Hallo, Alois,

Du meintest am 03.03.16:

>> Und wenn sich dabei herausstellt, dass während der Dienstzeit etliche
>> Viertelstunden auf einer Pornoseite gesurft wird: dazu hat es jüngst
>> ein Urteil gegeben.


> hättest Du dazu einen Link?

U.a. Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, siehe

<http://www.focus.de/finanzen/recht/gerichtsurteile/unerlaubtes-surfen-urteil-arbeitgeber-darf-den-browserverlauf-der-angestellten-kontrollieren_id_5281431.html>

Wurde damals (etwa Anfang Februar) in vielen Medien erwähnt.

Die Google-Suche nach "unerlaubtes Surfen am Arbeitsplatz" liefert  
weitere Fundstellen.

Viele Gruesse!
Helmut

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