2011-03-07 14:55, Thomas Schmidt skrev:
Konrad schrieb:
Wenn Du mit jemand zusammenarbeitest kommt es darauf an was die Verhältnisse
sind. Ob und welche Abhängigkeiten bestehen. Solange alle freiwillig
arbeiten und nix anderes vereinbart ist räumt man sich gegenseitig nur
einfache Rechte ein und jeder kann seine eigenen Anteile unter anderen
Lizenzen weitergeben, aber nicht die Teile der anderen.
Ist es möglich, ein unteilbar gemeinsam erstelltes Werk gemeinsam zu
lizensieren, oder sollte jeder seinen Teil einzeln lizensieren?
Erstmal lizensiert jeder seinen Anteil einzeln (inwieweit die praktisch
teilbar sind, ist da erstmal nicht so wichtig). Zusammenfügen zum
Gesamtwerk kann man sie jedoch nur, wenn die Lizenzen zueinander passen.
Wenn du deinen SW-Teil under GPL stellst, ich meinen aber (machen wirs
offensichtlich) unter proprietäre Lizenz, dann geht das nicht (weil ja
kein GPL-Code gegen Nicht-GPL-Zeugs gelinkt werden darf).
Es mag Lizenzen geben, die zusammenpassen, das Gesamtwerk wird dadurch
aber zum lizenzrechtlichen Kuddelmuddel.
Bei dem Gemälde "Gag 18", das beim Lug-Stammtisch entstanden ist,
stelle ich meine Pinselstriche unter CC-BY-SA.
gez. Thomas
- oder -
Die Teilnehmer des Lug-Stammtisches stellen ihr Gemälde "Gag 18" unter CC-BY-SA.
gez. Thomas
gez. Konrad
gez. Fabian
Ob man das gemeinsam oder einzeln erklärt ist nicht relevant.
Und noch eine Frage: Gibt man durch Lizensierung unter CreativeCommons
oder GPL sein Recht am eigenen Bild ab?
Nein. Freie Lizenzen räumen aller Welt eine ganze Menge Rechte ein, aber
sie tun dies nicht exklusiv. Es steht dir frei, dein Bild daneben z.B.
kommerziell zu verwerten ('wer das Bild nochmal in ordentlicher
Auflösung für Publikationen haben will, der möge sich melden'). Bei
Gemeinschaftswerken müssten alle Beteiligten zustimmen oder du musst
ihren Anteil ersetzen.
Wenn ich mich mit
Selbstauslöser knipse und unter CC hochlade, kann das Bild jemand
nutzen?
Ja, jeder kann es unter CC nutzen, weil du es unter diesen Bedingungen
hochgestellt hast. Anders sähe es z.B. aus wenn jemand anders dich
knipst. Dann müsste der andere, um deine Persönlichkeitsrecht nicht zu
verletzen, dich um Erlaubnis fragen, das Bild zu veröffentlichen. (Bei
einem Foto, das du klar dominierst, muss klar gefragt werden, bei einem
von einer Berglandschaft mit ein paar 10 px hohen Wanderern nicht - die
Zwischengrade sind abhängig von Gerichtsstandort und Klagewille
möglicher Beteiligter.)
Beste Grüße
Fabian
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