Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-26 Diskussionsfäden Florian Weimer
* Martin Lesser:

 Florian Weimer [EMAIL PROTECTED] writes:

 Mit anderen Worten: Ihnen erwächst aus ihrer selbstverschuldeten
 Unmündigkeit (wie leider allzuoft) kein Nachteil.

 Das ist m.E. ein sehr pessimistisches, schon fast fatalistisches
 Resumee. Holger Voss hätte ja auch den einfachen Weg gehen können und
 sich ab Beginn eines Providers ohne entsprechende Vorratsspeicherung
 bedienen können, dann wäre es weder zu dem Prozeß noch zu dieser
 Diskussion gekommen.

Ich begrüße Holgers Vorgehen durchaus und kann mir denken, daß das
einiges an Nerven und Zeit kostete. Allerdings sehe ich auch, daß der
Datenschutz in einer Sackgasse angekommen ist: er wird fast nur
instrumentarisiert, und die Aufsicht hat durch die Bank ziemlich
abstruse Ansichten (siehe die proklamierte Krypto-Regulierung aus dem
AN.ON/ULD-Dunstkreis oder auch die Präferenz von schwarzen Kästen
gegenüber offenen Lösungen).

 Können wir uns mit obiger Einstellung nicht sämtliche Diskussionen auf
 debate über vorhandene oder geplante Einschränkungen von Rechten sparen?

Die Liste ist die meiste Zeit sowieso ziemlich ruhig, um nicht zu
sagen tot.

Ich sehe inzwischen keinen Sinn mehr darin, Menschen zu etwas zwingen,
was sie nicht wollen. Wenn jemand sich durch Googles sichere Suche
beeinträchtigt fühlt, helfe ich ihm natürlich gerne -- ebenso, wenn
jemand sich für anonymisierte Kommunikation interessiert. Aber ich
kann auch nicht behaupten, daß ich unbedingt in einer Gesellschaft
leben will, die Datenschutz dringend braucht.

--
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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-26 Diskussionsfäden Florian Weimer
* Rigo Wenning:

 Wart ab, bis es zu einem richtig schlimmen Fall kommt. Sowas ist den Leuten 
 nur am konkreten Fall beizubringen. Bei Holger hat sowieso jeder mit den 
 Achseln gezuckt, weil Holger den Strafprozess ja schon gewonnen hatte. Damit 
 können die Leute eigentlich nicht mehr nachvollziehen, warum man sich noch 
 ums Prinzip streiten muss.

 Wenn es einen Politiker trifft und es einen Skandal gibt,

Es trifft regelmäßig Politiker. Nur redet dann niemand von
Datenschutz, auch bei übelsten Eingriffen in die Privatsphäre. Du
kannst per Gesetz die soziale Wirkung eines Tabubruchs nicht
ungeschehen machen, auch wenn er in rechtswidriger Weise aufgedeckt
wurde.

Unser Glück ist, daß die Gesellschaft (zumindest in den Städten) ein
breites Spektrum an Verhaltensweisen toleriert, die noch vor zwanzig
Jahren besser im absolut privaten Bereich geblieben wäre. Was
übrigbleibt, sind hauptsächlich echte Vertrauensbrüche. Und dafür
brauchen wir nun wirklich nicht die ganze Datenschutzmaschinerie.

--
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debate tot? (was: Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung)

2006-02-26 Diskussionsfäden Thomas Hafner
Hi,

On 26.02.06 (21:31), Florian Weimer wrote:
% Die Liste ist die meiste Zeit sowieso ziemlich ruhig, um nicht zu
% sagen tot.

ruhig ja, tot nein!

Zeigt gerade die letzte Debatte hier.

Problem ist doch eher die verhaertete Front und
das Beharren auf dem eigenem Standpunkt.

Wo findest Du sonst das entsprechende Publikum?

\Thomas\bye

-- 
Wer sich zuviel mit kleinen Dingen abgibt,
wird gewoehnlich unfaehig zu grossen.  Rochefoucauld

-- 
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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-22 Diskussionsfäden Rigo Wenning
Am Wednesday 22 February 2006 03:11, sprach Joerg-Olaf Schaefers:
 Oder siehst Millionen ArcorAOLT-Online-Kunden gegen Vorrats-
 datenspeicherung demonstrieren?

Wart ab, bis es zu einem richtig schlimmen Fall kommt. Sowas ist den Leuten 
nur am konkreten Fall beizubringen. Bei Holger hat sowieso jeder mit den 
Achseln gezuckt, weil Holger den Strafprozess ja schon gewonnen hatte. Damit 
können die Leute eigentlich nicht mehr nachvollziehen, warum man sich noch 
ums Prinzip streiten muss.

Wenn es einen Politiker trifft und es einen Skandal gibt, dann wird sich schon 
was tun. Datenschutz war nie ein Thema der Massen ausser zur Volkszählung...

Gruss

Rigo


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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-21 Diskussionsfäden Florian Weimer
* Marc Haber:

 On Sat, Jan 28, 2006 at 12:53:20PM +0100, Florian Weimer wrote:
 Wenn ein erwachsener Mensch Kunde bei einem TK-Anbieter wird, der
 diese und jene Daten erhebt und speichert, ist das -- spätestens nach
 Wegfall des TK-Monopols -- seine eigene Entscheidung.

 Gerade bei T-Online stimme ich Dir da nicht unbedingt zu. Die meisten
 Leute, die bei T-Online landen, sind sich nicht bewusst, dass es noch
 andere Internetprovider gibt. Telefone gibt es nur bei der Telekom,
 DSL gibt es ebenfalls nur bei der Telekom, und wenn man T-DSL kauft,
 kann man einem T-Online-Zugang nur durch sofortiges Klettern auf den
 nächsten Baum ausweichen.

Ich vermute, daß diese Leute gar keine Notwendigkeit sehen, sich über
den Schutz ihrer Telekommunikationsdaten Gedanken zu machen, genauso
wenig über technische Aspekte des Internetzugangs. Mit anderen Worten:
Ihnen erwächst aus ihrer selbstverschuldeten Unmündigkeit (wie leider
allzuoft) kein Nachteil.

--
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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-21 Diskussionsfäden Martin Lesser
Florian Weimer [EMAIL PROTECTED] writes:

 Mit anderen Worten: Ihnen erwächst aus ihrer selbstverschuldeten
 Unmündigkeit (wie leider allzuoft) kein Nachteil.

Das ist m.E. ein sehr pessimistisches, schon fast fatalistisches
Resumee. Holger Voss hätte ja auch den einfachen Weg gehen können und
sich ab Beginn eines Providers ohne entsprechende Vorratsspeicherung
bedienen können, dann wäre es weder zu dem Prozeß noch zu dieser
Diskussion gekommen.

Können wir uns mit obiger Einstellung nicht sämtliche Diskussionen auf
debate über vorhandene oder geplante Einschränkungen von Rechten sparen?

Martin

-- 
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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-21 Diskussionsfäden Joerg-Olaf Schaefers
Hallo Liste,

Tuesday, February 21, 2006, 9:44:21 PM, Martin Lesser wrote:

...
 Können wir uns mit obiger Einstellung nicht sämtliche Diskussionen auf
 debate über vorhandene oder geplante Einschränkungen von Rechten sparen?

Vielleicht. Es macht aber auch keinen Sinn im Elfenbeinturm
die Welt zu retten und dabei die Realität zu ignorieren.

Oder siehst Millionen ArcorAOLT-Online-Kunden gegen Vorrats-
datenspeicherung demonstrieren?

ciao
 Olaf


-- 
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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-13 Diskussionsfäden Lutz Donnerhacke
* Florian Laws wrote:
 On Sat, Feb 11, 2006 at 01:13:40PM +, Lutz Donnerhacke wrote:
 * Florian Laws wrote:
  Ging es in der Diskussion nicht einmal um Zugänge mit dynamischen IPs?

 Nein. Es ging und geht um die Beurteilung, ob die Zuordnung IP - Kunden
 dem Fernmeldegeheimnis nach §88 TKG unterliegt.

 Und um die Frage, ob diese Beurteilung unterschiedlich ausfällt,
 je nachdem, ob die IP-Adresse statisch oder dynamisch zugewiesen wird.

Es wurde versucht darzulegen, das und warum diese Unterscheidung für die
Beurteilung keine Bedeutung hat.

-- 
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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-12 Diskussionsfäden Florian Laws
On Sat, Feb 11, 2006 at 01:13:40PM +, Lutz Donnerhacke wrote:
 * Florian Laws wrote:
  Ging es in der Diskussion nicht einmal um Zugänge mit dynamischen IPs?
 
 Nein. Es ging und geht um die Beurteilung, ob die Zuordnung IP - Kunden
 dem Fernmeldegeheimnis nach §88 TKG unterliegt.

Und um die Frage, ob diese Beurteilung unterschiedlich ausfällt,
je nachdem, ob die IP-Adresse statisch oder dynamisch zugewiesen wird.

Grüße,

Florian

-- 
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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-11 Diskussionsfäden Lutz Donnerhacke
* Florian Laws wrote:
 Ging es in der Diskussion nicht einmal um Zugänge mit dynamischen IPs?

Nein. Es ging und geht um die Beurteilung, ob die Zuordnung IP - Kunden
dem Fernmeldegeheimnis nach §88 TKG unterliegt.

IMHO fällt die Zuordnung gar nicht in den Bereich des TKG sondern ist
schlicht die Frage nach der Verfügungsgewalt über eine bestimmte Sache
zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Aber IANAL.

-- 
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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-10 Diskussionsfäden Rigo Wenning
Ich möchte Lutz unterstützen und sagen, dass bei uns inzwischen auch wieder um 
die Informationsfreiheit gekämpft werden muss und dass es mit der 
Rezipientenfreiheit nicht gut steht, wenn nationale Filter installiert, 
Suchmaschinen zensiert und jede internationale Information allein an 
deutschem Recht gemessen wird. 

Gruss

Rigo


Am Tuesday 07 February 2006 17:54, sprach Thomas Stadler:
  Hier möchte ich auch widersprechen. Die Tatsache, daß man die Karikatur
  überhaupt zur Kenntnis nehmen konnte, gereicht den betreffenden Ländern
  zur Ehre. Eine derartig hohe Schutz der Rezipientenfreiheit haben diese
  Europaländer nicht zu bieten.

 Meinst das tatsaechlich ernst? Der Iran oder Syrien haben mehr
 Informationsfreiheit zu bieten, als die EU-Staaten?


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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-10 Diskussionsfäden Rigo Wenning
Lutz, 

nach 80 mails haben wir das Fernmeldegeheimnis wegdefiniert:
Am Monday 06 February 2006 20:34, sprach Lutz Donnerhacke:
  Zunaechst steht die Feststellung, dass ein Einzeldatum dem
  Fernmeldegeheimnis unterliegt und das andere nicht, sofern man eine
  streng isolierte Betrachtung anstellt.

 Beide Daten (Endadressen) unterliegen nicht dem Fernmeldegeheimnis, deren
 Kombination aber sehr wohl.

GET http://www.fitug.de/ als Kommunikationsvorgang. 
=produziert einen Eintrag im Web-log
=da ich meine eigene IP kenne, habe ich ein PAAR (Kombination) von 
IP-Adressen also einen Kommunikationsvorgang. (von Dir als Argument benutzt)
= wenn jetzt weder Zeitpunkt noch IP geschützt sind, dann brauche ich nur 
noch meine IP und die andere IP zusammenzuführen und ich habe 
den Telekommunikationsvorgang. 
Ich weiss aber noch nicht WER den Telekommunikationsvorgang vorgenommen hat, 
weil der böse User einen ISP als Proxy verwendet hat und nicht selber ISP'd. 
Rückt der ISP jetzt die Verbindung IP = Kunde 'raus, dann ist es kein 
Geheimnis der Entrophie, dass damit nun ALLE Daten des 
Telekommunikationsvorganges bekannt sind. 

Also ist die Tatsache, dass Lutz für Jean Dupond ISP macht ein Bestandsdatum. 
Nimmt man die IP als Bestandsdatum, dann kann man die auch abfragen.
Damit ist aber nicht gesagt, dass es die IP von Jean Dupond ist. Also reden 
hier einige Leute über Äpfel und Birnen gleichzeitig. 
Wenn aber die IP beim http gespeichert wird und gefragt wird, wer hatte diese 
IP, dann richtet sich dies auf eine Zuordnung Jean Dupond == IP und diese 
Zuordnung ist ein Verkehrsdatum, denn sie erlaubt (sofern nicht schon 
allgemein bekannt) die Zurordnung wann Jean Dupond mit wem kommuniziert hat. 

Wenn aber das Telekommunikationsgeheimnis nicht mehr schützt wer wann mit wem 
kommuniziert hat, dann ist es sinnentleert. 
Der eigene ISP hat übrigens auch ALLE Daten des Telekommunikationsvorganges 
(wer wann mit wem), denn er hat den request versand und die Antwort entgegen 
genommen und durchgereicht. 

Die Frage ist nun, ob die Polizei noch einen richterlichen Beschluss braucht 
um das alles zu erfahren, oder ob ein Anruf reicht. 

Diese Frage ist so wichtig für die Demokratie, dass ich die informatischen 
Logik-Spiele nicht gut finde. Wenn man Dich auf Logik-Brüche oder eine für 
juristische Funktionen inadäquate Anwendung einfacher (boolscher) Logik 
aufmerksam macht, in dem man genau so zurück argumentiert und genauso an den 
darunterliegenden Tatsachen dreht (Lutz Donnerhacke kennt schon alle Daten, 
also ist es kein Geheimnis mehr), dann reagierst Du sauer. Das hat dann was 
mit Balken und Augen zu tun ;)

Gruss

Rigo


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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-10 Diskussionsfäden Thomas Stadler
Am 9 Feb 2006, um 23:13 hat Rigo Wenning geschrieben:

 Ich möchte Lutz unterstützen und sagen, dass bei uns inzwischen auch
 wieder um die Informationsfreiheit gekämpft werden muss und dass es mit
 der Rezipientenfreiheit nicht gut steht, 

Darum ging es hier aber nicht. 

Lutz hat Proteste und Gewalttaetigkeiten, die totalitaere Staaten 
inszenieren und die bei uns derzeit unter dem Stichwort 
Karrikaturstreit diskutiert werden, als eine Folge von 
Rezipientenfreiheit dargestellt. 

Also mit Verlaub, aber staerker kann man gar nicht mehr auf dem Holzweg 
sein.

Gruesse

Thomas


Thomas Stadler
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Rechtsanwaelte AFS
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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-10 Diskussionsfäden Gert Doering
Hi,

On Fri, Feb 10, 2006 at 09:32:27AM +0100, Rigo Wenning wrote:
 Der eigene ISP hat übrigens auch ALLE Daten des Telekommunikationsvorganges 
 (wer wann mit wem), denn er hat den request versand und die Antwort entgegen 
 genommen und durchgereicht. 

Hier wird's wirklich spannend, denn um hier die vollstaendige Information
zu haben (welche URL, welcher Server?) muesste der ISP den Paket-*Inhalt*
speichern, und da sind sich wohl alle Beteiligten einig: das will man 
nicht! (aus unterschiedlichsten Gruenden).

gert
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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-08 Diskussionsfäden Lutz Donnerhacke
* Holger Voss wrote:
 Aber ich muss mich nicht einwählen (inkl. Anmeldevorgang auf einem
 RADIUS-Server), um die Verbindung herzustellen.

Ich muß mich auch nicht an einem Radius Server anmelden, wenn ich mich mal
einwähle (was ich üblicherweise nur dann von daheim mache, wenn meine
Standleitung mal hackt).

 Mir ist weiterhin eine Adresse (Tel'nr.) zugeordnet, auch wenn ich
 getrennt bin.

Mir ist auch dann eine IP zugeordnet, wenn ich vom Internet getrennt bin.

 Und ich habe nach dem Einstecken sogar wieder die gleiche (statische,
 nicht dynamische) Telefonnummer.

Und sobald ich wieder Verbindung zum Internet habe, habe ich die gleiche IP.

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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-08 Diskussionsfäden Gert Doering
Hi,

On Wed, Feb 08, 2006 at 12:27:52AM +0100, Holger Voss wrote:
 Mit dem Telefonnetz bin ich auch verbunden, wenn der Hörer aufliegt: Ich 
 kann angerufen werden.
 
 Wenn Du den Stecker des Telefons rausziehst, bist Du nicht mehr mit dem
 Telefonnetz verbunden.
 
 Stimmt.
 
 Aber ich muss mich nicht einwählen (inkl. Anmeldevorgang auf einem 
 RADIUS-Server), um die Verbindung herzustellen.
 
 Mir ist weiterhin eine Adresse (Tel'nr.) zugeordnet, auch wenn ich 
 getrennt bin.
 
 Und ich habe nach dem Einstecken sogar wieder die gleiche (statische, 
 nicht dynamische) Telefonnummer.

Das ist wieder diese merkwuerdige Annahme alles, was Internet ist, muss
so funktionieren wie ein T-DSL-Zugang.

Bei einem Kabelmodem-Zugang (z.B.) oder einem Standleitungs-DSL ist es
*genau so* - keine erneute Anmeldung, kein RADIUS, kein Username, und
es kommt (je nach Vertrag) im Normalfall auch wieder dieselbe IP-Adresse.

Was also willst Du uns sagen?  

T-DSL ist irgendwie in spezifischen Details anders als Telefon?

Ja, das ist so - aber das hat weniger was mit Internet als mit der
spezifischen Konstruktion *dieser* Technologie (Standleitung + PPP +
dynamische IP) zu tun.

gert
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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-08 Diskussionsfäden Hanno 'Rince' Wagner
Moinmoin,

Lutz Donnerhacke schrieb am 08. February 2006:

  Mir ist weiterhin eine Adresse (Tel'nr.) zugeordnet, auch wenn ich
  getrennt bin.
 
 Mir ist auch dann eine IP zugeordnet, wenn ich vom Internet getrennt bin.

*grübel* nein. Bei Standleitung-IPs ist Dir ein Netzblock zugeordnet
(üblicherweise), welcher Rechner jetzt welche IP bekommt bleibt Dir
überlassen.

Bei DynIP ist Dir keine IP zugeordnet, wenn Du vom Innternet
getrennt bist.

 Und sobald ich wieder Verbindung zum Internet habe, habe ich die gleiche IP.

Das ist aber Deine eigene Entscheidung. Ich habe einen kleinen Pool
von statischen IPs die ich dynamisch verteile - zB an Gäste oder so.

Ciao, Hanno
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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-08 Diskussionsfäden Henrik Hempelmann

Quoting Hanno 'Rince' Wagner [EMAIL PROTECTED]:


Moinmoin,

Lutz Donnerhacke schrieb am 08. February 2006:


 Mir ist weiterhin eine Adresse (Tel'nr.) zugeordnet, auch wenn ich
 getrennt bin.

Mir ist auch dann eine IP zugeordnet, wenn ich vom Internet getrennt bin.


*grübel* nein. Bei Standleitung-IPs ist Dir ein Netzblock zugeordnet
(üblicherweise), welcher Rechner jetzt welche IP bekommt bleibt Dir
überlassen.


