Raul.T schrieb:
> beim §1 der Beitragsordnung würd ich bei ordentlichen mitgliedern sowieso
> von Spenden ausgehn

Das ist rechtlich leider nicht möglich. Zahlungen, die ich nicht Zuordnen kann 
_muss_ ich zurücküberweisen oder belegen können wofür die Zahlung ist.

Viele Grüße,
prauscher
-- 
    /"\    Junge Piraten orga Mailingliste
    \ /    Strukturdebatten
     X
    / \    https://ucp.junge-piraten.de/

Antwort per Email an