>>>> posthörnlein. Das E-Magazin nach dem Motto »fake news as fake news«
>>> 118.2022 (28. April) | Nußsprünge 171.2022 (20. Juni) | 192.2022 (11.Juli) 
| 227.2022 (15.August) | 263.2022 (19. September)
>> Die Nachrichtenpolizeianzeige
> ÜBERFALLTÄTERIN WAR EINE KOMPLIZIN DES SWM­-GASPREISBETRUGSKLÄGERS

Auch das Wiederaufnahmegericht Starnberg verweigere dem Kläger wegen Gaspreisbetrug und Kundendienstschikane der SWM Joachim Schneider seine Gegenanzeigen. Auf dem Weg mit dem Fahrrad, seine Kündigung selbst auszutragen, war er am 7. August 2018 auf dem Zebrastreifen am Hauptbahnhof Eingang Arnulfstraße von einer Passantin abgepasst worden, die sich nicht ausweichen habe lassen, und die angegeben habe, als Mitarbeiterin der MVG München in der Emmy-Nöter-Straße zu arbeiten.

Sie habe gezielt gegenläufig auf seine Lenkung reagiert und deswegen seien 
beide in abgebremstem Schrittempo mit den Schultern zusammgeprallt. Die Frau 
sei gestürzt, er habe sie aber nicht umgerempelt, sondern sie habe sich fallen 
lassen.

Nachdem er an den Randstein gefahren sei, habe ihn die Frau angefahren: »Und jetzt Anschriften austauschen[oder was]!?« Eine ruhige und sachliche Unfallabwicklung sei ihm danach nicht mehr möglich gewesen, deswegen habe er die Flucht ergriffen, und habe Kehrt gemacht, um weiterzufahren. Er hätte die aufgebrachte Frau selbst beruhigen müssen, was sie aber unter den Verdacht der Anmache gestellt habe.

Sofort war ein Mann herbeigeeilt, der ihn am Kragen gepackt habe und unaufhörlich mit Beschimpfungen provoziert habe. Als er endlich locker gelassen habe, sei er auf die Chance sofort wieder losgeradelt, sei verfolgt und zu Fall gebracht, und im Würgegriff gefangen genommen worden. Bis zum Eintreffen der Polizei sei er in der Lobby eines nahen Hotels gefangen gehalten worden.

Die Polizei habe zwar getrennt verhört, aber alle im selben Raum. Bei Nachbesserungen seiner Vernehmung per *E-­Mail* habe er sich zunächst noch verfänglicher ausgedrückt, nachdem ihn die Unfallaufnahme auf seine telefonisch vereinbarte *E-Mail* zur formbrieflichen Eingabe bei irgendeiner Wache wiederum auch per *E-Mail* aufgefordert habe. Auf mehreren Polizeiwachen sei er abgewiesen worden, wo er auch seine Anzeige gegen Nachbarn erfolglos wiederholt habe.

Seine Anzeige wegen der Schikane und dem Kilowattbetrug durch die SWM habe er 
wie bei der Unfallaufnahme angekündigt nachgereicht, zunächst per *E-Mail* an 
die Polizei, dann auf seinen Strafbefehl auch beim Amtsgericht München.

Auch seine förmliche Gegenanzeige gegen die Überfalltäterin habe er erst auf seinen Strafbefehl wegen »Unerlaubten Entfernens vom Unfallort und fahrlässiger Körperverletzung« (943 Cs 415 Js 1856/18) im Oktober 2018 gestellt, auch gegen den vermutlichen Komplizen der Zebraüberfalltäterin, der von der Staatsanwaltschaft und vom Amtsgericht trotzdem als Zeuge geführt würde.

Weil ihm das Amtsgericht seine Gegenanzeigen nicht bestätigt habe, sei er im Januar 2019 nicht zur Tagung der Verhandlung seines Widerspruches erschienen und habe leider erst am selben Tage seine begründete Absage in den Briefkasten des Gerichts in der Nymphenburgerstraße zugestellt. Erst auf seinen Antrag auf Revision habe auch dann nur die Staatsanwaltschaft auf seine Gegenanzeigen geantwortet und habe diese leichtfertig abgewiesen, weil »das Vorbringen des Antragstellers« keine andere Beurteilung ermöglichen würde.

Seine Strafanzeige wegen des Gasreisbetruges und der Schikane der SWM habe man gar nicht erst angenommen. Deswegen habe er auch der Tagung der Revision abgesagt, diesmal rechtzeitig, die Revision sei aber wieder wegen unentschuldigten Fernbleibens abgelehnt worden. Seine Beschwerden und Widersprüche wären zuletzt an der fehlenden Unterschrift eines Rechtsanwaltes gescheitert, im Frühjahr 2020, wider seine Anträge habe man ihm damals weder Pflichtanwalt oder Rechtshilfe bestellen wollen.

Ende August 2018 habe sich der Rechtsanwalt der Klägerin nach seiner 
Haftpflichtversicherungsnummer erkundigt, und habe dabei die laufende 
Strafanzeige nicht benannt und nicht erwähnt. Eine Unfallversicherung habe ihre 
Ansprüche vorsorglich angemeldet, je nach Urteil der Strafanzeige.

Er habe dem Rechtsanwalt der Klägerin Anfang September 2018 geantwortet, keine 
Haftpflichtversicherung zu haben, und arbeitslos zu sein, und habe der Klägerin 
unter eigenem Anschreiben auf der selben Seite des Briefes an den Rechtsanwalt 
den Ersatz der Fahrkarte für einen vermutlich verpassten Zug angeboten.

In seinem Widerspruch gegen den Strafbefehl vom Oktober 2018 habe er deswegen 
den Rechtsanwalt der Klägerin wegen versuchten Versicherungsbetruges angezeigt.

Erst vor dem Mahnungsgericht Coburg im Juni 2020 habe der Rechtsanwalt der 
Klägerin ihm deren Forderung aufgeschlüsselt und damit beurkundet, daß die 
Klägerin Angestellte der MVG wäre.

Der Rechtsanwalt der Klägerin habe ihm erst im Winter 2019 nach der 
Neuausfertigung des ersten Urteils im schikanösen Revisionsverfahren eine 
Schadensersatz- und Schmerzensgeldrechnung geschickt und habe dabei gelogen, er 
hätte dessen »diverse« Schreiben nicht beantwortet.

Diese erste Rechnung vom 28. November 2019 liege ein Arbeitsunfallaufnahmebericht vom 8. August 2018 bei, in dem als Angabe der Klägerin deren Beschäftigung bei den MVG in der Emmy-Nöter-Straße eingetragen sei, den er aber damals nicht gründlich gelesen habe, und der bei der Klägerin nur leichte und nicht behandlungswürdige Verletzungen diagnostiziert.

Die Rechnung vom Winter 2019 habe er nicht beantwortet und sofort dem Gericht 
angezeigt, das aber schon seine Anzeige gegen den Rechtsanwalt vom November 
2018 nicht aufgenommen habe.

Die Klägerin fordere Schadenersatz für Massagen für Verspannungen und für eine 
Lohnprämie, die ihr bei bezahltem Urlaub gestrichen worden wäre.

In dem Schadenersatzmahnungsverfahren (261 AR 2847/18) habe die Richterin der 
Klagepartei einen Vergleich angeboten, den auch diese abgelehnt habe.

Seine Rechtsanwältin habe auf seine Schuldunfähigkeit als Psychiatrisierter 
plädiert, sowie auf seine Zahlungsunfähigkeit, und zwar außerdem wider seine 
Anweisungen und wider seine Teilschulderklärung und seine Gegenanzeigen, und 
sei von seinem ehemaligen Betreuer angestellt worden.

Die Richterin habe ausdrücklich wegen der Kosten auf ein psychiatrisches 
Gutachten verzichtet und ein teures Unfallhergangsgutachten angefordert.

Zeitgleich sei auf seinen Antrag auf Wiederaufnahme in dem Strafbefehlverfahren unangekündigt ein ihm bekannter Psychiater von der Staatanwaltschaft zu einem Gutachten berufen worden, wider und trotz seiner Teilschulderklärung und seiner Gegenanzeigen. Er sei zuerst und überraschend von dem Psychiater per Einschreiben kontaktiert worden, bei laufender Beschwerde gegen seine psychiatrische Unterbringung von Oktober 2020 bis Mai 2021, und nachdem er die Sache des Terminangebotes erfragt hatte, habe er das Gutachten schließlich nach Aktenlage erstellen lassen, dessen Akteneinsicht ihm das Wiederaufnahmegericht Starnberg verweigere.

In dem Schadenersatzmahnungsverfahren habe man sein Fahrrad von einem Ingenieur 
begutachten lassen wollen. Er habe sowohl dem Gutachter als auch der 
Rechtsanwältin vorab eine Teilschulderklärung eingereicht, zum Zustand seiner 
altertümlichen Klemmschrauben-­Bremsen, die nicht scharf genug eingestellt 
werden können.

Obwohl er sein Fahrrad außerdem fahruntauglich gemeldet habe, habe ihn seine Rechtsanwältin das Fahrrad zur Begutachtung nach Pasing bringen lassen wollen, und habe auch bei der Terminvereinbarung für einen Hausbesuch des Gutachters schikaniert und zu eskalieren versucht, nachdem sie ihn aufgefordert habe, den Gutachter nicht zu beeinflussen. Die Klägerin wäre aus Rosenheim zu einem Arzt am Flughafen München bestellt worden.

Nachdem seine Rechtsanwältin der teuren Begutachtung nicht widersprechen habe 
wollen, und sich kurz vor dem Gutachten in den Urlaub begeben habe, habe er das 
Gutachten nicht kurzfristig selbst absagen mögen.

Er habe sich gegen seine Rechtsanwältin vor dem Landgericht München beschwert 
und sie angeklagt.

Die Rechtsanwältin habe ihm auf seine Beschwerde zuvorkommend gekündigt. Die Richterin habe der Rechtsanwältin dennoch nach wie vor die Gerichtspost zugesendet. Darauf habe ihm die Rechtsanwältin zuletzt angeboten, sie würde das Mandat wieder aufnehmen, um noch dem Vergleichsvorschlag der Richterin zuzustimmen, mit dem ihm nur noch 800 Euro Schadenersatz und der Klägerin 90% der Prozesskosten berechnet würden.

Der seinerseits von ihm verklagte Rechtsanwalt der Klägerin habe zuletzt die 
Richterin ermahnt, ihm die Frist zur Zustimmung zu verlängern, um einen neuen 
Anwalt zu finden, ohne welchen er gar nicht zustimmen könnte.

Zuletzt habe die Richterin am Zivilgericht der Rechtsanwältin die Kündigung 
angenommen und habe ihm zwei Wochen Frist zur Suche eines neuen Anwaltes 
gegeben. Die Richterin würde seine Beschwerden und Anträge weiterhin übergehen, 
er habe dennoch außerdem einen Notanwalt beantragt.

Gegen die Rechtsanwältin wie gegen den Rechtsanwalt der Klägerin habe er auch 
bei der Rechtsanwaltskammer Beschwerde eingereicht. Zu beiden sei ihm 
beschieden worden, sie dürften ihre laufenden Verfahren dennoch weiterführen.

Erst vor dem Mahnungsgericht Coburg habe der Rechtsanwalt der Klägerin weitere Verlaufsberichte der Unfallaufnahme vorgelegt, mit derem letzten vom Dezember 2018 wegen nachhaltiger Verspannungen der Klägerin eine »besondere Heilbehandlung« verordnet worden sei, Massagen, die dem Rechtsanwalt zufolge Selbstzahlerleistungen wären.

Auch vor dem Zivilgericht München scheine der Rechtsanwalt der Klägerin seine 
angeblichen »diversen« unbeantworteten Schreiben bisher nicht dokumentieren 
haben müssen.

Die Richterin am Zivilgericht behaupte in ihren Fristverlängerungen des 
Vergleichsvorschlages trotz seiner schriftlichen Beschwerden und Bedingungen, 
er würde »ohne Begründung« noch nicht zugestimmt haben. Vor beiden Gerichten 
fordere er aktuell einen ordentlichen Täter-­Opfer-­Vergleich nach §46a (StGB).

In dem Strafbefehlverfahren habe man seine Beschwerde gegen die Richterin des 
Wiederaufnahmegerichtes Starnberg nicht aufnehmen wollen.

Die dortige Richterin wolle ihm gegen seinen begründeten Widerspruch einen Anwalt mit Spezialisierung auf Ausländerrecht und Visumsrecht als Pflichtverteidiger bestellen, nachdem sie ihm zwischendurch in zwei Schreiben geraten habe, er sollte sie den Strafbefehl aufheben und das Verfahren als zu seinen Gunsten einstellen lassen, wogegen er weiter darauf bestanden habe, seine Teilschulderklärung, seine Gegenanzeigen und seine Beschwerden aufzunehmen, und auch im Falle einer Verurteilung nur vor dem Zivilgericht einen ordentlichen Täter-­Opfer-­Vergleich mit dem Schadenersatz und Schmerzensgeld in beiden zusammenhängenden Verfahren zu verfügen.

