Hallo,
> Am 03.03.2016 um 05:55 schrieb Helmut Hullen <[email protected]>: > > Hallo, Christoph, > > Du meintest am 02.03.16: > >>> auch wenn ich nicht Deine Frage beantworte: Ist es gewollt, dass die >>> LehrerPCs Vollzugriff auf das Internet haben? > >> ja, aus Rechtsgründen und auch aus Diskretion filtere und >> protokollieren ich den Zugriff meiner KollegInnen nicht. > > Ach - Du betreibst das Netz als "Internet service provider"? In > Konkurrenz zu privaten Anbietern, aber mit aus öffentlichen Mitteln > bezahlten Geräten? > in dem von mir vorhin verlinkten Dokument steht: "Nach Art. 14 Abs. 5 lit. b) des Entwurfs zur Single Market-Verordnung dürfen Behörden ihre eigenen Behörden-WLANs sogar in ein solches WLAN-Sharing einbinden, zum anderen dürfen sie ihre Behörden-WLANs aber auch Initiativen nichtstaatlicher Organisationen zur Verfügung stellen. Einem kommunal aufgebauten Netz in Form des WLAN-Sharing steht damit nichts entgegen (dazu auch Mantz/Sassenberg, CR 2014, 370).“ Ich denke aus welchen Mitteln die Geräte finanziert sind ist völlig irrelevant und ich denke auch, dass man bei dienstlichen Geräten, auf denen auch zwischendurch privat gesurft wird, nicht von "Konkurrenz zu privaten Anbietern" sprechen kann. Viele Grüße, Jesko _______________________________________________ linuxmuster-user mailing list [email protected] https://mail.lehrerpost.de/mailman/listinfo/linuxmuster-user
