Re: [Talk-at] Information wer gewisse Straßen gemapped hat

2013-11-05 Diskussionsfäden Stefan Schiffer
Friedrich Volkmann schrieb am Montag, 4. November 2013 06:47

Ja klar, denn woher sollte man sonst wissen, wo ein Privatgrund anfängt. 
Keiner kann von überall den Grundstückskataster im Kopf haben.

So einfach ist es (wie meistens bei Rechtsfragen) nicht. Wenn erkennbar ist, 
dass es sich nicht um öffentlichen Grund handelt, dann braucht es bestimmt 
keine Gartentür oder ein Verbotsschild für eine erfolgreiche 
Besitzstörungsklage oder glaubt jemand wirklich, dass man mit diesem Argument 
ohne weiteres das Auto in der Wiese eines Bauers abstellen kann oder gar 
drüberfahren kann? Selbiges gilt für den Vorgarten. *)

Ich schlage vor, dass insbesondere bei Rechtsfragen nicht spekuliert werden 
soll, weil das den Signal-Rauschabstand negativ beeinflusst, der in dieser 
Liste zeitweise ohnehin recht gering ist.

Zu Wanderkarten gibt es ein Erkenntnis des OGH aus dem Jahr 1995, das auch für 
die OSM-Community interessant sein könnte: http://goo.gl/X3q7Zx

Stefan

*) § 339 ABGB Der Besitz mag von was immer für einer Beschaffenheit sein, so 
ist niemand befugt, denselben eigenmächtig zu stören. Der Gestörte hat das 
Recht, die Untersagung des Eingriffes, und den Ersatz des erweislichen Schadens 
gerichtlich zu fordern.

In ABGB-ON ist unter RZ 6 zu lesen: „Eigenmächtig“ ist lediglich im Sinne von 
„unbefugt“ zu verstehen, bezeichnet also das Fehlen von – spezifisch 
besitzrechtlich zu beurteilenden – Rechtfertigungsgründen. Absicht des 
Besitzerwerbs oder ein besonderes Störungsbewusstsein sind nicht erforderlich, 
ebenso wenig ein Verschulden. Ein Irrtum schließt zwar nicht den Eingriff, 
allenfalls aber die Wiederholungsgefahr und damit Unterlassungsansprüche aus.

Wer sich diesbezüglich vertiefen will, dem sei der ABGB-Kommentar von Rummel 
empfohlen, wo in Rz 4 zu § 339 ABGB ausführlich auf die  Thematik störende 
Handlung eingegangen wird. Ua ist dort zu lesen:  Auch die Absicht u das 
gelegentl geforderte Bewußtsein der Störung (...) sind keine taugl Mittel zur 
Abgrenzung von besitzfernem Geschehen: Irrtum u guter Glaube hindern die Klage 
nicht (...), u zw (.) auch nicht die irrtüml (unberechtigte) Annahme einer 
behördl Erlaubnis. Selbst Unkenntnis fremden (Rechts-)Besitzes schützt nicht 
vor Besitzstörungsansprüchen (...), denn die Eigenmacht (Rz 5) ist objektive 
Gegebenheit, nicht aber Inhalt des Bewußtseins.


-Ursprüngliche Nachricht-
Von: Friedrich Volkmann [mailto:b...@volki.at] 
Gesendet: Montag, 4. November 2013 06:47
An: talk-at@openstreetmap.org
Betreff: Re: [Talk-at] Information wer gewisse Straßen gemapped hat

On 03.11.2013 23:16, Gabriel Pfuner wrote:

 Okey wusste ich nicht, dachte Privatgrund ist immer ausgenommen von 
 öffentlichen Verkehr. dh also, wenn ich kein Gartentürl hab und kein 
 Verbotsschild anbringe darf Gott und die Welt über mein Grundstück 
 gehen/fahren...

Ja klar, denn woher sollte man sonst wissen, wo ein Privatgrund anfängt. 
Keiner kann von überall den Grundstückskataster im Kopf haben.

Sogar mit Türl und Verbotsschild ist es nicht immer ganz einfach, siehe 
Servitutsrecht.

