Gültigkeit der GPL in .de (was: MPlayer - rechtlich ok?)

2005-09-06 Diskussionsfäden Frank Küster
Juergen Sauer [EMAIL PROTECTED] wrote:

 Am Montag, 5. September 2005 11:05 schrieb Frank Küster:

 Dann ist es auch kein Vertrag, so wie auch die GPL keiner ist.  Die
 Gültigkeit in Deutschland ist möglicherweise fraglich 
 Die gültigkeit der GPL (Copy-leftteil und Verwertungsrechte) wurden 
 bereits in einem Prozess in vollem Umfang letztinzanzlich

Welches Gericht war denn die letzte Instanz?

Was ich im Netz finden konnte war nur die einstweilige Verfügung (LG
München I) gegen Sitecom.  Eine einstweilige Verfügung würde ich nicht
gerade als in vollem Umfang letztinstanzlich bezeichnen - es ist eben
nur einstweilig.

 und damit 
 Rechtsnorm schaffend bestätigt.

So ist das in Deutschland allerdings nicht.  Rechtsnormen schaffen in
erster Linie mal die Parlamente;  Richterrecht gibt es zwar auch, aber
technisch kann es genauso leicht verändert werden wie es geschaffen
wurde.  

Gruß, Frank
-- 
Frank Küster
Inst. f. Biochemie der Univ. Zürich
Debian Developer



Re: Gültigkeit der GPL in .de (was: MPlayer - rechtlich ok?)

2005-09-06 Diskussionsfäden Juergen Sauer
Am Dienstag, 6. September 2005 11:50 schrieb Frank Küster:
 Welches Gericht war denn die letzte Instanz?
http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?list=1forum_id=61622
Keine Berufung, condukentes Handeln von sitecom - Schuldeingeständnis.
Damit die die GPL wohl in D im Geritsverfahren bestätigt.
Jojo
-- 
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Re: Gültigkeit der GPL in .de

2005-09-06 Diskussionsfäden Frank Küster
Juergen Sauer [EMAIL PROTECTED] wrote:

 Am Dienstag, 6. September 2005 11:50 schrieb Frank Küster:
 Welches Gericht war denn die letzte Instanz?
 http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?list=1forum_id=61622

Das erstinstanzliche Gericht hat die einstweilige Verfügung bestätigt.
Als der Artikel geschrieben wurde (Juli 2004) war es noch nicht
rechtskräftig. 

 Keine Berufung, 

Woher weisst du das?  

 condukentes Handeln von sitecom

Inwiefern haben sie konkludent gehandelt?

 Damit die die GPL wohl in D im Geritsverfahren bestätigt.

Wenn das Urteil rechtskräftig wurde, in einem erstinstanzlichen.  Das
ist schon mal nicht schlecht, aber Sicherheit gibt es nicht.

Gruß, Frank
-- 
Frank Küster
Inst. f. Biochemie der Univ. Zürich
Debian Developer