Er habe in seinen Gegenanzeigen gegen den Strafbefehl vom Oktober 2018 den Ausspruch der Klägerin (»Und jetz auch noch Anschriften austauschen [oder was] ?!« in Zusammenhang mit seiner abgelehnten Anzeige gegen einen neuen Nachbarn im Stockwerk wegen Meldebetrug gebracht, der sich im März 2018 bei den SWM, bei der Hausverwaltung und bei einem Notarbüro falsch und betrügerisch als »Prince Ritizinger c/o Schneider« gemeldet habe. Seine Nachbarn würden diesen neuen Nachbarn im Streit um seine Karikatur der Proforma-­Rattenjagd vom November 2017 als gegnerischen Aktivisten unterstützen, der sich mit dieser Pseudo-Untermiete und einem schwulen Mitbewohner auch in seinen Mietkündigungstreit mit seinem 10 Jahre älteren Bruder eingemischt habe, sowie in seinen Streit mit der Hausverwaltung um eine beschädigte Fassadenplatte, deren Austausch von der Hausverwaltung und von seiner Haftpflichtversicherung seit Oktober 2015 verschleppt worden sei, und was seit Dezember 2017 Streitsache zunächst nur mit der Versicherung gewesen sei; außerdem in seinen Streit mit seiner Schwägerin und Arbeitsagentin Hanna Graf, um deren Gesprächsabbruch beim Kaffee mit seinen Eltern zum Muttertag 2017.

Die Hausverwaltung habe gegen seine Karikatur der Proforma-­Rattenjagd im November 2017 ein Gegenplakat an allen Haustüren aufhängen lassen, es würde immer nur eine einzelne Mülltonne überfüllt werden, und habe damit jede sachliche Kritik unterbunden. Während Nachbarn ihn meiden würden und sich ins Vertrauen stehlen würden, würde man unter seinem Aktivismus Deckung suchen und würde ihn in seiner Wohnung überwachen und beschatten. Unter der Deckung seiner psychiatrischen Diagnose und Therapie würde man sich in seiner Einsamkeit ungehindert einspionieren und würde ihn unter Gegenöffentlichkeit pseudo-psychiatrisch abschirmen.

Auf seinen Strafbefehl im Oktober 2018 habe er die Staatsanwältinnen seiner Anzeige vom Mai 2018 wegen Gefährdung angezeigt, die den Leugnungen der Absender auf seine Rücksendungen stattgegeben hätten, der neue Eigentümer der Nachbarswohnung würde auch »Schneider« heißen, in einem außerdem auffällig fehlerhaft auf einen Schneider mit Jahrgang 1947 ausgestellten Bescheid zur Einstellung des Verfahrens (261 AR 2847/18, 2. Juli 2018). Er habe seine Anzeige kombiniert mit einem Auskunftsantrag gestellt gehabt, wer der Eigentümer der Wohnung des neuen Nachbarn wäre, und ob der neue Nachbar eine ihm zuvor heimlich geschenkte Wohnung besetzt hätte, zusätzlich und sicherheitshalber auf Eigentumsbetrug und Bestechung. mehr als auf eine Verschwörung seiner Brüder. Auch das Grundbuchamt habe ihm die urkundliche Auskunft zum vollen Namen des Eigentümers verweigert.

Seinem Bruder und Vermieter habe die Hausverwaltung unterdessen den Namen 
»Prince Damian Ritzinger« als den Namen des neuen Eigentümer der 
Nachbarswohnung genannt, und zwar während der Bearbeitung seiner Anzeige über 
das Grundbuchamt, die an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet worden war.

Die SWM hätten in ihrer Antwort behauptet, der frühere Eigentümer der 
Nachbarswohnung hätte den neuen Eigentümer als »Prince Ritzinger c/o Schneider« 
gemeldet.

Der Postbote hätte die Briefe damals bei »Ritzinger« einwerfen müssen, seit 
seinen Rücksendungen nenne sich der neue Nachbar mit einem Mitbewohner 
»Schwarz«.

Seine Beschwerden mit Ergänzungen zum Nachbarstreit und zum Hausverwaltungstreit habe die Staatsanwaltschaft seither verworfen. Den Bescheid seines Bruders habe er erst in der Neufassung seiner Strafanzeige vom 12. November 2018 als Beweismittel eingereicht, die am 4. Februar 2019 abgewiesen worden war, es würden sich keine »Gesichtspunkte« für einen »Anfangsverdacht« ergeben.

Auch seine Anzeigen wegen der sichtbaren und öffentlich bedrohlichen Raubwerbung mit angeschnitzten Pseudo-Biberbäumen an seinem Badeort an der Isar in Wolfratshausen vor der Loisacheinmündung, und am Thalkirchener Platz, dort außerdem mit unnützen Rattenfallen, wo er seine Druckausgaben auslegen würde, und wo er den EDK boykottieren würde, seit ihm im Mai 2019 in dem Supermarkt EDK einmal Graulbrot verkauft worden sei (261 AR 2847/18).

Ende 2020 sei er zum zweiten Mal auf Beschwerden von Nachbarn durch seinen Bruder und Vermieter in der Psychiatrie untergebracht worden, nachdem das Betreuungsgericht seine schriftlichen Absagen zur Tagung des Gerichts übergangen habe, und nachdem ihm nach der Abholung zum Gericht die selbe Gutachterin, auf die das frühere Verfahren mitsamt seiner Beschwerden eingestellt worden war, vor Polizisten ins Wort fallen durfte.

Sein Bruder und Vermieter habe seinen Betreuungs- und Zwangsbehandlungsantrag hauptsächlich begründet gehabt, daß er eigenmächtig und gegen Verbot und unfachmännisch den Schutzleiter angeschlossen und auf Putz verlegt habe, damals noch im außerordentlichen Mietkündigungstreit seit November 2017 um seines Bruders angeblichen Zwang zum Kauf einer Mietwohnung für ihn, in den sich Nachbarn unter der Deckung der Hausverwaltung eingemischt, und sich unter der Deckung durch seine Aktion gegen die Proforma-Rattenjagd eingekeilt hätten. Erst im September 2022 habe er seinen Bruder und Vermieter nachdrücklich aufgefordert, ihm eine geschwärzte Kopie der Eigentümerliste zu übermitteln, der die Intrigen der Nachbarn und der Hausverwaltung aber zumindest vor ihm weiterhin leugnen würde. Er sei seit seinem Studiumsabbruch 2010 arbeitlos gemeldet. Sein Bruder und Vermieter würde ihm keine neue Wohnung kaufen wollen.

Man habe ihm im Oktober 2020 einen gerichtlichen Betreuer eingesetzt, der ihm nur in dem Mahnungstreit um die zusätzliche Schadenersatzrechnung eine Rechtsanwältin besorgt habe, aber das Strafbefehlverfahren in der selben Streitsache vernachlässigt habe, und insbesondere dieses Versäumnis zu verschleiern versucht habe. Pünktlich zu seiner Entlassung aus der Psychiatrie im Mai 2021 sei er zum Antritt der Ersatzfreiheitstrafe der Geldstrafe des Strafbefehls geladen worden. Die Betreuung sei im Juli 2021 wieder aufgehoben worden, mitsamt seinen Beschwerden gegen das Betreungsgericht und gegen die Gutachter, und gegen seinen ehemaligen Betreuer.

Seit Beginn 2019 habe er das Gas abgestellt und boykottiert, allerdings auch, weil in der Wohnanlage die Gasherde nicht an den Kamin angeschlossen sind, wegen Verdreckungsgefahr oder Säuberungskosten. Im Oktober 2020 hätten ihm die SWM den Strom abgestellt, nachdem er seit Anfang 2020 jeder Mahnung begründet widersprochen gehabt habe. Seit sein ehemaliger Betreuer die Rechnungen überwiesen habe, zahle er unter Vorbehalt.

Im Oktober 2018 habe er die erste Ausgabe der Serie »Die Nachrichtenpolizeianzeige« seiner Projektzeitung gegen Klatsch und Drohungen in seiner Nachbarschaft veröffentlicht. Seine Richtigstellungen und Gegenanzeigen gegen die verleumderischen und falschen Gegennachrichten der Beschwerden der Nachbarn im Frühjahr und Sommer 2019 habe er bisher erfolglos wiederholt, und werde seit seiner Entlassung 2021 gezielt unter den Verdacht der Abstimmung mit seinen Nachbarn gezogen und gestellt.

Seinen Verdacht gegen die Angestellte der MVG mit Arbeitsplatz im selben Bürogebäude wie seinem Streitgegner und Fahrtziel SWM ächte man als Paranoia, deren Verdächtigung gegen ihn am Unfallort hingegen nicht, daß er sie anzufahren beabsichtigt hätte, oder daß er Polizei und Gericht vermeiden hätte wollen. Sein Beharren auf seiner Teilschulderklärung wie auf seinen Gegenanzeigen und auf seinen Anzeigen gegen die SWM gegen das Plädoyer seiner Rechtsanwältin auf Schuldunfähigkeit wie Zahlungsunfähigkeit und gegen deren Strategie einer Pseudo-Geldstrafe aus Prozesskosten für die Klägerin, ächte man als Schizophrenie, die völlig überzogenen Schmerzensgeld- und Schadenersatzforderungen der Klägerin hingegen nicht.

Der Pflichtverteidiger habe auf seinen auch ihm erklärten Widerspruch hin 
beschieden, er würde im Urlaub noch auf die Akte warten.

Er suche einen Rechtsanwalt für alle bezeichneten Streitsachen, und eine neue 
Mietwohnung nahe oder in Puchheim oder im Westen von München.

Hänsel Keller


On 19/08/2022 00:13, Posthörnlein. Das E-Magazin nach dem Motto »fake news as 
fake news« wrote:
>>>> posthörnlein. Das E-Magazin nach dem Motto »fake news as fake news«
>>> 118.2022 (28. April) | Nußsprünge 171.2022 (20. Juni) | 192.2022 (11.Juli) 
| 227.2022 (15.August)
>> Die Nachrichtenpolizeianzeige
> ÜBERFALLTÄTERIN WAR EINE KOMPLIZIN DES SWM­-KRITIKERS

Auch das Wiederaufnahmegericht Starnberg verweigert dem SWM­Kritiker seine 
Gegenanzeigen. Auf dem Weg
mit dem Fahrrad, seine Kündigung selbst auszutragen, war der Zeitungsmacher am 
7. August 2018 auf dem
Zebrastreifen am Hauptbahnhof Eingang Arnulfstraße von einer Passantin 
abgepasst worden, die sich nicht
ausweichen habe lassen.

Sie habe gezielt gegenläufig auf seine Lenkung reagiert und deswegen seien 
beide in abgebremstem Schrittempo
mit den Schultern zusammgeprallt. Die Frau sei gestürzt, er habe sie aber nicht 
umgerempelt, sondern sie habe
sich fallen lassen.

Nachdem er an den Randstein gefahren war, habe ihn die Frau angefahren: »Und 
jetzt Anschriften
austauschen[oder was]!?« Eine ruhige und sachliche Unfallabwicklung sei ihm 
danach nicht mehr möglich
gewesen, deswegen habe er die Flucht ergriffen, und Kehrt gemacht, um 
weiterzufahren. Er hätte die
aufgebrachte Frau selbst beruhigen müssen, und das habe die Frau unter den 
Verdacht der Anmache gestellt
gehabt.

Sofort war ein Mann herbeigeeilt, der ihn am Kragen gepackt habe und 
unaufhörlich mit Beschimpfungen
provoziert habe. Als er endlich locker gelassen habe, sei er auf die Chance 
sofort wieder losgeradelt, sei verfolgt
und zu Fall gebracht, und im Würgegriff gefangen genommen worden. Bis zum 
Eintreffen der Polizei sei er im
nahen Hotel gefangen gehalten worden.

Die Polizei habe zwar getrennt verhört, aber alle im selben Raum. Seine Anzeige 
wegen der Schikane und dem
Kilowattbetrug durch die SWM habe er wie angekündigt nachzureichen versucht, 
sei aber auf Polizeiwachen
abgewiesen worden. Bei Korrekturen seiner Vernehmung per »E­Mail« habe er sich 
zunächst noch verfänglicher
ausgedrückt.

Gegenanzeige habe er erst auf den Strafbefehl wegen »Unerlaubten Entfernens vom 
Unfallort und fahrlässiger
Körperverletzung« gestellt, auch gegen den vermutlichen Komplizen der 
Zebraüberfalltäterin, der von der
Staatsanwaltschaft und vom Amtsgericht trotzdem als Zeuge geführt würde, weil 
»das Vorbringen des
Antragstellers« keine andere Beurteilung ermöglichen würde.

Weil ihm das Amtsgericht seine Gegenanzeigen nicht bestätigt habe, sei er im 
Januar 2019 nicht zur Tagung der
Verhandlung seines Widerspruchs erschienen und habe leider erst am selben Tage 
wenn auch schriftlich in den
Briefkasten des Gerichts in der Nymphenburgerstraße abgesagt. Erst auf seinen 
Antrag auf Revision habe dann
die Staatsanwaltschaft auf seine Gegenanzeigen geantwortet und habe diese 
leichtfertig abgewiesen. Deswegen
habe er auch der Tagung der Revision abgesagt, diesmal rechtzeitig, die 
Revision sei aber wieder wegen
unentschuldigten Fehlens abgelehnt worden. Seine Beschwerden und Widersprüche 
wären zuletzt an der
fehlenden Unterschrift eines Rechtsanwaltes gescheitert, im Frühjahr 2020, 
Pflichtanwalt habe man ihm damals
keinen bestellen wollen.