Gut dass Du 'üblicherweise' schreibst. Es wird durchaus praktiziert
Standleitungen mit einem sehr kleinen Netzblock von einer Adresse
auszustatten.


Bei DynIP ist Dir keine IP zugeordnet, wenn Du vom Innternet
getrennt bist.


In der Diskussion sollten wir auch immer im Auge behalten, dass die
IP-Adresse nicht 'mir' oder 'meinem Rechner' zugeordnet wird, sondern
nur dem Vertrag, den ich mit dem Provider abgeschlossen habe.
Vertragsbestandteil sollte dabei natuerlich sein, in wie weit die Dienste
genutzt und oder an Dritte weitergegeben werden duerfen.

 Henrik



--
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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-08 Diskussionsfäden Gert Doering
Hi,

On Wed, Feb 08, 2006 at 12:45:57PM +0100, Hanno 'Rince' Wagner wrote:
 Moinmoin,
 
 Lutz Donnerhacke schrieb am 08. February 2006:
 
   Mir ist weiterhin eine Adresse (Tel'nr.) zugeordnet, auch wenn ich
   getrennt bin.
  
  Mir ist auch dann eine IP zugeordnet, wenn ich vom Internet getrennt bin.
 
 *grübel* nein. Bei Standleitung-IPs ist Dir ein Netzblock zugeordnet
 (üblicherweise), welcher Rechner jetzt welche IP bekommt bleibt Dir
 überlassen.

Was aber genau die Aussage ist: die Pauschalitaet, mit der Holger hier
Statement darueber, wie das Internet funktioniert, ist Unsinn.

Jeder Internet-Zugang funktioniert anders, und die meisten (aus der Liste
der moeglichen Zugangstechniken, nicht von der Zahl der User her) eben
*nicht* so wie T-DSL-mit-T-Online-IP.

gert
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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-08 Diskussionsfäden Florian Laws
On Wed, Feb 08, 2006 at 11:19:45AM +0100, Gert Doering wrote:
 
 T-DSL ist irgendwie in spezifischen Details anders als Telefon?
 
 Ja, das ist so - aber das hat weniger was mit Internet als mit der
 spezifischen Konstruktion *dieser* Technologie (Standleitung + PPP +
 dynamische IP) zu tun.

Ging es in der Diskussion nicht einmal um Zugänge mit dynamischen IPs?

Grüße,

Florian

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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-07 Diskussionsfäden Lutz Donnerhacke
* Holger Voss wrote:
 Ich finde es begrüßenswert, dass InternetnutzerInnen sich innerhalb
 weniger Sekunden eine neue IP besorgen können und sich somit vielen
 Angriffen und Angriffs-Vorbereitungen entziehen können.

 Manchmal reicht es ja schon, in einem Chat etwas dickköpfig zu sein, um
 ganz, ganz schnell eine neue IP zu brauchen, damit der gerade gestartete
 DOS-Angriff von Andersdenkenden ins Leere läuft.

Als jemand, der diesen Kindergarten ausbaden muß, kann ich Dir versichern,
daß ich hier so handle, wie man das mit kleinen Kindern tun muß: Alle
bekommen eine Watsche.

Es hilft Dir selbstverständlich gar nichts, da die neue Adresse vorhersagbar
ist und natürlich werden komplette Pools angegriffen. Mit erheblichen
Kollateralschäden.

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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-07 Diskussionsfäden Lutz Donnerhacke
* Holger Voss wrote:
 Die Verbindung *mit* dem Internet ist etwas anderes als die
 Telekommuniktionsverbindung *über* das Internet.
 Die diskutierten Verbindungsdaten fallen *über* das Internet an.

 Für beide Verbindungsarten fallen Verbindungsdaten an.

Ich werde gleich wirklich böse. Holger, Du bist ernsthaft dabei, jeden guten
Willen Dir gegenüber zu verspielen.

 Da fehlt noch mehr: Die Verbindung mit dem Telefonnetz oder die
 Verbindung mit dem DSL Netz. Die Verbindung mit dem öffentlichen
 Nahverkehr, die Straßenanbindung, die Stromanbindung, die Verbindung
 zur Müllabfuhr etc. pp.

 Bla bla bla ...

Ahja, keine Argumente mehr, aber sinnlos rumflamen.
Holger: Reiß Dich endlich zusammen!

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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-07 Diskussionsfäden Lutz Donnerhacke
* Holger Voss wrote:
 Die ExpertInnen können ihre Systeme so konfigurieren, dass das entweder
 so ist, oder nicht.

Die Experten ziehen es vor, einen ordnungsgemäßen Betrieb aufrecht zu
erhalten. Ob da jemand - wie Du derzeit - lamentiert, ist irrelevant.

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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-07 Diskussionsfäden Hanno 'Rince' Wagner
Hallo,

Holger Voss schrieb am 06. February 2006:

 Ich finde es begrüßenswert, dass InternetnutzerInnen sich innerhalb 
 weniger Sekunden eine neue IP besorgen können und sich somit vielen 
 Angriffen und Angriffs-Vorbereitungen entziehen können.
 
 Manchmal reicht es ja schon, in einem Chat etwas dickköpfig zu sein, um 
 ganz, ganz schnell eine neue IP zu brauchen, damit der gerade gestartete 
 DOS-Angriff von Andersdenkenden ins Leere läuft.

Du weisst was die Leute dann machen wenn sie den Verursacher nicht
kriegen?

Sie greifen entweder den ganzen Pool an oder den Server. Gerade bei
Chats kriegen dann plötzlich die Server mehrere Gigabyte Traffic pro
Sekunde(!) weil ein asoziales Arschloch, dass sich hinter der
Anonymität versteckt, gepöbelt hat. Die Serverbetreiber dürfen dann
dieses Verhalten ausbaden und dem Chef erklären wieso plötzlich die
gesamte Infrastruktur der Institution nach außen hin lahmliegt.

Und das begrüßt du?

Ciao, Hanno
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#DAU at work, Real Life Cuts (Teil 25):
#Im FOCUS wird eine Entlostelefonkarte vorgestellt.
# Wer weiss mehr darueber?


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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-07 Diskussionsfäden Marc Haber
On Tue, Feb 07, 2006 at 07:56:26AM +, Lutz Donnerhacke wrote:
 * Andreas Jellinghaus wrote:
  wie ist denn üblicherweise das verhältnis von
  kunden / ip addressen verfügbar?
 
 Je nach Carrier: 1:10 (Geschäft) bis 1:100 oder 1:1000 (Privat).

Auch in Zeiten von ZISP und ISPgate, wo man auch idlende Kunden gerne
online halten will, damit die Rechnung für das ISP-Vorprodukt
günstiger wird?

Grüße
Marc

-- 
-
Marc Haber | I don't trust Computers. They | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany  |  lose things.Winona Ryder | Fon: *49 621 72739834
Nordisch by Nature |  How to make an American Quilt | Fax: *49 621 72739835

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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-07 Diskussionsfäden Lutz Donnerhacke
* Marc Haber wrote:
 On Tue, Feb 07, 2006 at 07:56:26AM +, Lutz Donnerhacke wrote:
 * Andreas Jellinghaus wrote:
  wie ist denn üblicherweise das verhältnis von
  kunden / ip addressen verfügbar?

 Je nach Carrier: 1:10 (Geschäft) bis 1:100 oder 1:1000 (Privat).

 Auch in Zeiten von ZISP und ISPgate, wo man auch idlende Kunden gerne
 online halten will, damit die Rechnung für das ISP-Vorprodukt
 günstiger wird?

Ich kenne nur das Direktgeschäft, kein Reselling. Sorry.

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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-07 Diskussionsfäden Marc Haber
On Tue, Feb 07, 2006 at 08:42:33AM +, Lutz Donnerhacke wrote:
 * Marc Haber wrote:
  On Tue, Feb 07, 2006 at 07:56:26AM +, Lutz Donnerhacke wrote:
  * Andreas Jellinghaus wrote:
   wie ist denn üblicherweise das verhältnis von
   kunden / ip addressen verfügbar?
 
  Je nach Carrier: 1:10 (Geschäft) bis 1:100 oder 1:1000 (Privat).
 
  Auch in Zeiten von ZISP und ISPgate, wo man auch idlende Kunden gerne
  online halten will, damit die Rechnung für das ISP-Vorprodukt
  günstiger wird?
 
 Ich kenne nur das Direktgeschäft, kein Reselling. Sorry.

Weder ZISP noch ISPgate sind an Reselling gebunden, ein ISP - so groß
genug, dass er die heftigen Mindestumsätze erreicht - kann sich
durchaus eigene ZISP- und ISPgate-Verträge greifen, womit T-Com zu
einem ganz normalen Carrier und die Anbindung zu einer ganz normalen
letzten Meile verkommt. Das würde ich nicht so zwingend mit
Reselling verknüpfen wie Du es hier zu postulieren versuchst.

Grüße
Marc

-- 
-
Marc Haber | I don't trust Computers. They | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany  |  lose things.Winona Ryder | Fon: *49 621 72739834
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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-07 Diskussionsfäden Andreas Jellinghaus
Hallo Lutz,

vielen dank für die sehr informativen Antworten.

 Die Wahrscheinlichkeit innerhalb von 8h noch die gleiche Verbindung zu
 erwischen beträgt (nachschau) knapp unter 10%. Die Wahrscheinlichkeit eine
 falsche Aussage nach 8h zu treffen beträgt (educated guess) ca. 70%.

da habe ich noch eine frage: zur auswertung brauchst du doch eh ip
und einen zeitstempel. und wenn du die server befragst, in denen die
aktuelle ip - kunde zuordnung verwaltet wird, wissen die nicht seit
wann die verbindung / zuordnung besteht? zumindest war ich davon
ausgegangen, und wundere mich nun sehr, woher die wahrscheinlichkeit
zur falschaussage kommt.

wenn man prüft, ob der kunde zum zeitpunkt X noch angemeldet war,
dann sollten doch eigentlich nur viele haben wir nicht mehr antworten
rauskommen, aber keine falschaussagen.

 Abgesehen von einigen Powernutzern, die 24h online sein müssen, holen die
 anderen nur ihre Mails und surfen kurz, dann knallt der Mister Idle rein.

ah, ok. ich hätte erwartet, das es viel mehr leute gibt, die es geniesse
wenn der rechner einfach online ist ohne nachzudenken. danke für die info.

 Der Unterschied ist für mich nicht nachvollziehbar: Beim DHCP werden die
 Leases auf Platte gehalten, weil auch nach Reboot die Zuordnung noch
 bekannt sein muß, das Logfile liegt auch auf Platte.

die dhcp bestandsdaten sind auf die anzahl der ip beschränkt und wachsen
nicht. mit logfiles kann man unachtsam umgehen und dann wachsen die
ohne ende.

für die datensparsamkeit gilt ja, das sie natürlich nur wirkt, bis die log 
files auf die platte passen. danach muss sie erzwungen werden,
sonst passiert meist gar nichts. und daher habe ich eben meine bedenken.

aber vielleicht bin ich ja auch da nicht gut informiert. gab es andere
fälle in denen unternehmen wegen mangelnder datensparsamkeit
ärger bekommen haben? 

 Es gibt mehr Datensenken als Logfiles. Man kann sich da böse selbst
 reinlegen.

stimmt. 

Andreas

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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-07 Diskussionsfäden Florian Weimer
* Holger Voss:

 Ein anderer, nicht weniger wichtiger Grund ist aber die Möglichkeit,
 private (und deshalb überwiegend relativ unbedarfte)
 InternetnutzerInnen vor Gefahren zu schützen, die mit statischen
 IP-Adressen verbunden wären.

Haha. Gefahren?

 Diese Gefahren sind insbesondere
 a) Eingriffe in die Privatsphäre der InternetnutzerInnen bzw. Angriffe
 auf ihre Anonymität und

Für solche Eingriffe sind Cookies deutlich geeigneter. Filtert sie
jemand, z.B. auf seinen Proxies?

 b) länger andauernde Angriffe mit dem Ziel, unerwünschte Software
 auszuführen.

Dynamische Adreßvergabe macht es erheblich schwieriger, den Benutzer
zu warnen, wenn er die Software bereits ausführt. Wenn die Verbindung
vom Client initiiert wird, ist es schlicht egal, welche IP-Adresse das
System heute gerade hat.

Ich finde es ja in Ordnung, wenn Du deutlich machst, daß Anbieter, die
die Zuordnung IP-Adresse/Zeitpunkt - Kunde nicht benötigen, diese
auch nicht speichern sollen. Deine Vorstellung, das die Kunden durch
Anonymität in besonderer Weise geschützt werden, deckt sich nicht mit
der Realität. Auch auf IP-Ebene vermeintlich anonyme Kunden
hinterlassen breite Datenspuren und installieren sich Schadprogramme.

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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-07 Diskussionsfäden Andreas Jellinghaus
Am Dienstag, 7. Februar 2006 08:11 schrieb Hanno 'Rince' Wagner:
 Sie greifen entweder den ganzen Pool an oder den Server. Gerade bei
 Chats kriegen dann plötzlich die Server mehrere Gigabyte Traffic pro
 Sekunde(!) weil ein asoziales Arschloch, dass sich hinter der
 Anonymität versteckt, gepöbelt hat. Die Serverbetreiber dürfen dann
 dieses Verhalten ausbaden und dem Chef erklären wieso plötzlich die
 gesamte Infrastruktur der Institution nach außen hin lahmliegt.

hanno, man merkt das du irc server betreust. das nun aber die ddos
leute nur reagiert hätten, und ein chatter per se der böse sein soll,
da muss ich mich doch sehr wundern. man kann auch ohne pöbeln
und ohne ein asoziales arschloch zu sein den ärger von script kiddies
auf sich ziehen.

warum man gegenüber leuten, die ohne nachdenken viel schaden anrichten,
nicht anonym sein soll, das ist mir auch unklar. ich möchte kritische meinung
äussern können, und würde mich doch sehr unwohl fühlen, wenn jeder,
dem meine meinung nicht passt, auch gleich namen und anschrift von mir
bekommt, und dann vielleicht real world aktionen zu unternehmen.

leute, die von freier meinungsäusserung nichts halten, sehen wir ja gerade tag 
für tag in den nachrichten. nur das dort nicht mit gigabyte pro sekunde ddos 
gehandelt wird.

Andreas

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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-07 Diskussionsfäden Thomas Hochstein
Holger Voss schrieb:

 Ich habe die Verfahren nicht in ihrer Gesamtheit verfolgen können, aber 
 soweit ich die Entscheidungen gelesen habe, halte ich die Einschätzung, 
 wonach die Zuordnung von dynamisch vergebenen IPs zu Personen nicht das 
 Fernmeldegeheimnis tangiere, für absolut unhaltbar.

Ja, und ich halte sie für richtig.

 In der Entscheidung des LG Hamburg (631 Qs 43/05) heißt es zum Beispiel: 
 Denn eine dynamische IP-Adresse entspricht mit der Angabe eines 
 entsprechenden Zeitpunkts einer statischen IP-Adresse und bedarf daher 
 nur noch deren Schutzes.

Genau.

 Diese Gleichsetzung einer statischen IP-Adresse (ein Bestandsdatum, das 
 üblicherweise für die Dauer des Vertrages Bestand hat) mit einer 
 dynamischen IP-Adresse (die für jede Verbindung ins Internet neu 
 vergeben wird, die somit ein verbindungsabhängiges Verkehrsdatum im 
 Sinne des § 96 TKG ist) ist sachlich ganz einfach falsch.

Wenn Dein in Klammern geschriebener Schluß richtig wäre, was er nicht
ist, hättest Du Recht, ja.

-thh

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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-07 Diskussionsfäden Lutz Donnerhacke
* Andreas Jellinghaus wrote:
 Die Wahrscheinlichkeit innerhalb von 8h noch die gleiche Verbindung zu
 erwischen beträgt (nachschau) knapp unter 10%. Die Wahrscheinlichkeit eine
 falsche Aussage nach 8h zu treffen beträgt (educated guess) ca. 70%.

 da habe ich noch eine frage: zur auswertung brauchst du doch eh ip
 und einen zeitstempel.

Für diese Aussagen brauche ich eine Verteilung der Onlinezeiten und eine
Abschätzung, wieviele IPs anderweitig neu vergeben werden, obwohl der
gleiche Kunde wieder anruft. Das entnehme ich einem Log/DB.

 und wenn du die server befragst, in denen die aktuelle ip - kunde
 zuordnung verwaltet wird, wissen die nicht seit wann die verbindung /
 zuordnung besteht?

Doch.

 zumindest war ich davon ausgegangen, und wundere mich nun sehr, woher die
 wahrscheinlichkeit zur falschaussage kommt.

Ich war davon ausgegangen, daß Du wissen wolltest, wie es bei einer
Live-Abfrage aussehen wird. Wenn nicht gespeichert würde, könnte man die
Falschaussagen durchaus treffen.

 wenn man prüft, ob der kunde zum zeitpunkt X noch angemeldet war,
 dann sollten doch eigentlich nur viele haben wir nicht mehr antworten
 rauskommen, aber keine falschaussagen.

Richtig. Und ca. 80% haben wir nicht mehr ist etwas zuviel für die Behörden.
(Es gibt einen Rest von Adressen, die zu der Anfragezeit nicht belegt sind.)

 Abgesehen von einigen Powernutzern, die 24h online sein müssen, holen die
 anderen nur ihre Mails und surfen kurz, dann knallt der Mister Idle rein.

 ah, ok. ich hätte erwartet, das es viel mehr leute gibt, die es geniesse
 wenn der rechner einfach online ist ohne nachzudenken. danke für die info.

Ich merke es auch nicht, wenn neu angewählt wird, warum also unnötig die
Leitung belegen? ISDN wählt schnell. Sehr schnell.

 Der Unterschied ist für mich nicht nachvollziehbar: Beim DHCP werden die
 Leases auf Platte gehalten, weil auch nach Reboot die Zuordnung noch
 bekannt sein muß, das Logfile liegt auch auf Platte.

 die dhcp bestandsdaten sind auf die anzahl der ip beschränkt und wachsen
 nicht. mit logfiles kann man unachtsam umgehen und dann wachsen die
 ohne ende.

Derartige Beschränkungen haben beide. Im übrigen müßtest Du auch die dhcp
Logs abschalten. Wer tut das?

 für die datensparsamkeit gilt ja, das sie natürlich nur wirkt, bis die log
 files auf die platte passen. danach muss sie erzwungen werden,
 sonst passiert meist gar nichts. und daher habe ich eben meine bedenken.

Parse Error.

 aber vielleicht bin ich ja auch da nicht gut informiert. gab es andere
 fälle in denen unternehmen wegen mangelnder datensparsamkeit
 ärger bekommen haben? 

Wenn man versucht, Dir eine Schädigung an die Backe zu nageln (z.B. eBay
Betrug, Strafanzeige liegt vor), dann geht der Richter durchaus davon aus,
daß - wenn Du nicht weißt, welcher Deiner Kunden es ist - es auch selbst
gewesen sein kannst. Es ist ja nicht so, daß die ISP Mitarbeiter selbst
völlig internetabstient sind.


