Raul.T schrieb: > beim §1 der Beitragsordnung würd ich bei ordentlichen mitgliedern sowieso > von Spenden ausgehn
Das ist rechtlich leider nicht möglich. Zahlungen, die ich nicht Zuordnen kann
_muss_ ich zurücküberweisen oder belegen können wofür die Zahlung ist.
Viele Grüße,
prauscher
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