Re: [Talk-at] Information wer gewisse Straßen gemapped hat
Friedrich Volkmann schrieb am Montag, 4. November 2013 06:47 Ja klar, denn woher sollte man sonst wissen, wo ein Privatgrund anfängt. Keiner kann von überall den Grundstückskataster im Kopf haben. So einfach ist es (wie meistens bei Rechtsfragen) nicht. Wenn erkennbar ist, dass es sich nicht um öffentlichen Grund handelt, dann braucht es bestimmt keine Gartentür oder ein Verbotsschild für eine erfolgreiche Besitzstörungsklage oder glaubt jemand wirklich, dass man mit diesem Argument ohne weiteres das Auto in der Wiese eines Bauers abstellen kann oder gar drüberfahren kann? Selbiges gilt für den Vorgarten. *) Ich schlage vor, dass insbesondere bei Rechtsfragen nicht spekuliert werden soll, weil das den Signal-Rauschabstand negativ beeinflusst, der in dieser Liste zeitweise ohnehin recht gering ist. Zu Wanderkarten gibt es ein Erkenntnis des OGH aus dem Jahr 1995, das auch für die OSM-Community interessant sein könnte: http://goo.gl/X3q7Zx Stefan *) § 339 ABGB Der Besitz mag von was immer für einer Beschaffenheit sein, so ist niemand befugt, denselben eigenmächtig zu stören. Der Gestörte hat das Recht, die Untersagung des Eingriffes, und den Ersatz des erweislichen Schadens gerichtlich zu fordern. In ABGB-ON ist unter RZ 6 zu lesen: „Eigenmächtig“ ist lediglich im Sinne von „unbefugt“ zu verstehen, bezeichnet also das Fehlen von – spezifisch besitzrechtlich zu beurteilenden – Rechtfertigungsgründen. Absicht des Besitzerwerbs oder ein besonderes Störungsbewusstsein sind nicht erforderlich, ebenso wenig ein Verschulden. Ein Irrtum schließt zwar nicht den Eingriff, allenfalls aber die Wiederholungsgefahr und damit Unterlassungsansprüche aus. Wer sich diesbezüglich vertiefen will, dem sei der ABGB-Kommentar von Rummel empfohlen, wo in Rz 4 zu § 339 ABGB ausführlich auf die Thematik störende Handlung eingegangen wird. Ua ist dort zu lesen: Auch die Absicht u das gelegentl geforderte Bewußtsein der Störung (...) sind keine taugl Mittel zur Abgrenzung von besitzfernem Geschehen: Irrtum u guter Glaube hindern die Klage nicht (...), u zw (.) auch nicht die irrtüml (unberechtigte) Annahme einer behördl Erlaubnis. Selbst Unkenntnis fremden (Rechts-)Besitzes schützt nicht vor Besitzstörungsansprüchen (...), denn die Eigenmacht (Rz 5) ist objektive Gegebenheit, nicht aber Inhalt des Bewußtseins. -Ursprüngliche Nachricht- Von: Friedrich Volkmann [mailto:b...@volki.at] Gesendet: Montag, 4. November 2013 06:47 An: talk-at@openstreetmap.org Betreff: Re: [Talk-at] Information wer gewisse Straßen gemapped hat On 03.11.2013 23:16, Gabriel Pfuner wrote: Okey wusste ich nicht, dachte Privatgrund ist immer ausgenommen von öffentlichen Verkehr. dh also, wenn ich kein Gartentürl hab und kein Verbotsschild anbringe darf Gott und die Welt über mein Grundstück gehen/fahren... Ja klar, denn woher sollte man sonst wissen, wo ein Privatgrund anfängt. Keiner kann von überall den Grundstückskataster im Kopf haben. Sogar mit Türl und Verbotsschild ist es nicht immer ganz einfach, siehe Servitutsrecht. Konkret geht es um den Feldweg (eigentlich eine normal asphaltierte Straße) der bei den Häusern #5, #109 und #109b sowie #29 #34 vorbei geht. OSM: http://www.openstreetmap.org/#map=18/47.91687/13.14693 Da fällt mir noch was anderes auf: Hier haben viele Straßen in OSM die Namen Bayerham, Seewalchen usw. Solche Namen gehören entfernt, denn das sind Orts- und keine Straßennamen. Außerdem scheint mir place=village (d.h. Dorf) im Falle von Bayerham etwas übertrieben. Ein Dorf ist normalerweise etwas größer und hat typischerweise einen Ortskern mit Kirche, Kaufhaus, mitunter auch