 Konkret geht es um den Feldweg (eigentlich eine normal asphaltierte Straße) 
 der bei den Häusern #5, #109 und #109b sowie #29 #34 vorbei geht.
 OSM: http://www.openstreetmap.org/#map=18/47.91687/13.14693

Da fällt mir noch was anderes auf: Hier haben viele Straßen in OSM die Namen 
Bayerham, Seewalchen usw.  Solche Namen gehören entfernt, denn das sind
Orts- und keine Straßennamen.

Außerdem scheint mir place=village (d.h. Dorf) im Falle von Bayerham etwas 
übertrieben. Ein Dorf ist normalerweise etwas größer und hat typischerweise 
einen Ortskern mit Kirche, Kaufhaus, mitunter auch Volksschule u.dgl.  Darum 
für Bayerham eher place=hamlet.

 Bei den anderen muss ich mal schaun ob diese per Verbosttafel 
 gekennzeichnet sind, hab da darauf noch nie geachtet da für mich 
 völlig klar war das der Grund zwischen den diversen Häusern den 
 jeweiligen Bauern gehört. Land hald;-)

Normalerweise stehen an solchen Zufahrten keine Verbotsschilder, weil sich 
sowieso selten ein Fremder dorthin verirrt. Höchstens Zusteller, und gerade die 
will man nicht aussperren.

-- 
Friedrich K. Volkmann   http://www.volki.at/
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Re: [Talk-at] Information wer gewisse Straßen gemapped hat

2013-11-05 Diskussionsfäden Stefan Schiffer
Auch bei diesem Beitrag habe ich zu schnell auf Senden gedrückt: können 
schon, dürfen nicht :-)

-Ursprüngliche Nachricht-
Von: Stefan Schiffer [mailto:ste...@schiffer.at] 
Gesendet: Dienstag, 5. November 2013 11:05
An: 'OpenStreetMap AT'
Betreff: Re: [Talk-at] Information wer gewisse Straßen gemapped hat

Friedrich Volkmann schrieb am Montag, 4. November 2013 06:47

Ja klar, denn woher sollte man sonst wissen, wo ein Privatgrund anfängt. 
Keiner kann von überall den Grundstückskataster im Kopf haben.

So einfach ist es (wie meistens bei Rechtsfragen) nicht. Wenn erkennbar ist, 
dass es sich nicht um öffentlichen Grund handelt, dann braucht es bestimmt 
keine Gartentür oder ein Verbotsschild für eine erfolgreiche 
Besitzstörungsklage oder glaubt jemand wirklich, dass man mit diesem Argument 
ohne weiteres das Auto in der Wiese eines Bauers abstellen kann oder gar 
drüberfahren kann? Selbiges gilt für den Vorgarten. *)

Ich schlage vor, dass insbesondere bei Rechtsfragen nicht spekuliert werden 
soll, weil das den Signal-Rauschabstand negativ beeinflusst, der in dieser 
Liste zeitweise ohnehin recht gering ist.

Zu Wanderkarten gibt es ein Erkenntnis des OGH aus dem Jahr 1995, das auch für 
die OSM-Community interessant sein könnte: http://goo.gl/X3q7Zx

Stefan

*) § 339 ABGB Der Besitz mag von was immer für einer Beschaffenheit sein, so 
ist niemand befugt, denselben eigenmächtig zu stören. Der Gestörte hat das 
Recht, die Untersagung des Eingriffes, und den Ersatz des erweislichen Schadens 
gerichtlich zu fordern.

In ABGB-ON ist unter RZ 6 zu lesen: „Eigenmächtig“ ist lediglich im Sinne von 
„unbefugt“ zu verstehen, bezeichnet also das Fehlen von – spezifisch 
besitzrechtlich zu beurteilenden – Rechtfertigungsgründen. Absicht des 
Besitzerwerbs oder ein besonderes Störungsbewusstsein sind nicht erforderlich, 
ebenso wenig ein Verschulden. Ein Irrtum schließt zwar nicht den Eingriff, 
allenfalls aber die Wiederholungsgefahr und damit Unterlassungsansprüche aus.

