> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: "Stefan Majewsky" <[email protected]>
> Gesendet: 07.05.09 21:25:26
> An: [email protected]
> Betreff: Petition gegen die staatliche Internetsperre


> Moin moin,
> 
> auf der ePetitionsseite vom deutschen Bundestag kann man noch bis 16. Juni 
> eine Petition gegen die staatliche Internetsperre unterzeichnen. Zurzeit sind 
> schon 50000 Unterschriften darunter, seit einigen Minuten auch meine.
> 
> https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=3860
> 
> Da ich sicher bin, dass Euch die Freiheit und Neutralität des Netzes genauso 
> am Herzen liegt wie mir, bitte ich Euch, mitzuzeichnen, und den Link auch an 
> andere weiterzuleiten.
> 
> Gruß
> Stefan
> 
> 
> <hr>
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> https://ssl.schlittermann.de/mailman/listinfo/lug-dd
> 

>ich habde diese Pedition bereits gezeichnet, machts mir nach. Und da ich 
>Andreas Jung MdB recht gut kenne, er ist Mitglied im Peditionsausschuss, werde 
>ich da nochmal speziell das Gespräch suchen.

Aber ich muss auch gestehen, als EDV-Verrückter ist man sehr schnell bestrebt 
eine verengte Sicht rein auf das Technische zu haben. 
Im vorliegenden Falle gibt es 2 Sichtweisen, bzw Ebenen von denen aus das 
betrachtet werden kann und muss. Die technische Ebene/Sichtweise und die 
gesetzgeberische bzw juristische Ebene/Sichtweise
Im Gesetzgebungsverfahren bzw in der Strafverfolgung und der Juristerei, spielt 
dieses, daß die Sperre leicht umgehbar wäre, vielleicht gar keine Rolle sondern 
im Gegenteil wer diese Sperre umgeht handelt vorsätzlich,  entsprechend ist die 
Strafverfolgung bzw. bei einer Verurteilung ein Strafmaß anzusetzen.


Vergleichbar Wlan wer in einem offenen Wlan mitsurvt tut dies straffrei bzw 
befindet sich in einer Grauzone. Wer eine unsichere WEP-Verschlüsselung hackt 
kann hierfür strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Egal ob wep 
leicht knackbar ist oder nicht 

Vielleicht ist ja beim einen oder Anderen, der örtliche Wahlkreis-MdB Mitglied 
im Petitionsschuss 
http://de.wikipedia.org/wiki/Petitionsausschuss_des_Bundestages

Und wenn nicht egal die örtlichen Abgeordneten kann man ruhig anschreiben dazu 
eine Anfrage stellen und gerne auch darauf hinweissen daß das technisch gar 
nichts bringt, daß diese Sperre den Zugriff auf diese Seiten nicht verhindern 
kann, wenn der gewillite Straftäter die eine oder andere Maßnahme ergreift.



VG

Ottmar Schmidt
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