On Do, 31.07.2008, 18:27, Alexandra Reill wrote:

> wobei das beibehalten der methode unterschrift muss sein eigentlich
> superveraltet ist, denn man könnte ja nach befürwortung und zusendung der
> schriftlichen zusage auch sozusagen einen fördervertrag zugesandt
> bekommen, den man dann unterschreiben muss. wäre im digitalen zeitalter
> sinnvoll, allerdings kenne ich noch kein ressort, dass das verfahren so
> handhabt.

Das BMUKK zum Beispiel.

Beste Gruesse,
Stefan


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