On 10.10.19 12:06, Florian Lohoff wrote: > Die doppelte Linie darf nicht gequert werden. Egal von wem - Daher > ist getrenntes mappen kein Informationsverlust. Am Ende ist in der > navigation "Du darfst nicht" das selbe wie "Du kannst nicht".
Ich finde da in der StVO kein "Egal von wem" sondern nur "von Fahrzeugen" bei Zeichen 295/296 (die dopplete Linie gibt es dort scheinbar garnicht, die findet Solange das keine ausgewiesene Kraftfahrstraße ist sollte ich da also zu Fuß durchaus rüber dürfen. Ob das unbedingt eine gute Idee ist, vor allem wenn außerorts und mehrspuring, ist eine andere Geschichte ... Und dann haben wir noch das Thema Rettungsdiente ... für die ist unter "Sonderrechten" eine durchgezogene Linie, egal ob einzeln oder doppelt, sowieso kein Hindernis. Ein Grünstreifen dagegen schon eher, insbesondere wenn er mit Bordsteinen abgegrenzt ist. Und eine Mittelleitplanke sowieso ... PS: in StVO und Bußgeldkatalog wird scheinbar garnicht zwischen einzelner und doppelter Linie unterschieden. Die Doppel-Variante scheint einfach nur der Verdeutlichung zu dienen, dass das wirklich ernst gemeint ist, vor allem außerorts ... -- hartmut _______________________________________________ OSM mailing list [email protected] https://gt.owl.de/mailman/listinfo/osm
