was dein ersten post angeht kann man den beitrag auch einfach einer
gliederung spenden, dadurch kommen 100% an. ich halte es aber durchaus für
sinnvoll verschiedene fördermitgliedsmöglichkeiten anzubieteten. z.b.
fördermitglied der LO, fördermitglied des bundes fördermitglied X% LO
100-X% bund. so muss man den trick mit dem spenden nicht machen und jedes
fördermitglied hat die freie wahl wem und wieviel er spenden möchte.

beim §1 der Beitragsordnung würd ich bei ordentlichen mitgliedern sowieso
von Spenden ausgehn, da der Mitgliedsbeitrag sowieso nur 12€ betragen darf
(bei ordentlichen mitgliedern) bei fördermitgliedern beträgt der
mitgliedsbeitrag mindestens 12€, weshalb ich nicht von spenden ausgehen
würde und damit 50/50 abrechnen würde. aber ja ein entsprechende änderung
des §1 macht durchaus sinn, da die klarheit schafft.

btw. wo wir schon bei anträgen sind und ich den antrag schon bei der
letzten BMV vergessen in der satzung müsste §2 4. geändert werden, da ist
familie und senioren vertauscht

wir brauchen irgendwo mal ein antragspad zum sammelen


Am 27. März 2013 13:33 schrieb prauscher <
[email protected]>:

> Was mir grade noch einfiel: Wenn wir §1 der Beitragsordnung um einen
> Passus ergänzen, dass überstehende Zahlungen bei Mitgliedsbeiträgen als
> Spenden zu verstehen sind, würde das mir als Schatzmeister doch einiges an
> Arbeit sparen ;-)
>
> Viele Grüße,
> prauscher
> --
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