2011-03-06 17:50, Thomas Schmidt skrev:
Hallo Fabian!
Anders sähe es wohl aus, wenn er das Bild für dich machen würde, dir
weitreichende Nutzungsrechte einräumt und _du_ es unter CC/GPL/... stellst.
Dann ergäbe sich zwar aus der Sittenwidrigkeit die Nichtigkeit eines
Vertrages zwischen euch, aber er könnte Ersatzansprüche an dich haben (vgl.
die Putzfrau, die zu sittenwidrigem Lohn gearbeitet hat und nun nach der
Gerichtsverhandlung einen angemessenen Lohn nachgezahlt bekommt).
Bleiben wir mal bei der Putzfrau. Die putzt diesmal nicht für einen
Euro pro Stunde, sondern erstellt zum gleichen Preis die Werbeflyer
meiner Firma. Das ist eigentlich sittenwidrig. Aber ich habe von ihr
verlangt, die Flyer unter CreativeCommons zu stellen. Nun ist es
erlaubt?
Aus akademischem Interesse heraus finde ich die Fragestellung
interessant. Wichtig zu beachten ist hier jedoch zusätzlich, dass der
Arbeitsvertrag der Putzfrau putzen vorsieht und nicht Werbeflyer erstellen.
Nehmen wir einen für einen nicht sittenwidrig niedrigen Lohn
angestellten Grafiker G, der Werbefyler erstellt. Er schuldet dem
Arbeitgeber (AG) seine Arbeit, der AG erhält vollumfängliche
Nutzungsrechte am Werk des G (das ist pauschal mit dem Arbeitslohn
abgegolten!). Es steht dem AG frei, dass Werk unter CC weiterzulizensieren.
Nehmen wir weiter einen Grafiker G2, der zu einem sittenwidrigen Lohn
angestellt ist. In puncto Verwertung durch den AG gilt das selbe,
allerdings kann G2 einen vernünftigen Lohn nachfordern (nicht jedoch
Beteiligung am mit dem Werk erzielten Einkünften).
Wenn der Grafiker freier Angestellter (Selbstständiger) ist, ist es bei
unpassendem Verhältnis von Preis und Einkünften durchaus möglich,
Nachforderungen zu stellen. Das ist der Sachverhalt, für den der besagte
Passus gedacht ist.
Die Arbeit und die Flyer und die Nutzung sind kein bisschen
anders!
Diesen letzten, und _nur_ diesen letzten Passus würde ich durchaus für
vergleichbar halten. (Nebenschauplatz: Welchen wirtschaftlichen Nutzen
erzielst du denn mit dem Bereitstellen freier SW? Wie hoch wäre sein
pot. Anspruch? => Streitwert äußerst gering/nicht vorhanden.)
Noch eine Variation: Der Freund bestreitet, dir irgendwelche Rechte
eingeräumt zu haben. Dann kann er dich wegen Urheberrechtsverletzung
verklagen (eher hypothetisch: Zivilklageweg: Streitwert zu gering;
Strafanzeige: kein öffentliches Interesse wegen Geringfügigkeit).
Daher Folgerung wie schon geschrieben: Lass den Freund das Werk unter CC
veröffentlichen, dann gibts keine Probleme.
(alles IANAL)
Beste Grüße
Fabian
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