! Betr.:31.7- Deadline - DIGITALE. KUNST, Papierabgabe bei MA 7 ausnahmsw. bis 
1.8. zu Bürozeiten möglichps:
wobei das beibehalten der methode unterschrift muss sein eigentlich 
superveraltet ist, denn man könnte ja nach befürwortung und zusendung der 
schriftlichen zusage auch sozusagen einen fördervertrag zugesandt bekommen, den 
man dann unterschreiben muss. wäre im digitalen zeitalter sinnvoll, allerdings 
kenne ich noch kein ressort, dass das verfahren so handhabt.
lgs

  ----- Original Message ----- 
  From: Findeisen Andreas Leo 
  To: [email protected] 
  Cc: [EMAIL PROTECTED] 
  Sent: Thursday, July 31, 2008 4:04 PM
  Subject: [netznetz.net] ! Betr.:31.7- Deadline - DIGITALE. KUNST, 
Papierabgabe bei MA 7 ausnahmsw. bis 1.8. zu Bürozeiten möglich


  Verehrte Einreichende bei der DIGITALEN KUNST,

  es könnte  bez. der Einreichungsmodalitäten zur
  DIGITALEN KUNST ein mögliches Mißverständniss wegen der quasi "online" 
Zeitangabe der
  Deadline als "31.7.2008 - 23.59 Uhr" geben, auf das uns Mag. Sylvia 
Fassl-Vogler
  von der MA 7 hingewiesen hat.

  Diese Zeitangabe ist für die Einreichenden möglicherweise
  irreführend, alsdass als Grundregel ohnehin gilt:
  jeder (!) Antrag bei der MA 7 ist nur gültig, wenn
  er auch ANALOG und MIT UNTERSCHRIFT eingereicht wird,
  was innerhalb der Bürozeiten beizubringen ist.

  Wenn es auf der Homepage der MA 7 also heißt,

  `Einreichungen für den Bereich "Digitale Kunst" sind in einfacher 
Ausfertigung und als
  PDF abzugeben. Beilagen, wie z. B. Kataloge sind fünffach abzugeben.´,

  bedeutet dies eben, dass ZUSÄTZLICH zur Papiereinreichung auch eine 
PDF-Version beizugeben ist.
  Ob dies per gebrannter CD oder per Mail etc. geschieht, ist dabei unbedeutend.

  Sollte jemand wegen der Zeitangabe von "23.59 Uhr" also NICHT heute bis 15.00 
Uhr
  die Papierversion (mit Unterschrift,  PDF-Version und mögl. Beilagen in 
fünffacher Ausfertigung)
  beigebracht haben, so kann dies ausnahmsweise bis MORGEN, Freitag, den 
1.8.2008 zu den Bürozeiten bei den
  MitarbeiterInnen der MA 7 noch hinterlegt werden (Sylvia Fassl-Vogler selbst 
ist
  am 1.8. auf einem Auswärtstermin). 

  Die [EMAIL PROTECTED] dankt herzlich für diese Zusage. Wer dieses Problem
  tatsächlich hatte, möge uns bitte kurz darüber informieren, danke!

  --

  Da auch für die Septembereinreichung (14.9.) in DIGITALER KULTUR gelten wird, 
dass
  rein digitale Anträge NICHT gültig sind und alle Anträge auch in Papierform
  und mit Unterschrift in der MA 7 einzureichen sind, werden wir
  noch einmal eine korrigierte Version des gestrigen Papiers versenden 
(NN_Panorama0708_korr)
  wo dieser Sachverhalt unmissverständlich dargestellt sind.
  Auch einige andere Punkte sind dort noch korrigiert worden und für jedes 
weitere Feedback über
  mögliche Unklarheiten bitten wir um eine kurze Mail an [EMAIL PROTECTED]
  - das hilft uns dabei, nicht betriebsblind zu werden.

  Mit den besten Wünschen,


  Leo
  für
  [EMAIL PROTECTED]














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