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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-07 Diskussionsfäden Hanno 'Rince' Wagner
Moinmoin,

Andreas Jellinghaus schrieb am 07. February 2006:

 hanno, man merkt das du irc server betreust. das nun aber die ddos

Klar, die kriegen das nämlich ab ;)

 man kann auch ohne pöbeln
 und ohne ein asoziales arschloch zu sein den ärger von script kiddies
 auf sich ziehen.

Kann man. Aber 90% der Leute die solche Angriffe provozieren (meine
Erfahrung durch IRC und Gesprächen mit solchen Leuten ) wissen dies
und versuchen sich deshalb zB per v6 zu anonymisieren oder
ähnliches. Die _wissen_ dass sie diese Angriffe provozieren. Und
diese Leute nenne ich dann durchaus asozial; weil sie trotzdem diese
Angriffe provozieren und sich nicht drum scheren wer dann darunter
leidet.

Ciao, Hanno
-- 
|  Hanno Wagner  | Member of the HTML Writers Guild  | [EMAIL PROTECTED]  |
| Eine gewerbliche Nutzung meiner Email-Adressen ist nicht gestattet! |
| 74 a3 53 cc 0b 19 - we did it!  |Generation @   |
Fachbegriffe der Informatik einfach erklaert, Teil 29:
... bei der Gestaltung unseres Angebotes selbstverstaendlich die bestehenden
 nationalen Bestimmungen und Besonderheiten  beruecksichtigen. ==  von 
 einem auslaendischen Server aus anbieten. (nach einer Idee von Peter Berlich)


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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-07 Diskussionsfäden Lutz Donnerhacke
* Andreas Jellinghaus wrote:
 leute, die von freier meinungsäusserung nichts halten, sehen wir ja gerade 
 tag 
 für tag in den nachrichten [...]

Hier möchte ich auch widersprechen. Die Tatsache, daß man die Karikatur
überhaupt zur Kenntnis nehmen konnte, gereicht den betreffenden Ländern
zur Ehre. Eine derartig hohe Schutz der Rezipientenfreiheit haben diese
Europaländer nicht zu bieten. Was nützt Meinungsäußerungsfreiheit, wenn
man die Meinung nicht zu Gesicht bekommen kann.

Das Göbbelsche Feindsenderverbot ist hier opportuner als anderswo.

Leider.

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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-07 Diskussionsfäden Gert Doering
Hi,

On Mon, Feb 06, 2006 at 11:20:15PM +0100, Andreas Jellinghaus wrote:
 Am Montag, 6. Februar 2006 23:03 schrieb Gert Doering:
  Sie werden primaer vergeben, um Geld zu sparen.
  Alle anderen Begruendungen sind Augenwischerei.
 
 wie ist denn üblicherweise das verhältnis von
 kunden / ip addressen verfügbar? wieviel würde es
 kosten pro kunde, wenn der provider doppelt soviele ip
 haben müsste um lastspitzen zu bewältigen?

Zusaetzliche dynamischen IPs sind nicht so teuer - sie schlagen sich
in den RIPE-Mitglieds-Gebuehren nieder, wenn man aufgrund groesserer
Netzbloecke in eine teurere Mitglieder-Kategorie hochgestuft wird.  Das
waere dann im Bereich wenige 1000 EUR/Jahr.

Die Telekom ist aber m.W. sowieso bereits extra large, wird also nicht
weiter hochgestuft, weil es keine groessere Kategorie gibt.


Statische IP-Adressen verursachen einerseits Arbeit in der Verwaltung
(eintragen, austragen, DNS, ...) - was sich allerdings durch geeignete
Verwaltungstools loesen laesst.  Diese werden einmal geschrieben, und
dann koennen die Kunden ihre IPs selbst verwalten - IIRC macht es T-Online
inzwischen auch genau so.

Ein gewisser Overhead bleibt:

 - wenn Kunden umziehen, koennen sie ihre statischen IPs nicht mitnehmen
   (weil jedes statische Netz geht ueberall zu 1.000.000 interne Routen
   fuehrt, was kein Router und kein Protokoll handlen kann)

 - u.U. lassen sich aus genau diesen Gruenden bei Lastspitzen Einwaehler 
   nicht einfach irgendwo anders hin tunneln

aber da eine Zahl draufzukleben ist fast unmoeglich.

 oder liegt das geld bei der damit verbundenen hardware?
 die alten isdn/modem portmaster kenne ich, da kann man
 eine ip pro leitung nehmen, wenn man umbedingt will. 

Eine IP pro Leitung brauchst sowieso, auch bei dynamischen IPs. :)

 hat dsl equipment auch eine pro verbindungs komponente, oder
 ist der limiter für gleichzeitig handhabbare verbindungen
 die netzwerk anbindung des equipments?

Die Struktur ist da anders, der DSLAM reicht (i.A.) die Verbindungen nur
als transparente PPP-Session ueber L2TP durch.  Der ganze IP-Kram faellt 
weiter hinten auf dem LNS (L2TP Network Server) an - aber da gilt das
oben gesagte, bzgl. Verwaltung und Routing der statischen IPs.

Konfiguriert wird auch auf dem LNS nix, das kommt alles aus dem Radius-
Server.  Allerdings muss man auf den Aggregations-Routern fuer die jeweiligen
Staedte dann Bloecke bilden, wo nur das gesamte Netz nach draussen 
announciert wird, und nicht alle Einzel-IPs.

gert
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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-07 Diskussionsfäden Florian Weimer
* Lutz Donnerhacke:

 Das ist eine völlig andere Welt, und Deine Sockets-Analogie suggeriert
 eine Ähnlichkeit im Abstrakten, die im Konkreten einfach keinen
 Niederschlag findet.

 Für socket(2), connect(2) brauchst Du nur die Kenntnis der Ziel-IP. 

Trotzdem führt Dein Sockets sind so etwas wie ISDN-B-Kanäle zu
falschen Schlüssen (was NAT-Fähigkeit, Betreiberverantwortung,
Datenspuren etc. angeht), kann also nicht richtig sein.

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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-07 Diskussionsfäden Lutz Donnerhacke
* Florian Weimer wrote:
 Trotzdem führt Dein Sockets sind so etwas wie ISDN-B-Kanäle zu
 falschen Schlüssen (was NAT-Fähigkeit, Betreiberverantwortung,
 Datenspuren etc. angeht), kann also nicht richtig sein.

Inwiefern? Zur der Verbindungsaushandlung via D-Kanal / TCP-SYN reichst Du
eine B-Kanal-Nummer / Socket-Nummer ein und bekommst ein Connect oder Refused.
Auf der B-Kanal-Nummer / Socket-Nummer sendest und emfängst Du die Daten.

Bei NAT werden die IP-Adressen zwischendurch geändert.
Bei Telefonanlagen werden die Rufnummern zwischendurch geändert.

Und nun erkläre mir, was Betreiberverantwortung und Datenspuren so
unterschiedlich machen. Aber schau bitte vorher in ein Telefonanlagen- oder
gar OvST-Log.

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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-07 Diskussionsfäden Gert Doering
Hi,

On Tue, Feb 07, 2006 at 12:00:03AM +0100, Holger Voss wrote:
 Gert Doering schrieb/wrote (06.02.2006 23:03):
 
 On Mon, Feb 06, 2006 at 11:01:41PM +0100, Holger Voss wrote:
 
 Genau das ist schließlich das Besondere dynamischer IP-Adressen: Sie 
 werden nur für die Dauer und zum Zweck bestimmter 
 Telekommunikationsverbindungen (Einwahl ins Internet) vergeben.
 
 Sie werden primaer vergeben, um Geld zu sparen.
 Alle anderen Begruendungen sind Augenwischerei.
 
 Das bestreite ich. (Und das sehen auch T-Online, das AG Darmstadt und 
 das LG Darmstadt anders als du.)

Was T-Online *heute* behauptet, muss nicht notwendigerweise irgendetwas
damit zu tun haben, warum sie vor 10 Jahren ein Produkt auf Basis 
dynamischer IP-Adressen gebaut haben.

T-Online tut Dinge, um damit Geld zu verdienen (womit einher geht das
so zu tun, dass es nicht mehr Geld als noetig kostet) - nicht aus 
irgendeiner Form von Menschenfreundlichkeit.


 Die dynamische Vergabe von IP-Adressen hat zahlreiche Gründe. Ein 
 wichtiger Grund ist natürlich die begrenzte Anzahl von Adressen in IPv4 
 (bzw. die damit zusammenhängenden Kosten).

Bitte informier' Dich ueber die tatsaechlichen Verhaeltnisse bezueglich
vergebener, reservierter, und freier /8-Netzbloecke in IPv4 (es gibt 
noch deutlich genug IPv4-Adressen), und die mit IP-Adress-Allokationen 
verbundenen Kosten bei RIPE (der fuer Europa zustaendigen Stelle).

http://www.ripe.net/ripe/docs/charging2006.html

- wer mehr Adressraum verbraucht, rutscht in eine groessere LIR-
Kategorie (u.U.), was ueblicherweise zwischen 750 und 1500 EUR/Jahr
(je nach Kategorie) ausmacht.

*Da* sind *nicht* die Kosten fuer statische IP-Adressen.


 Ein anderer, nicht weniger wichtiger Grund ist aber die Möglichkeit, 
 private (und deshalb überwiegend relativ unbedarfte) InternetnutzerInnen 
 vor Gefahren zu schützen, die mit statischen IP-Adressen verbunden wären.

 Diese Gefahren sind insbesondere
 a) Eingriffe in die Privatsphäre der InternetnutzerInnen bzw. Angriffe 
 auf ihre Anonymität und

Hierbei bringen dynamische IPs tatsaechlich was - das freut T-Online
natuerlich heute, hat bei der Einfuehrung aber keine Rolle gespielt
(gegenteilige Behauptung ohne jeden Beleg ist einfach nur heisse Luft).

 b) länger andauernde Angriffe mit dem Ziel, unerwünschte Software 
 auszuführen.

Vollkommen ungeeignetes Mittel.  Wenn der User so unbedarft ist, wie
du schilderst, dann schickst ihm einfach 'ne Mail mit einer gut gemachten
bitte hier klicken-Einladung, und er wird das tun, und sich mit
Begeisterung jeden denkbaren Trojaner auf seinen Rechner installieren.

Gezielte und gerichtete Angriffe auf Rechner-IPs sind bei Heimanwendern
voellig aus der Mode gekommen, weil viel zu umstaendlich - selbst bei
Rechnern mit statischen IPs.

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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-07 Diskussionsfäden Thomas Stadler
Am 6 Feb 2006, um 19:33 hat Lutz Donnerhacke geschrieben:


 
  Und diese Information ist vom Fernmeldegeheimnis geschuetzt.
 
 Bullshit. Das solltest Du als Jurist am Besten wissen. Also argumentiere
 nicht derartig neben den Tatsachen.

Dein Argumentationsstil ist wirklich erfrischend konstruktiv. Die 
Richtigkeit Deiner Ansicht untermauert das aber eher weniger.

Es ist ziemlich muessig so zu diskutieren.

Gruesse

Thomas


Thomas Stadler
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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-07 Diskussionsfäden Thomas Stadler
Am 6 Feb 2006, um 21:39 hat Gert Doering geschrieben:


 
 - wer eine Mail an [EMAIL PROTECTED] schicken will, findet im
 relevanten Nachschlagewerk (DNS) die IP-Adresse des Rechners in meinem
 Keller, der dafuer zustaendig ist.

Der Punkt ist aber, dass ich Dir eine Mail schicke, ohne mich jemals um 
die IP-Adresse Deines Rechners gekuemmert habe. Anrufen kann ich Dich 
aber nur, wenn ich Deine Nummer habe.

Der Unterschied ist doch voellig evident.

Gruesse

Thomas


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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-07 Diskussionsfäden Thomas Stadler
Am 6 Feb 2006, um 19:04 hat Thomas Hochstein geschrieben:


 
 Dass statische IP-Adressen *keine* Verbindungsdaten, sondern
 Bestandsdaten sind, ist meines Wissens ganz herrschende Meinung; ich
 wüßte jedenfalls nicht, wer das anders sieht. 

Der Gesetzgeber zum Beispiel, § 96 TKG. Das ist natuerlich immer 
kontextabhaengig. Statische IP-Adressen koennen wie Rufnummern 
Bestandsdaten sein.

Wenn es allerdings um einen konkreten Kommunikationsvorgang geht, dann 
sind beide insoweit Verkehrsdaten.

Dynamische IP-Adressen - und um die geht es hier primaer - sind nach 
richtiger Ansicht nie Bestandsdaten. Sie duerfen auch nicht dauerhaft 
zum Nutzer gespeichert werden. 

 
  Lies mal bitte § 96 TKG. Dort wird relativ klar 
  definiert, dass Nummern oder sonstige Anschlusskennungen (hierunter
  fallen auch IP-Adressen) Verkehrsdaten sind.
 
 Wenn es um einen Kommunikationsvorgang geht - klar. 

Eben und genau um einen solchen geht es ja. Die Anfrage an den Provider 
lautet ja nicht, man moege zu dem Nutzer Hans Mueller noch die 
sonstigen dazugehoerigen Bestandsdaten mitteilen, sondern man kommt mit 
einem Verkehrdsdatum (eine IP-Adresse wurde zu einem bestimmten 
Zeitpunkt benutzt) und moechte vom Provider die Personalisierung dieses 
Datums.

Da ist auch immer eine Frage der Wertigkeit. Beide Vorgaenge 
unterscheiden sich qualitativ, also ist es auch gerechtfertigt und 
notwendig, juristisch zu differenzieren.

Gruesse

Thomas


Thomas Stadler
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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-07 Diskussionsfäden Gert Doering
Hi,

On Tue, Feb 07, 2006 at 12:19:15PM +0100, Thomas Stadler wrote:
 Am 6 Feb 2006, um 21:39 hat Gert Doering geschrieben:
  - wer eine Mail an [EMAIL PROTECTED] schicken will, findet im
  relevanten Nachschlagewerk (DNS) die IP-Adresse des Rechners in meinem
  Keller, der dafuer zustaendig ist.
 
 Der Punkt ist aber, dass ich Dir eine Mail schicke, ohne mich jemals um 
 die IP-Adresse Deines Rechners gekuemmert habe. Anrufen kann ich Dich 
 aber nur, wenn ich Deine Nummer habe.
 
 Der Unterschied ist doch voellig evident.

Au contraire.  Das liegt lediglich daran, dass die verwendeten Werkzeuge
aus einem anderen Jahrhundert stammen.

Mit einer modernen Firmentelefonanlage kann ich Dich auch anrufen, ohne
Deine Nummer tippen zu muessen - sofern Deine Telefonnummer im Adressbuch
hinterlegt ist.

Es ist technisch ein Kinderspiel, eine Telefonbuch-CD einzulesen, und
ein Web-Frontend zu bauen such mir einen Namen, und schick' die 
dazugehoerige Nummer transparent zu meinem Telefon, damit ich da anrufen
kann (Computer-integrierte Telephonie, CTI).  

Gibt's alles, hat sich nur noch nicht fuer die breite Masse durchgesetzt,
weil *in den Koepfen* ein Unterschied ist - man ist das so gewoehnt, dass
man sich Telefonnummern aufschreibt.  Das schrieb' ich aber schon.

gert
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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-07 Diskussionsfäden Lutz Donnerhacke
* Thomas Stadler wrote:
 Am 6 Feb 2006, um 19:33 hat Lutz Donnerhacke geschrieben:
  Und diese Information ist vom Fernmeldegeheimnis geschuetzt.

 Bullshit. Das solltest Du als Jurist am Besten wissen. Also argumentiere
 nicht derartig neben den Tatsachen.

 Dein Argumentationsstil ist wirklich erfrischend konstruktiv. Die
 Richtigkeit Deiner Ansicht untermauert das aber eher weniger.

Es freut mich, daß Du nur an meiner Ungeduld etwas auszusetzen hast.
Ich gehe also davon aus, daß Du den sachlichen Argumenten meiner längeren
Mail zustimmst. Fein.

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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-07 Diskussionsfäden Thomas Stadler
Am 6 Feb 2006, um 23:03 hat Gert Doering geschrieben:

 
 On Mon, Feb 06, 2006 at 11:01:41PM +0100, Holger Voss wrote:
  Genau das ist schließlich das Besondere dynamischer IP-Adressen: Sie
  werden nur für die Dauer und zum Zweck bestimmter
  Telekommunikationsverbindungen (Einwahl ins Internet) vergeben.
 
 Sie werden primaer vergeben, um Geld zu sparen.
 
 Alle anderen Begruendungen sind Augenwischerei.

Warum sie so vergeben werden (technische oder finanzielle Gruende) 
spielt keine Rolle.

Massgebend ist allein, dass sie auf diese Art und Weise vergeben 
werden.

Dynamische IP-Adressen sind einem Nutzer nicht dauerhaft oder 
laengerfristig zugeordnet. Das schliesst ihre Qualifizierung als 
Bestandsdaten aus.

Gruesse

Thomas


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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-07 Diskussionsfäden Lutz Donnerhacke
* Thomas Stadler wrote:
 Dynamische IP-Adressen sind einem Nutzer nicht dauerhaft oder
 laengerfristig zugeordnet. Das schliesst ihre Qualifizierung als
 Bestandsdaten aus.

Das sie für eine Telekommunikationsverbindung allein nicht kennzeichend
sind und die Paardefinition des TKG nicht erfüllen, sind sie auch keine
Verkehrsdaten. Inhaltsdaten sind es offenbar auch nicht.

Ich wiederhole mich.

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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-07 Diskussionsfäden Lutz Donnerhacke
* Thomas Stadler wrote:
 Der Gesetzgeber zum Beispiel, § 96 TKG. Das ist natuerlich immer 
 kontextabhaengig. Statische IP-Adressen koennen wie Rufnummern 
 Bestandsdaten sein.

 Wenn es allerdings um einen konkreten Kommunikationsvorgang geht, dann
 sind beide insoweit Verkehrsdaten.

Das steht nicht im §96 TKG. Der Paragraph spricht von Paaren derartiger
Kennungen.

 Dynamische IP-Adressen - und um die geht es hier primaer - sind nach
 richtiger Ansicht nie Bestandsdaten. Sie duerfen auch nicht dauerhaft
 zum Nutzer gespeichert werden.

Sie sind auch keine Verkehrsdaten oder Inhaltsdaten. Das TKG ist die falsche
Norm für die Forderung nach Löschung oder Nichterhebung.

Von dauerhaft hat hier auch noch keiner geschrieben, sondern von wenigen
Tagen.

 Lies mal bitte § 96 TKG. Dort wird relativ klar definiert, dass
 Nummern oder sonstige Anschlusskennungen (hierunter fallen auch
 IP-Adressen) Verkehrsdaten sind.

 Wenn es um einen Kommunikationsvorgang geht - klar.

 Eben und genau um einen solchen geht es ja.

Ja, aber die einzelne Anschlusskennung ist kein Verkehrsdatum.