Er habe in seinen Gegenanzeigen gegen den Strafbefehl vom Oktober 2018 den 
Ausspruch der Klägerin in
Zusammenhang mit seiner abgelehnten Anzeige gegen einen neuen Nachbarn im 
Stockwerk gebracht, der sich im
März 2018 bei den SWM, bei der Hausverwaltung und bei einem Notarbüro falsch 
und betrügerisch als »Prince
Ritizinger c/o Schneider« gemeldet habe. Seine Nachbarn würden diesen neuen 
Nachbarn im Streit um seine
Karikatur der Proforma­Rattenjagd vom November 2017 als gegnerischen Aktivisten 
unterstützen, der sich auch
in seinen Mietkündigungstreit mit seinem 10 Jahre älteren Bruder eingemischt 
habe, und in einen Streit mit der
Hausverwaltung um eine beschädigte Fassadenplatte, deren Austausch von der 
Hausverwaltung und von seiner
Haftpflichtversicherung verschleppt worden sei.

Die Hausverwaltung habe auf einem Gegenplakat auf seine Karikatur der 
Proforma­Rattenjagd mit der Lüge, es
würden immer einzelne Mülltonnen überfüllt werden, die Sache seiner Kritik 
aufgeblasen und die Grundlagen
seiner Kritik untergraben und ausgehöhlt. Nachbarn würden gezielt eine 
Pseudo­Psychiatrie gegen ihn und gegen
seine Familie veranstalten, und würden unter seinem Aktivismus Deckung suchen.

Die Staatsanwältinnen habe er wegen Gefährdung angezeigt, die den Leugnungen 
der Absender auf seine
Rücksendungen stattgegeben und behauptet hätten, der neue Eigentümer der 
Nachbarswohnung würde auch
»Schneider« heißen, ohne amtliche Auskunft, und in einem außerdem auffällig 
fehlerhaft auf einen Schneider mit
Jahrgang 1947 ausgestellten Bescheid. Seinem Bruder und Vermieter habe die 
Hausverwaltung unterdessen den
Namen »Prince Damian Ritzinger« als neuen Eigentümer der Nachbarswohnung 
genannt, und zwar während
seine Anzeige über das Grundbuchamt weitergeleitet worden war, die er 
kombiniert mit einem Auskunftsantrag
gestellt habe, wer der Eigentümer der neuen Wohnung wäre, und ob der neue 
Nachbar eine ihm zuvor geheim
geschenkte Wohnung besetzt hätte. Auch sein Bruder und Vermieter verweigere ihm 
einen beweiskräftigen
Bescheid zu der intriganten Keilmeldung durch die Hausverwaltung nach wie vor, 
und auch das Grundbuchamt
die Auskunft.

Der Postbote hätte die Briefe damals bei »Ritzinger« einwerfen können, heute 
nenne sich der neue Nachbar mit
einem Mitbewohner »Schwarz«. Die SWM hätten in ihrer Antwort behauptet, den 
neuen Eigentümer als »Prince
Ritzinger c/o Schneider« hätte der frühere Eigentümer der Nachbarswohnung 
gemeldet.

Seine Beschwerden mit Ergänzungen zum Nachbarstreit und zum 
Hausverwaltungstreit habe die
Staatsanwaltschaft seither verworfen.

Die Klägerin habe sich bei einer Unfallaufnahme als Angestellte der »MVG« in 
der »Emmy­Nöter­Straße«
ausgegeben und fordere Schadenersatz für Massagen für Verspannungen und für 
eine Lohnprämie, die ihr bei
bezahltem Urlaub gestrichen worden wäre. Bei den ersten Besuchen in der 
Unfallaufnahme seien nur leichte
Verletzungen attestiert worden, die keine Behandlung erfordert hätten. Der 
Rechtsanwalt der Klägerin habe sich
noch vor dem Strafbefehl 2018 zunächst nach seiner 
Haftpflichtversicherungsnummer erkundigt, den er
deswegen wegen versuchten Versicherungsbetruges angezeigt habe, und der sein 
Antwortschreiben damals nicht
erhalten haben will, mit dem er mitgeteilt habe, keine Haftpflichtversicherung 
zu haben, und arbeitslos zu sein,
und den Ersatz der Fahrkarte für einen verpassten Zug angeboten habe.

Ende 2020 sei er zum zweiten Mal auf Beschwerden von Nachbarn durch seinen 
Bruder und Vermieter in der
Psychiatrie untergebracht worden, und man habe ihm einen gerichtlichen Betreuer 
eingesetzt, der ihm nur in
dem Mahnungstreit um die zusätzliche Schadenersatzrechnung eine Rechtsanwältin 
besorgt habe, aber das
Strafbefehlverfahren in der selben Streitsache vernachlässigt habe, und diese 
Versäumnisse gezielt zu verschleiern
versucht habe. Pünktlich zu seiner Entlassung aus der Psychiatrie im Mai 2021 
sei er zum Antritt der
Ersatzfreiheitstrafe der Geldstrafe des Strafbefehls geladen worden. Die 
Betreuung sei im Juli 2021 wieder
aufgehoben worden, mitsamt seinen Beschwerden gegen das Betreungsgericht und 
gegen die Gutachter, und
gegen seinen ehemaligen Betreuer.

In dem Schadenersatzmahnungsverfahren habe die Klagepartei auf einen ersten 
Vergleichsvorschlag der Richterin
ein teures Gutachten gefordert, auf ein psychiatrisches Gutachten habe die 
Richterin trotz des Plädoyer seiner
Rechtsanwältin auf deren besonderen Antrag wegen Kosten hin verzichtet, das 
aber zeitgleich in der Strafsache
von der Staatanwaltschaft angeordnet worden sei, gegen seine 
Teilschulderklärung und gegen seine
Gegenanzeigen.

Die Klägerin wäre aus Rosenheim zu einem Arzt am Flughafen München bestellt 
worden. Sein Fahrrad habe man
von einem Ingenieur begutachten lassen wollen. Er habe vorab eine 
Teilschulderklärung eingereicht, zum
Zustand seiner altertümlichen Klemmschrauben­Bremsen, die nicht scharf genug 
eingestellt werden können.
Anfang 2022 habe ihn seine Rechtsanwältin das fahruntaugliche Fahrrad zur 
Begutachtung trotzdem nach Pasing
bringen lassen wollen, und habe der Begutachtung nicht widersprechen wollen.

Er habe sich gegen seine Rechtsanwältin vor dem Landgericht München beschwert 
und sie angeklagt, weil sie
gegen seinen Willen auf seine Schuldunfähigkeit plädieren würde, und ihn in der 
selben Streitsache nicht auch
vor dem Strafgericht vertreten wollen würde, und ihm eine Strategie nahelegen 
würde, eine inoffizielle
Prozesskostengeldstrafe wegen Schadensersatzbetrug gegen die Klägerin zu 
erreichen.

Die Rechtsanwältin habe ihm auf seine Beschwerde gekündigt. Die Richterin würde 
der Rechtsanwältin dennoch
nach wie vor die Gerichtspost zusenden. Darauf habe ihm die Rechtsanwältin 
zuletzt angeboten, sie würde das
Mandat wieder aufnehmen, und dem Vergleichsvorschlag der Richterin noch 
zuzustimmen, mit dem ihm nur 800
Euro Schadenersatz und der Klägerin 90% der Prozesskosten berechnet würden. Der 
seinerseits von ihm
verklagte Rechtsanwalt der Klägerin habe zuletzt die Richterin ermahnt, die 
Frist zur Zustimmung zu verlängern,
um einen neuen Anwalt zu finden, ohne welchen er gar nicht zustimmen könnte. 
Gegen die Rechtsanwältin wie
gegen den Rechtsanwalt der Klägerin habe er auch bei der Rechtsanwaltskammer 
Beschwerde eingereicht. Beiden
sei erlaubt worden, ihre laufenden Verfahren dennoch weiterzuführen.

Die Richterin behaupte in ihren Fristverlängerungen des Vergleichsvorschlages 
trotz seiner schriftlichen
Bedingungen, er würde »ohne Begründung« noch nicht zugestimmt haben.

Für das gleichzeitige psychiatrische Gutachten für die Staatsanwaltschaft sei 
er erst von dem Psychiater
kontaktiert worden, das er nach Aktenlage zu erstellen gebeten habe.

Aktuell fordere er vor dem Wiederaufnahmegericht Starnberg wie vor dem 
Landgericht München einen
ordentlichen Täter­Opfer­Vergleich nach §46a (StGB) weil die Richterin dort das 
Strafverfahren auf dieses
Gutachten hin einstellen wolle, dessen Akteneinsicht ihm außerdem verweigert 
würde.

Die Richterin am Wiederaufnahmegericht Starnberg wolle ihm gegen seinen 
begründeten Widerspruch einen
Anwalt mit Spezialisierung auf Ausländerrecht und Visumsrecht als 
Pflichtverteidiger bestellen, nachdem sie ihm
zwischendurch in zwei Schreiben geraten hatte, er solle sie das Verfahren zu 
seinen Gunsten einstellen lassen,
wogegen er weiter darauf bestanden habe, seine Teilschulderklärung wie seine 
Gegenanzeigen aufzunehmen,
und im Falle einer Verurteilung einen ordentlichen Täter­Opfer­Vergleich mit 
dem Schadenersatz und
Schmerzensgeld in beiden zusammenhängenden Verfahren herzustellen, wie vor der 
Zivilssachenrichterin in
München auch.

Der Pflichtverteidiger habe auf seinen auch ihm erklärten Widerspruch hin 
beschieden, er würde im Urlaub noch
auf die Akte warten. Der SWM­Kritiker fordere und suche einen Pflichtanwalt für 
beide Streitsachen, und eine
neue Mietwohnung nahe Puchheim oder im Westen von München.

Das Landgericht München ächte seine Beschwerde gegen die Richterin am 
Wiederaufnahmgericht der
Strafbefehlsache in Starnberg wie gegen die Richterin in dem 
Schadenersatzstreit am Landesgericht München als
Schizophrenie, wie seine Flucht vom Unfallort auch. Seinen Verdacht gegen die 
Klägerin als Angestellte der MVG
im Streit mit den SWM im selben Bürogebäude ächte man als Paranoia, deren 
Verdacht am Unfallort gegen ihn
selber hingegen nicht, daß er Polizei und Gericht vermeiden hätte wollen, die 
seine Strafanzeige gegen die SWM
seit kurz nach dem Unfall im August 2018 nicht aufgenommen und nicht einmal 
beschieden hätten.

Hänsel Keller


On 30/05/22 20:03, Das E-Magazin Posthörnlein wrote:
posthörnlein. Das E-Magazin nach dem Motto: fake news as fake news
308.2019 (4.November) || Nußsprünge 35.2020 (14.Februar) | 11.2022 (11.Januar) 
| 49.2022 (18.Februar) | 94.2022 (4.April) | 150.2022 (30.Mai)
Die bessere Hälfte der Welt
Experimente mit Ökogasreaktoren

*Isar.* Früher war Landluft Gestank nach Gülle. In der Bahn­unter­führung von 
Leng­gries auf der Graffiti-Wand aus den 2010er Jahren leckt die Kuh Emmy aber 
Sprühlack aus den Nüstern.

Heute düngt kaum ein Bauer noch mit Gülle. Wie ganz früher wird die Gülle nur 
noch vermistet auf die Felder ausgebracht.

Früher setzte die Isar schon bei Bad Tölz einen bräunli­ch­­en Film auf 
Strandkiesel.  Wo beim Klärwerk in Weidach bei Wolfratshausen das geile 
Klär­­wasser in die Loi­sach gepumpt wird,  wuchsen Busch und Gras viel üppiger.

Und schon bei Buchen­hain wucherten die Gräser am Ufer, und an Fels­brocken das 
Moos, und im Flußbett die Algen geil.

Nach der Einmündung der Loisach konnten kalk­­­wasser­­em­pfindliche und 
kneip­pende Bade­gäste im Herbst, Winter und Frühling in der Isar nicht baden.

Heute nutzt beispielsweise das Chemiewerk bei Wolfrats­hausen längst neue 
Filter und Katalysatoren.  Und Klärwasser wird heute entlang der Loisach in 
Klärgruben ver­sickert.

Kom­post­erde aus Bio­ab­­fall­­sammlungen kann nach der Sicker­filter­ung als 
Dünger oder zur Regeneration aus­ge­dor­rter Böden genutzt werden. 
Untergemischter ver­faul­­ter Klär­­­schlamm soll zu­sätz­lich Insekten 
an­loc­ken.

Einzelne Höfe filtern und vergären au­tark Se­di­­­mente aus Ab­was­ser in 
heiz­­­ofen­großen Reaktorzellen zur Ökogas-Her­stel­lung.

Öko­gas-Re­ak­­­­toren brauchen heute nicht nur allen Klär­schlamm, auch fast 
alle Gülle aus den Vieh­­­­­­höfen der Isarauen auf.