Volksschule u.dgl. Darum für Bayerham eher place=hamlet. Bei den anderen muss ich mal schaun ob diese per Verbosttafel gekennzeichnet sind, hab da darauf noch nie geachtet da für mich völlig klar war das der Grund zwischen den diversen Häusern den jeweiligen Bauern gehört. Land hald;-) Normalerweise stehen an solchen Zufahrten keine Verbotsschilder, weil sich sowieso selten ein Fremder dorthin verirrt. Höchstens Zusteller, und gerade die will man nicht aussperren. -- Friedrich K. Volkmann http://www.volki.at/ Adr.: Davidgasse 76-80/14/10, 1100 Wien, Austria ___ Talk-at mailing list Talk-at@openstreetmap.org https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-at ___ Talk-at mailing list Talk-at@openstreetmap.org https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-at
Re: [Talk-at] Information wer gewisse Straßen gemapped hat
Auch bei diesem Beitrag habe ich zu schnell auf Senden gedrückt: können schon, dürfen nicht :-) -Ursprüngliche Nachricht- Von: Stefan Schiffer [mailto:ste...@schiffer.at] Gesendet: Dienstag, 5. November 2013 11:05 An: 'OpenStreetMap AT' Betreff: Re: [Talk-at] Information wer gewisse Straßen gemapped hat Friedrich Volkmann schrieb am Montag, 4. November 2013 06:47 Ja klar, denn woher sollte man sonst wissen, wo ein Privatgrund anfängt. Keiner kann von überall den Grundstückskataster im Kopf haben. So einfach ist es (wie meistens bei Rechtsfragen) nicht. Wenn erkennbar ist, dass es sich nicht um öffentlichen Grund handelt, dann braucht es bestimmt keine Gartentür oder ein Verbotsschild für eine erfolgreiche Besitzstörungsklage oder glaubt jemand wirklich, dass man mit diesem Argument ohne weiteres das Auto in der Wiese eines Bauers abstellen kann oder gar drüberfahren kann? Selbiges gilt für den Vorgarten. *) Ich schlage vor, dass insbesondere bei Rechtsfragen nicht spekuliert werden soll, weil das den Signal-Rauschabstand negativ beeinflusst, der in dieser Liste zeitweise ohnehin recht gering ist. Zu Wanderkarten gibt es ein Erkenntnis des OGH aus dem Jahr 1995, das auch für die OSM-Community interessant sein könnte: http://goo.gl/X3q7Zx Stefan *) § 339 ABGB Der Besitz mag von was immer für einer Beschaffenheit sein, so ist niemand befugt, denselben eigenmächtig zu stören. Der Gestörte hat das Recht, die Untersagung des Eingriffes, und den Ersatz des erweislichen Schadens gerichtlich zu fordern. In ABGB-ON ist unter RZ 6 zu lesen: „Eigenmächtig“ ist lediglich im Sinne von „unbefugt“ zu verstehen, bezeichnet also das Fehlen von – spezifisch besitzrechtlich zu beurteilenden – Rechtfertigungsgründen. Absicht des Besitzerwerbs oder ein besonderes Störungsbewusstsein sind nicht erforderlich, ebenso wenig ein Verschulden. Ein Irrtum schließt zwar nicht den Eingriff, allenfalls aber die Wiederholungsgefahr und damit Unterlassungsansprüche aus. Wer sich diesbezüglich vertiefen will, dem sei der ABGB-Kommentar von Rummel empfohlen, wo in Rz 4 zu § 339 ABGB ausführlich auf die Thematik störende Handlung eingegangen wird. Ua ist dort zu lesen: Auch die Absicht u das gelegentl geforderte Bewußtsein der Störung (...) sind keine taugl Mittel zur Abgrenzung von besitzfernem Geschehen: Irrtum u guter Glaube hindern die Klage nicht (...), u zw (.) auch nicht die irrtüml (unberechtigte) Annahme einer behördl Erlaubnis. Selbst Unkenntnis fremden (Rechts-)Besitzes schützt nicht vor Besitzstörungsansprüchen (...), denn die Eigenmacht (Rz 5) ist objektive Gegebenheit, nicht aber Inhalt des Bewußtseins. -Ursprüngliche Nachricht- Von: Friedrich Volkmann [mailto:b...