Wer sich diesbezüglich vertiefen will, dem sei der ABGB-Kommentar von Rummel 
empfohlen, wo in Rz 4 zu § 339 ABGB ausführlich auf die  Thematik störende 
Handlung eingegangen wird. Ua ist dort zu lesen:  Auch die Absicht u das 
gelegentl geforderte Bewußtsein der Störung (...) sind keine taugl Mittel zur 
Abgrenzung von besitzfernem Geschehen: Irrtum u guter Glaube hindern die Klage 
nicht (...), u zw (.) auch nicht die irrtüml (unberechtigte) Annahme einer 
behördl Erlaubnis. Selbst Unkenntnis fremden (Rechts-)Besitzes schützt nicht 
vor Besitzstörungsansprüchen (...), denn die Eigenmacht (Rz 5) ist objektive 
Gegebenheit, nicht aber Inhalt des Bewußtseins.


-Ursprüngliche Nachricht-
Von: Friedrich Volkmann [mailto:b...@volki.at]
Gesendet: Montag, 4. November 2013 06:47
An: talk-at@openstreetmap.org
Betreff: Re: [Talk-at] Information wer gewisse Straßen gemapped hat

On 03.11.2013 23:16, Gabriel Pfuner wrote:

 Okey wusste ich nicht, dachte Privatgrund ist immer ausgenommen von 
 öffentlichen Verkehr. dh also, wenn ich kein Gartentürl hab und kein 
 Verbotsschild anbringe darf Gott und die Welt über mein Grundstück 
 gehen/fahren...

Ja klar, denn woher sollte man sonst wissen, wo ein Privatgrund anfängt. 
Keiner kann von überall den Grundstückskataster im Kopf haben.

Sogar mit Türl und Verbotsschild ist es nicht immer ganz einfach, siehe 
Servitutsrecht.

 Konkret geht es um den Feldweg (eigentlich eine normal asphaltierte Straße) 
 der bei den Häusern #5, #109 und #109b sowie #29 #34 vorbei geht.
 OSM: http://www.openstreetmap.org/#map=18/47.91687/13.14693

Da fällt mir noch was anderes auf: Hier haben viele Straßen in OSM die Namen 
Bayerham, Seewalchen usw.  Solche Namen gehören entfernt, denn das sind
Orts- und keine Straßennamen.

Außerdem scheint mir place=village (d.h. Dorf) im Falle von Bayerham etwas 
übertrieben. Ein Dorf ist normalerweise etwas größer und hat typischerweise 
einen Ortskern mit Kirche, Kaufhaus, mitunter auch Volksschule u.dgl.  Darum 
für Bayerham eher place=hamlet.

 Bei den anderen muss ich mal schaun ob diese per Verbosttafel 
 gekennzeichnet sind, hab da darauf noch nie geachtet da für mich 
 völlig klar war das der Grund zwischen den diversen Häusern den 
 jeweiligen Bauern gehört. Land hald;-)

Normalerweise stehen an solchen Zufahrten keine Verbotsschilder, weil sich 
sowieso selten ein Fremder dorthin verirrt. Höchstens Zusteller, und gerade die 
will man nicht aussperren.

-- 
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Re: [Talk-at] Information wer gewisse Straßen gemapped hat

2013-11-05 Diskussionsfäden Gabriel Pfuner


 Gesendet: Dienstag, 05. November 2013 um 12:45 Uhr
 Von: Stefan Schiffer ste...@schiffer.at
 An: 'OpenStreetMap AT' talk-at@openstreetmap.org
 Betreff: Re: [Talk-at] Information wer gewisse Straßen gemapped hat

 Auch bei diesem Beitrag habe ich zu schnell auf Senden gedrückt: können 
 schon, dürfen nicht :-)
 
 -Ursprüngliche Nachricht-
 Von: Stefan Schiffer [mailto:ste...@schiffer.at] 
 Gesendet: Dienstag, 5. November 2013 11:05
 An: 'OpenStreetMap AT'
 Betreff: Re: [Talk-at] Information wer gewisse Straßen gemapped hat
 
 Friedrich Volkmann schrieb am Montag, 4. November 2013 06:47
 
 Ja klar, denn woher sollte man sonst wissen, wo ein Privatgrund anfängt. 
 Keiner kann von überall den Grundstückskataster im Kopf haben.
 