 Die Anfrage an den Provider lautet ja nicht, man moege zu dem Nutzer Hans
 Mueller noch die sonstigen dazugehoerigen Bestandsdaten mitteilen,
 sondern man kommt mit einem Verkehrdsdatum (eine IP-Adresse wurde zu
 einem bestimmten Zeitpunkt benutzt) und moechte vom Provider die
 Personalisierung dieses Datums.

Nein. Die Anfrage an den Provider lautet: Ich habe das Fernmeldegeheimnis
bereits gebrochen, weil mir die Paar der Anschlusskennungen bekannt ist. Ich
möchte nun aus Deinem Verantwortungsbereich den Eintrag sehen, der belegt,
wer zu dieser Zeit mit dieser Kennung agierte.

Die aufgestellt Forderung ist die Auskunft über die Verfügungsgewalt zu
einer bestimmten Zeit. Es ist keine Forderung nach TKG.

 Da ist auch immer eine Frage der Wertigkeit. Beide Vorgaenge
 unterscheiden sich qualitativ, also ist es auch gerechtfertigt und
 notwendig, juristisch zu differenzieren.

Dann tue es bitte.

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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-07 Diskussionsfäden Hanno 'Rince' Wagner
Moinmoin,

Gert Doering schrieb am 07. February 2006:

  b) länger andauernde Angriffe mit dem Ziel, unerwünschte Software 
  auszuführen.
 
 Vollkommen ungeeignetes Mittel.  Wenn der User so unbedarft ist, wie
 du schilderst, dann schickst ihm einfach 'ne Mail mit einer gut gemachten
 bitte hier klicken-Einladung, und er wird das tun, und sich mit
 Begeisterung jeden denkbaren Trojaner auf seinen Rechner installieren.
 
 Gezielte und gerichtete Angriffe auf Rechner-IPs sind bei Heimanwendern
 voellig aus der Mode gekommen, weil viel zu umstaendlich - selbst bei
 Rechnern mit statischen IPs.

Nein. Inzwischen gibts aber genügend Trojaner und Bots die dafür
benutzt werden. Der einzelne PC macht einen Bruchteil des
Gesamttraffics aus.

Ciao, Hanno
-- 
|  Hanno Wagner  | Member of the HTML Writers Guild  | [EMAIL PROTECTED]  |
| Eine gewerbliche Nutzung meiner Email-Adressen ist nicht gestattet! |
| 74 a3 53 cc 0b 19 - we did it!  |Generation @   |
Ist das sowas wie Lutz in wichtig?
Ja. ;-)   (Andreas M. Kirchwitz und Lutz Donnerhacke zu [EMAIL PROTECTED])


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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-07 Diskussionsfäden Florian Laws
On Tue, Feb 07, 2006 at 09:36:24AM +, Lutz Donnerhacke wrote:
 * Andreas Jellinghaus wrote:
  leute, die von freier meinungsäusserung nichts halten, sehen wir ja gerade 
  tag 
  für tag in den nachrichten [...]
 
 Hier möchte ich auch widersprechen. Die Tatsache, daß man die Karikatur
 überhaupt zur Kenntnis nehmen konnte, gereicht den betreffenden Ländern
 zur Ehre. 

Oder ist nur ein Indiz dafür, dass es den Machthabern opportun war,
dass die Karikaturen zur Kenntnis genommen werden.

Grüße,

Florian

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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-07 Diskussionsfäden Thomas Stadler
Am 7 Feb 2006, um 11:47 hat Lutz Donnerhacke geschrieben:

 * Thomas Stadler wrote:
  Dynamische IP-Adressen sind einem Nutzer nicht dauerhaft oder
  laengerfristig zugeordnet. Das schliesst ihre Qualifizierung als
  Bestandsdaten aus.
 
 Das sie für eine Telekommunikationsverbindung allein nicht kennzeichend
 sind

Das verlangt das TKG nicht.

 und die Paardefinition des TKG nicht erfüllen, 

Hast Du alle 5 Ziffern gelesen? Die IP-Adresse laesst sich unter Ziff. 
1 und notfalls auch 5 subsumieren.

Hinzu kommt, dass in Verbindung mit der IP-Adresse noch Beginn und Ende 
der Verbindung nach Datum und Uhrzeit (Ziff. 2) erhoben worden sein 
muss, weil sich sonst die gewuenschte Zuordnung nicht vornehmen laesst.

Es geht also genau genommen um mehrere Verkehrsdaten, die 
personifiziert werden muessen.

sind sie auch keine
 Verkehrsdaten. Inhaltsdaten sind es offenbar auch nicht.
 
 Ich wiederhole mich.

Es wird dadurch leider nicht richtiger.

Gruesse

Thomas


Thomas Stadler
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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-07 Diskussionsfäden Lutz Donnerhacke
* Thomas Stadler wrote:
 Am 7 Feb 2006, um 11:47 hat Lutz Donnerhacke geschrieben:
 * Thomas Stadler wrote:
 Dynamische IP-Adressen sind einem Nutzer nicht dauerhaft oder
 laengerfristig zugeordnet. Das schliesst ihre Qualifizierung als
 Bestandsdaten aus.

 Das sie für eine Telekommunikationsverbindung allein nicht kennzeichend
 sind

 Das verlangt das TKG nicht.

Das TKG definiert Verkehrsdaten. Alleinstehende Endpunktkennungen fallen
nicht darunter.

  und die Paardefinition des TKG nicht erfüllen,

 Hast Du alle 5 Ziffern gelesen?

Ja.

 Die IP-Adresse laesst sich unter Ziff. 1

Ziffer 1 verlangt klar die Paarbildung.

 und notfalls auch 5 subsumieren.

Das würde das Gesetz überstrapazieren. Wie gesagt: Meine Telefonnummer ist
für die Internetverbindung bedeutungslos. Wir diskuieren hier eine
Telekommunikationsverbindung über Internet über ISDN. Relevant sind nur die
Teile vor dem *über*.

§88 TKG (Fernmeldegeheimnis) umfaßt Endpunktkennungen ebenfalls nicht.

 Hinzu kommt, dass in Verbindung mit der IP-Adresse noch Beginn und Ende
 der Verbindung nach Datum und Uhrzeit (Ziff. 2) erhoben worden sein
 muss, weil sich sonst die gewuenschte Zuordnung nicht vornehmen laesst.

 Es geht also genau genommen um mehrere Verkehrsdaten, die
 personifiziert werden muessen.

Es geht um zwei Verbindungen, die per se unabhängig voneinander sind.

Ich halte es für nicht sinnvoll, aus einer Verbindung über Internet
Ansprüche gegenüber einer evtl. Verbindung mit dem Internet herzuleiten.


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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-07 Diskussionsfäden Florian Weimer
* Lutz Donnerhacke:

 Die Tatsache, daß man die Karikatur überhaupt zur Kenntnis nehmen
 konnte, gereicht den betreffenden Ländern zur Ehre.

Man kann auch gegen etwas protestieren, ohne Ahnung vom Thema zu
haben. Ein Rückschluß auf eine wie auch immer geartete
Rezipientenfreiheit ist daher verfehlt.

Siehe auch:

| Ministerpräsident Abdelkadir Ba Jammal habe die Schliessung des
| Wochenblatts «El Hurya» (Freiheit) angeordnet, berichtete die amtliche
| jemenitische Nachrichtenagentur Saba.

| Am Samstag hatte die jordanische Staatsanwaltschaft im Zusammenhang
| mit der Veröffentlichung der Karikaturen die Festnahme zweier
| Zeitungsredaktoren angeordnet.

| Die regierungsnahe ägyptische Tageszeitung «El Akhbar» hatte
| vergangenen Donnerstag die gesamte erste Auflage des Blattes
| einstampfen lassen, nachdem die dänischen Mohammed-Zeichnungen
| abgedruckt wurden.

http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/news/ausland/590313.html

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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-07 Diskussionsfäden Lutz Donnerhacke
* Florian Weimer wrote:
 * Lutz Donnerhacke:
 Die Tatsache, daß man die Karikatur überhaupt zur Kenntnis nehmen
 konnte, gereicht den betreffenden Ländern zur Ehre.

 Man kann auch gegen etwas protestieren, ohne Ahnung vom Thema zu haben.

So schnell wollte ich in den aktuellen Thread nicht zurück *grins*

 Ein Rückschluß auf eine wie auch immer geartete
 Rezipientenfreiheit ist daher verfehlt.

Korrekt. Deine Beispiele beziehen sich jedoch auf die
Meinungsäußerungsfreiheit. Es handelt sich um Zensur.

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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-07 Diskussionsfäden Martin Schröder
On 2006-02-07 09:36:24 +, Lutz Donnerhacke wrote:
 Hier möchte ich auch widersprechen. Die Tatsache, daß man die Karikatur
 überhaupt zur Kenntnis nehmen konnte, gereicht den betreffenden Ländern
 zur Ehre. Eine derartig hohe Schutz der Rezipientenfreiheit haben diese

Glaubst Du ernsthaft, daß der komplette Mob in Damaskus die in
Dänemark abgedruckten Karikaturen kannte? Die kannten sie
anscheinend nur gerüchteweise. 

Gruß
Martin
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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-07 Diskussionsfäden Holger Voss

Lutz Donnerhacke schrieb/wrote (07.02.2006 09:00):


Als jemand, der diesen Kindergarten ausbaden muß, kann ich Dir versichern,
daß ich hier so handle, wie man das mit kleinen Kindern tun muß: Alle
bekommen eine Watsche.


Ich hoffe mal, dass du nichts mit kleinen Kindern zu tun hast.


Holger

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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-07 Diskussionsfäden Thomas Stadler
Am 7 Feb 2006, um 12:38 hat Lutz Donnerhacke geschrieben:

 * Thomas Stadler wrote:
  Am 7 Feb 2006, um 11:47 hat Lutz Donnerhacke geschrieben:
  * Thomas Stadler wrote:
  Dynamische IP-Adressen sind einem Nutzer nicht dauerhaft oder
  laengerfristig zugeordnet. Das schliesst ihre Qualifizierung als
  Bestandsdaten aus.
 
  Das sie für eine Telekommunikationsverbindung allein nicht
  kennzeichend sind
 
  Das verlangt das TKG nicht.
 
 Das TKG definiert Verkehrsdaten. Alleinstehende Endpunktkennungen fallen
 nicht darunter.

Ich verstehe Dein Argument mit der alleinstehenden Endpunktkennung 
schlicht nicht. Deine Behauptung wird aber auch nicht durch den 
Wortlaut des § 96 TKG gestuetzt.

Man muesste dann schon einen Schritt zurueckgehen und das Routing von 
IP-Paketen generell nicht als Telekommunikation ansehen. Es gibt aber 
m.E. auch bei der Internetkommunikation immer zwei logische Endpunkte, 
eine Quell- und eine Ziel-IP. Das zeigt sich anhand der hiesigen 
Beispiele ja uach immer ganz klar. Der Nutzer rmit seiner dynamischen 
IP kommuniziert mit irgendeinem Server. Was ist denn da alleinstehend? 

Deine Ansicht widerspricht uebrigens der einhelligen juristischen 
Ansicht. IP-Adressen sind Nummern i.S.d. TKG, sowohl die Einwahl, als 
auch das Routing sind TK-Dienstleistungen.

Gruesse

Thomas


Thomas Stadler
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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-07 Diskussionsfäden Thomas Stadler
Am 7 Feb 2006, um 9:36 hat Lutz Donnerhacke geschrieben:

 * Andreas Jellinghaus wrote:
  leute, die von freier meinungsäusserung nichts halten, sehen wir ja
  gerade tag für tag in den nachrichten [...]
 
 Hier möchte ich auch widersprechen. Die Tatsache, daß man die Karikatur
 überhaupt zur Kenntnis nehmen konnte, gereicht den betreffenden Ländern
 zur Ehre. Eine derartig hohe Schutz der Rezipientenfreiheit haben diese
 Europaländer nicht zu bieten. 

Meinst das tatsaechlich ernst? Der Iran oder Syrien haben mehr 
Informationsfreiheit zu bieten, als die EU-Staaten?

Thomas


Thomas Stadler
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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-07 Diskussionsfäden Gert Doering
Hi,

On Tue, Feb 07, 2006 at 05:40:34PM +0100, Thomas Stadler wrote:
 
 Ich verstehe Dein Argument mit der alleinstehenden Endpunktkennung 
 schlicht nicht. Deine Behauptung wird aber auch nicht durch den 
 Wortlaut des § 96 TKG gestuetzt.
 
 Man muesste dann schon einen Schritt zurueckgehen und das Routing von 
 IP-Paketen generell nicht als Telekommunikation ansehen. Es gibt aber 
 m.E. auch bei der Internetkommunikation immer zwei logische Endpunkte, 
 eine Quell- und eine Ziel-IP. Das zeigt sich anhand der hiesigen 
 Beispiele ja uach immer ganz klar. Der Nutzer rmit seiner dynamischen 
 IP kommuniziert mit irgendeinem Server. Was ist denn da alleinstehend? 

Das ist Kommunikation: *mit dem Server* - Paketaustausch zwischen *zwei*
IPs.

Die IP-Adresse (User oder Server) fuer sich allein ist *keine* Kommunikation.

gert
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USENET is *not* the non-clickable part of WWW!
   //www.muc.de/~gert/
Gert Doering - Munich, Germany [EMAIL PROTECTED]
fax: +49-89-35655025[EMAIL PROTECTED]

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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-07 Diskussionsfäden Thomas Stadler
Am 7 Feb 2006, um 17:55 hat Gert Doering geschrieben:


  
  Ich verstehe Dein Argument mit der alleinstehenden Endpunktkennung
  schlicht nicht. Deine Behauptung wird aber auch nicht durch den
  Wortlaut des § 96 TKG gestuetzt.
  
  Man muesste dann schon einen Schritt zurueckgehen und das Routing von
  IP-Paketen generell nicht als Telekommunikation ansehen. Es gibt aber
  m.E. auch bei der Internetkommunikation immer zwei logische Endpunkte,
  eine Quell- und eine Ziel-IP. Das zeigt sich anhand der hiesigen
  Beispiele ja uach immer ganz klar. Der Nutzer rmit seiner dynamischen
  IP kommuniziert mit irgendeinem Server. Was ist denn da alleinstehend?
  
 
 Das ist Kommunikation: *mit dem Server* - Paketaustausch zwischen *zwei*
 IPs.

Sage ich doch.

 
 Die IP-Adresse (User oder Server) fuer sich allein ist *keine*
 Kommunikation.

Habe ich auch nie behauptet. Ich habe nur gesagt, dass die IP-Adresse 
eine Nummer i.S.d. TKG ist. Telekommunikation ist die 
Signaluebertragung zwischen zwei Punkten, in unserem Falle zwischen 
zwei IPs.

Gruesse

Thomas


Thomas Stadler
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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-07 Diskussionsfäden Gert Doering
Hi,

On Tue, Feb 07, 2006 at 06:06:10PM +0100, Thomas Stadler wrote:
  Die IP-Adresse (User oder Server) fuer sich allein ist *keine*
  Kommunikation.
 
 Habe ich auch nie behauptet. 

Schoen :) (die Diskussion geht leider etwas konfus hin und her)

 Ich habe nur gesagt, dass die IP-Adresse eine Nummer i.S.d. TKG ist. 

Damit kann ich mich anfreunden.

 Telekommunikation ist die 
 Signaluebertragung zwischen zwei Punkten, in unserem Falle zwischen 
 zwei IPs.

Auch damit.

Ist damit die Zuordnung Nummer - Inhaber automatisch besonders
geschuetzt (im Sinne des Fernmeldegeheimnis)?

gert

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   //www.muc.de/~gert/
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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-07 Diskussionsfäden Thomas Stadler
Am 7 Feb 2006, um 18:13 hat Gert Doering geschrieben:


  Habe ich auch nie behauptet. 
 
 Schoen :) (die Diskussion geht leider etwas konfus hin und her)

Das stimmt allerdings.

 
  Telekommunikation ist die 
  Signaluebertragung zwischen zwei Punkten, in unserem Falle zwischen
  zwei IPs.
 
 Auch damit.
 
 Ist damit die Zuordnung Nummer - Inhaber automatisch besonders
 geschuetzt (im Sinne des Fernmeldegeheimnis)?

Nicht zwangslaeufig, sonst wuerden wir uns ja hier nicht die Koepfe 
heiss reden. ,-)

Wenn die IP eine Nummer i.S.v. § 96 TKG - der eine Regelung zu den sog. 
Verkehrsdaten enthaelt - darstellt, dann laege es jedenfalls nahe, sie 
in den Schutzbereich von Art. 10 GG einzubeziehen.

Denn die sog. Verkehrs- oder auch Verbindungsdaten werden eigentlich 
stets als vom Fernmeldegeheimnis geschuetzt angesehen. Deshalb 
behauptet Thomas Hochstein ja auch so vehement, dass IP-Adressen 
Bestandsdaten sind.

Diskussionen wie diese drehen sich aber ab einem gewissen Punkt im 
Kreis. Spannend finde ich die Frage trotzdem.

Gruesse

Thomas


Thomas Stadler
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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-07 Diskussionsfäden Holger Voss

Hallo!

Hanno 'Rince' Wagner schrieb/wrote (07.02.2006 09:11):


Holger Voss schrieb am 06. February 2006:

Ich finde es begrüßenswert, dass InternetnutzerInnen sich innerhalb 
weniger Sekunden eine neue IP besorgen können und sich somit vielen 
Angriffen und Angriffs-Vorbereitungen entziehen können.
Manchmal reicht es ja schon, in einem Chat etwas dickköpfig zu sein, um 
ganz, ganz schnell eine neue IP zu brauchen, damit der gerade gestartete 
DOS-Angriff von Andersdenkenden ins Leere läuft.


Du weisst was die Leute dann machen wenn sie den Verursacher nicht
kriegen?
Sie greifen entweder den ganzen Pool an oder den Server.


Das kommt sicherlich vor, ist aber wohl nicht die Regel.



Gerade bei
Chats kriegen dann plötzlich die Server mehrere Gigabyte Traffic pro
Sekunde(!) weil ein asoziales Arschloch, dass sich hinter der
Anonymität versteckt, gepöbelt hat.


Verstehe ich dich richtig: Das Arschloch ist nicht die Person, die den 
DOS-Angriff durchführt, sondern die Person, die Ziel des Angriffs ist?




Und das begrüßt du?


Wie kommst du darauf?

Gruß


Holger

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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-07 Diskussionsfäden Thomas Hochstein
Gerhard Bahr schrieb:

 Einen Brief kann man anonym versenden, man muss aber damit rechnen,
 keine Antwort zu bekommen, es sei denn, man hätte ein anonymes Postfach.
 Man kann anonym aus einer Telefonzelle anrufen, kann aber nicht
 zurückgerufen werden, es sei denn, die Rufnummer der Telefonzelle wäre
 bekannt.

Man kann ein Internet-Cafe benutzen. Genau. Das alles bleibt.

 Ich weiß nicht, ob ein Rechtsanspruch auf ein anonymes Postfach
 oder eine rückrufbare Telefonzelle besteht. Sollte dies so sein, wäre
 auch das Recht auf anonyme Teilhabe am Internet zu gewähren.