Die Einnahmen aus den schwankenden Preisfaktoren des Ki­lo­­­­­wattgases der 
SWM waren vor­nehm­lich in die For­­­­schung an Öko­gas-Reaktoren 
in­­­ves­tiert worden.

Die EU-Vorschrift zur Vergleichbarkeit der Ab­rech­nung von Strom & Gas wird 
demonstrativ reni­tent um­­­­gesetzt, und Gas nur noch in Kilo­watt­stunden 
ab­­­­gerechnet, wobei die Preis­fak­toren der Um­rech­nung in Kilo­­watt­stunden, 
Brenn­­wert und Ge­ne­rator, ver­­steckt und fingiert werden.


On 14/04/22 14:20, Posthoernchen wrote:
Liebe Leser!

Im Anhang mein aktuelles Schreiben an die SWM, mit dem ich hier meinen 
bisherigen Schriftwechsel im Streit mit den SWM seit März 2018 aufliste. Es 
fehlen leider unter anderem meine Beschwerden wegen der preislich fingierbaren 
Abrechnung von Gas direkt in Kilowattstunden, ebenfalls seit März 2018, die ich 
zur nächsten
Antwort der SWM noch nachtragen werde!

Frohen Palmdonnerstag!


On 04/04/22 21:22, Posthoernchen wrote:
posthoernchen
345.2019 (11. Dezember 2019) || Nußsprünge | 46.2020
(15.Februar 2020) | 116.2020 (25.April 2020) | 144.2020 (23. Mai
2020) | 226.2020 (13. August 2020)|  137.2020 (25. August 2020) |
12.2022 (12. Januar 2022) | Erstmals zum Kölner Silvester 2016
recherchiert: (14. Januar 2022) | Verbesserte Rechercheergebnisse:
19.2022 (19. Januar 2022) | den Kinderficken: SchlitzSchlitz-Hack
erkannt: 27.2022 (27. Januar 2022) |49.2022 (18. Februar 2022) |
94.2022 (4. April 2022)
Die bessere Hälfte der Welt
SWM verleihen Preis für den besten Punjob: »Assad Of Munick«

München. Die SWM wollen sich mit einer Preisverleihung für den
Ökowatt­be­trug entschuldigen. Der »Assad of Munick« geht an *Projects*,
die mit Wort­­witz und Poesie einer rech­­nungswesentlichen Zersetzung
des Vertragsrechts und des Handels entgegentreten, oder einer
des­informativen Durch­set­zung von Netzwerken.

Die Krawalle in Köln zu Silvester 2016 seien ein Beispiel für die andere
Art Mot­to-Event, wehrte ein Pressesprecher der SWM Ver­gleiche ab.

Während 2015 in Köln der »Pegida«-Ableger »Hogesa« zur Frage der
Kirchen­ge­schich­te den Sektenkrieg als Hooligan-Sportverein-Krawall
befeuert habe, hätten Gegen­de­mons­­tranten sofort die friedliche
Demonstration zur Form des sakra­men­talen Bekenntnisses angeheizt.

Der Israelboykott hätte der­weil in ganz Deutschland die
jordanisch-egyptisch-syrisch unintegrierten ismaeli­tischen (mit m)
Rück­züglerkarnickel und Berufsdemonstranten und Siedlerheere in den
Gebieten der PLO und der Hamas zu
Asyl­an­ten­­­­ver­schwö­­rungs­­opfern und *Unfair-Trade-Marreds*
erklärt, und hätte Gegnern des Boykotts als allgemeinen Ket­zern Marken-
und Warennamen daten­­­­klau­end zer­setzt.

Von beiden Bewegungen hätten die in Köln extra zur Silversternacht mit
Zügen an­ge­reis­ten Karthager aus Mittelmeerafrika Fahrtwind
auf­ge­nom­men, wie mit ei­nem *Slo­gan* »Colony Co-Lone So Long!« am
Kölner Haupt­bahn­­­hof Pas­san­tin­nen an­­zu­­fal­len.

In Köln gemahne solcher *Slogan* außerdem an die amtierende parteilose
Ober­­bür­­­­ger­­­meisterin, die erstmals im Herbst 2015 die Wahlen
gewonnen hatte, und zwar schwer­­­­­­verletzt nach einem
Messerstecherattentat kurz vor der Wahl. Die Wahl war vor dem Attentat
verschoben worden, um neue Stimm­­zettel zu drucken, auf denen durch
über­große Partei­­namen  Parteilose nicht mehr be­nach­tei­ligt würden.

*Hacker* würden mit dem *Hack* »age titty pee - colon - slash-slash«
meistens keine kleinen Mädchen verführen oder Kinderpornos schauen
wollen, son­dern gegen Missbrauch des Internetz androhen oder Netze
gegen Kinds­köpfe und Sturköpfe abschotten. Der Codex solcher *Hacker*
habe ein gro­ßes Ge­­setz, demnach es streng genommen schon ein
Verbrechen vom Rang von Sex mit unreifen Mädchen wäre, die Addresse
einer Internetzseite überhaupt aufzurufen. Und ein kleines Gesetz,
demnach aller Psycho­terror und Markenschund dann gerechtfertigt wäre.
Entsprechend würden *Hacker* beliebig Verbrechen unterstellen und
Straf­­recht beanspruchen. Psychoterror würden *Hacker* mit einer
Analphabeten-Meta­­physik der magiemächtigen Schrift der Addresszeile
und Befehlszeile zu rechtfertigen versuchen, deren Ignorieren wie deren
Ignoranz sie umgekehrt als rücksichtslos und grausam ahnden würden, und
gegen deren Nach­ahmung und deren Aus­agieren sie vorsorglich zu
konditionieren behaupten würden. In ihrem versteckten Kontakt würden die
*Hacker* bei dieser Verkehrung gleichzeitig eine Psychoanalyse des
Klammeraffens und der »Subdomain« einsetzen, um aus Kontakten
Autoritäten und Masken zu ermitteln.

Die Per­mutation der Silben von Logismen und Namen sei außerdem typisch
in der Ausgestaltung von Assoziationen in der Plakat­werbung, deren
Geld­wege geldwäsche­verdächtig wären. Bei Datenerhebungen durch
Bet­tler­­banden, die im Handel mit Design- und Luxusartikeln eine Art
Zoll für im­­­ma­terielle Güter eintreiben würden, würde ebenfalls so
angesetzt. Oft würden Bettler in der Verfolgung durch die Schufa und
ähnliche Zahlungsverhaltengaranten quasi ausgebildet.

Und auch bei Eigenmarken aus dem Kauf von Käuferkundschaft durch
Markt­for­scher bei sogenannten »Punktesammlungen« mit
Kaufpreisprozenten bei Ein­­zel­­­­­händlern sei dieser Kult zu vermuten.

Den ersten Preis, die gesamten EU-EE-Fördermittel der SWM eines
Rech­nungs­­­­jahres als Startkapital, erhielt das Project
»Öko­watt­strand«, das Gülle und Klärschlamm vergären und das gewon­nene
Gas in Gasflaschen aus­lie­fern will, zusammen mit dem Project
»Öko­­gas­reaktor«, das in mobilen toi­let­­­ten­­ka­bi­nen­großen
Reaktoren aus­gesiebte Abwassermasse vergären will, bei de­nen das
gewon­nene Gas auch in Gasflaschen abgefüllt werden kann.

Den zweiten Platz, einen ARGE-Agentur-Vertrag für Billiglohnkräfte aus
Sy­rien, erhielt der Verein »Anti-IS« e.V. für sein *Project*:
»Iss-Supermarkt«. Die Rech­­nungen neu verpackter Lebensmittel aus
ara­bischen Ländern kön­nen als Spenden bescheinigt werden, um mehr
Gelder für eine Heimkehrer-Sied­­lung in Syrien zu sammeln. Die
Ver­packungen werben mit Fotos und mit kurzen Essays über die
histo­rischen Kibbuzim und über die Bür­ger­wehr­­­kämpfe gegen Briten
und mohammedanische Nazipakteure vor 1948 in arabischer, hebräischer,
und deut­scher Schrift jeweils auf Deutsch für eine zivile Landnahme und
Rückkehrvorbereitung und damit für ein sy­risches Zion unter dem Namen
»Ismael«. Der Verein ist von Münchner Ein­zel­­han­­­del­s­­kaufleuten
gegründet wor­den, die keine »Agitations« - Waren han­deln wollen, etwa
keine sog. »Pellestein« - Kartoffeln (meist Bio-Kartoffeln, die in Lehm
keimtot konserviert sind).

Ver­kauft wird in den »Iss-Supermärkten« aber keine »Raumfahrernahrung«:
Öko­logisch ex­por­tie­ren wol­­len nur noch ge­­­trock­nete,
geräucherte, gepökelte, kandierte, ein­ge­legte oder na­tür­lich
halt­­­­b­are Lebensmittel in unverarbeiteter Form nicht nur Bauern aus
Afrika und Südamerika.

Den Preis erhielt der Verein »Anti-IS e.V.« auch wegen seines
*Side-Pro­ject*: Die »Fair Face Application«. Besorgte Bauern meist
süd­ameri­kanisch-indianischer Her­­­kunft, die vielen
*Fairtrade-Purchasers* von ihren *Anti-Star-Photos* auf Ver­pac­kungen
bekannt sind, schalten auf den Verpackungen nun nur noch
Ferienarbeitergesuche.

Den dritten Platz und Förderpreis, eine Studienreise ins EU-Par­la­ment,
or­ga­nisiert von der JU, erhält das *Ghostwriter-Project* von
Post­hoern­chen »Pun­­job. Kartellbildungsgesetze und
Schau­prozess­ge­setze als Fe­tisch­isie­rungen der Gesetzgebung, anhand
von Debatten in Parlamenten zwischen Ka­bul und Deli.« Zwischen der
Ein-Mann-Eine-Institution-Institution des af­gha­­­­n­ischen
Stam­mes­­fürsten und zwischen der Urform des Tempels als de­ren
weiter­lebenden Büros in Indien herrscht im Punjab Krieg. Sie sind
Pa­kis­­­t­aner oder Inder mit doppelter Staatsbürgerschaft? Dann
beschreiben Sie Tem­­­pel in Indien als Versicherungsfirmen. Und zeigen
Sie anhand von Proto­­­kollen von Parlamentsdebatten in Afghanistan,
Pakistan und Indien an ge­eigneten Fallbeispielen erzieherische und
künstlerische Ge­setze auf.

Die Nachrichtenpolizeianzeige vom 12.10.2018: SWM fördern Ökogas!
Die Nachrichtenpolizeianzeige vom 11.2.2019: Gaza-Gas AG baut
Öko-Gas-Fabrik!




posthoernchen
308.2019 (4.November 2019) || Nußsprünge 35.2020 (14.Februar
2020) | 11.2022 (11.Januar 2022) | 49.2022 (18.Februar 2022) |
94.2022 (4.April 2022)
Die bessere Hälfte der Welt
Gülledüngung Bald Passé: Zwischen Lengries und Bad Tölz wird mit
Ökogas-Reaktoren experimentiert

Isar. In der Bahn­unter­führung von Leng­gries auf der Graffiti-Wand
leckt die Kuh Emmy Sprühlack aus den Nüstern. Früher grundierte der
Gestank nach Gülle die Herbst­luft bis nach München. Unvermistet wurde
die Gülle früher bis hart ans Ufer ausgebracht. Kaum ein Bauer düngt
heute noch mit Gülle.

Schon bei Bad Tölz setzte die Isar früher einen bräunli­ch­­en Film auf
Strandkiesel. Bei Buchen­hain wuchs dick Moos an Felsbrocken und am Ufer.
Kalk­­­wasserempfindliche und kneippende Bade­gäste konnten im Herbst,
Winter und Frühling nicht in der Isar baden.

Im Klärwerk in Weidach bei Wolfratshausen wird das geile Klär­wasser
heute gefiltert in die Loi­sach gepumpt. Kom­post­erde aus
Bio­ab­­fall­­sammlungen kann nach der Sickerfilter­ung als Dünger
genutzt werden. Untergemischter ver­faul­­ter Klär­­schlamm soll
zu­sätz­lich Insekten an­loc­ken. Einzelne Höfe filtern und vergären
au­tark Se­di­­­mente aus Abwasser zur Ökogas-Her­stel­lung in
heiz­­­ofen­großen Reaktorzellen.

Solche Öko­gas-Re­ak­­­­toren brauchen heute auch fast alle Gülle aus
den Vieh­­­­­­höfen der Isarauen auf.

Die Einnahmen aus den schwankenden Preisfaktoren des Ki­lo­­­­wattgases
der SWM waren vor­nehm­lich in die For­­­­schung an Ökogas-Reaktoren
sozial­öko­nomisch in­­­ves­tiert worden.
Die EU-Vorschrift zur Vergleichbarkeit der Ab­rech­nung von Strom & Gas
wird demonstrativ reni­tent um­­­­gesetzt, und Gas nur noch in
Kilo­watt­stunden ab­­­­gerechnet, wobei die Preis­fak­toren der
Um­rech­nung in Kilo­­watt­stunden, Brenn­­wert und Gene­rator,
ver­­heim­licht und fingiert werden.


