Hallo,

> Am 03.03.2016 um 05:55 schrieb Helmut Hullen <[email protected]>:
> 
> Hallo, Christoph,
> 
> Du meintest am 02.03.16:
> 
>>> auch wenn ich nicht Deine Frage beantworte: Ist es gewollt, dass die
>>> LehrerPCs Vollzugriff auf das Internet haben?
> 
>> ja, aus Rechtsgründen und auch aus Diskretion filtere und
>> protokollieren ich den Zugriff meiner KollegInnen nicht.
> 
> Ach - Du betreibst das Netz als "Internet service provider"? In  
> Konkurrenz zu privaten Anbietern, aber mit aus öffentlichen Mitteln  
> bezahlten Geräten?
> 

in dem von mir vorhin verlinkten Dokument steht:

"Nach Art. 14 Abs. 5 lit. b) des Entwurfs zur Single Market-Verordnung
dürfen Behörden ihre eigenen Behörden-WLANs sogar in ein solches 
WLAN-Sharing einbinden, zum anderen dürfen sie ihre Behörden-WLANs 
aber auch Initiativen nichtstaatlicher Organisationen zur Verfügung stellen.
Einem kommunal aufgebauten Netz in Form des WLAN-Sharing steht damit
nichts entgegen (dazu auch Mantz/Sassenberg, CR 2014, 370).“

Ich denke aus welchen Mitteln die Geräte finanziert sind ist völlig irrelevant 
und ich denke auch, dass man bei dienstlichen Geräten, auf denen auch 
zwischendurch privat gesurft wird, nicht von "Konkurrenz zu privaten Anbietern" 
sprechen kann.

Viele Grüße, Jesko


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