 So einfach ist es (wie meistens bei Rechtsfragen) nicht. Wenn erkennbar ist, 
 dass es sich nicht um öffentlichen Grund handelt, dann braucht es bestimmt 
 keine Gartentür oder ein Verbotsschild für eine erfolgreiche 
 Besitzstörungsklage oder glaubt jemand wirklich, dass man mit diesem 
 Argument ohne weiteres das Auto in der 
 Wiese eines Bauers abstellen kann oder gar drüberfahren kann? Selbiges gilt 
 für den Vorgarten. *)

Vielen Dank für deine Erläuterung, dacht ichs mir doch!

 
 Ich schlage vor, dass insbesondere bei Rechtsfragen nicht spekuliert werden 
 soll, weil das den Signal-Rauschabstand negativ beeinflusst, der in dieser 
 Liste zeitweise ohnehin recht gering ist.

Signal-Rauschabstand-Feiner Ausdruck, habe nachschlagen müssen

 
 Zu Wanderkarten gibt es ein Erkenntnis des OGH aus dem Jahr 1995, das auch 
 für die OSM-Community interessant sein könnte: http://goo.gl/X3q7Zx
 
 Stefan
 
 *) § 339 ABGB Der Besitz mag von was immer für einer Beschaffenheit sein, so 
 ist niemand befugt, denselben eigenmächtig zu stören. Der Gestörte hat das 
 Recht, die Untersagung des Eingriffes, und den Ersatz des erweislichen 
 Schadens gerichtlich zu fordern.
 
 In ABGB-ON ist unter RZ 6 zu lesen: „Eigenmächtig“ ist lediglich im Sinne 
 von „unbefugt“ zu verstehen, bezeichnet also das Fehlen von – spezifisch 
 besitzrechtlich zu beurteilenden – Rechtfertigungsgründen. Absicht des 
 Besitzerwerbs oder ein besonderes Störungsbewusstsein sind nicht 
 erforderlich, ebenso wenig ein Verschulden. Ein Irrtum schließt zwar nicht 
 den Eingriff, allenfalls aber die Wiederholungsgefahr und damit 
 Unterlassungsansprüche aus.
 
 Wer sich diesbezüglich vertiefen will, dem sei der ABGB-Kommentar von Rummel 
 empfohlen, wo in Rz 4 zu § 339 ABGB ausführlich auf die  Thematik störende 
 Handlung eingegangen wird. Ua ist dort zu lesen:  Auch die Absicht u das 
 gelegentl geforderte Bewußtsein der Störung (...) sind keine taugl Mittel zur 
 Abgrenzung von besitzfernem Geschehen: Irrtum u guter Glaube hindern die 
 Klage nicht (...), u zw (.) auch nicht die irrtüml (unberechtigte) Annahme 
 einer behördl Erlaubnis. Selbst Unkenntnis fremden (Rechts-)Besitzes schützt 
 nicht vor Besitzstörungsansprüchen (...), denn die Eigenmacht (Rz 5) ist 
 objektive Gegebenheit, nicht aber Inhalt des Bewußtseins.
 
 
 -Ursprüngliche Nachricht-
 Von: Friedrich Volkmann [mailto:b...@volki.at]
 Gesendet: Montag, 4. November 2013 06:47
 An: talk-at@openstreetmap.org
 Betreff: Re: [Talk-at] Information wer gewisse Straßen gemapped hat
 
 On 03.11.2013 23:16, Gabriel Pfuner wrote:
 
  Okey wusste ich nicht, dachte Privatgrund ist immer ausgenommen von 
  öffentlichen Verkehr. dh also, wenn ich kein Gartentürl hab und kein 
  Verbotsschild anbringe darf Gott und die Welt über mein Grundstück 
  gehen/fahren...
 
 Ja klar, denn woher sollte man sonst wissen, wo ein Privatgrund anfängt. 
 Keiner kann von überall den Grundstückskataster im Kopf haben.
 
 Sogar mit Türl und Verbotsschild ist es nicht immer ganz einfach, siehe 
 Servitutsrecht.
 