On 02/02/22 21:53, Posthoernchen wrote:
posthoernchen
30.6.2021 || Nußsprung 11.1.2022
Die bessere Hälfte der Welt
Paranoid Schizophrener kriegt Recht: Gasabrechnung in Kilowattstunden
lässt Betrug unzumutbar vermuten

München. Sein Anwalt hatte Peter Kubik von einer Betrugsklage ge­gen
seinen En­er­­gie­­­versorger abgeraten: Wenn kein konkreter
Be­­trugs­­verdacht be­stün­de, hätte eine Klage keine Chance. Nun hat
Peter Kubik mit seiner Klage wegen Vertragsbetrug doch Recht bekommen.
Die SWM dürfen Gas nun nicht mehr in Kilo­watt­­­stunden ab­rech­nen.

Dem Richter Johannes Spezal zufolge erzeuge die übliche Ab­rech­­­nung
der gemessenen Kubikmeter Gas in Kilowattstunden dem Vertrags­kun­den
grundsätzlich und wesentlich Psychoterror.

Dem Kunden werde bei der Turnusabrechnung seines Gas­ver­brauchs wegen
der unregelmäßig schwankenden Brennwerte ein ihm unkal­ku­lier­barer
Preis aufgezwungen, bei dessen Be­rech­nung dem Kunden ein Umstand
aufgenötigt werde, unter dem ein weiter­gehender Vergleich zwi­schen den
SWM und dem Kun­den nicht nur angedeutet werde, son­dern auch notwendig
wer­de, inso­fern die Umrechnung über oft mehrere Brenn­werte
un­ver­­­­meidlich undurchsichtig und unnachvollziehbar sei. In der
rech­­­­nungs­wesent­lichen Ermittlung eines Vergleichs zwischen den SWM
und dem Kun­den werde die Form der Abrechnung so­mit ver­aus­maßt und
ein anderer Vertragsgegenstand illusionär und illegal er­mit­telt, wofür
denn dann, ob ein Extrapreis oder ein Minuspreis, zu zahlen wäre, was
regelmäßig irrtums­anfällig und bedingt aktuell ver­an­schlagt werde.

Die Umrechnung der gemessenen Kubikmeter Gas sei von einem Brenn­wert
abhängig, dessen Schwankungen für den einzelnen Kun­den nicht
überprüfbar und nicht nachvollziehbar seien. Auch wenn Schwank­ung­en
des Brennwerts zu einem einheitlichen Tur­­nus­­­­preis aufgerechnet
wür­den, müsste dennoch jeweils der Zäh­­ler abgelesen werden, weil auch
der Verbrauch zwischen zwei Zähler­ablesungen nur durch­schnitt­lich
errechnet werde, denn sonst wür­den beide Durchnittsrechnungen vermischt.

Die SWM hatten gegen den Verdacht auf Sonderpreise argu­men­tiert, daß
sie schon des Aufwandes wegen nicht einzelne Kun­den zu ver­schie­d­enen
Brenn­werten abrechnen könnten und nie­man­dem höhere oder niedrigere
Gaspreise machen würden. Dem Rich­­ter Spezal zufolge hät­ten die SWM
mit dieser Argumen­tation das Problem verkannt und die Klage verfehlt:
Alleine die Er­regung eines Verdachts und die Er­zeu­gung eines
Verdachts­­mo­ments wären schon je nach Metier Leistungen bzw.
Leistungs­ver­luste, die aber in jedem Fall Aufwand erzeugen und den
Han­del trügerisch verstellen würden.

Die SWM hielten erfolglos dagegen, daß dann auch viele Wer­bung il­legal
wäre. Aber Werbung würde nicht ihren eigenen Be­trug an­deuten und sie
würde nicht wesentlich mit Vertragstexten ar­beiten.

Das Gericht ließ auch diejenige Verteidigung der SWM nicht zu, man hätte
nur Richtlinien der EU zur Vergleichbarkeit von Strom und Gas
um­gesetzt. Für eine Vergleichbarkeit der Preise von Arten von
Energie­trä­gern wäre keine direkte Abrechnung in einer
Vergleichs­dimension erfor­derlich, sondern es würde eine zu­­sätzliche
unver­bind­liche Aufr­echnung benötigt. Das EU-Recht sei im Sinne des
Verbrauchers auszulegen und entsprechend neu um­zusetzen.
Die SWM als Gasnetzanbieter sind nun verpflichtet, jeden Gas­ver­­sorger
direkt in Kubikmetern abzurechnen, und Gasversorger dür­­fen nur mit dem
Gasnetzanbieter die Preise der schwank­en­den Brenn­werte oder der
schwankenden Gasdichte aus­han­deln, und auch die anderen
Gas­ver­sor­ger müssen ihren Kun­den ver­­­bind­­liche und kalkulierbare
Turnuspreise weiter­geben.

Der Richter Johannes Spezal warnte im Urteil davor, die Psycho­tech­­nik
solcher Vertrags­modelle lasse sich nicht sozial nutzen. Man dürfe
keinen Verdacht streuen, auch nicht gegen sich selber, und es ließen
sich damit keine anderen wirklichen Verbrechen er­­wischen, sondern nur
tatsächlich andere ermitteln. Lobend schloß Richter Spezal, daß mit der
Klage dem Ablasshandel und dem Schwarz­markt kein Raum mehr gegeben
würde. Derartige Para­noia sei aber nicht immer ein Anzeichen eines
irgendwo ver­stekckten Be­truges, und umgekehrt aber eben auch nicht
immer ein An­zeichen irgendeiner »versteckten Leiche« oder eines
Handi­caps.

Die Nachrichtenpolizeianzeige vom 12.10.2018: Verrückter Doktor wird
wegen Veröffentlichung paraphänomenologischer Forschungen von
Psi-Terroristen gequält!
Die Nachrichtenpolzeianzeige vom 11.2.2019: Doktor Schöngeist wird
von Papier-Tigern geplagt!
Die Nachrichtenpolizeianzeige vom 11.2.2019: Öko-Leiche im Kilowatt
gefunden!


posthoernchen
11.12.2019 || Nußsprünge | 15.2.2020 | 25.4.2020 | 23.5.2020
| 13.8.2020| 25.8.2020 | 12.1.2022 | Erstmals zum Kölner Silvester
2016 recherchiert: 14.1.2022 | Verbesserte Rechercheergebnisse:
19.1.2022 | den Kinderficken:SchlitzSchlitz-Hack erkannt: 27.1.2022
Die bessere Hälfte der Welt
SWM verleihen Preis für den besten Punjob: »Assad Of Munick«

München. Die SWM wollen sich mit einer Preisverleihung für den
Ökowatt­be­trug entschuldigen. Der »Assad of Munick« geht an Projects,
die einer rech­­nungswesentlichen Zersetzung des Vertragsrechts und des
Handels mit Wort­­witz und Poesie entgegentreten, oder einer
des­informativen Durch­set­zung von Netzwerken.

Die Krawalle in Köln zu Silvester 2016 seien ein Beispiel für die andere
Art Mot­to-Event, wehrte ein Pressesprecher der SWM Ver­gleiche ab.
Während in Köln der »Pegida«-Ableger »Hogesa« 2015 zur Frage der
Kirchen­ge­schich­te den Sektenkrieg als Hooligan-Sportverein-Krawall
befeuert habe, hätten Gegen­de­mons­­tranten sofort die friedliche
Demonstration zur Form des sakra­men­talen Bekenntnisses angeheizt. Der
Israelboykott hätte der­weil über­all im Land die
jordanisch-egyptisch-syrisch unintegrierten ismaeli­tischen (mit m)
Rück­züglerkarnickel und Berufsdemonstranten zu
Asyl­an­ten­­­­ver­schwö­­rungs­­opfern und Unfair-Trade-Marreds
erklärt, aber kri­tischen Super­­­­markt­­kunden Marken- und Warennamen
als allgemeinen Ket­zern daten­­­­klau­end zer­setzt.

Von beiden Bewegungen hätten die in Köln extra zur Silversternacht mit
Zügen an­ge­reis­ten Karthager aus Mittelmeerafrika Fahrtwind
auf­ge­nom­men, wie mit ei­nem Slo­gan »Colony Co-Lone So Long!« am
Kölner Haupt­bahn­­­hof Pas­san­tin­nen an­­zu­­fal­len.

In Köln gemahne solcher Slogan außerdem an die amtierende parteilose
Ober­­bür­­­­ger­­­meisterin, die erstmals im Herbst 2015 die Wahlen
gewonnen hatte, und zwar schwer­­­­­­verletzt nach einem
Messerstecherattentat kurz vor der Wahl. Die Wahl war vor dem Attentat
verschoben worden, um neue Stimm­­zettel zu drucken, auf denen
Parteilose nicht mehr durch über­große Partei­­namen be­nach­tei­ligt
würden.

Hacker würden mit dem Hack »age titty pee - colon - slash-slash«
meistens keine kleinen Mädchen verführen oder Kinderpornos schauen
wollen, son­dern gegen Missbrauch des Internetz androhen oder Netze
gegen Kinds­köpfe und Sturköpfe abschotten. Der Codex solcher Hacker
habe ein gro­ßes Ge­­setz, demnach es streng genommen schon ein
Verbrechen vom Rang von Sex mit unreifen Mädchen sei, die Addresse einer
Internetzseite in einem Browser aufzurufen. Und ein kleines Gesetz,
demnach aller Psycho­terror und Markenschund damit gerechtfertigt sei.
Entsprechend würden Hacker Straf­­recht beanspruchen, und entsprechend
pflege man nicht nur eine Ana­lyse und Psychoanalyse der Addresszeile
und des Klam­meraffens, auch eine Meta­­physik der magiemächtigen
Schrift, deren Wirk­samkeit durch Igno­ranz oder Feigheit bedingt zu
sein, behauptet werde, anstatt durch wil­lent­liche Irre­­­führung und
Täuschung und Erzwingung, sowie in der ent­sprech­enden
Rück­­­­sichtslosigkeit und Grausamkeit, gegen deren Nach­ahmung und
Aus­agieren man gleichzeitig vorsorglich konditionieren würde.

Die Per­mutation der Silben von Logismen und Namen sei außerdem typisch
in der Ausgestaltung von Assoziationen in der Plakat­werbung, deren
Geld­wege geldwäsche­verdächtig wären. Bei Datenerhebungen durch
Bet­tler­­banden, die im Handel mit Design- und Luxusartikeln eine Art
Zoll für im­­­ma­terielle Güter eintreiben würden, würde ebenfalls so
angesetzt. Und auch bei Eigenmarken aus dem Kauf von Käuferkundschaft
durch Markt­for­scher mit Kaufpreisprozenten bei sogenannten
»Punktesammlungen« mit Ein­­zel­­­­­händlern sei dieser Kult zu vermuten.

Den ersten Preis, die gesamten EU-EE-Fördermittel der SWM eines
Rech­nungs­­­­jahres als Startkapital, erhielt das Project
»Öko­watt­strand«, das Gülle und Klärschlamm vergären und das gewon­nene
Gas in Gasflaschen aus­lie­fern will, zusammen mit dem Project
»Öko­­gas­reaktor«, das in mobilen toi­let­­­ten­­ka­bi­nen­großen
Reaktoren aus­gesiebten Abwassermasse vergären will, bei de­nen das
gewon­nene Gas auch in Gasflaschen abgefüllt werden kann.

Den zweiten Platz, einen ARGE-Agentur-Vertrag für Billiglohnkräfte aus
Sy­rien, erhielt der Verein »Anti-IS« e.V. für sein Project:
»Iss-Supermarkt«. Die Rech­­nungen neu verpackter Lebensmittel aus
ara­bischen Ländern kön­nen als Spenden bescheinigt werden, um mehr
Gelder für eine Heimkehrer-Sied­­lung in Syrien zu sammeln. Die
Ver­packungen werben mit Fotos und mit kurzen Essays über die
histo­rischen Kibbuzim und über die Bür­ger­wehr­­­kämpfe gegen Briten
und mohammedanische Nazipakteure vor 1948 in arabischer, hebräischer,
und deut­scher Schrift jeweils auf Deutsch für eine zivile Landnahme und
Rückkehrvorbereitung und damit für ein sy­risches Zion unter dem Namen
»Ismael«. Der Verein ist von Münchner Ein­zel­­han­­­del­s­­kaufleuten
gegründet wor­den, die keine »Agitations«-Waren han­deln wollen, etwa
keine sog. »Pellestein«-Kartoffeln (meist Bio-Kartoffeln, die in Lehm
keimtot konserviert sind).

Ver­kauft wird in den »Iss-Supermärkten« aber keine»Raumfahrernahrung«:
Öko­logisch ex­por­tie­ren wol­­len nicht nur Bauern aus Afrika und
Südamerika und damit nur noch ge­­­trock­nete, geräucherte, gepökelte,
kandierte, ein­ge­legte oder na­tür­lich halt­­­­b­are Lebensmittel in
unverarbeiteter Form.

Den Preis erhielt der Verein »Anti-IS e.V.« auch wegen seines zwei­ten
Pro­ject: »Ad Fair«. Besorgte Bauern meist
süd­ameri­kanisch-indianischer Her­­­kunft, die vielen Fairtrade-Käufern
von ihren Anti-Star-Fotos auf Ver­pak­kungen bekannt sind, schalten
direkt auf den Verpackungen Gäste­haus­a­n­­ge­bote,
Ferienarbeitergesuche, und Grund­stück­­verkäufe.
Den dritten Platz und Förderpreis, eine Studienreise ins EU-Par­la­ment,
or­ga­nisiert von der JU, erhält das Ghostwriter-Project von
Post­hoern­chen »Pun­­job.

