Hallo, Alois, Du meintest am 03.03.16:
>> Und wenn sich dabei herausstellt, dass während der Dienstzeit etliche >> Viertelstunden auf einer Pornoseite gesurft wird: dazu hat es jüngst >> ein Urteil gegeben. > hättest Du dazu einen Link? U.a. Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, siehe <http://www.focus.de/finanzen/recht/gerichtsurteile/unerlaubtes-surfen-urteil-arbeitgeber-darf-den-browserverlauf-der-angestellten-kontrollieren_id_5281431.html> Wurde damals (etwa Anfang Februar) in vielen Medien erwähnt. Die Google-Suche nach "unerlaubtes Surfen am Arbeitsplatz" liefert weitere Fundstellen. Viele Gruesse! Helmut _______________________________________________ linuxmuster-user mailing list [email protected] https://mail.lehrerpost.de/mailman/listinfo/linuxmuster-user