  Konkret geht es um den Feldweg (eigentlich eine normal asphaltierte 
  Straße) der bei den Häusern #5, #109 und #109b sowie #29 #34 vorbei geht.
  OSM: http://www.openstreetmap.org/#map=18/47.91687/13.14693
 
 Da fällt mir noch was anderes auf: Hier haben viele Straßen in OSM die Namen 
 Bayerham, Seewalchen usw.  Solche Namen gehören entfernt, denn das sind
 Orts- und keine Straßennamen.
 
 Außerdem scheint mir place=village (d.h. Dorf) im Falle von Bayerham etwas 
 übertrieben. Ein Dorf ist normalerweise etwas größer und hat typischerweise 
 einen Ortskern mit Kirche, Kaufhaus, mitunter auch Volksschule u.dgl.  Darum 
 für Bayerham eher place=hamlet.
 
  Bei den anderen muss ich mal schaun ob diese per Verbosttafel 
  gekennzeichnet sind, hab da darauf noch nie geachtet da für mich 
  völlig klar war das der Grund zwischen den diversen Häusern den 
  jeweiligen Bauern gehört. Land hald;-)
 
 Normalerweise stehen an solchen Zufahrten keine Verbotsschilder, weil sich 
 sowieso selten ein Fremder dorthin verirrt. Höchstens Zusteller, und gerade 
 die will man nicht aussperren.
 
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Re: [Talk-at] Information wer gewisse Straßen gemapped hat

2013-11-05 Diskussionsfäden Gabriel Pfuner

 Gesendet: Montag, 04. November 2013 um 06:46 Uhr
 Von: Friedrich Volkmann b...@volki.at
 An: talk-at@openstreetmap.org
 Betreff: Re: [Talk-at] Information wer gewisse Straßen gemapped hat

 On 03.11.2013 23:16, Gabriel Pfuner wrote:
 
  Okey wusste ich nicht, dachte Privatgrund ist immer ausgenommen von 
  öffentlichen Verkehr. dh also, wenn ich kein Gartentürl hab und kein 
  Verbotsschild anbringe darf Gott und die Welt über mein Grundstück 
  gehen/fahren...
 
 Ja klar, denn woher sollte man sonst wissen, wo ein Privatgrund anfängt. 
 Keiner kann von überall den Grundstückskataster im Kopf haben.
 
 Sogar mit Türl und Verbotsschild ist es nicht immer ganz einfach, siehe 
 Servitutsrecht.
 
  Konkret geht es um den Feldweg (eigentlich eine normal asphaltierte 
  Straße) der bei den Häusern #5, #109 und #109b sowie #29 #34 vorbei geht.
  OSM: http://www.openstreetmap.org/#map=18/47.91687/13.14693
 
 Da fällt mir noch was anderes auf: Hier haben viele Straßen in OSM die Namen 
 Bayerham, Seewalchen usw.  Solche Namen gehören entfernt, denn das sind 
 Orts- und keine Straßennamen.
 
 Außerdem scheint mir place=village (d.h. Dorf) im Falle von Bayerham etwas 
 übertrieben. Ein Dorf ist normalerweise etwas größer und hat typischerweise 
 einen Ortskern mit Kirche, Kaufhaus, mitunter auch Volksschule u.dgl.  Darum 
 für Bayerham eher place=hamlet.

Werde mich bei Zeit darum kümmern, also eher richtung Wochenenden. Danke!

 
  Bei den anderen muss ich mal schaun ob diese per Verbosttafel 
  gekennzeichnet sind, hab da darauf noch nie geachtet da für mich völlig 
  klar war das der Grund zwischen den diversen Häusern den jeweiligen Bauern 
  gehört. Land hald;-)
 
 Normalerweise stehen an solchen Zufahrten keine Verbotsschilder, weil sich 
 sowieso selten ein Fremder dorthin verirrt. Höchstens Zusteller, und gerade 
 die will man nicht aussperren.


 
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Re: [Talk-at] Information wer gewisse Straßen gemapped hat

2013-11-03 Diskussionsfäden Friedrich Volkmann

On 03.11.2013 21:32, Gabriel Pfuner wrote:

Gibt es die Möglichkeit nachzuschauen welcher User welche Straße gemapped hat?
Also, wenn ich eine Straße sehe und wissen möchte wer sie gezeichnet hat, dass ich mir 
diese Information irgendwie/irgendwo holen kann. Und bevor ich herum wurschtl 
den betreffenden User Frage warum er/sie es so gemacht hat, vl gibt es ja einen Grund 
dafür...