@volki.at] Gesendet: Montag, 4. November 2013 06:47 An: talk-at@openstreetmap.org Betreff: Re: [Talk-at] Information wer gewisse Straßen gemapped hat On 03.11.2013 23:16, Gabriel Pfuner wrote: Okey wusste ich nicht, dachte Privatgrund ist immer ausgenommen von öffentlichen Verkehr. dh also, wenn ich kein Gartentürl hab und kein Verbotsschild anbringe darf Gott und die Welt über mein Grundstück gehen/fahren... Ja klar, denn woher sollte man sonst wissen, wo ein Privatgrund anfängt. Keiner kann von überall den Grundstückskataster im Kopf haben. Sogar mit Türl und Verbotsschild ist es nicht immer ganz einfach, siehe Servitutsrecht. Konkret geht es um den Feldweg (eigentlich eine normal asphaltierte Straße) der bei den Häusern #5, #109 und #109b sowie #29 #34 vorbei geht. OSM: http://www.openstreetmap.org/#map=18/47.91687/13.14693 Da fällt mir noch was anderes auf: Hier haben viele Straßen in OSM die Namen Bayerham, Seewalchen usw. Solche Namen gehören entfernt, denn das sind Orts- und keine Straßennamen. Außerdem scheint mir place=village (d.h. Dorf) im Falle von Bayerham etwas übertrieben. Ein Dorf ist normalerweise etwas größer und hat typischerweise einen Ortskern mit Kirche, Kaufhaus, mitunter auch Volksschule u.dgl. Darum für Bayerham eher place=hamlet. Bei den anderen muss ich mal schaun ob diese per Verbosttafel gekennzeichnet sind, hab da darauf noch nie geachtet da für mich völlig klar war das der Grund zwischen den diversen Häusern den jeweiligen Bauern gehört. Land hald;-) Normalerweise stehen an solchen Zufahrten keine Verbotsschilder, weil sich sowieso selten ein Fremder dorthin verirrt. Höchstens Zusteller, und gerade die will man nicht aussperren. -- Friedrich K. Volkmann http://www.volki.at/ Adr.: Davidgasse 76-80/14/10, 1100 Wien, Austria ___ Talk-at mailing list Talk-at@openstreetmap.org https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-at ___ Talk-at mailing list Talk-at@openstreetmap.org https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-at ___ Talk-at mailing list Talk-at@openstreetmap.org https://lists.openstreetmap.org
Re: [Talk-at] Information wer gewisse Straßen gemapped hat
Gesendet: Dienstag, 05. November 2013 um 12:45 Uhr Von: Stefan Schiffer ste...@schiffer.at An: 'OpenStreetMap AT' talk-at@openstreetmap.org Betreff: Re: [Talk-at] Information wer gewisse Straßen gemapped hat Auch bei diesem Beitrag habe ich zu schnell auf Senden gedrückt: können schon, dürfen nicht :-) -Ursprüngliche Nachricht- Von: Stefan Schiffer [mailto:ste...@schiffer.at] Gesendet: Dienstag, 5. November 2013 11:05 An: 'OpenStreetMap AT' Betreff: Re: [Talk-at] Information wer gewisse Straßen gemapped hat Friedrich Volkmann schrieb am Montag, 4. November 2013 06:47 Ja klar, denn woher sollte man sonst wissen, wo ein Privatgrund anfängt. Keiner kann von überall den Grundstückskataster im Kopf haben. So einfach ist es (wie meistens bei Rechtsfragen) nicht. Wenn erkennbar ist, dass es sich nicht um öffentlichen Grund handelt, dann braucht es bestimmt keine Gartentür oder ein Verbotsschild für eine erfolgreiche Besitzstörungsklage oder glaubt jemand wirklich, dass man mit diesem Argument ohne weiteres das Auto in der Wiese eines Bauers abstellen kann oder gar drüberfahren kann? Selbiges gilt für den Vorgarten. *) Vielen Dank für deine Erläuterung, dacht ichs mir doch! Ich schlage vor, dass insbesondere bei Rechtsfragen nicht spekuliert werden soll, weil das den Signal-Rauschabstand negativ beeinflusst, der in dieser Liste zeitweise ohnehin recht gering ist. Signal-Rauschabstand-Feiner Ausdruck, habe nachschlagen müssen Zu Wanderkarten gibt es ein Erkenntnis des OGH aus dem Jahr 1995, das auch für die OSM-Community interessant sein könnte: http://goo.gl/X3q7Zx Stefan *) § 339 ABGB Der Besitz mag von was immer für einer