Kartellbildungsgesetze und Schau­prozess­ge­setze als
Fe­tisch­isie­rungen der Gesetzgebung, anhand von Debatten in
Parlamenten zwischen Ka­bul und Deli.« Zwischen der
Ein-Mann-Eine-Institution-Institution des af­gha­­­­n­ischen
Stam­mes­­fürsten und zwischen der Urform des Tempels als de­ren
weiter­lebenden Büros in Indien herrscht im Punjab Krieg. Sie sind
Pa­kis­­­t­aner oder Inder mit doppelter Staatsbürgerschaft? Dann
beschreiben Sie Tem­­­pel in Indien als Versicherungsfirmen. Und zeigen
Sie anhand von Proto­­­kollen von Parlamentsdebatten in Afghanistan,
Pakistan und Indien an ge­eigneten Fallbeispielen erzieherische und
künstlerische Ge­setze auf.

Die Nachrichtenpolizeianzeige vom 12.10.2018: SWM fördern Ökogas!
Die Nachrichtenpolizeianzeige vom 11.2.2019: Gaza-Gas AG baut
Öko-Gas-Fabrik!


posthoernchen
4.11.2019 || Nußsprünge 14.2.2020 | 11.1.2022
Die bessere Hälfte der Welt
Gülledüngung Bald Passé: Zwischen Lengries und Bad Tölz wird mit
Ökogas-Reaktoren experimentiert

Isar. Der Gestank nach Gülle grundiert die Herbst­luft in beiden
Städten. In der Bahn­unter­führung von Leng­­gries leckt die Kuh Emmy
auf der Graf­fiti-Wand aber Sprühlack aus den Nüstern.

Schon bei Bad Tölz setzt die Isar einen bräunli­ch­­en Film auf
Strandkiesel. Bei Buchen­hain wächst dick Moos an Felsbrocken am Ufer.

Es wird experimentiert, und die wenigen Öko­gas-Re­ak­­­­toren können
nicht allen Dünger aus den Vieh­­­­­­höfen der Isarauen aufbrauchen.
Noch beharren viele Bauern auf Gülle-Düngung. Bis an die Ufer der Isar
wird der Dünger un­ver­mis­tet aus­gebracht.

Im Klärwerk bei Wolfratshausen wird mit Sicker­­­fil­tern versucht,
weniger geiles Klär­wasser in die Loi­sach zu pumpen. Sterili­sierte
Kom­post­erde aus Bio­ab­­fall­­sammlungen kann nach der
Sickerfilter­ung als Dünger genutzt werden. Untergemischter
ver­faul­­ter Klär­­schlamm soll zu­sätz­lich Insekten an­lok­ken.
Einzelne Höfe filtern und vergären au­tark Se­di­­­mente aus Abwasser
zur Ökogas-Her­stel­lung in heiz­­­ofen­großen Reaktorzellen.

Die Einnahmen aus den schwankenden Preisen des Ki­lo­­­­wattgases der
SWM waren vor­nehm­lich in die For­­­­schung an Ökogas-Reaktoren
sozial­öko­nomisch in­­­ves­tiert worden.
Die EU-Vorschrift zur Vergleichbarkeit der Ab­rech­nung von Strom & Gas
wird demonstrativ reni­tent um­­­­gesetzt, und Gas nur noch in
Kilo­watt­stunden ab­­­­gerechnet, wobei die Preis­fak­toren der
Um­rech­nung in Kilo­­watt­stunden, Brenn­­wert und Gene­rator,
ver­­heim­licht und fingiert werden.

Kalk­­­wasserempfindliche und kneippende Bade­gäste müssen sich also
noch Jahre ge­dul­den, ehe im Winter wieder in der Isar gebadet werden
kann.



On 28/01/22 01:43, Posthoernchen wrote:
posthoernchen
11.12.2019 || Nußsprünge | 15.2.2020 | 25.4.2020 | 23.5.2020
| 13.8.2020| 25.8.2020 | 12.1.2022 | Erstmals zum Kölner Silvester
2016 recherchiert: 14.1.2022 | Verbesserte Rechercheergebnisse:
19.1.2022 | den Kinderficken:SchlitzSchlitz-Hack erkannt: 27.1.2022
Die bessere Hälfte der Welt
SWM verleihen Preis für den besten Punjob:
»Assad Of Munick«

München. Die SWM wollen sich mit einer Preisverleihung für den
Ökowatt­be­trug entschuldigen. Der »Assad of Munick« geht an *Projects*,
die einer rech­­nungswesentlichen Zersetzung des Vertragsrechts und des
Handels mit Wort­­witz und Poesie entgegentreten, oder einer
des­informativen Durch­set­zung von Netzwerken.

Die Krawalle in Köln zu Silvester 2016 seien ein Beispiel für die andere
Art Mot­to-Event, wehrte ein Pressesprecher der SWM Ver­gleiche ab.
Während in Köln der »Pegida«-Ableger »Hogesa« 2015 zur Frage der
Kirchen­ge­schichte den Sektenkrieg als *Hooligan*-Sportverein-Krawall
befeuert habe, hätten Gegen­de­mons­­tranten sofort die friedliche
Demonstration zur Form des sakra­men­talen Bekenntnisses angeheizt. Der
Israelboykott hätte der­weil überall im Land die
jordanisch-egyptisch-syrisch unintegrierten ismaeli­tischen (mit m)
Rück­züglerkarnickel und Berufsdemonstranten zu
Asyl­anten­ver­schwö­­rungs­­opfern und *Unfair-Trade-Marreds* erklärt,
aber kri­tischen Super­­markt­­kunden Marken- und Warennamen als
allgemeinen Ket­zern daten­­klau­end zer­setzt.
Von beiden Bewegungen hätten die in Köln extra zur Silversternacht mit
Zügen an­ge­reis­ten Karthager aus Mittelmeerafrika Fahrtwind
auf­ge­nom­men, wie mit ei­nem *Slo­gan* »Colony Co-Lone So Long!« am
Kölner Haupt­bahn­hof Pas­san­tin­nen an­­zu­­fal­len.

In Köln gemahne solcher Slogan außerdem an die amtierende parteilose
Ober­bür­­­­ger­­­meisterin, die erstmals im Herbst 2015 die Wahlen
gewonnen hatte, und zwar schwer­­­­­­verletzt nach einem
Messerstecherattentat kurz vor der Wahl. Die Wahl war vor dem Attentat
verschoben worden, um neue Stimmzettel zu drucken, auf denen Parteilose
nicht mehr durch übergroße Parteinamen be­nach­tei­ligt würden.

Hacker würden mit dem Hack »age titty pee - colon - slash-slash«
meistens keine kleinen Mädchen verführen oder Kinderpornos schauen
wollen, sondern gegen Missbrauch des Internetz androhen oder Netze gegen
Kindsköpfe und Sturköpfe abschotten. Der Codex solcher Hacker habe ein
großes Gesetz, demnach es streng genommen schon ein Verbrechen vom Rang
von Sex mit unreifen Mädchen sei, die Addresse einer Internetzseite in
einem Browser aufzurufen. Und ein kleines Gesetz, demnach aller
Psychoterror und Markenschund damit gerechtfertigt sei. Entsprechend
würden Hacker Strafrecht beanspruchen, und entsprechend pflege man nicht
nur eine Analyse und Psychoanalyse der Addresszeile und des
Klammeraffens, auch eine Metaphysik der magiemächtigen Schrift, deren
Wirksamkeit durch Ignoranz oder Feigheit bedingt zu sein, behauptet
werde, anstatt durch willentliche Irreführung und Täuschung und
Erzwingung, sowie in der entsprechenden Rücksichtslosigkeit und
Grausamkeit, gegen deren Nachahmung und Ausagieren man gleichzeitig
vorsorglich konditionieren würde.

Die Per­mutation der Silben von Logismen und Namen sei außerdem typisch
in der Ausgestaltung von Assoziationen in der Plakat­werbung, deren
Geld­wege geldwäsche­verdächtig wären. Bei Datenerhebungen durch
Bet­tler­­banden, die im Handel mit Design- und Luxusartikeln eine Art
Zoll für im­­­materielle Güter eintreiben würden, würde ebenfalls so
angesetzt. Und auch bei Eigenmarken aus dem Kauf von Käuferkundschaft
durch Markt­for­scher mit Kaufpreisprozenten bei sogenannten
»Punktesammlungen« mit Ein­zel­­­händlern sei dieser Kult zu vermuten.

Den ersten Preis, die gesamten EU-EE-Fördermittel der SWM eines
Rech­nungs­­­­jahres als Startkapital, erhielt das *Project*
»Öko­watt­strand«, das Gülle und Klärschlamm vergären und das gewon­nene
Gas in Gasflaschen aus­lie­fern will, zusammen mit dem *Project*
»Öko­­gas­reaktor«, das in mobilen toi­let­­­ten­ka­bi­nen­großen
Reaktoren aus­gesiebte Abwassermasse vergären will, bei de­nen das
gewon­nene Gas auch in Gasflaschen abgefüllt werden kann.

Den zweiten Platz, einen ARGE-Agentur-Vertrag für Billiglohnkräfte aus
Sy­rien, erhielt der Verein »Anti-IS« e.V. für sein *Project*:
»Iss-Supermarkt«. Die Rech­nungen neu verpackter Lebensmittel aus
ara­bischen Ländern kön­nen als Spenden bescheinigt werden, um mehr
Gelder für eine Heimkehrer-Sied­­lung in Syrien zu sammeln. Die
Ver­packungen werben mit Fotos und mit kurzen Essays über die
histo­rischen Kibbuzim und über die Bür­ger­wehr­­­kämpfe gegen Briten
und mohammedanische Nazipakteure vor 1948 in arabischer, hebräischer,
und deut­scher Schrift jeweils auf Deutsch für eine zivile Landnahme und
Rückkehrvorbereitung und damit für ein sy­risches Zion unter dem Namen
»Ismael«. Der Verein ist von Münchner Ein­zel­han­­­del­s­­kaufleuten
gegründet wor­den, die keine »Agitations«-Waren han­deln wollen, etwa
keine sog. »Pellestein«-Kartoffeln (meist Bio-Kartoffeln, die in Lehm
keimtot konserviert sind).

Verkauft wird in den »Iss-Supermärkten« aber keine »Raumfahrernahrung«.
Ökologisch ex­por­tie­ren wol­­len nicht nur Bauern aus Afrika und
Südamerika und damit nur noch ge­­­trock­nete, geräucherte, gepökelte,
kandierte, eingelegte oder na­tür­lich halt­­­­b­are Lebensmittel in
unverarbeiteter Form

Den Preis erhielt der Verein »Anti-IS e.V.« auch wegen seines zwei­ten
*Pro­ject*: »Ad Fair«. Besorgte Bauern meist
süd­ameri­kanisch-indianischer Her­­­kunft, die vielen Fairtrade-Käufern
von ihren Anti-Star-Fotos auf Ver­pac­kungen bekannt sind, schalten
direkt auf den Verpackungen Gäste­haus­a­n­­ge­bote,
Ferienarbeitergesuche, und Grund­stück­­verkäufe.

Den dritten Platz und Förderpreis, eine Studienreise ins EU-Par­la­ment,
or­ga­nisiert von der JU, erhält das *Ghostwriter-Project* von
Post­hoern­chen »Pun­job. Kartellbildungsgesetze und
Schau­prozess­ge­setze als Fe­tisch­isie­rungen der Gesetzgebung, anhand
von Debatten in Parlamenten zwischen Ka­bul und Deli.« Zwischen der
Ein-Mann-Eine-Institution-Institution des af­gha­­­n­ischen
Stam­mes­­fürsten und zwischen der Urform des Tempels als de­ren
weiter­lebenden Büros in Indien herrscht im Punjab Krieg. Sie sind
Pa­kis­­­t­aner oder Inder mit doppelter Staatsbürgerschaft? Dann
beschreiben Sie Tem­­pel in Indien als Versicherungsfirmen. Und zeigen
Sie anhand von Proto­­kollen von Parlamentsdebatten in Afghanistan,
Pakistan und Indien an geeigneten Fallbeispielen erzieherische und
künstlerische Ge­setze auf.



On 14/01/22 17:40, Posthoernchen wrote:
posthoernchen
11.12.2019 || Nußsprünge | 15.2.2020 | 25.4.2020 | 23.5.2020
| 13.8.2020| 25.8.2020 | 12.1.2022 | 14.1.2022
Die bessere Hälfte der Welt
SWM verleihen Preis für den besten Punjob:
»Assad Of Munick«

München. Die SWM wollen sich mit einer Preisverleihung für den
Ökowatt­betrug entschuldigen. Der »Assad of Munick« geht an Projects,
die einer rechnungswesentlichen Zersetzung des Vertragsrechts und des
Handels mit Wortwitz und Poesie entgegentreten, oder einer
des­informativen Durchsetzung von Netzwerken.

