads/media/Aufsicht.doc - S. 2
> [10]
> http://www.kultusportal-bw.de/site/pbs-bw/get/documents/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/Seminare/seminar-meckenbeuren/pdf/ReaderSchulrecht2014.pdf
> - S. 21
> [11]
> http://www.eulisp.de/tl_files/eulisp%20abschlussarbeiten/jahrgang%20neuer/Masterarbeit%20N.Korte.pdf
> - S. 31
> [12] http://dozenten.alp.dillingen.de/mp/recht/medrecht+schule_alp.pdf -
> S. 8
> [13]
> https://web.archive.org/web/20101009110146/http://shuttle.de/support/schulen/JuSchu-Haftung.pdf
> [14]
> http://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp6/drs/d2828gak.pdf
> [15]
> http://www.dokumentation.landtag-mv.de/Parldok/dokument/30474/pr%C3%BCfauftr%C3%A4ge-an-das-ministerium-f%C3%BCr-bildung-wissenschaft-und-kultur.pdf
> - LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drs. 5/4243 S. 1
> [16]
> http://www.dokumentation.landtag-mv.de/Parldok/dokument/30474/pr%C3%BCfauftr%C3%A4ge-an-das-ministerium-f%C3%BCr-bildung-wissenschaft-und-kultur.pdf
> - S. 3
> [17]
> http://www.dokumentation.landtag-mv.de/Parldok/dokument/25431/plenarprotokoll-5-16.pdf
> - Plenarprotokoll 5/16 Landtag Mecklenburg-Vorpommern
> [18]
> http://www.dokumentation.landtag-mv.de/Parldok/dokument/25392/mehr-kinder-und-jugendschutz-internetfilter-in-schulen-installieren.pdf
> - LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drs. 5/487
> [19]
> http://www.dokumentation.landtag-mv.de/Parldok/dokument/25431/plenarprotokoll-5-16.pdf#page=87
> - Plenarprotokoll 5/16 Landtag Mecklenburg-Vorpommern
> [20]
> http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl15/drucks/3000/drucksache-15-3074.pdf
> - SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drs. 15/3074 S. 2
> [21]
> https://haskala.de/wp-content/uploads/2014/04/14-03-10-DRS57461-filtersoftware.pdf
> - Drs. 5/7461 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode
> [22]
> http://www.thueringen.de/th2/tmbjs/bildung/schulwesen/rechtsgrundlagen/schulordnungen/schulordnung/#4
> - §29 (2) ThürSchulO
> [23]
> http://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP14/Drucksachen/1000/14_1576_D.pdf
> - Landtag von Baden-Württemberg Drs. 14/1576
> [24] http://starweb.hessen.de/cache/DRS/16/3/07613.pdf - Drs. 16/7613 -
> Hessischer Landtag - 16. Wahlperiode
> [25]
> https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/16_0008418.pdf
> - Drs. 16/8418 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
> [26]
> http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/KlAnfr/ka17-10850.pdf
> - Abgeordnetenhaus Berlin Drs. 17/10850 S. 1
> [27]
> http://www.datenschutz-berlin.de/attachments/73/Regelungen_f__r_die_rechtssichere_Nutzung_des_Internets_an_Schulen.pdf
> - S. 6
> [28]
> https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/44399/medienkompetenzf%C3%B6rderung-%E2%80%93-handlungsempfehlungen-auf-den-pr%C3%BCfstand-.pdf
> - Drs. 20/11221 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
> [29]
> https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w5/plpr/92.pdf
> - Landtag Brandenburg Plenarprotokoll 5. Wahlperiode 92. Sitzung 3.
> April 2014 S. 108
> [30]
> https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMD13%2F1056|1|0
> - LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drs. 13/1056 12.04.2001 S. 3
> [31] https://forum.ffrn.de/t/freifunk-fuer-schulen/354
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