Die Möglichkeit besteht ja; in gleicher Weise wie bei Telefonzellen,
nämlich an öffentlichen Zugangspunkten, Internet-Cafes, öffentlichen
Terminals usw. usf.

 Dies ist
 aber keine Frage der dynamischen oder statischen IP-Nummer, sondern des
 Rechts auf Zuteilung eines anonymen Terminationspunktes, unabhängig von
 der technischen Ausgestaltung. Ob dieser anonyme Terminationspunkt der
 Regelzugang, wie von Dir gefordert, oder die Ausnahme, wie im Brief- und
 Telefonbereich, sein soll, wäre noch zu überlegen.

Ack.

Grüße,
-thh

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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-07 Diskussionsfäden Holger Voss

Lutz Donnerhacke schrieb/wrote (07.02.2006 09:05):


Ahja, keine Argumente mehr, aber sinnlos rumflamen.


Unbegründete Behauptungen wie dein Falsch. sind also Argumente?


Holger

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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-07 Diskussionsfäden Holger Voss

Lutz Donnerhacke schrieb/wrote (07.02.2006 08:36):


Deine Schluß Verbindung ins Internet, *somit* Verbindung übers Internet
ist sachlich ganz einfach falsch.


Ich sage überhaupt nicht, 'Verbindung ins Internet', *somit* Verbindung 
übers Internet.


Ich sage: Bei Internetverbindungen wie der streitgegenständlichen 
Internetnutzung über TDSL und T-Online gibt es zwei Verbindungen:
1. die Verbindung von mir zum Provider (die den Zweck hat, Verbindungen 
gemäß 2. zu ermöglichen)
2. Verbindungen von mir mit anderen Rechnern im Internet (die nur 
möglich sind, wenn eine Verbindung gemäß 1. besteht)




Für meine These, das sich dynamische IP-Adressen nicht nur in ihrer
Geltungsdauer, sondern auch in ihrem Verwendungszweck unterscheiden,
spricht auch, dass dynamische IP-Adressen von Internet-Providern
(zumindest von Deutschlands größtem Internet-Provider T-Online) ganz
bewusst verwendet werden, damit KundInnen nicht den Gefahren einer
statischen IP-Adresse ausgesetzt sind. *)


Diese Begründung ist falsch. Man sollte T-Online dafür noch mehrfach schlagen.


Argumente?


Holger

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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-07 Diskussionsfäden Martin Uecker
On Mon, Feb 06, 2006 at 09:18:55PM +, Lutz Donnerhacke wrote:
 * Martin Uecker wrote:
 
  TKG §2
 
  30. Verkehrsdaten Daten, die bei der Erbringung eines
  Telekommunikationsdienstes erhoben, verarbeitet oder genutzt
  werden;
 
 In der Allgemeinheit ist das eine Streitfrage für Gerichte, aber keine
 Definition.

Warum nicht? Was muß man denn schreiben, wenn man es
wirklich in dieser Allgemeinheit gemeint?

  Und in § 96 mit der Überschrift Verkehrsdaten werden Nummer oder
  Kennung der beteiligten Anschlüsse explizit genannt:
 
  (1) Der Diensteanbieter darf folgende Verkehrsdaten erheben und
  verwenden, soweit dies für die in diesem Abschnitt genannten Zwecke
  erforderlich ist:
 
  1. die Nummer oder Kennung der beteiligten Anschlüsse oder der
 Endeinrichtung, personenbezogene Berechtigungskennungen, bei
 Verwendung von Kundenkarten auch die Kartennummer, bei mobilen
 Anschlüssen auch die Standortdaten,
 
 Der beteiligten Anschlüsse ist die Paarbildung, die Du suchst.
 
 Die Nummern oder Kennungen eines Anschlusses ohne Vorliegen einer konkreten
 Kommunikationsverbindung ist davon nicht erfaßt.

Diese Interpretation kann ich aus dem Wortlaut des Gesetzes so
nicht nachvollziehen.

Gruß,
Martin


-- 
One night, when little Giana from Milano was fast asleep,
she had a strange dream.



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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-07 Diskussionsfäden Holger Voss

Hallo!

Gerhard Bahr schrieb/wrote (07.02.2006 01:52):


Die Information, die sich aus der Existenz einer dynamisch vergebenen
IP-Nummer gewinnen lässt, lässt aber keine Rückschlüsse auf das
Bestehen, die Art oder die Inhalte einer Kommunikationsverbindung zu.


Die IP-Adresse _ist_ unter anderem _Inhalt_ jeder Kommunikation über IP. 
Das unterscheidet sie z. B. von Briefzustellung oder Telefonie.


Genau das ist ja der Grund, warum die hier diskutierte Zuordnung 
dynamischer IPs zu Personen so sensibel ist: Wenn ich über IP 
kommuniziere, teile ich meinem Gegenüber immer meine IP mit, auch wenn 
ich das gar nicht will.




Wenn ein
Telefonnetzbetreiber registriert, ob jemand den Hörer abgenommen, d. h.
eine Verbindung zum Telefonnetz hergestellt hat


Mit dem Telefonnetz bin ich auch verbunden, wenn der Hörer aufliegt: Ich 
kann angerufen werden.




Man kann anonym aus einer Telefonzelle anrufen, kann aber nicht
zurückgerufen werden, es sei denn, die Rufnummer der Telefonzelle wäre
bekannt. Ich weiß nicht, ob ein Rechtsanspruch auf ein anonymes Postfach
oder eine rückrufbare Telefonzelle besteht. Sollte dies so sein, wäre
auch das Recht auf anonyme Teilhabe am Internet zu gewähren.


Ich bezweifele, dass überhaupt ein Rechtsanspruch auf eine 
funktionierende (egal ob anonym oder nicht) Post- oder 
Telefoninfrastruktur besteht.


Aber grundsätzlich besteht die Verpflichtung, Telekommunikationsdienste 
im Rahmen des Möglichen und Verhältnismäßigen auch anonym bzw. pseudonym 
zu ermöglichen:


Gestaltung und Auswahl von Datenverarbeitungssystemen haben sich an dem 
Ziel auszurichten, keine oder so wenig personenbezogene Daten wie 
möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere ist von 
den Möglichkeiten der Anonymisierung und Pseudonymisierung Gebrauch zu 
machen, soweit dies möglich ist und der Aufwand in einem angemessenen 
Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck steht. (§ 3a BDSG)


(M. E. leitet sich diese Verpflichtung außerdem aus dem 
Fernmeldegeheimnis des GG ab.)


Schönen Gruß


Holger

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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-07 Diskussionsfäden Lutz Donnerhacke
* Thomas Stadler wrote:
 Wenn die IP eine Nummer i.S.v. § 96 TKG - der eine Regelung zu den sog.
 Verkehrsdaten enthaelt - darstellt, dann laege es jedenfalls nahe, sie
 in den Schutzbereich von Art. 10 GG einzubeziehen.

IP-Adressen sind Bestandteil von Verkehrsdaten im Sinne des §96 TKG.

Was hier bestritten wird, ist die Behauptung, sie seien für sich allein
Verkehrsdaten im Sinne dieses Paragraphen.

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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-07 Diskussionsfäden Lutz Donnerhacke
* Holger Voss wrote:
 Lutz Donnerhacke schrieb/wrote (07.02.2006 09:05):
 Ahja, keine Argumente mehr, aber sinnlos rumflamen.

 Unbegründete Behauptungen wie dein Falsch. sind also Argumente?

Meine Begründungen sind längliche Mails. Mehr als ich sonst so von mir gebe.
Irgendwann wiederhole ich es nicht mehr. Dann muß ein Falsch reichen.
Auch Dir.

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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-07 Diskussionsfäden Lutz Donnerhacke
* Holger Voss wrote:
 Lutz Donnerhacke schrieb/wrote (07.02.2006 08:36):
 Deine Schluß Verbindung ins Internet, *somit* Verbindung übers Internet
 ist sachlich ganz einfach falsch.

 Ich sage überhaupt nicht, 'Verbindung ins Internet', *somit* Verbindung
 übers Internet.

Dann habe ich Probleme mit sinnentnehmenden Lesen Deiner Mails.

 Ich sage: Bei Internetverbindungen wie der streitgegenständlichen
 Internetnutzung über TDSL und T-Online gibt es zwei Verbindungen:
 1. die Verbindung von mir zum Provider (die den Zweck hat, Verbindungen
gemäß 2. zu ermöglichen)
 2. Verbindungen von mir mit anderen Rechnern im Internet (die nur
möglich sind, wenn eine Verbindung gemäß 1. besteht)

Und nur die Verbindungsdaten aus Punkt 2 sind von Interesse. Wie kommst Du
darauf, daß die Verbindungsdaten von Punkt 1 in irgendeiner Weise von
Interesse sein könnten?

Zur Erklärung: Die Verbindung nach Punkt 1 ist Deine Annahme, wie der
Provider die Verfügungsgewalt über die Endstellenkennung für die Verbindung
nach Punkt 2 vergibt. Diese Annahme rechtfertigt nicht die generelle
Klassifizierung von Endstellenkennungen der Verbindungen vom Punkt 2 nach
§98 oder 88 TKG. Insbesondere erwachsen keine Ansprüche aus Verbindungen nach
Punkt 2 für evtl. Verbindungen nach Punkt 1. Hier bei uns sind Verbindungen
nach Punkt 1 die Ausnahme.

 Für meine These, das sich dynamische IP-Adressen nicht nur in ihrer
 Geltungsdauer, sondern auch in ihrem Verwendungszweck unterscheiden,
 spricht auch, dass dynamische IP-Adressen von Internet-Providern
 (zumindest von Deutschlands größtem Internet-Provider T-Online) ganz
 bewusst verwendet werden, damit KundInnen nicht den Gefahren einer
 statischen IP-Adresse ausgesetzt sind. *)

 Diese Begründung ist falsch. Man sollte T-Online dafür noch mehrfach
 schlagen.

 Argumente?

Es gibt keine Unterschiede in der Gefährdung von zeitweise zugewiesenen
Adressen und vertraglich längerfristig vereinbarten Adresszuweisungen.

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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-07 Diskussionsfäden Gert Doering
hi,

On Tue, Feb 07, 2006 at 08:59:27PM +0100, Holger Voss wrote:
 Gerhard Bahr schrieb/wrote (07.02.2006 01:52):
 
 Die Information, die sich aus der Existenz einer dynamisch vergebenen
 IP-Nummer gewinnen lässt, lässt aber keine Rückschlüsse auf das
 Bestehen, die Art oder die Inhalte einer Kommunikationsverbindung zu.
 
 Die IP-Adresse _ist_ unter anderem _Inhalt_ jeder Kommunikation über IP. 

Nein.  Sie ist ein Adress-Datum...

 Das unterscheidet sie z. B. von Briefzustellung oder Telefonie.

... und mit der Absender- und Empfaenger-Adresse auf einem Briefumschlag
vergleichbar.

Sie ist ganz sicher nicht *Inhalt*.

 Genau das ist ja der Grund, warum die hier diskutierte Zuordnung 
 dynamischer IPs zu Personen so sensibel ist: Wenn ich über IP 
 kommuniziere, teile ich meinem Gegenüber immer meine IP mit, auch wenn 
 ich das gar nicht will.

Wie schon erwaehnt: Proxies, NATs und Anonymizer existieren.

 Wenn ein
 Telefonnetzbetreiber registriert, ob jemand den Hörer abgenommen, d. h.
 eine Verbindung zum Telefonnetz hergestellt hat
 
 Mit dem Telefonnetz bin ich auch verbunden, wenn der Hörer aufliegt: Ich 
 kann angerufen werden.

Wenn Du den Stecker des Telefons rausziehst, bist Du nicht mehr mit dem
Telefonnetz verbunden.

Hoerer aufgelegt entspricht im Internet-Vergleich DSL-Router aktiv,
aber im Browser nichts angeklickt - eingehende IP-Verbindungen sind
moeglich, und wenn z.B. ein SIP-Client laeuft, bist Du erreichbar.

gert

-- 
USENET is *not* the non-clickable part of WWW!
   //www.muc.de/~gert/
Gert Doering - Munich, Germany [EMAIL PROTECTED]
fax: +49-89-35655025[EMAIL PROTECTED]

-- 
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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-07 Diskussionsfäden Lutz Donnerhacke
* Martin Uecker wrote:
 On Mon, Feb 06, 2006 at 09:18:55PM +, Lutz Donnerhacke wrote:
 * Martin Uecker wrote:
  TKG §2
 
 30. Verkehrsdaten Daten, die bei der Erbringung eines
 Telekommunikationsdienstes erhoben, verarbeitet oder genutzt
 werden;

 In der Allgemeinheit ist das eine Streitfrage für Gerichte, aber keine
 Definition.

 Warum nicht? Was muß man denn schreiben, wenn man es
 wirklich in dieser Allgemeinheit gemeint?

In dieser Allgemeinheit sind auch die Seriennummern beteiligter
Netzkomponenten, Leitungsnummern von Standleitungen, Einwahl- und abgehende
ISDN-Kennungen, Tabellennummern des BGP, AS-Nummern, Passworte von OSPF etc.
pp. erfaßt.

In dieser Allgemeinheit kann man es nicht meinen.

 1. die Nummer oder Kennung der beteiligten Anschlüsse oder der
Endeinrichtung, personenbezogene Berechtigungskennungen, bei
Verwendung von Kundenkarten auch die Kartennummer, bei mobilen
Anschlüssen auch die Standortdaten,

 Der beteiligten Anschlüsse ist die Paarbildung, die Du suchst.

 Die Nummern oder Kennungen eines Anschlusses ohne Vorliegen einer
 konkreten Kommunikationsverbindung ist davon nicht erfaßt.

 Diese Interpretation kann ich aus dem Wortlaut des Gesetzes so
 nicht nachvollziehen.

Vielleicht hilft es Dir, wenn Du Dir klarmachst, daß eine Verbindung zwecks
eines typischen Downloads aus einem Quintupel der folgenden Kennungen
besteht: Protokollnummer, Routingkennungen für Hin- und Rückrichtungen und
die Kanalkennungen für die jeweiligen Endstellen, die im Kontext der
Routingkennungen zu verwenden sind.

Was klassifiziert eine einzelne Routingkennung den gleichen Status zu haben,
wie das ganze Quintupel?

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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-07 Diskussionsfäden Andreas Jellinghaus
Am Dienstag, 7. Februar 2006 10:37 schrieb Hanno 'Rince' Wagner:
 Die Wikipedia verfolgt übrigens einen Ansatz der dafür sorgt dass
 Meinungen oder Äußerungen von jedermann gemacht werden dürfen ohne
 dass derjenige dafür verantwortlich gemacht werden kann/soll:
 http://mail.wikipedia.org/pipermail/vereinde-l/2005-March/000258.html

 Findest Du das auch ok? Das ist nämlich die Kehrseite.

dürfen ja. ich finde wikipedia soll das recht haben besagten
nachnamen auszuschreiben - um bei aktuellen fällen zu bleiben.
ich finde aber auch, das es der anstand gebietet das nicht zu tun
und wikipedia gut darum tun würde, es bei einer abkürzung zu lassen.

Andreas

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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-07 Diskussionsfäden Andreas Jellinghaus
Am Dienstag, 7. Februar 2006 15:01 schrieb Martin Schröder:
 Glaubst Du ernsthaft, daß der komplette Mob in Damaskus die in
 Dänemark abgedruckten Karikaturen kannte? Die kannten sie
 anscheinend nur gerüchteweise.

Meine bescheidene information besagt, das in vielen ländern
neun karrikaturen bekannt wurden, von denen aber nur sechs
aus der zeitung stammen, und die aufregung vor allem wegen
den anderen drei ensteht.

http://www.zombietime.com/mohammed_image_archive/
 Yet when a delegation of Danish imams went to the Middle East to discuss 
the issue of the cartoons with senior officials and prominent Islamic 
scholars, the imams openly distributed a booklet that showed 15 images -- not 
only the original 12 cartoons, but three fraudulent anti-Mohammed depictions 
that were much more offensive than the ones published in Denmark. It is now 
thought that these three bonus images are what ignited the outrage in the 
Muslim world. The newspaper Ekstra Bladet obtained a copy of the booklet and 
presented the three offensive images on its Web site (though not in an 
easy-to-find place). All look like low-quality photocopies. Here they are: 
 (Hat tip: Gerry, Martin H., and rfs.)
 
im nahen osten gibt es demnach eine wunderbar funktionierende propagande 
maschine mit klaren zielen. von mehr recipientenfreiheit merke ich nichts.
die medien in jedem land verfolgen halt unterschiedliche ziele - na und?

Andreas

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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-07 Diskussionsfäden Florian Weimer
* Lutz Donnerhacke:

 (1) Der Diensteanbieter darf folgende Verkehrsdaten erheben und
 verwenden, soweit dies für die in diesem Abschnitt genannten Zwecke
 erforderlich ist:

 1. die Nummer oder Kennung der beteiligten Anschlüsse oder der
Endeinrichtung, personenbezogene Berechtigungskennungen, bei
Verwendung von Kundenkarten auch die Kartennummer, bei mobilen
Anschlüssen auch die Standortdaten,

 Der beteiligten Anschlüsse ist die Paarbildung, die Du suchst.

So? Die Aufzählung unter Ziffer 1 ist nicht abschließend. Die
IP-Adressen dürften wohl unter Ziffer 5 (Sonstiges) fallen.

Die Interpretation, was im §96 TKG gemeint ist, dürfte zudem ganz
erheblich davon abhängen, ob der vom ISP bereitgestellte Dienst auf
Schicht 3 (Pakete) oder Schickt 4 (im wesentlichen Deine Sockets)
anzusiedeln ist. Wenn der ISP diese Sockets (eigentlich virtuellen
Verbindungen; mit connect(2) ist auch UDP nicht mehr zustandslos)
bereitstellt, dann ist eine Flow-Erfassung auch nach Ziffer 2
zulässig. Eine Nutzung dieser Daten für Werbezwecke wäre zudem
ausdrücklich gestattet. Da es sich nicht um Rufnummern im Sinne des
Gesetzes handelt, schreibt Absatz 3 auch keine Anonymisierung der
Daten vor. Im Gegensatz zu den TDDSG-Anforderungen kann hier die
Einwilligung wahrscheinlich sogar wirksam in den AGB erfolgen. Ein
Einzelverbindungsnachweis muß ebenfalls nicht anonymisiert werden;
auch hier knüpft der Gesetzgeber an den engen Rufnummernbegriff an.

Falls der Begriff dagegen ausgeweitet wird (und auch der des
Anrufs), gibt es weitreichende Verpflichtungen für IP-Netzbetreiber
nach §101 TKG, die sie verpflichten, eine Rückverfolgung (z.B. von
Denial-of-Service-Angriffen) durch ihr Netz durchzuführen. Viele
Dienstebetreiber lehnen das aber kategorisch aus Kostengründen ab.

Das ist mit ein Grund, warum ich davon ausgehe, daß in IP-Netzen das
TKG bei Schicht 3 endet, und nicht auf Schicht 4 oder gar darüber.
Der Dienst, den die allermeisten Kunden kaufen, ist Paketvermittlung,
nicht die Vermittlung virtueller Verbindungen.

