Hallo Gregor On Thu, October 20, 2016 10:29, Gregor Hermens wrote: >> oder anders: ein MITM Angriff auf die Art nur auf EINE ganz bestimmte >> Person ist ausgeschlossen; > > wenn ich es schaffe, mich in die Internet-Verbindung meines Opfers > einzuklinken, kann ich mich diesem gegenüber sowohl als dessen Resolver > als auch Mailserver ausgeben.
auf die Art? ;-) http://web.archive.org/web/20151202203337/http://telecom.kz/en/news/view/18729 > Beispiel: Ich könnte einen WLAN-Access-Point aufsetzen, ... seit wann gilt eine WLAN-Verbindung als sicher? (man benutzt öffentliche WLANs doch grundsätzlich nur mit VPNs) Grüße, Walter