Die Krawalle in Köln zu Silvester 2016 seien ein Beispiel für die
andere
Art Motto-Event, wehrte ein Pressesprecher der SWM Ver­gleiche ab.
Während in Köln der »Pegida«-Ableger »Hogesa« 2015 die Frage der
Kirchengeschichte als Hooligan-Sportverein-Krawall befeuert hatte, und
Gegendemonstranten sofort die friedliche Demonstration zur Form des
sakramentalen Bekenntnisses angeheizt hatten, hätte der Israelboykott
überall im Land die jordanisch-egyptisch-syrisch ismaelitischen (mit m)
unintegrierten Rückzüglervermehrer und Berufsdemonstranten zu
Asylantenverschwörungsopfern und *Unfair-Trade-Marreds* erklärt und
kritischen Supermarktkunden Marken- und Warennamen als allgemeinen
Ketzern daten­klauend zer­setzt. Und die karthagischen Nickel-Ketzer
hätten in ihrem oft ohnedies ähnlich außengepolten
Schwarzinstitutionenmarkt und Schwarzmarktschutzgeschäft der
Markenvergüterung und Gehirnwäsche von beiden Bewegungen Fahrtwind
aufgenommen, in der Silvesternacht 2016 wie mit einem Slogan »Colony
Co-Lone So Long!« Kölner Passantinnen anzufallen.

In Köln gemahne der Slogan außerdem an die amtierende parteilose
Oberbürgermeisterin, die erstmals im Herbst 2015 die Wahlen gewonnen
hatte, welche zum Neudruck von sonst mit übergroßen Parteinamen
Parteilose benachteiligenden Stimmzetteln verschoben worden waren, und
zwar schwerverletzt nach einem Messerstecherattentat.

Die Per­mutation der Silben von Logismen und Namen sei außerdem typisch
in der Ausgestaltung von Assoziationen in der Plakat­werbung, deren
Geldwege auch geldwäsche­verdächtig wären. Bei Datenerhebungen durch
Bettlerbanden, die im Handel mit Design- und Luxusartikeln eine Art
Zoll
für immaterielle Güter eintreiben würden, würde ebenfalls so angesetzt.
Und auch bei Eigenmarken aus dem Kauf von Käuferkundschaft durch
Marktforscher mit Kaufpreisprozenten bei sogenannten »Punktesammlungen«
mit Einzelhändlern sei dieser Kult zu vermuten.

Den ersten Preis, die gesamten EU-EE-Fördermittel der SWM eines
Rechnungs­­jahres als Startkapital, erhielt das Project
»Öko­watt­strand«, das Gülle und Klärschlamm vergären und das
gewon­nene
Gas in Gasflaschen ausliefern will, zusammen mit dem Project
»Öko­­gas­reaktor«, das in mobilen toilet­ten­ka­bi­nen­große Reaktoren
aus­gesiebte Abwassermasse vergären will, bei de­nen das gewon­nene Gas
auch in Gasflaschen abgefüllt werden kann.

Den zweiten Platz, einen ARGE-Agentur-Vertrag für Billiglohnkräfte aus
Syrien, erhielt der Verein »Anti-IS« e.V. für sein Project:
»Iss-Supermarkt«. Die Rechnungen neu verpackter Lebensmittel aus
ara­bischen Ländern können als Spenden bescheinigt werden, um mehr
Gelder für eine Heimkehrer-Siedlung in Syrien zu sammeln. Die
Ver­packungen werben mit Fotos und mit kurzen Essays über die
histo­rischen Kibbuzim und über die Bürgerwehrkämpfe gegen Briten und
mohammedanische Nazipakteure vor 1948 in arabischer, hebräischer, und
deut­scher Schrift jeweils auf Deutsch für eine zivile Landnahme und
Rückkehrvorbereitung und damit für ein syrisches Zion unter dem Namen
Ismael. Der Verein ist von Münchner Einzelhandelskaufleuten gegründet
wor­den, die keine »Agitations«-Waren handeln wollen, etwa keine sog.
»Pellestein«-Kartoffeln (meist Bio-Kartoffeln, die in Lehm keimtot
konserviert sind).

Den Preis erhielt der Verein »Anti-IS e.V.« auch wegen seines zwei­ten
Project: »Ad Fair«. Besorgte Bauern meist
süd­ameri­kanisch-indianischer
Herkunft, die vielen Fairtrade-Käufern von ihren Anti-Star-Fotos auf
Verpackungen bekannt sind, schalten direkt auf den Verpackungen
Gästehausangebote, Ferienarbeitergesuche, und Grund­stück­­verkäufe.

Sowie für das dritte Projekt: »Raumfahrernahrung«. Ökologisch
exportieren wollen nicht nur Bauern aus Afrika und Südamerika und damit
nur noch getrocknete, geräucherte, gepökelte, kandierte, eingelegte
oder
natürlich haltbare Lebensmittel in unverarbeiteter Form.

Den dritten Platz und Förderpreis, eine Studienreise ins
EU-Par­la­ment,
organisiert von der JU, erhält das Ghostwriter-Project von
Post­hoern­chen »Punjob. Kartellbildungsgesetze und
Schau­prozess­ge­setze als Fetischisierungen der Gesetzgebung, anhand
von Debatten in Parlamenten zwischen Kabul und Deli.« Zwischen der
Ein-Mann-Eine-Institution-Institution des afghanischen
Stam­mes­­fürsten
und zwischen der Urform des Tempels als deren weiter­lebenden Büros in
Indien herrscht im Punjab Krieg. Sie sind Pakistaner oder Inder mit
doppelter Staatsbürgerschaft? Dann beschreiben Sie Tempel in Indien als
Versicherungsfirmen. Und zeigen Sie anhand von Proto­kollen von
Parlamentsdebatten in Afghanistan, Pakistan und Indien an geeigneten
Fallbeispielen erzieherische und künstlerische Ge­setze auf.




On 12/01/22 21:24, Posthoernchen wrote:
posthoernchen
30.6.2021 || Nußsprung 11.1.2022
Die bessere Hälfte der Welt
Paranoid Schizophrener kriegt Recht: Gasabrechnung in Kilowattstunden
lässt Betrug unzumutbar vermuten

München. Sein Anwalt hatte Peter Kubik von einer Betrugsklage gegen
seinen En­er­­gie­­­versorger abgeraten: Wenn kein konkreter
Betrugs­verdacht be­stün­de, hätte eine Klage keine Chance. Nun hat
Peter Kubik mit seiner Klage wegen Vertragsbetrug doch Recht bekommen.
Die SWM dürfen Gas nun nicht mehr in Kilowattstunden ab­rech­nen.

Dem Richter Johannes Spezal zufolge erzeuge die übliche Ab­rech­nung
der
gemessenen Kubikmeter Gas in Kilowattstunden dem Vertrags­kun­den
grundsätzlich und wesentlich Psychoterror.
Dem Kunden werde bei der Turnusabrechnung seines Gas­ver­brauchs wegen
der unregelmäßig schwankenden Brennwerte ein ihm unkal­ku­lier­barer
Preis aufgezwungen, bei dessen Berechnung dem Kunden ein Umstand
aufgenötigt werde, unter dem ein weiter­gehender Vergleich zwi­schen
den
SWM und dem Kunden nicht nur angedeutet werde, son­dern auch notwendig
werde, inso­fern die Umrechnung über oft mehrere Brenn­werte
unvermeidlich undurchsichtig und unnachvollziehbar sei.
In der rechnungs­wesent­lichen Ermittlung eines Vergleichs zwischen
den
SWM und dem Kun­den werde die Form der Abrechnung somit ver­aus­maßt
und
ein anderer Vertragsgegenstand illusionär und illegal er­mit­telt,
wofür
denn dann, ob ein Extrapreis oder ein Minuspreis, zu zahlen wäre, was
regelmäßig irrtums­anfällig und bedingt aktuell ver­an­schlagt werde.

Die Umrechnung der gemessenen Kubikmeter Gas sei von einem Brenn­wert
abhängig, dessen Schwankungen für den einzelnen Kun­den nicht
überprüfbar und nicht nachvollziehbar seien. Auch wenn Schwank­ung­en
des Brennwerts zu einem einheitlichen Tur­nus­­preis aufgerechnet
wür­den, müsste dennoch jeweils der Zähler abgelesen werden, weil auch
der Verbrauch zwischen zwei Zähler­ablesungen nur durch­schnitt­lich
errechnet werde, denn sonst wür­den beide Durchnittsrechnungen
vermischt.

Die SWM hatten gegen den Verdacht auf Sonderpreise argu­men­tiert, daß
sie schon des Aufwandes wegen nicht einzelne Kun­den zu
ver­schie­d­enen
Brenn­werten abrechnen könnten und nie­man­dem höhere oder niedrigere
Gaspreise machen würden. Dem Rich­ter Spezal zufolge hät­ten die SWM
mit
dieser Argumen­tation das Problem verkannt und die Klage verfehlt:
Alleine die Erregung eines Verdachts und die Er­zeu­gung eines
Verdachts­­moments wären schon je nach Metier Leistungen bzw.
Leistungsverluste, die aber in jedem Fall Aufwand erzeugen und den
Han­del trügerisch verstellen würden.

Die SWM hielten erfolglos dagegen, daß dann auch viele Werbung
il­legal
wäre. Aber Werbung würde nicht ihren eigenen Betrug an­deuten und sie
würde nicht wesentlich mit Vertragstexten arbeiten.

Das Gericht ließ auch diejenige Verteidigung der SWM nicht zu, man
hätte
nur Richtlinien der EU zur Vergleichbarkeit von Strom und Gas
um­gesetzt. Für eine Vergleichbarkeit der Preise von Arten von
Energie­trä­gern wäre keine direkte Abrechnung in einer
Vergleichs­dimension erfor­derlich, sondern es würde eine zusätzliche
unver­bind­liche Aufr­echnung benötigt. Das EU-Recht sei im Sinne des
Verbrauchers auszulegen und entsprechend neu umzusetzen.

Die SWM als Gasnetzanbieter sind nun verpflichtet, jeden
Gas­ver­sorger
direkt in Kubikmetern abzurechnen, und Gasversorger dür­fen nur mit
dem
Gasnetzanbieter die Preise der schwankenden Brenn­werte oder der
schwankenden Gasdichte aushandeln, und auch die anderen
Gas­ver­sor­ger
müssen ihren Kunden verbindliche und kalkulierbare Turnuspreise
weitergeben.

Der Richter Johannes Spezal warnte im Urteil davor, die Psycho­technik
solcher Vertrags­modelle lasse sich nicht sozial nutzen. Man dürfe
keinen Verdacht streuen, auch nicht gegen sich selber, und es ließen
sich damit keine anderen wirklichen Verbrechen erwischen, sondern nur
tatsächlich andere ermitteln. Lobend schloß Richter Spezal, daß mit
der
Klage dem Ablasshandel und dem Schwarz­markt kein Raum mehr gegeben
würde. Derartige Paranoia sei aber nicht immer ein Anzeichen eines
irgendwo versteckten Be­truges, und umgekehrt aber eben auch nicht
immer
ein An­zeichen irgendeiner »versteckten Leiche« oder eines Handicaps.



posthoernchen
4.11.2019 || Nußsprünge 14.2.2020 | 11.1.2022
Die bessere Hälfte der Welt
Gülledüngung Bald Passé: Zwischen Lengries und Bad Tölz wird mit
Ökogas-Reaktoren experimentiert

Isar. Der Gestank nach Gülle grundiert die Herbstluft in beiden
Städten.
In der Bahn­unter­führung von Leng­gries leckt die Kuh Emmy auf der
Graffiti-Wand aber Sprühlack aus den Nüstern.
Schon bei Bad Tölz setzt die Isar einen bräunli­ch­­en Film auf
Strandkiesel. Bei Buchen­hain wächst dick Moos an Felsbrocken am Ufer.

Es wird experimentiert, und die wenigen Öko­gas-Reak­­toren können
nicht
allen Dünger aus den Vieh­­­höfen der Isarauen aufbrauchen.
Noch beharren viele Bauern auf Gülle-Düngung. Bis an die Ufer der Isar
wird der Dünger un­ver­mis­tet ausgebracht.

Im Klärwerk bei Wolfratshausen wird mit Sicker­­­filtern versucht,
weniger geiles Klär­wasser in die Loisach zu pumpen. Sterili­sierte
Kom­post­erde aus Bioabfall­sammlungen kann nach der Sickerfilter­ung
als Dünger genutzt werden. Untergemischter verfaulter Klär­schlamm
soll
zu­sätz­lich Insekten an­locken. Einzelne Höfe filtern und vergären
au­tark Sedi­mente aus Abwasser zur Ökogas-Her­stel­lung in
heizofen­großen Reaktorzellen.

Die Einnahmen aus den schwankenden Preisen des Kilowattgases der SWM
waren vor­nehm­lich in die Forschung an Ökogas-Reaktoren
sozial­öko­nomisch investiert worden.

Die EU-Vorschrift zur Vergleichbarkeit der Ab­rech­nung von Strom &
Gas
wird demonstrativ reni­tent umgesetzt, und Gas nur noch in
Kilo­watt­stunden abgerechnet, wobei die Preis­fak­toren der
Um­rech­nung in Kilo­­watt­stunden, Brenn­­wert und Gene­rator,
ver­heim­licht und fingiert werden.