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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-07 Diskussionsfäden Florian Weimer
* Lutz Donnerhacke:

 Ich sage: Bei Internetverbindungen wie der streitgegenständlichen
 Internetnutzung über TDSL und T-Online gibt es zwei Verbindungen:
 1. die Verbindung von mir zum Provider (die den Zweck hat, Verbindungen
gemäß 2. zu ermöglichen)
 2. Verbindungen von mir mit anderen Rechnern im Internet (die nur
möglich sind, wenn eine Verbindung gemäß 1. besteht)

 Und nur die Verbindungsdaten aus Punkt 2 sind von Interesse. Wie kommst Du
 darauf, daß die Verbindungsdaten von Punkt 1 in irgendeiner Weise von
 Interesse sein könnten?

Weil die Daten nach 2. Inhaltsdaten aus ISP-Sicht sind, auf die er
grundsätzlich keinen Zugriff nehmen darf? Nur mal so eine Idee.

Der ISP stellt ja keine Sockets bereit, sondern stellt einen
generischen Pakettransport bereit, ohne irgendwelche
Erreichbarkeitsgarantien oder Ansprüche, eine Zwei-Wege-Kommunikation
zu ermöglichen.

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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-07 Diskussionsfäden Lutz Donnerhacke
* Florian Weimer wrote:
 Der beteiligten Anschlüsse ist die Paarbildung, die Du suchst.

 So? Die Aufzählung unter Ziffer 1 ist nicht abschließend. Die
 IP-Adressen dürften wohl unter Ziffer 5 (Sonstiges) fallen.

Ich sehe die Gefahr, hier deutlich zuviel einzuschließen.
Das ist kontraproduktiv.

 Die Interpretation, was im §96 TKG gemeint ist, dürfte zudem ganz
 erheblich davon abhängen, ob der vom ISP bereitgestellte Dienst auf
 Schicht 3 (Pakete) oder Schickt 4 (im wesentlichen Deine Sockets)
 anzusiedeln ist.

Richtig. Die Frage ist: Was ist eine Verbindung im Sinne des TKG?

 Wenn der ISP diese Sockets (eigentlich virtuellen Verbindungen; mit
 connect(2) ist auch UDP nicht mehr zustandslos) bereitstellt, dann ist
 eine Flow-Erfassung auch nach Ziffer 2 zulässig.

Der ISP stellt den Zugang zum Internet bereit. Er ist in die
Telekommunikationsverbindungen des Nutzers selbst nicht mehr unmittelbar
involviert, d.h. er baut die Verbindungen weder auf noch ab. Er wird nicht
einmal über die Verbindungenswünsche informiert.

 Das ist mit ein Grund, warum ich davon ausgehe, daß in IP-Netzen das
 TKG bei Schicht 3 endet, und nicht auf Schicht 4 oder gar darüber.

IBTD.

 Der Dienst, den die allermeisten Kunden kaufen, ist Paketvermittlung,
 nicht die Vermittlung virtueller Verbindungen.

Die Verbindungen, an denen die MPAA und die Behörden interesiert sind, sind
durch die Bank auf Schicht 4.

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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-07 Diskussionsfäden Gerhard Bahr
Holger Voss wrote:

 Gerhard Bahr schrieb/wrote (07.02.2006 01:52):
 
 Die Information, die sich aus der Existenz einer dynamisch vergebenen
 IP-Nummer gewinnen lässt, lässt aber keine Rückschlüsse auf das
 Bestehen, die Art oder die Inhalte einer Kommunikationsverbindung zu.
 
 Die IP-Adresse _ist_ unter anderem _Inhalt_ jeder Kommunikation über IP.
 Das unterscheidet sie z. B. von Briefzustellung oder Telefonie.

Wie gesagt: Die Existenz einer IP-Nummer lässt keinen Rückschluss auf
das Bestehen, die Art oder den Inhalt einer Kommunikationsverbindung zu.
Sofern Du die IP-Nummer hast, aber nicht nutzt, gibt es keine
Kommunikation, über die die IP-Nummer auch das geringste verraten
könnte. Die Zuordnung einer IP-Nummer zu einer Person sagt zunächst gar
nichts im Hinblick auf Kommunikation und mag vielleicht ein
statistisches oder administratives Datum sein. Erst wenn diese Nummer im
Rahmen einer Kommunikationsverbindung genutzt wird, kann über die
IP-Nummer eine beobachtete Kommunikation einer bestimmten Person
zugeordnet werden. Das ist wie beim Brief, der einen Absendervermerk
tragen muss, damit eine bidirektionale Kommunikation möglich wird. Der
Briefumschlag, der bei Dir zu Hause auf dem Nachttisch liegt, lässt auch
keinen Rückschluss auf Adressat oder Inhalt zu. Erst durch das
Schreiben, Adressieren, Frankieren und Abschicken wird aus der leeren
Hülle Kommunikation. Dennoch hältst Du einen Briefkasten mit Deinem
Namen vor, für den Fall, dass auch etwas zurückkommen sollte. Das
Postgeheimnis ist dabei noch völlig intakt. Wenn die Kommunikation
anonymisiert werden soll, müssen also zusätzliche oder andere Maßnahmen
ergriffen werden.

 Genau das ist ja der Grund, warum die hier diskutierte Zuordnung
 dynamischer IPs zu Personen so sensibel ist: Wenn ich über IP
 kommuniziere, teile ich meinem Gegenüber immer meine IP mit, auch wenn
 ich das gar nicht will.

Damit leben wir im Brief- und Telefonbereich seit Jahrzehnten. Das ist
auch der Grund, aus dem z. B. Erpresser schon immer einen erheblichen
Aufwand treiben mussten, um ihre Forderung ohne Möglichkeit der
Rückverfolgbarkeit an den Adressaten zu bringen, dies umso mehr, wenn
auch die Kommunikation in Gegenrichtigung stattfinden sollte. Ich
verstehe nicht, warum im Internet alles anders sein soll. Dass wir uns
daran gewöhnt haben, dass das Internet scheinbare Anonymität bietet und
Dinge getan werden, die sonst nur mit erheblich größerem Aufwand
bewerkstelligt werden könnten, ist keine hinreichende Begründung für ein
Speicherungsverbot der Paarung Person/IP-Nummer.

Wenn das Fernmeldegeheimnis gewahrt werden soll, muss, da IP-Nummern
grundsätzlich - zumindest unter bestimmten, vom Verwender nicht
kontrollierbaren Voraussetzungen - Personen zugeordnet werden können,
das Speichern von IP-Nummern an sich verboten werden, so wie die Post
(hoffentlich) auch nicht speichern darf, welcher Absender welchem
Adressaten einen Brief geschickt hat. - Dies ist, so weit ich weiß, z.
B. bei elektronischer Frankatur problematisch, da hier eine
Absender-Empfänger-Paarung in die Freimachung kodiert war oder ist.

Du kannst aber nicht erwarten, dass der Briefzusteller nach jedem
Briefeinwurf vergisst, wem der Briefkasten gehört oder gar, wo sich der
Briefkasten überhaupt befindet.

Entschuldige bitte die monotone Analogie. Sie soll nur zeigen, dass wir
beim Internet nicht vor einem völlig neuen Problem stehen und dieses
Problem in anderen Bereichen seit langem existiert und dort offenbar ein
akzeptabler modus vivendi gefunden worden ist. In der Zielrichtung gebe
ich Dir uneingeschränkt recht. Ich bin auch gegen jede unkontrollierte,
nicht betriebsnotwendige oder gar bevorratende Datenspeicherung. Aber
bei dem Punkt dynamische IP-Nummern liegst Du, glaube ich, nicht
richtig, so schön es zuweilen wäre, wenn man so einfach anonym
kommunizieren könnte.

Viele Grüße

Gerhard


-- 
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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-07 Diskussionsfäden Thomas Hochstein
Thomas Stadler schrieb:

 Dass statische IP-Adressen *keine* Verbindungsdaten, sondern
 Bestandsdaten sind, ist meines Wissens ganz herrschende Meinung; ich
 wüßte jedenfalls nicht, wer das anders sieht. 

 Der Gesetzgeber zum Beispiel, § 96 TKG. Das ist natuerlich immer 
 kontextabhaengig. Statische IP-Adressen koennen wie Rufnummern 
 Bestandsdaten sein.

Das bezieht sich auf die Kennzeichnung einer Verbindung durch die
Endgerätekennungen, nicht aber auf den Bezug zwischen Endgerätekennung
und Person.

 Dynamische IP-Adressen - und um die geht es hier primaer - sind nach 
 richtiger Ansicht nie Bestandsdaten.

Nun, anders und richtiger die Rechtsprechung. ;)

 sondern man kommt mit 
 einem Verkehrdsdatum (eine IP-Adresse wurde zu einem bestimmten 
 Zeitpunkt benutzt) und moechte vom Provider die Personalisierung dieses 
 Datums.

Eine IP-Adresse ist - auch in Verbindung mit einem Zeitpunkt - kein
Verkehrsdatum; genauso wenig wie eine Telefonnummer, mit dem
entsprechenden Zeitpunkt.

 Da ist auch immer eine Frage der Wertigkeit. Beide Vorgaenge 
 unterscheiden sich qualitativ, also ist es auch gerechtfertigt und 
 notwendig, juristisch zu differenzieren.

Nein, die Vorgänge entscheiden sich gerade nicht wesentlich; daher
wäre ja eine Differenzierung verfehlt.

-thh

-- 
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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-07 Diskussionsfäden Hanno 'Rince' Wagner
Moinmoin,

Holger Voss schrieb am 07. February 2006:

 Sie greifen entweder den ganzen Pool an oder den Server.
 
 Das kommt sicherlich vor, ist aber wohl nicht die Regel.

Das ist durchaus die Regel.

 Verstehe ich dich richtig: Das Arschloch ist nicht die Person, die den 
 DOS-Angriff durchführt, sondern die Person, die Ziel des Angriffs ist?

Wenn sie von vorneherein weiss dass sie diese Reaktion provoziert, ja.

Ein Chat ist dafür da, sich zu unterhalten. Dafür muss man sich aber
(normalerweise) nicht verstecken.

Ciao, Hanno
-- 
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#   -- Thomas Koenig [EMAIL PROTECTED]


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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-07 Diskussionsfäden Florian Weimer
* Lutz Donnerhacke:

 * Florian Weimer wrote:
 Der beteiligten Anschlüsse ist die Paarbildung, die Du suchst.

 So? Die Aufzählung unter Ziffer 1 ist nicht abschließend. Die
 IP-Adressen dürften wohl unter Ziffer 5 (Sonstiges) fallen.

 Ich sehe die Gefahr, hier deutlich zuviel einzuschließen.
 Das ist kontraproduktiv.

Ich halte die Hintertür für zweckmäßig; ohne sie wäre ein auch nur
oberflächlich TKG-konformer Betrieb neuartiger TK-Dienste kaum
möglich.

 Die Interpretation, was im §96 TKG gemeint ist, dürfte zudem ganz
 erheblich davon abhängen, ob der vom ISP bereitgestellte Dienst auf
 Schicht 3 (Pakete) oder Schickt 4 (im wesentlichen Deine Sockets)
 anzusiedeln ist.

 Richtig. Die Frage ist: Was ist eine Verbindung im Sinne des TKG?

Die Frage ist höchst suggestiv, weil sie Paketvermittlung ausschließt.
Das war aber sicherlich nicht die Intention des Gesetzgebers, der
extra den neuen Begriff Verkehrsdaten einführte (bei den Schweizern,
glaube ich, Kommunikationsranddaten genannt, ein sehr schönes
deutsches Wort).

 Wenn der ISP diese Sockets (eigentlich virtuellen Verbindungen; mit
 connect(2) ist auch UDP nicht mehr zustandslos) bereitstellt, dann ist
 eine Flow-Erfassung auch nach Ziffer 2 zulässig.

 Der ISP stellt den Zugang zum Internet bereit. Er ist in die
 Telekommunikationsverbindungen des Nutzers selbst nicht mehr unmittelbar
 involviert, d.h. er baut die Verbindungen weder auf noch ab. Er wird nicht
 einmal über die Verbindungenswünsche informiert.

Solange er keine transparenten Proxies betreibt oder wie Metronet oder
Fastweb (dieser italienische ISP) vorgeht. Man kann wahrscheinlich
schon einen Dienst oberhalb von Schicht 3 erbringen, der sich wie WWW
anfühlt. Trotzdem werden (von Portalseiten und Portpriorisierung
abgesehen) die ISPs wohl eher den niedrigeren Schichten zuneigen.

Das sollte man übrigens leicht testen können, in dem man traceroutes
mit intaktem L3-Header, aber defektem L4-Header macht. Bei Telefonie
wäre das wohl ein Angriff auf die Infrastruktur, bei IP sind solche
Tests akzeptabel -- wer keine protokollspezifischen Sockets verwenden
will, darf das. Es leben die unregulierten Endgeräte. 8-)

 Der Dienst, den die allermeisten Kunden kaufen, ist Paketvermittlung,
 nicht die Vermittlung virtueller Verbindungen.

 Die Verbindungen, an denen die MPAA und die Behörden interesiert sind, sind
 durch die Bank auf Schicht 4.

Oh, da irrst Du gewaltig. Zumindest die Auftragnehmer der MPAA/BSA/ESA
gewinnen die IP-Adressen deutlich über Schicht 4 (insbesondere nicht
im direkten Paketaustausch mit dem Adreßinhaber). Wenn sie irgendwas
sehen, was nach Dotted Quad ausschaut, interessieren sie sich ganz
offensichtlich nicht mehr für die technischen Details. Persönlich
erlebte ich es auch nicht, daß sie sich für irgendwelche Bestandsdaten
interessierten.

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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-07 Diskussionsfäden Holger Voss

Hallo,

Gert Doering schrieb/wrote (07.02.2006 21:25):

Mit dem Telefonnetz bin ich auch verbunden, wenn der Hörer aufliegt: Ich 
kann angerufen werden.


Wenn Du den Stecker des Telefons rausziehst, bist Du nicht mehr mit dem
Telefonnetz verbunden.


Stimmt.

Aber ich muss mich nicht einwählen (inkl. Anmeldevorgang auf einem 
RADIUS-Server), um die Verbindung herzustellen.


Mir ist weiterhin eine Adresse (Tel'nr.) zugeordnet, auch wenn ich 
getrennt bin.


Und ich habe nach dem Einstecken sogar wieder die gleiche (statische, 
nicht dynamische) Telefonnummer.


Gruß


Holger

--
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signature.asc
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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-07 Diskussionsfäden Rigo Wenning
Wenn der Gesetzgeber und der Rest der Republik das auch so sehen würden, dann 
hätte man grosse Teile der TKÜV -oder was jetzt draus geworden ist- einfach 
nicht gebraucht.

Wo Lutz allerdings recht hat ist, dass der eigentlich relevante Vorgang das 
Schreiben eines Apache-Logs ist, bei dem die IP/Domain aufgezeichnet wird. 
Dann ist der Kommunikationsvorgang klar, weil Anfang und Endpunkt und Uhrzeit 
drinstehen. Jetzt geht es nur noch um die Auflösung des Pseudonym. 

Da sagt Lutz, man erreicht die Hausanlage. Das mag manchmal der Fall sein. 
Meistens erreicht man aber gerade 'mal die Telekom oder Arcor oder Space oder 
wie die alle heissen. 

Ob die jetzt jedem alles erzählen sollen ist fraglich. Wenn der Schutz nicht 
aus Art. 88 TKG kommt, woher dann?

Rigo

Am Tuesday 07 February 2006 13:38, sprach Lutz Donnerhacke:
 §88 TKG (Fernmeldegeheimnis) umfaßt Endpunktkennungen ebenfalls nicht.


pgp6Xt7mjFgqR.pgp
Description: PGP signature


Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-07 Diskussionsfäden Rigo Wenning
Am Monday 06 February 2006 18:52, sprach Thomas Hochstein:
 Mir ist allerdings
 nicht ersichtlich, welchen Anlaß er hat, das Damoklesschwert einer
 Identifizierung zu fürchten, bzw. welche Relevanz in der Bewertung
 eine solche Befürchtung haben sollte.

Die gleiche..


pgpt3PFh1JEPN.pgp
Description: PGP signature


Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-06 Diskussionsfäden Lutz Donnerhacke
* Thomas Stadler wrote:
 Haben wir es bei der IP insoweit tatsaechlich mit demselben Phaenomen
 zu tun?

Ja.

 Teilst Du Deinen Kommunikationspartnern, die mit Dir in Kontakt treten
 wollen, eine IP-Adresse mit?

Ja.

 Ich nicht.

Dann kommunizierst Du nicht mit mir über Internet, sondern über Mail oder
Usenet oder oder ...

 Ausserdem sollte man beruecksichtigen, dass es fuer die hier
 interessierenden Faelle zumeist um dynamische IP-Adressen geht.

Und?

 Um hier beim Telefonnummernvergleich zu bleiben: Teilt Dir Deine
 Telefongesellschaft bei jedem Anruf eine neue Nummer zu?
 Dann bist Du telefonisch wirklich schwierig zu erreichen.

Wie gesagt: Die Zeiten, wo jeder eine feste IP bekam, hatten wir im Internet
auch mal. Technisch spricht nichts dagegen, es gibt nur kein Angebot einer
Telco für dynamische Telefonnummern.

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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-06 Diskussionsfäden Lutz Donnerhacke
* Rigo Wenning wrote:
 Short Version:
   Die Technikbegriffe sind nicht zielführend in dieser Diskussion.

Die Verwendung falscher Begriffe ebensowenig.

 Es geht nicht um BGP etc.. Es geht um http-logs die eine IP enthalten.
 Diese IP ist ein Pseudonym. Jemand, der eine Klage an eine ladungsfähige
 Adresse schicken will, kann diese nicht gerichtsfest an diese IP
 zustellen. Also will er Name und Adresse eines Menschen der laut einer
 anderen Tabelle diese IP hatte.

Ja. Man will wissen, wer der Belästiger war, der da anrief. Man hat nur
seine Telefonnummer.

 Jetzt ist die Frage, wie er den ISP, der die Zuordnung IP-Adresse
 vornehmen kann dazu bringt, die Adresse 'rauszurücken. Der ISP kann u.U
 die Adresse einfach rausrücken, um seine Ruhe zu haben.

Die Telefonfirma kann die Stammdaten einfach rausrücken ...

 Deswegen ist der Endnutzer daran interessiert, dass die Speicherung der
 Zuordnung zeitlich begrenzt ist. Wer will schon 2 Jahre lang ein
 Damokles Schwert über dem Kopf.

Wo siehst Du ein Damokles Schwert?
Bitte unterlasse diese infamen Unterstellungen.

 Dem Fernmeldegeheimnis zugeordnet sind Inhaltsdaten und Kommunikationsdaten.
 Beide werden unterschiedlich behandelt.

Richtig.

 Es geht hier um Kommunikationsdaten / Traffic-daten: Wer hatte wann die
 entsprechende IP?

Wer hatte XXX ist keine Kommunikation und kein Traffic.