Beschaffenheit sein, so ist niemand befugt, denselben eigenmächtig zu stören. Der Gestörte hat das Recht, die Untersagung des Eingriffes, und den Ersatz des erweislichen Schadens gerichtlich zu fordern. In ABGB-ON ist unter RZ 6 zu lesen: „Eigenmächtig“ ist lediglich im Sinne von „unbefugt“ zu verstehen, bezeichnet also das Fehlen von – spezifisch besitzrechtlich zu beurteilenden – Rechtfertigungsgründen. Absicht des Besitzerwerbs oder ein besonderes Störungsbewusstsein sind nicht erforderlich, ebenso wenig ein Verschulden. Ein Irrtum schließt zwar nicht den Eingriff, allenfalls aber die Wiederholungsgefahr und damit Unterlassungsansprüche aus. Wer sich diesbezüglich vertiefen will, dem sei der ABGB-Kommentar von Rummel empfohlen, wo in Rz 4 zu § 339 ABGB ausführlich auf die Thematik störende Handlung eingegangen wird. Ua ist dort zu lesen: Auch die Absicht u das gelegentl geforderte Bewußtsein der Störung (...) sind keine taugl Mittel zur Abgrenzung von besitzfernem Geschehen: Irrtum u guter Glaube hindern die Klage nicht (...), u zw (.) auch nicht die irrtüml (unberechtigte) Annahme einer behördl Erlaubnis. Selbst Unkenntnis fremden (Rechts-)Besitzes schützt nicht vor Besitzstörungsansprüchen (...), denn die Eigenmacht (Rz 5) ist objektive Gegebenheit, nicht aber Inhalt des Bewußtseins. -Ursprüngliche Nachricht- Von: Friedrich Volkmann [mailto:b...@volki.at] Gesendet: Montag, 4. November 2013 06:47 An: talk-at@openstreetmap.org Betreff: Re: [Talk-at] Information wer gewisse Straßen gemapped hat On 03.11.2013 23:16, Gabriel Pfuner wrote: Okey wusste ich nicht, dachte Privatgrund ist immer ausgenommen von öffentlichen Verkehr. dh also, wenn ich kein Gartentürl hab und kein Verbotsschild anbringe darf Gott und die Welt über mein Grundstück gehen/fahren... Ja klar, denn woher sollte man sonst wissen, wo ein Privatgrund anfängt. Keiner kann von überall den Grundstückskataster im Kopf haben. Sogar mit Türl und Verbotsschild ist es nicht immer ganz einfach, siehe Servitutsrecht. Konkret geht es um den Feldweg (eigentlich eine normal asphaltierte Straße) der bei den Häusern #5, #109 und #109b sowie #29 #34 vorbei geht. OSM: http://www.openstreetmap.org/#map=18/47.91687/13.14693 Da fällt mir noch was anderes auf: Hier haben viele Straßen in OSM die Namen Bayerham, Seewalchen usw. Solche Namen gehören entfernt, denn das sind Orts- und keine Straßennamen. Außerdem scheint mir place=village (d.h. Dorf) im Falle von Bayerham etwas übertrieben. Ein Dorf ist normalerweise etwas größer und hat typischerweise einen Ortskern mit Kirche, Kaufhaus, mitunter auch Volksschule u.dgl. Darum für Bayerham eher place=hamlet. Bei den anderen muss ich mal schaun ob diese per Verbosttafel gekennzeichnet sind, hab da darauf noch nie geachtet da für mich völlig klar war das der Grund zwischen den diversen Häusern den jeweiligen Bauern gehört. Land hald;-) Normalerweise stehen an solchen Zufahrten keine Verbotsschilder, weil sich sowieso selten ein Fremder dorthin verirrt. Höchstens Zusteller, und gerade die will man nicht aussperren. -- Friedrich K. Volkmann http://www.volki.at/ Adr.: Davidgasse 76-80/14/10, 1100
Re: [Talk-at] Information wer gewisse Straßen gemapped hat