Auf www.openstreetmap.org an die Straße heranzoomen und dann rechts das 
Layers-Symbol anklicken. Dann öffnet sich rechts eine Spalte, wo man Map 
Data anhaken kann. Dann wiederum öffnet sich links eine Liste. Nun 
wahlweise in dieser Liste oder in der Karte die Straße anklicken. Dann auf 
Show History klicken.


Oft ist aber kaum mehr erkennbar, von wem welche Tags stammen. Denn viele 
Straßen wurden von mehreren Mappern nacheinander bearbeitet, und bei diesen 
Bearbeitungen können Straßen in kleinere Abschnitte zerlegt oder umgekehrt 
solche Abschnitte zusammengefasst worden sein.



Konkret geht es darum dass bei mir in der Nähe Straßen als öffentlich getagged 
wurden die Teil des Hofes bzw Landwirtschaft sind und eigentlich nicht für den 
öffentlichen Verkehr sind.


In Österreich ist alles erlaubt, was nicht explizit verboten ist. D.h. wenn 
an einem Feldweg oder einer Hofzufahrt keine Fahrverbotstafel steht, dann 
darf dort jeder fahren. Ob man den Hof dann zuparken darf, ist ein anderes 
Thema.


Wenn du trotz allem der Meinung bist, dass etwas falsch gemappt ist, dann 
steht es dir natürlich frei, einen oder mehrere der Mapper, die die Straßen 
bearbeitet haben, zu kontaktieren. Falls du nicht so weit hineingraben 
willst, gibt es als Alternative die Map Notes. Über die kannst du 
Kartenfehler melden, und erfahrene Mapper nehmen sich dann des Problems an 
(falls sie genug Informationen haben). Das geht mit Klick auf das 
Sprechblasensymbol rechts von der Karte. Die bestenden Notes lassen sich 
über Layers (s.o.) und dann die Checkbox Map Notes anzeigen.


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Re: [Talk-at] Information wer gewisse Straßen gemapped hat

2013-11-03 Diskussionsfäden Gabriel Pfuner

 Gesendet: Sonntag, 03. November 2013 um 22:36 Uhr
 Von: Friedrich Volkmann b...@volki.at
 An: talk-at@openstreetmap.org
 Betreff: Re: [Talk-at] Information wer gewisse Straßen gemapped hat

 On 03.11.2013 21:32, Gabriel Pfuner wrote:
  Gibt es die Möglichkeit nachzuschauen welcher User welche Straße gemapped 
  hat?
  Also, wenn ich eine Straße sehe und wissen möchte wer sie gezeichnet hat, 
  dass ich mir diese Information irgendwie/irgendwo holen kann. Und bevor 
  ich herum wurschtl den betreffenden User Frage warum er/sie es so gemacht 
  hat, vl gibt es ja einen Grund dafür...
 
 Auf www.openstreetmap.org an die Straße heranzoomen und dann rechts das 
 Layers-Symbol anklicken. Dann öffnet sich rechts eine Spalte, wo man Map 
 Data anhaken kann. Dann wiederum öffnet sich links eine Liste. Nun 
 wahlweise in dieser Liste oder in der Karte die Straße anklicken. Dann auf 
 Show History klicken.
 
 Oft ist aber kaum mehr erkennbar, von wem welche Tags stammen. Denn viele 
 Straßen wurden von mehreren Mappern nacheinander bearbeitet, und bei diesen 
 Bearbeitungen können Straßen in kleinere Abschnitte zerlegt oder umgekehrt 
 solche Abschnitte zusammengefasst worden sein.

Vielen Dank für den Hinweis! Stimmt der betroffene Abschnitt ist schön öfter 
von verschidenen Usern bearbeitet worden. 

 
  Konkret geht es darum dass bei mir in der Nähe Straßen als öffentlich 
  getagged wurden die Teil des Hofes bzw Landwirtschaft sind und eigentlich 
  nicht für den öffentlichen Verkehr sind.
 
 In Österreich ist alles erlaubt, was nicht explizit verboten ist. D.h. wenn 
 an einem Feldweg oder einer Hofzufahrt keine Fahrverbotstafel steht, dann 
 darf dort jeder fahren. Ob man den Hof dann zuparken darf, ist ein anderes 
 Thema.