 D.h. wer hat zum Zeitpunkt X den Service Y benutzt?

Das ist Kommunikation.

 Das Pseudonym IP kann Service Y in den meisten Fällen nicht selbst
 auflösen. Das Pseudonym ermöglicht eine verschleierte Kommunikation.

Man mag das juristisch so sehen, wie man auch eine Telefonnummer als
Pseudonym eines Anrufes ansehen kann. Praktisch und technisch ist es Unsinn. 

 Wer diese Verschleierung auflösen will, der nimmt eine für das
 Fernmeldegeheimnis relevante Handlung vor.

Die Verschleierung ist konstruiert, nicht real. Deswegen liegt kein
Kontakt mit dem Fernmeldegeheimnis vor. Nicht alles, was mittelbar einer
Kommunikation dient, ist die Kommunikation selbst.

 Die ganzen technischen Begriffe machen in diesem rein juristischen Modell
 nur dann Sinn, wenn sie korrekt zugeordnet werden.

Richtig.

 Eine IP ist öffentlich.

Zumindest die, die für öffentliche Kommunikation relavant sind.

 Die Zuordnung eines Pseudonyms IP zu einer Adresse ist ein
 personenbezogenes Datum und sicherlich nicht öffentlich.

Es sind Stammdaten. Stammdaten sind üblicherweise nicht öffentlich.

 Wenn man das lange speichern will, dann braucht man einen Rechtsgrund,
 weil Datenschutz in DE ein Verbot der Speicherung mit Erlaubnisvorbehalt
 ist.

Die Verwendung des Begriffes das für ein Datum der Kommunikation oder ein
Datum der Kundenbeziehung ist aktive Verschleierung des juristischen
Sachverhalts. Ich bitte Dich dringend, derartige unklare Kurzworte an
entscheidenden Stellen zu unterlassen. Deine Aussage ist so, wie sie da steht,
nicht beurteilbar.

 Ein Rechtsgrund kann Sicherung des Service gegen abuse sein. Das wurde
 aber bisher hier nicht diskutiert ...

Ich hatte es schon ausgeführt, möchte mich nun aber nicht wiederholen.

 Insofern verharrt die Diskussion derzeit in Begriffsklauberei die am
 eigentlichen Problem vorbeigeht.

Das Problem ist zu einem großen Teil genau diese Begriffsklauberei.
Es gibt eben Leute, die sich dagegen wehren, wenn mit einem schwammigen
Wischiwaschi ein konkreter technischer Vorgang juristisch unangemessen
behandelt wird.

Lass das Wischiwaschi, dann hören die Klagen auch auf.

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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-06 Diskussionsfäden Rigo Wenning
Lutz,  (set mode usenet --max --noverbose)

Am Monday 06 February 2006 14:05, sprach Lutz Donnerhacke:
 Die Verschleierung ist konstruiert, nicht real. Deswegen liegt kein
 Kontakt mit dem Fernmeldegeheimnis vor. Nicht alles, was mittelbar einer
 Kommunikation dient, ist die Kommunikation selbst.

Du hast gerade das gesamte Fernmeldegeheimnis wegrationalisiert ;)
Wenn nämlich jeder alles weiss, dann ist es ja kein Geheimnis mehr und da man 
sowieso alle IPs kennt (mathematisch gesehen), dann können die auch kein 
Geheimnis sein. 

Und weil eine IP kein Geheimnis ist dann ist auch wer wann was mit einer IP 
macht kein Geheimnis mehr. Es reicht ja, dass Lutz Donnerhacke alle logfiles 
des Internet kennt. Den muss man dann nur noch fragen ;)

Bloss verstehe ich nicht, wieso man dann zum ISP geht und das wissen will? Man 
sollte es doch eigentlich schon wissen, weil das sowieso alles bekannt ist,  
wie eben Telefonnummern. 

Deine Logik hat sich also in den Fuss geschossen. Warum? Eben weil nicht die 
Tatsache interessant ist, dass es die IP gibt. Der gefragte ISP hat auch gar 
keinen Kommunikationsvorgang gespeichert. Den Kommunikationsvorgang hat 
irgendein Service gespeichert. Und der (oder Dritte) will nun wissen, wer das 
war. 

Insofern ist es eine sich ändernde Telefonnummer und ich bin der ISP der 
zugeguckt hat, wie Du vom Festnetz aufs Handy gewechselt hast und weiter 
telefoniert hast. 

D.h. die Zusammenführung der Information verschiedener Services betrifft das 
noch bestehende Geheimnis eines Telekommunikationsvorgangs. Deine 
Parallel-Schlacht, dass man zwei ID's braucht um bidirektional zu 
kommunizieren ist dafür nicht so wichtig wie Du es machst. 

Ausserdem bin ich nicht dann unverschämt, wenn Du mich falsch verstehst ;)

Gruss aus Italien

Rigo


pgp5x609HF93u.pgp
Description: PGP signature


Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-06 Diskussionsfäden Lutz Donnerhacke
* Rigo Wenning wrote:
 Lutz,  (set mode usenet --max --noverbose)

ERROR: Option max is private.
Option noverbose accepted.

 Am Monday 06 February 2006 14:05, sprach Lutz Donnerhacke:
 Die Verschleierung ist konstruiert, nicht real. Deswegen liegt kein
 Kontakt mit dem Fernmeldegeheimnis vor. Nicht alles, was mittelbar einer
 Kommunikation dient, ist die Kommunikation selbst.

 Du hast gerade das gesamte Fernmeldegeheimnis wegrationalisiert ;)

Nein. Das Fernmeldegeheimnis bezieht sich nur auf Fernmeldevorgänge,
nicht auf Stammdaten einer Fernmeldeanlage.

[Polemik verworfen]

 Bloss verstehe ich nicht, wieso man dann zum ISP geht und das wissen
 will? Man sollte es doch eigentlich schon wissen, weil das sowieso alles
 bekannt ist, wie eben Telefonnummern.

Weil man nach dem Nachschlagen im Telefonbuch (whois) nur den Betreiber
der Hausvermittlungsanlage erwischt hat, fragt man eben den Betreiber der
Hausanlage.

 Deine Logik hat sich also in den Fuss geschossen. Warum?

Nein.

 Eben weil nicht die Tatsache interessant ist, dass es die IP gibt.

Richtig. Das wußte man schon, sonst wäre nicht kommuniziert worden.

 Der gefragte ISP hat auch gar keinen Kommunikationsvorgang gespeichert.

Richtig. Deswegen greift hier auch kein Fernmeldegeheimnis.

 Den Kommunikationsvorgang hat irgendein Service gespeichert. Und der
 (oder Dritte) will nun wissen, wer das war.

Das weiß er doch: Der ISP!

Aber man weiß auch, daß das ein zu grobe Annahme ist, also fragt man höflich.
Und die Stammdaten des ISP sind NICHT per Fernmeldegeheimnis geschützt,
sondern wegen anderweitiger Rechtsgüter.

 D.h. die Zusammenführung der Information verschiedener Services betrifft
 das noch bestehende Geheimnis eines Telekommunikationsvorgangs.

Das ist hanebüchen. Laß das!

 Deine Parallel-Schlacht, dass man zwei ID's braucht um bidirektional zu
 kommunizieren ist dafür nicht so wichtig wie Du es machst.

Es ist eine Erklärung, keine Schlacht. Und es ist nicht parallel. Man hat
auch bei der Telefonie derartige Identifier. Nur, weil Du diese nicht immer
sofort auf die Nase gebunden bekommst, existieren sie dennoch.


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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-06 Diskussionsfäden Rigo Wenning
set --noverbose --think

Am Monday 06 February 2006 18:34, sprach Lutz Donnerhacke:
 Die Tatsache, daß Kombinationen von Daten einer
 bestimmten Reglung unterliegen, impliziert nicht, daß die unkombinierten
 Daten der gleichen Reglung unterliegen. Und dieser unzulässige Schluß wird
 hier immer wieder gebracht.

Stimmt!



pgpWm5CQ2swu2.pgp
Description: PGP signature


Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-06 Diskussionsfäden Thomas Stadler
Am 6 Feb 2006, um 17:34 hat Lutz Donnerhacke geschrieben:


 
 In dem Sinne sind dynamische IP-Adressen weder Bestandsdaten noch
 Verkehrsdaten, da sie sich weder auf den Vertrag noch auf den konkreten
 Kommunikationsvorgang beziehen.

Das TKG kennt aber keine weitere Art von Daten. ,-)

 
  Eine dynamische IP-Adresse wird aber erst beim Verbindungsaufbau
  zugeteilt, beim naechsten mal ist es eine andere.
 
 Dieser Verbindungsaufbau, bei dem eine dynamische IP-Adresse zugeteilt
 wird, ist nicht der Verbindungsaufbau, der eine Telekommunikation
 darstellt. 

Alle technischen Vorgaenge in diesem Zusammenhang sind 
Telekommunikation. Die Daten die dabei anfallen sind Verkehrsdaten.

 
  Lies mal bitte § 96 TKG. Dort wird relativ klar definiert, dass
  Nummern oder sonstige Anschlusskennungen (hierunter fallen auch
  IP-Adressen) Verkehrsdaten sind.
 
 Da steht nicht, das eine einzelne IP-Adresse ein Verkehrsdatum ist,
 sondern nur daß die Paare von IP-Adressen, die eine
 Telekommunikationsverbindung charakterisieren, ein Verkehrsdatum ist.

Beides steht da nicht. Es ist dennoch ganz einhellige Ansicht, dass IP-
Adressen Verkehrsdaten sind. Sie dienen dem Aufbau bzw. der 
Aufrechterhaltung der (Tele-)Kommunikation.


  Gerade dann, wenn die Auskunft erst erteilt werden kann, nachdem vom
  ISP eine Verknuepfung von Bestands- und Verkehrsdaten vorgenommen
  worden ist und diese beiden Aspekte zusammengefuehrt worden sind,
  liegt ein klassicher Eingriff ins Fernmeldegeheimnis vor.
 
 Wie kommst Du darauf, daß der ISP eine Verknüpfung von Verkehrsdaten und
 Bestandsdaten vornehmen muß? 

Der ISP ermittelt anhand des Verkehrsdatums (IP-Adresse) ein 
Bestandsdatum (Name und Anschrift des Nutzers). 

 
  Das Gesetz sagt das in § 88 TKG auch sehr klar. Gueschuetzt ist
  naemlich insbesondere der Umstand, ob jemand an einem
  Kommunikationsvorgang beteiligt war.
 
 Diese Aussage, ob jemand einem konkreten Telekommunikationsvorgang
 beteiligt war, folgt nicht aus der Zuteilung einer IP-Adresse alleine.
 Zu dieser Aussage gelangt man nur, wenn man tatsächlich Verkehrsdaten
 vorliegen hat. 

Die Zuteilung von IP-Adressen ist aber kein
 Kommunikationsvorgang in dem hier diskutierten Sinne.

Nein, sie ist nur die technische Basis des Kommunikationsvorgangs. 
Aendert aber nichts. Der Kommunikationsvorgang ist beispielsweise der 
Download einer MP3-Datei.

Was man jetzt aber vom Provider wissen will ist, welcher Nutzer an dem 
konkreten Vorgang (Download) beteiligt war. Und diese Information ist 
vom Fernmeldegeheimnis geschuetzt.

Gruesse

Thomas


Thomas Stadler
[EMAIL PROTECTED]
http://www.haftung-im-internet.de
_
Rechtsanwaelte AFS
http://www.afs-rechtsanwaelte.de


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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-06 Diskussionsfäden Thomas Stadler
Am 6 Feb 2006, um 18:44 hat Rigo Wenning geschrieben:

 set --noverbose --think
 
 Am Monday 06 February 2006 18:34, sprach Lutz Donnerhacke:
  Die Tatsache, daß Kombinationen von Daten einer
  bestimmten Reglung unterliegen, impliziert nicht, daß die
  unkombinierten Daten der gleichen Reglung unterliegen. Und dieser
  unzulässige Schluß wird hier immer wieder gebracht.
 
 Stimmt!

Eigentlich ist genau anders rum. Zunaechst steht die Feststellung, dass 
ein Einzeldatum dem Fernmeldegeheimnis unterliegt und das andere nicht, 
sofern man eine streng isolierte Betrachtung anstellt.

Die Preisfrage laute dann, wie Kombination beider Daten zu bewerten 
ist. 

Gruesse

Thomas


Thomas Stadler
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Rechtsanwaelte AFS
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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-06 Diskussionsfäden Thomas Hochstein
Hanno 'Rince' Wagner schrieb:

 Ich wüßte nicht, warum ein gesetzestreuer (!) Endnutzer das als
 Damokles-Schwert sehen sollte, und ich wüßte auch nicht, warum die
 nicht rechtstreuen von Interesse sein sollten.

 Vermutlich mit Kanonen auf Spatzen: Der gesetzestreue(!) Bürger hat
 ganz sicher nichts dagegen dass seine DNA bei seiner Geburt
 gespeichert wird und im Zweifelsfalle eine bundesweite Suche gemacht
 wird. 

Doch, er hat jeden Grund, etwas dagegen zu haben, aus sehr
prinzipiellen Erwägungen, wie ich auch schrieb. Mir ist allerdings
nicht ersichtlich, welchen Anlaß er hat, das Damoklesschwert einer
Identifizierung zu fürchten, bzw. welche Relevanz in der Bewertung
eine solche Befürchtung haben sollte.

-thh

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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-06 Diskussionsfäden Thomas Hochstein
Thomas Stadler schrieb:

 Du kennst die tk-rechtliche Terminologie offenbar nicht. Das macht die 
 Diskussion schwierig. 

Das sehe ich nicht so. Du hast nur eine andere Auffassung, wie
(dynamische) IP-Adressen zu qualifizieren sind.

 Nochmal: Jedenfalls dynamische IP-Adressen sind keine Stammdaten.

Doch. Sie sind Bestandsdaten, genauso wie statische IP-Adressen oder
Telefonnummern.

 Bestandsdaten sind die, 
 die fuer den vertraglichen Rahmen zwischen Diensteanbieter und Kunden 
 von Bedeutung sind (Begruendung und Aenderung des 
 Vertragsverhaeltnisses), waehrend sich im Gegensatz dazu die 
 Verkehrsdaten (Verbindungsdaten) auf einen konkreten 
 Kommunikationsvorgang beziehen.

Genau.

 Eine dynamische IP-Adresse wird aber erst beim Verbindungsaufbau 
 zugeteilt, beim naechsten mal ist es eine andere. Das sind also ganz 
 typische Verkehrsdaten.

Nein. Verkehrs-/Verbindungsdaten beziehen sich auf eine Verbindung; im
Telefonsektor, welche Anschluß wann wie lange mit welchem Anschluß
kommuniziert hat. (Inhaltsdaten wären, was dabei gesprochen wurde.)
Die Frage, wem die Nummer eines bestimmten Endgerätes zugeordnet war
oder ist, ist keine nach Verbindungsdaten.

 Auch statische IP-Adressen sind Verkehrsdaten 
 (was auch sonst?).

Dass statische IP-Adressen *keine* Verbindungsdaten, sondern
Bestandsdaten sind, ist meines Wissens ganz herrschende Meinung; ich
wüßte jedenfalls nicht, wer das anders sieht. Die Unterscheidung wurde
(unrichtigerweise) zwischen statischen und dynamisch vergebenen
IP-Adressen gemacht.

 Lies mal bitte § 96 TKG. Dort wird relativ klar 
 definiert, dass Nummern oder sonstige Anschlusskennungen (hierunter 
 fallen auch IP-Adressen) Verkehrsdaten sind.

Wenn es um einen Kommunikationsvorgang geht - klar. Die Erfassung,
welche IP (welche Telefonnummer, genauer: welches Endgerät mit einer
bestimmten IP bzw. Telefonnumer) wann mit welcheren anderen IP (s.o.)
kommuniziert hat, ist ein Verbindungsdatum. Wem diese IP /
Telefonnummer zugeordnet ist oder zu einem bestimmten Punkt in der
Vergangenheit war, ist Bestandsdatum.

 Name und Adresse des Nutzers sind klassische Bestandsdaten, weshalb die 
 von Thomas Hochstein genannten Landgerichte unreflektiert davon 
 ausgehen, dass das nicht dem Schutz des Fernmeldegeheimnisses 
 unterfaellt. 

Nein, unreflektiert sicherlich nicht. Sie haben sich (wenigstens
teilweise) durchaus detailliert mit der Frage auseinander gesetzt.

 Der entscheidende Punkt ist aber der, dass keine Bestandsdaten isoliert 
 abgefragt werden, sondern diese Bestandsdaten in den Kontext eines 
 konkreten, einzelnen Kommunikationsvorgangs gesetzt werden. 

Nein. Der Kommunikationsvorgang in seiner Gänze ist bereits bekannt;
es ist bekannt, welches Endgerät wann mit welchem anderen Endgerät
eine Verbindung wie lange aufgebaut hatte. Damit sind die
Kommunikationsteilnehmer (Anschlußinhaber - faktisch kann der Anschluß
natürlich von beliebigen Dritten genutzt worden sein) bereits bekannt
und genau bezeichnet; nur Name und Adresse dieser Teilnehmer
(Anschlußinhaber, so.o.) sind nicht bekannt.

 Gerade dann, wenn die Auskunft erst erteilt werden kann, nachdem vom 
 ISP eine Verknuepfung von Bestands- und Verkehrsdaten vorgenommen 
 worden ist und diese beiden Aspekte zusammengefuehrt worden sind, liegt 
 ein klassicher Eingriff ins Fernmeldegeheimnis vor.

Wäre das richtig, wäre auch jede Abfrage des einer Rufnummer
zugeordneten Namens und der Adresse ein Eingriff ins
Fernmeldegeheimnis, denn auch da muß angegeben werden, auf welchen
Zeitraum sich diese Anfrage bezieht. Der Unterschied ist allein der,
daß Telefonnummern (und statischze IP-Adressen) in der Regel
längerfristiger vergeben werden als dynamische IP-Adressen. Das macht
letztere aber noch nicht zu einem Verbindungsdatum.

Es wird auch von dem Anfrager keine Verknüpfung von Bestands- und
Verkehrsdatum verlangt. Wenn er nur auf diese Weise die Frage nach dem
Namen und der Anschrift eines bestimmten, bereits abstrakt
identifizierten Anschlußinhabers beantworten kann - anders als das im
TK-Bereich üblich zu sein pflegt -, dann ist das ein rein interner
technischer Vorgang ohne Bedeutung für die rechtliche Wertung.

 Das Gesetz sagt das in § 88 TKG auch sehr klar. Gueschuetzt ist 
 naemlich insbesondere der Umstand, ob jemand an einem 
 Kommunikationsvorgang beteiligt war.

Stimmt. Daß dieser jemand beteiligt war, ist aber bereits bekannt. Nur
nicht, wie er heißt und wo er wohnt.

 Die Abfrage dient aber 
 ausschliesslich der Ermittlung der Person, die an dem konkreten 
 Kommunikationsvorgang beteiligt war.

Nein. Sie dient der Ermittlung von dessen Namen und Adresse.