Kalkwasserempfindliche und kneippende Bade­gäste müssen sich also noch
Jahre ge­dul­den, ehe im Winter wieder in der Isar gebadet werden
kann.



posthoernchen
11.12.2019 || Nußsprünge | 15.2.2020 | 25.4.2020 | 23.5.2020
| 13.8.2020| 25.8.2020 | 12.1.2022
Die bessere Hälfte der Welt
SWM verleihen Preis für den besten Punjob:
 »Assad Of Munick«

München. Die SWM wollen sich mit einer Preisverleihung für den
Ökowatt­betrug entschuldigen. Der »Assad of Munick« geht an Projects,
die einer rechnungswesentlichen Zersetzung des Vertragsrechts und des
Handels mit Wortwitz und Poesie entgegentreten, oder einer
des­informativen Durchsetzung von Netzwerken.

Die Krawalle in Köln zu Silvester 2016 seien ein Beispiel für die
andere
Art Motto-Event, wehrte ein Pressesprecher der SWM Ver­gleiche ab, zu
denen außer der Politik der Kölner Bahnhofs­führung, der Israelboykott
geführt hätte, mit dem überall im Land nicht­teil­nehmenden Kunden
Marken- und Warennamen daten­klauend zer­setzt worden seien. Die
Per­mutation der Silben von Fremd­­wörtern wie in »Colony Co-Lone So
Long!« sei außerdem typisch für Plakat­werbung, deren Geldwege oft
geldwäsche­verdächtig wären, sowie für Bettlerbanden, die im Handel
mit
Design- und Luxusartikeln eine Art Zoll erheben würden.

Den ersten Preis, die gesamten EU-EE-Fördermittel der SWM eines
Rechnungs­­jahres als Startkapital, erhielt das Project
»Öko­watt­strand«, das Gülle und Klärschlamm vergären und das
gewon­nene
Gas in Gasflaschen ausliefern will, zusammen mit dem Project
»Öko­­gas­reaktor«, das in mobilen toilet­ten­ka­bi­nen­große
Reaktoren
aus­gesiebte Abwassermasse vergären will, bei de­nen das gewon­nene
Gas
in Gasflaschen abgefüllt werden kann.

Den zweiten Platz, einen ARGE-Agentur-Vertrag für Billiglohnkräfte aus
Syrien, erhielt der Verein »Anti-IS« e.V.  für sein Project:
»Iss-Supermarkt«. Die Rechnungen neu verpackter Lebensmittel aus
ara­bischen Ländern können als Spenden bescheinigt werden, um mehr
Gelder für eine Heimkehrer-Siedlung in Syrien zu sammeln. Die
Ver­packungen werben mit Fotos und mit kurzen Essays über die
histo­rischen Kibbuzim vor 1948 in arabischer, hebräischer, und
deut­scher Schrift jeweils auf Deutsch für eine zivile Landnahme und
Rückkehrvorbereitung und damit für ein syrisches Zion unter dem Namen
Ismael. Der Verein ist von Münchner Einzelhandelskaufleuten gegründet
wor­den, die keine »Agitations«-Waren handeln wollen, etwa keine sog.
»Pellestein«-Kartoffeln (meist Bio-Kartoffeln, die in Lehm keimtot
konserviert sind).

Den Preis erhielt der Verein »Anti-IS e.V.« auch wegen seines zwei­ten
Project: »Ad Fair« Besorgte Bauern meist
süd­ameri­kanisch-indianischer
Herkunft, die vielen Fairtrade-Käufern von ihren Fotos auf
Verpackungen
bekannt sind, schalten direkt auf den Verpackungen Gästehausangebote,
Ferienarbeitergesuche, und Grund­stück­­verkäufe.

Den dritten Platz und Förderpreis, eine Studienreise ins
EU-Par­la­ment,
organisiert von der JU, erhält das Ghostwriter-Project von
Post­hoern­chen »Punjob. Kartellbildungsgesetze und
Schau­prozess­ge­setze als Fetischisierungen der Gesetzgebung, anhand
von Debatten in Parlamenten zwischen Kabul und Deli.« Zwischen der
Ein-Mann-Eine-Institution-Institution des afghanischen
Stam­mes­­fürsten
und zwischen der Urform des Tempels als deren weiter­lebenden Büros in
Indien herrscht im Punjab Krieg. Sie sind Pakistaner oder Inder mit
doppelter Staatsbürgerschaft? Dann beschreiben Sie Tempel in Indien
als
Versicherungsfirmen. Und zeigen Sie anhand von Proto­kollen von
Parlamentsdebatten in Afghanistan, Pakistan und Indien an geeigneten
Fallbeispielen erzieherische und künstlerische Ge­setze auf.









--

*
Posthörnlein.

Das E-Magazin nach dem Motto:
fake news as fake news.

*
Rubriken:
*

DieNachrichtenpolizeianzeige:

Zeitung, die davor davon schreibt.

WirSindNachrichten:

Im Gegenzug wollen Nachbarn immer schon nur Nachrichten gemacht haben, wollen immer schon nur schaustellerisch und polizeilich gehandelt haben, und erscheinen als meine Nachrichtenbediensteten. Mehrmals unterbrochene und mehrmals aufgeschobene Veröffentlichung der Sammlung der einzelnen nachweisbaren Nachrichtenaktionen von Nachbarn seit meinem Einzug 2012 zum Beweis und zur Streitführung.

PensionMustermann:

Der Begriff der Vertrugskündigung, am Beispiel meiner Mietvertragskündigung im 
November 2017 bei meinem Bruder und Vermieter.

DieBessereHaelfteDerWelt:

Die Gute Nachricht. Oder die Frohe Botschaft. Der Biedere Markt. Die 
Warenstiftungswerbung darauf.

PolitischKorigiert:

Der Verstand des Kategorienfehlers ist manchmal der Verstand des Fehlers. Bei den verwunderlichen Listen von Google Ergebnissen fehlen Kantianern Kategorien, Blekko (nach Wikipedia 7.10.2021: Abgeschaltete Suchmaschine, die alle Nutzer zum Mitsortieren der Suchergebnisse eingeladen hat, und bei der man mittels engl. sog. slashtags im Eingabefeld Kategorien von Titel- und Text-Wörtern trennen konnte).

CultureClash:

Es scheppert in der Mülltonne des kulturwissenschaftlichen Historikers.

Overbombing:
Wählt den Winkel-Zug! Wählt den Wählt-Krieg. WÄHLT den Winkel-Zug. WÄHLT den Weltkrieg. Wollt ihr einen totalen K r i e g. Kriegt ihr tot allen Krieg.

DasGedächtnisDesGermanischenElefantenHannibal:
Augustin ist dumm, weil er gestanden hat, anstatt zu bekennen. Augustin ist 
dumm, weil er sich bekannt hat, anstatt zu begehen. Gedächtnis ist Tröten, wenn 
Fasching ist.

Siebenschläfer:
Fremdbestimmungswahn und Beeinflussungswahn sind selbstverständlich Behandlungsgründe, und keine Behandlungswirkungen. Von der Wirksamkeit des mit Neuroleptika doch eigentlich nur rein quantitativ behandelten Gehirnbotenstoffwechsels reden in der Psychiatrie weder Ärzte noch Patienten, aber alle meinen immerzu dasselbe.

DerPhilosophischeSalon:
Es sollte kein philosophischer Salon werden, sondern das Treffen zu einem 
Neuanfang mit meiner Mitpatientin.

SchattenSeinerSelbst:
Die Karikatur

TheGreatBrother:
Hat jemand meine Belagerer meine Erhörer anspielen GESCHAUT? Als der bewusste 
Gott der Belagerer größerer Brüder Fernsehprogrammskizzen für deren unbewussten 
Gott.

DieArcheOrwells:
Bei Orwell sind Richtigstellungen verdächtig, sind aber prozessanalytisch, 
abschatterisch, textgeschichtlich oder kriminal nicht interessant. Die 
Nußsprünge.

Chercheling Beratung: Anzeigenteil

Dossiers:

Der Packstation Supermarkt.
Der Packstation Supermarkt empfiehlt ein zweites Fließband hinter der Kasse, 
oder die Äpfel einzeln von Androiden verpacken und liefern zu lassen.

Stillebenobst und Geilkraut.
Für eine allgemeine Lebensmittelkennzeichnung jenseits von Bio oder Unbio, 
diesseits von Werbeartikel oder Ackeraktion, und überhaupt zwischen 
Fliegenbriefing und Chemiewaffenvertrag.

Schächte und Äste vom Stammstrecken.
Spät aber ohne Doppeltunnel einfacher und arbeitslos multizentral zur 
Passagieraufkommensverdoppelung

Das Schreien der Lampen.
Mondahnenlaternen mit Mückentücke und Falterfallen, wenn die Sonntagschule mal Abendmahl gefeiert hat? Läuterleuchten mit Pupilleneinschärfung und ganzen 16 Stunden Hellsicht, wenn nun einmal nicht jede Flasche grün und braun wird? Aber in gedimmten U-Bahnen Leselampen über Fahrplänen und Leseecken statt Talglichtern und Schweißglanz? Deckenstrahler und Grellzonen statt Signaldetail und Kellerschattenkryptik? Und gegen die Mondsucht Flitzröhrenlampen und Langblinktaktlaternen statt Facettenrand- und Winkelflächen-Leuchtkörper oder Funkelsternströmwasser als Laternenlampenschirme?

Der Ökowatt-Betrug.
Gas direkt in Kilowatt zu beliebig schwankenden Brennwerten und Zustandszahlen.

Das Luke Sam Bourg Werbeplakatmuseum.
Für ein reeles Werbeplakatmuseum. Derzeit mit den laufenden Ausstellungen: Photographien des Westens. | Konsens der Ikone. | Das Genie aus dem Ingenium unschalten. | Globalisierung der Privatsphäre. | Kein Pranger im Paradies. | Lügen sind wie Farben. | Pointillismen der Nähe. | Die Kopernikanische Barriere. | Schutzschild für Jeden. | Zielgruppe Amok. | Kostenloser Bildschirm. | Aber noch keine Raubwerbung machte Schleichwerbung.

Visitenkartenbonmotroman Kartina.

Nach Verstreichung der Einladung an eine Mitpatientin im Mai 2017 zu einer Verständigung Absetzung der Nervenmittel im Juli 2017, nach geglückter Ausschleichung die seit 2010 in Trennungen andauernden und in Behandlung unfassbaren Visitationen zu ihren merkwürdigen Sprüchen eindringlicher. Seit erstmaliger Verständigung von Angehörigen im November 2017 Raum für wichtigste Themen und Auseinandersetzung, wegen Karikaturenaktion im November 2017 gleichzeitig die Belagerung und Verfolgung durch aktivistische Nachbarn seit 2013 in der Deckung durch die angegriffene Hausverwaltung aufdringlicher und verstärkt durch einen neuen Aktivisten im selben Stockwerk seit März 2018. Sammlung neuer Gedichte seit Januar 2018, zur Dokumentation der Wandlungen von Projektionen auf erkennbar auftrags- oder planmäßig injektive oder sondierende verdächtige Sprüche. Fragen und Forderungen in »Mailings« mit Familie hauptsächlich antwortlos. »E-Mails« an ausgewählte Bekanntenkreise, an Amtsgericht und Polizei, und an Mitpatienten und Psychiater der Spezialstation »Soteria« (an Mitpatientin nur Druckausgaben, da ihre »E-Mail-Address« unbekannt): gänzlich antwortlos. Nachrichten in Druckausgaben über Nachbarn an Nachbarn gänzlich antwortlos.

Eucharistische Formeln.
Eucharistische Formeln zur Einnahme von Nervoesmachern gegen Realitätsverlust 
und allgemein von Medikamenten gegen Krankheits-, Behandlungs- oder sonstige 
Uneinsichtigkeit und/oder gegen Konkretismen.

*

Posthörnlein.

Das E-Magazin nach dem Motto:
fake news as fake news.

*

Das Werbeorgan der
Chercheling: Beratung

zu Nebenprodukten
über deren Verdingung
in Produktionsverwandtschaften

Joachim Schneider

Leipartstraße 12

81369 München

[email protected]

*

posthoernchen.html

Das Magazine Mailing zum Mailing Magazine entsteht auf:
faulnusz.github.io/magazin/index.html

In der Rubrik die Nachrichtenpolizeianzeige bitte dort lesen!

*

Posthoernchen Nussschalen

groups.google.com/g/posthoernchenschalen

*

forward original



--
You received this message because you are subscribed to the Google Groups 
"Posthoernchen Nussschalen. Das E-Magazin." group.
To unsubscribe from this group and stop receiving emails from it, send an email 
to [email protected].
To view this discussion on the web visit 
https://groups.google.com/d/msgid/posthoernchenschalen/a1ea314e-d421-c427-3d57-907a0fb826fb%40e.mail.de.
  • De... Posthoernchen
    • ... Das E-Magazin Posthörnlein
      • ... Posthörnlein . Das E-Magazin nach dem Motto »fake news as fake news«
        • ... Posthörnlein . Das E-Magazin nach dem Motto »fake news as fake news«

Reply via email to