Okey wusste ich nicht, dachte Privatgrund ist immer ausgenommen von 
öffentlichen Verkehr. dh also, wenn ich kein Gartentürl hab und kein 
Verbotsschild anbringe darf Gott und die Welt über mein Grundstück 
gehen/fahren...

 
 Wenn du trotz allem der Meinung bist, dass etwas falsch gemappt ist, dann 
 steht es dir natürlich frei, einen oder mehrere der Mapper, die die Straßen 
 bearbeitet haben, zu kontaktieren. Falls du nicht so weit hineingraben 
 willst, gibt es als Alternative die Map Notes. Über die kannst du 
 Kartenfehler melden, und erfahrene Mapper nehmen sich dann des Problems an 
 (falls sie genug Informationen haben). Das geht mit Klick auf das 
 Sprechblasensymbol rechts von der Karte. Die bestenden Notes lassen sich 
 über Layers (s.o.) und dann die Checkbox Map Notes anzeigen.

Nun ja die eine Straße ändere ich selbst, da es bei der sehr klar ist das es 
kein Feldweg ist, und ich sie gestern erst befahren habe, und auf den Fehler 
eigentlich nur aufmerksam wurde weil mich das neu installierte OsmAnd (Android 
Navi Software für OSM) über einen kompletten umweg schicken wollte.
Konkret geht es um den Feldweg (eigentlich eine normal asphaltierte Straße) 
der bei den Häusern #5, #109 und #109b sowie #29 #34 vorbei geht.
OSM: http://www.openstreetmap.org/#map=18/47.91687/13.14693
zum vergleich 
Google: http://goo.gl/maps/Qxke0

Bei den anderen muss ich mal schaun ob diese per Verbosttafel gekennzeichnet 
sind, hab da darauf noch nie geachtet da für mich völlig klar war das der Grund 
zwischen den diversen Häusern den jeweiligen Bauern gehört. Land hald;-) 

Vielen Dank auf jedenfall
Gabriel



 
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Re: [Talk-at] Information wer gewisse Straßen gemapped hat

2013-11-03 Diskussionsfäden Friedrich Volkmann

On 03.11.2013 23:16, Gabriel Pfuner wrote:


Okey wusste ich nicht, dachte Privatgrund ist immer ausgenommen von 
öffentlichen Verkehr. dh also, wenn ich kein Gartentürl hab und kein 
Verbotsschild anbringe darf Gott und die Welt über mein Grundstück 
gehen/fahren...


Ja klar, denn woher sollte man sonst wissen, wo ein Privatgrund anfängt. 
Keiner kann von überall den Grundstückskataster im Kopf haben.


Sogar mit Türl und Verbotsschild ist es nicht immer ganz einfach, siehe 
Servitutsrecht.



Konkret geht es um den Feldweg (eigentlich eine normal asphaltierte Straße) 
der bei den Häusern #5, #109 und #109b sowie #29 #34 vorbei geht.
OSM: http://www.openstreetmap.org/#map=18/47.91687/13.14693


Da fällt mir noch was anderes auf: Hier haben viele Straßen in OSM die Namen 
Bayerham, Seewalchen usw.  Solche Namen gehören entfernt, denn das sind 
Orts- und keine Straßennamen.


Außerdem scheint mir place=village (d.h. Dorf) im Falle von Bayerham etwas 
übertrieben. Ein Dorf ist normalerweise etwas größer und hat typischerweise 
einen Ortskern mit Kirche, Kaufhaus, mitunter auch Volksschule u.dgl.  Darum 
für Bayerham eher place=hamlet.



Bei den anderen muss ich mal schaun ob diese per Verbosttafel gekennzeichnet 
sind, hab da darauf noch nie geachtet da für mich völlig klar war das der Grund 
zwischen den diversen Häusern den jeweiligen Bauern gehört. Land hald;-)


Normalerweise stehen an solchen Zufahrten keine Verbotsschilder, weil sich 
sowieso selten ein Fremder dorthin verirrt. Höchstens Zusteller, und gerade 
die will man nicht aussperren.


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