 Ihr koennt hier schon die Ansicht vertreten, dass das alles nicht 
 schuetzenswert ist. Man sollte aber gleichzeitig erkennen, dass es sich 
 nach der Definition des BVerfG um einen Sachverhalt handelt, der dem 
 Schutzbereich des Fernmeldegeheimnisses unterfaellt.

Gerade nicht.

Es sei dahingestellt, ob auch die Zuordnung von Endgeräteadressen (seien
es 

Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-06 Diskussionsfäden Lutz Donnerhacke
* Thomas Stadler wrote:
 Am 6 Feb 2006, um 17:34 hat Lutz Donnerhacke geschrieben:
 In dem Sinne sind dynamische IP-Adressen weder Bestandsdaten noch
 Verkehrsdaten, da sie sich weder auf den Vertrag noch auf den konkreten
 Kommunikationsvorgang beziehen.

 Das TKG kennt aber keine weitere Art von Daten. ,-)

Dann fallen diese Daten nicht unter das TKG.

Es gibt noch deutlich mehr solche Daten, die zu einer Telekommunikation
benötigt werden und nicht unter das TKG fallen.

  Eine dynamische IP-Adresse wird aber erst beim Verbindungsaufbau
  zugeteilt, beim naechsten mal ist es eine andere.

 Dieser Verbindungsaufbau, bei dem eine dynamische IP-Adresse zugeteilt
 wird, ist nicht der Verbindungsaufbau, der eine Telekommunikation
 darstellt.

 Alle technischen Vorgaenge in diesem Zusammenhang sind Telekommunikation.

Diese Aussage ist schwachsinnig. Die Tastatur des Laptop, an dem ich gerade
tippe und der Stuhl auf dem ich sitze sind NICHT Bestandteil der
Telekommunikation, auch wenn sie momentan gebraucht werden, um die
Telekommunikation mit Dir zu erzeugen.

 Die Daten die dabei anfallen sind Verkehrsdaten.

Blödsinn.

 Lies mal bitte § 96 TKG. Dort wird relativ klar definiert, dass
 Nummern oder sonstige Anschlusskennungen (hierunter fallen auch
 IP-Adressen) Verkehrsdaten sind.

 Da steht nicht, das eine einzelne IP-Adresse ein Verkehrsdatum ist,
 sondern nur daß die Paare von IP-Adressen, die eine
 Telekommunikationsverbindung charakterisieren, ein Verkehrsdatum ist.

 Beides steht da nicht. Es ist dennoch ganz einhellige Ansicht, dass IP-
 Adressen Verkehrsdaten sind. Sie dienen dem Aufbau bzw. der 
 Aufrechterhaltung der (Tele-)Kommunikation.

Die folgenden Komponenten dienen dem Aufbau und der Aufrechterhaltung der
aktuellen Telekommunikation mit Dir: 
 cisco 3620 (R4700) processor (revision 0x81)
 Processor board ID 18731934
 
 FRU Part Number:  NM-1E=
 Serial number 7687015
 
 FRU Part Number:  NM-4B-S/T=
 Serial number 30754140
 
Nichts davon ist vom Fernmeldegeheimnis geschützt und
nichts davon sind Verkehrsdaten.

Diese Daten sind jedoch allein schon dadurch geschützt, daß sie mein
Eigentum aufzählen und nur in diesem Zusammenhang sinnvoll sind.

Nochmal: Nur weil eine Komponente für eine Telekommunikationsverbindung
benötigt wird, ist sie nicht Teil der Verkehrsdaten diese Verbindung.

Verkehrsdaten sind laut Gesetz die Daten, die die Verbindung selbst
charaterisieren, also die PAARE von Adressen!

 Gerade dann, wenn die Auskunft erst erteilt werden kann, nachdem vom
 ISP eine Verknuepfung von Bestands- und Verkehrsdaten vorgenommen
 worden ist und diese beiden Aspekte zusammengefuehrt worden sind,
 liegt ein klassicher Eingriff ins Fernmeldegeheimnis vor.

 Wie kommst Du darauf, daß der ISP eine Verknüpfung von Verkehrsdaten und
 Bestandsdaten vornehmen muß?

 Der ISP ermittelt anhand des Verkehrsdatums (IP-Adresse) ein
 Bestandsdatum (Name und Anschrift des Nutzers). 

Da eine IP-Adresse kein Verkehrsdatum ist, ist Deine Aussage sinnfrei.
Du kannst nicht A ist X, weil B A als X auswertet als Argument gegen die
Aussage B wertet A als Y aus nehmen. Derartige Zykelschlüsse sind nur
nervig.

 Das Gesetz sagt das in § 88 TKG auch sehr klar. Gueschuetzt ist
 naemlich insbesondere der Umstand, ob jemand an einem
 Kommunikationsvorgang beteiligt war.

 Diese Aussage, ob jemand einem konkreten Telekommunikationsvorgang
 beteiligt war, folgt nicht aus der Zuteilung einer IP-Adresse alleine.
 Zu dieser Aussage gelangt man nur, wenn man tatsächlich Verkehrsdaten
 vorliegen hat. 

 Die Zuteilung von IP-Adressen ist aber kein
 Kommunikationsvorgang in dem hier diskutierten Sinne.

 Nein, sie ist nur die technische Basis des Kommunikationsvorgangs.

Und? Das reicht nicht. Auch eine Kupferleitung ist Basis eines
Kommunikationsvorgangs.

 Aendert aber nichts. Der Kommunikationsvorgang ist beispielsweise der
 Download einer MP3-Datei.

Und? Das kann eine IP-Adresse nicht allein. Im Gegenteil, man brauch PAARE
von IP-Adressen für einen Download.

 Was man jetzt aber vom Provider wissen will ist, welcher Nutzer an dem
 konkreten Vorgang (Download) beteiligt war.

Diese Information hat man bereits: Der ISP oder einer seiner Kunden.
Der ISP wird nun schlicht aufgefordert selbst in die Verantwortung zu gehen
oder (wie bei einem Fahrtenbuch) den Nachweis der Fremdnutzung zu erbringen.

Das hat nichts, aber auch gar nichts mit einem Telekommunikationsvorgang zu
tun. Das ist schlicht die Frage nach der Verfügungsgewalt über eine
Endstelle zu einem bestimmten Zeitpunkt.

 Und diese Information ist vom Fernmeldegeheimnis geschuetzt.

Bullshit. Das solltest Du als Jurist am Besten wissen. Also argumentiere
nicht derartig neben den Tatsachen.

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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-06 Diskussionsfäden Lutz Donnerhacke
* Thomas Stadler wrote:
 Am 6 Feb 2006, um 18:44 hat Rigo Wenning geschrieben:
 Am Monday 06 February 2006 18:34, sprach Lutz Donnerhacke:
  Die Tatsache, daß Kombinationen von Daten einer
  bestimmten Reglung unterliegen, impliziert nicht, daß die
  unkombinierten Daten der gleichen Reglung unterliegen. Und dieser
  unzulässige Schluß wird hier immer wieder gebracht.

 Stimmt!

 Eigentlich ist genau anders rum.

Quelle? Dekonstruktuion eines Sachverhalts wird nicht gelehrt?

 Zunaechst steht die Feststellung, dass ein Einzeldatum dem
 Fernmeldegeheimnis unterliegt und das andere nicht, sofern man eine
 streng isolierte Betrachtung anstellt.

Beide Daten (Endadressen) unterliegen nicht dem Fernmeldegeheimnis, deren
Kombination aber sehr wohl.


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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-06 Diskussionsfäden Martin Uecker
On Mon, Feb 06, 2006 at 05:34:15PM +, Lutz Donnerhacke wrote:

Hi Lutz,

hab' noch ein bißchen Geduld mit uns!

  Der entscheidende Punkt ist aber der, dass keine Bestandsdaten isoliert
  abgefragt werden, sondern diese Bestandsdaten in den Kontext eines
  konkreten, einzelnen Kommunikationsvorgangs gesetzt werden.
 
 Die Art der Gewinnung von Daten ist nicht hinreichend für eine
 Charakterisierung derselben. Die Tatsache, daß Kombinationen von Daten einer
 bestimmten Reglung unterliegen, impliziert nicht, daß die unkombinierten
 Daten der gleichen Reglung unterliegen. Und dieser unzulässige Schluß wird
 hier immer wieder gebracht.

Hm. Ich weiß nicht. Natürlich müssen unkombinierte Daten nicht
notwendiger Weise der gleichen Regelung unterliegen. Aber so
einfach kann man es sich - denke ich - nicht machen. 
Ganz allgemein kann das Aufteilen einer Handlung in für sich
genommen scheinbar nicht zu beantstandende Teile doch sicherlich
nicht dazu benützt werden dürfen, um irgendein Recht auszuhebeln.
Deswegen ist der Gesamtzusammenhang relevant. Und der Zusammenhang
ist hier eben, daß die Daten primär für den Zweck gespeichert
werden, um sie nachher mit Daten von anderen zu kombinieren,
um ein Geheimnis aufzudecken, welches dem Fernmeldegeheimnis
unterliegt. 

Gruß,
Martin

-- 
One night, when little Giana from Milano was fast asleep,
she had a strange dream.



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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-06 Diskussionsfäden Jochen Wersdörfer
on Montag, 6. Februar 2006 19:04 wrote Thomas Hochstein:
 Thomas Stadler schrieb:
 
  Gerade dann, wenn die Auskunft erst erteilt werden kann, nachdem vom 
  ISP eine Verknuepfung von Bestands- und Verkehrsdaten vorgenommen 
  worden ist und diese beiden Aspekte zusammengefuehrt worden sind, liegt 
  ein klassicher Eingriff ins Fernmeldegeheimnis vor.
 
 Wäre das richtig, wäre auch jede Abfrage des einer Rufnummer
 zugeordneten Namens und der Adresse ein Eingriff ins
 Fernmeldegeheimnis, denn auch da muß angegeben werden, auf welchen
 Zeitraum sich diese Anfrage bezieht. Der Unterschied ist allein der,
 daß Telefonnummern (und statischze IP-Adressen) in der Regel
 längerfristiger vergeben werden als dynamische IP-Adressen. Das macht
 letztere aber noch nicht zu einem Verbindungsdatum.

Hmm, ok - dynamische Adressvergabe unterscheidet sich nur durch
Dauer von statischer Vergabe und wenn die Dauer keine Rolle spielt,
muß man das gleichbehandeln - klingt zunächst einleuchtend, zu-
gegeben. Aber unterscheidet sich die Zuweisung einer dynamischen IP
wirklich nur durch Dauer von der Zuweisung einer statischen IP?

Ich kann beispielsweise ja auch im PPP-Dialog eine mir vom Provider
zugewiesene IP ablehnen und eine neue anfordern. Das ist aber doch
auch schon Telekommunikation, oder? Darf der Provider jetzt ein Log
der angebotenen IPs als Bestandsdatum speichern?

Sind wirklich alle Metadaten, die zum Aufbau von Kommunikation be-
nötigt werden, Bestandsdaten? Ein Mobilfunkprovider braucht beispiels-
weise ja auch noch die Basisstation, in der mein Handy gerade ein-
gebucht ist, um mir Verbindungen ermöglichen zu können. Darf der jetzt
mein komplettes Bewegungsprofil als Bestandsdaten betrachten?

Gruss,
Jochen

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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-06 Diskussionsfäden Gert Doering
Hi,

On Mon, Feb 06, 2006 at 01:01:03PM +0100, Thomas Stadler wrote:
 Haben wir es bei der IP insoweit tatsaechlich mit demselben Phaenomen 
 zu tun? Teilst Du Deinen Kommunikationspartnern, die mit Dir in Kontakt 
 treten wollen, eine IP-Adresse mit? Ich nicht.

Ich schon.

$ dig greenie.muc.de mx
greenie.muc.de. 1D IN MX5 kirk.greenie.muc.de.
kirk.greenie.muc.de.1D IN A 193.149.48.167
kirk.greenie.muc.de.1D IN   2001:608:4::3

- wer eine Mail an [EMAIL PROTECTED] schicken will, findet im
relevanten Nachschlagewerk (DNS) die IP-Adresse des Rechners in meinem
Keller, der dafuer zustaendig ist.

Der Unterschied zum Telefon ist hier primaer:

 - ich habe mehr als eine IP-Adresse, da ich mehrere Rechner habe, aber
   eine eingehende Mail nicht ueberall klingelt

 - normale Leute merken sich Telefonnummern, und schlagen nicht bei
   jedem Anruf aufs Neue im Telefonbuch nach

 - viele Nutzer des Internets haben keinen eigenen Mailserver, sondern
   verwenden den eines Providers dafuer - das ist dann so, als ob sich
   Leute immer abwechselnd bei (z.B.) E-Plus auf die Mailbox sprechen
   (die Mailbox anderer E-Plus-Teilnehmer kann man direkt anrufen),
   aber nie direkt das Telefon ihres Kommunikationspartners anrufen.

Der letzte Unterschied ist wohl der wirklich relevante.

Die Leute mit den dynamischen IP-Adressen und dem ich will gar nicht, 
dass jemand weiss, welche IP ich habe sind keine echten Kommunikations-
Teilnehmer - man kann sie nicht wirklich erreichen, sie konsumieren nur.

 Ausserdem sollte man beruecksichtigen, dass es fuer die hier 
 interessierenden Faelle zumeist um dynamische IP-Adressen geht. 
 Um hier beim Telefonnummernvergleich zu bleiben: Teilt Dir Deine 
 Telefongesellschaft bei jedem Anruf eine neue Nummer zu? Dann bist Du 
 telefonisch wirklich schwierig zu erreichen.

Dynamische IP-Adressen funktionieren, weil das Internet inzwischen
Mechanismen entwickelt hat, damit trotzdem zum Ziel zu kommen (DynDNS,
externe Mail-Vorhalte-Systeme [mit fester IP-Adresse!], etc.).

gert
-- 
USENET is *not* the non-clickable part of WWW!
   //www.muc.de/~gert/
Gert Doering - Munich, Germany [EMAIL PROTECTED]
fax: +49-89-35655025[EMAIL PROTECTED]

-- 
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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-06 Diskussionsfäden Gert Doering
Hi,

On Mon, Feb 06, 2006 at 06:10:51PM +0100, Thomas Stadler wrote:
 Eine dynamische IP-Adresse wird aber erst beim Verbindungsaufbau 
 zugeteilt, beim naechsten mal ist es eine andere. Das sind also ganz 
 typische Verkehrsdaten. 

Und hier wird's interessant, denn der Begriff Verbindung wird hier
ganz anders verwendet, als in Verbindung zu einem Webserver, um dort
eine Webseite abzurufen.

Die IP ist naemlich i.A. *nicht* fuer jede Verbindung zum Webserver
oder Verbindung zum Mailserver eine andere, sondern nur fuer den
Vorgang Einwahl ins Internet.

Diesen kann man natuerlich als Verbindung titulieren, aber daraus
zu schlussfolgern, dass die IP-Adresse (die Teil der Verbindung zum
Internet ist) damit zu einem Kommunikationsdatum der Verbindung (unter
Zuhilfenahme dieser IP-Adresse als Identifier) zum Webserver wird, 
ist eine grobe Durchmischung verschiedener Begrifflichkeiten.

Bah, Juristen.

gert
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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-06 Diskussionsfäden Gert Doering
Hi,

On Mon, Feb 06, 2006 at 09:00:24PM +0100, Jochen Wersdörfer wrote:
 Hmm, ok - dynamische Adressvergabe unterscheidet sich nur durch
 Dauer von statischer Vergabe und wenn die Dauer keine Rolle spielt,
 muß man das gleichbehandeln - klingt zunächst einleuchtend, zu-
 gegeben. Aber unterscheidet sich die Zuweisung einer dynamischen IP
 wirklich nur durch Dauer von der Zuweisung einer statischen IP?

Im Prinzip ja, denn (bleiben wir mal beim Beispiel PPP-Einwahl) ich
kann auch eine statische IP-Adresse auf meinem Einwahl-Rechner dynamisch
per PPP/IPCP lernen.

Dann ist da - auf *meiner* Seite - gar kein Unterschied zu einer dynamischen
IP, bis darauf, dass es jedes Mal die selbe IP ist, die der Provider mir
zuweist.

Interessanter noch die Faelle, wo Router beim Provider die dynamische
IP-Zuweisung cachen, um im Falle von hat Router, Router ist rausgeflogen,
waehlt sich wieder ein, moechte bestehende TCP-Verbindungen weiter nutzen
die *selbe* dynamische IP-Adresse zuweisen, wenn die Wieder-Einwahl schnell 
genug erfolgt.

gert
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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-02-06 Diskussionsfäden Martin Uecker
On Mon, Feb 06, 2006 at 09:45:20PM +0100, Gert Doering wrote:
 Hi,
 
 On Mon, Feb 06, 2006 at 06:10:51PM +0100, Thomas Stadler wrote:
  Eine dynamische IP-Adresse wird aber erst beim Verbindungsaufbau 
  zugeteilt, beim naechsten mal ist es eine andere. Das sind also ganz 
  typische Verkehrsdaten. 
 
 Und hier wird's interessant, denn der Begriff Verbindung wird hier
 ganz anders verwendet, als in Verbindung zu einem Webserver, um dort
 eine Webseite abzurufen.
 
 Die IP ist naemlich i.A. *nicht* fuer jede Verbindung zum Webserver
 oder Verbindung zum Mailserver eine andere, sondern nur fuer den
 Vorgang Einwahl ins Internet.
 
 Diesen kann man natuerlich als Verbindung titulieren, aber daraus
 zu schlussfolgern, dass die IP-Adresse (die Teil der Verbindung zum
 Internet ist) damit zu einem Kommunikationsdatum der Verbindung (unter
 Zuhilfenahme dieser IP-Adresse als Identifier) zum Webserver wird, 
 ist eine grobe Durchmischung verschiedener Begrifflichkeiten.
 
 Bah, Juristen.

Hm, im Gesetz steht überhaupt nix von Verbindungen. Da steht sogar
ganz klar, daß Nummer oder Kennung zu ven Verkehrsdaten gehören,
und davon, daß etwa nur die Kombination der Kennung zweier
Endpunkte, die zusammen eine Verbindung charakterisieren,
Verkehrsdaten wären, sehe ich hier auch nicht.

Gruß,
Martin


TKG §2

30. Verkehrsdaten Daten, die bei der Erbringung eines
Telekommunikationsdienstes erhoben, verarbeitet oder genutzt
werden;


Und in § 96 mit der Überschrift Verkehrsdaten werden Nummer oder
Kennung der beteiligten Anschlüsse explizit genannt:

(1) Der Diensteanbieter darf folgende Verkehrsdaten erheben und
verwenden, soweit dies für die in diesem Abschnitt genannten Zwecke
erforderlich ist:

1. die Nummer oder Kennung der beteiligten Anschlüsse oder der
   Endeinrichtung, personenbezogene Berechtigungskennungen, bei
   Verwendung von Kundenkarten auch die Kartennummer, bei mobilen
   Anschlüssen auch die Standortdaten,

[...]





-- 
One night, when little Giana from Milano was fast asleep,
she had a strange dream.



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