Gesendet: Montag, 04. November 2013 um 06:46 Uhr Von: Friedrich Volkmann b...@volki.at An: talk-at@openstreetmap.org Betreff: Re: [Talk-at] Information wer gewisse Straßen gemapped hat On 03.11.2013 23:16, Gabriel Pfuner wrote: Okey wusste ich nicht, dachte Privatgrund ist immer ausgenommen von öffentlichen Verkehr. dh also, wenn ich kein Gartentürl hab und kein Verbotsschild anbringe darf Gott und die Welt über mein Grundstück gehen/fahren... Ja klar, denn woher sollte man sonst wissen, wo ein Privatgrund anfängt. Keiner kann von überall den Grundstückskataster im Kopf haben. Sogar mit Türl und Verbotsschild ist es nicht immer ganz einfach, siehe Servitutsrecht. Konkret geht es um den Feldweg (eigentlich eine normal asphaltierte Straße) der bei den Häusern #5, #109 und #109b sowie #29 #34 vorbei geht. OSM: http://www.openstreetmap.org/#map=18/47.91687/13.14693 Da fällt mir noch was anderes auf: Hier haben viele Straßen in OSM die Namen Bayerham, Seewalchen usw. Solche Namen gehören entfernt, denn das sind Orts- und keine Straßennamen. Außerdem scheint mir place=village (d.h. Dorf) im Falle von Bayerham etwas übertrieben. Ein Dorf ist normalerweise etwas größer und hat typischerweise einen Ortskern mit Kirche, Kaufhaus, mitunter auch Volksschule u.dgl. Darum für Bayerham eher place=hamlet. Werde mich bei Zeit darum kümmern, also eher richtung Wochenenden. Danke! Bei den anderen muss ich mal schaun ob diese per Verbosttafel gekennzeichnet sind, hab da darauf noch nie geachtet da für mich völlig klar war das der Grund zwischen den diversen Häusern den jeweiligen Bauern gehört. Land hald;-) Normalerweise stehen an solchen Zufahrten keine Verbotsschilder, weil sich sowieso selten ein Fremder dorthin verirrt. Höchstens Zusteller, und gerade die will man nicht aussperren. -- Friedrich K. Volkmann http://www.volki.at/ Adr.: Davidgasse 76-80/14/10, 1100 Wien, Austria ___ Talk-at mailing list Talk-at@openstreetmap.org https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-at ___ Talk-at mailing list Talk-at@openstreetmap.org https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-at
Re: [Talk-at] Information wer gewisse Straßen gemapped hat
On 03.11.2013 21:32, Gabriel Pfuner wrote: Gibt es die Möglichkeit nachzuschauen welcher User welche Straße gemapped hat? Also, wenn ich eine Straße sehe und wissen möchte wer sie gezeichnet hat, dass ich mir diese Information irgendwie/irgendwo holen kann. Und bevor ich herum wurschtl den betreffenden User Frage warum er/sie es so gemacht hat, vl gibt es ja einen Grund dafür... Auf www.openstreetmap.org an die Straße heranzoomen und dann rechts das Layers-Symbol anklicken. Dann öffnet sich rechts eine Spalte, wo man Map Data anhaken kann. Dann wiederum öffnet sich links eine Liste. Nun wahlweise in dieser Liste oder in der Karte die Straße anklicken. Dann auf Show History klicken. Oft ist aber kaum mehr erkennbar, von wem welche Tags stammen. Denn viele Straßen wurden von mehreren Mappern nacheinander bearbeitet, und bei diesen Bearbeitungen können Straßen in kleinere Abschnitte zerlegt oder umgekehrt solche Abschnitte zusammengefasst worden sein. Konkret geht es darum dass bei mir in der Nähe Straßen als öffentlich getagged wurden die Teil des Hofes bzw Landwirtschaft sind und eigentlich nicht für den öffentlichen Verkehr sind. In Österreich ist alles erlaubt, was nicht explizit verboten ist. D.h. wenn an einem Feldweg oder einer Hofzufahrt keine Fahrverbotstafel steht, dann darf dort jeder fahren. Ob man den Hof dann zuparken darf, ist ein anderes Thema. Wenn du trotz allem der Meinung bist, dass etwas falsch gemappt ist, dann steht es dir natürlich frei, einen oder mehrere der Mapper, die die Straßen bearbeitet haben, zu kontaktieren. Falls du nicht so weit hineingraben willst, gibt es als Alternative die Map Notes. Über die kannst du Kartenfehler melden, und erfahrene Mapper nehmen sich dann des Problems an (falls sie genug Informationen haben). Das geht mit Klick auf das Sprechblasensymbol rechts von der Karte. Die bestenden Notes lassen sich über Layers (s.o.) und dann die Checkbox Map Notes anzeigen. -- Friedrich K. Volkmann http://www.volki.at/ Adr.: Davidgasse 76-80/14/10, 1100 Wien, Austria ___ Talk-at mailing list Talk-at@openstreetmap.org https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-at
Re: [Talk-at] Information wer gewisse Straßen gemapped hat
Gesendet: Sonntag, 03. November 2013 um 22:36 Uhr Von: Friedrich Volkmann b...@volki.at An: talk-at@openstreetmap.org Betreff: Re: [Talk-at] Information wer gewisse Straßen gemapped hat On 03.11.2013 21:32, Gabriel Pfuner wrote: Gibt es die Möglichkeit nachzuschauen welcher User welche Straße gemapped hat? Also, wenn ich eine Straße sehe und wissen möchte wer sie gezeichnet hat, dass ich mir diese Information irgendwie/irgendwo holen kann. Und bevor ich herum wurschtl den betreffenden User Frage warum er/sie es so gemacht hat, vl gibt es ja einen Grund dafür... Auf www.openstreetmap.org an die Straße heranzoomen und dann rechts das Layers-Symbol anklicken. Dann öffnet sich rechts eine Spalte, wo man Map Data anhaken kann. Dann wiederum öffnet sich links eine Liste. Nun wahlweise in dieser Liste oder in der Karte die Straße anklicken. Dann auf Show History klicken. Oft ist aber kaum mehr erkennbar, von wem welche Tags stammen. Denn viele Straßen wurden von mehreren Mappern nacheinander bearbeitet, und bei diesen Bearbeitungen können Straßen in kleinere Abschnitte zerlegt oder umgekehrt solche Abschnitte zusammengefasst worden sein. Vielen Dank für den Hinweis! Stimmt der betroffene Abschnitt ist schön öfter von verschidenen Usern bearbeitet worden. Konkret geht es darum dass bei mir in der Nähe Straßen als öffentlich getagged wurden die Teil des Hofes bzw Landwirtschaft sind und eigentlich nicht für den öffentlichen Verkehr sind. In Österreich ist alles erlaubt, was nicht explizit verboten ist. D.h. wenn an einem Feldweg oder einer Hofzufahrt keine Fahrverbotstafel steht, dann darf dort jeder fahren. Ob man den Hof dann zuparken darf, ist ein anderes Thema. Okey wusste ich nicht, dachte Privatgrund ist immer ausgenommen von öffentlichen Verkehr. dh also, wenn ich kein Gartentürl hab und kein Verbotsschild anbringe darf Gott und die Welt über mein Grundstück gehen/fahren... Wenn du trotz allem der Meinung bist, dass etwas falsch gemappt ist, dann steht es dir natürlich frei, einen oder mehrere der Mapper, die die Straßen bearbeitet haben, zu kontaktieren. Falls du nicht so weit hineingraben willst, gibt es als Alternative die Map Notes. Über die kannst du Kartenfehler melden, und erfahrene Mapper nehmen sich dann des Problems an (falls sie genug Informationen haben). Das geht mit Klick auf das Sprechblasensymbol rechts von der Karte. Die bestenden Notes lassen sich über Layers (s.o.) und dann die Checkbox Map Notes anzeigen. Nun ja die eine Straße ändere ich selbst, da es bei der sehr klar ist das es kein Feldweg ist, und ich sie gestern erst befahren habe, und auf den Fehler eigentlich nur aufmerksam wurde weil mich das neu installierte OsmAnd (Android Navi Software für OSM) über einen kompletten umweg schicken wollte. Konkret geht es um den Feldweg (eigentlich eine normal asphaltierte Straße) der bei den Häusern #5, #109 und #109b sowie #29 #34 vorbei geht. OSM: http://www.openstreetmap.org/#map=18/47.91687/13.14693 zum vergleich Google: http://goo.gl/maps/Qxke0 Bei den anderen muss ich mal schaun ob diese per Verbosttafel gekennzeichnet sind, hab da darauf noch nie geachtet da für mich völlig klar war das der Grund zwischen den diversen Häusern den jeweiligen Bauern gehört. Land hald;-) Vielen Dank auf jedenfall Gabriel -- Friedrich K. Volkmann http://www.volki.at/ Adr.: Davidgasse 76-80/14/10, 1100 Wien, Austria ___ Talk-at mailing list Talk-at@openstreetmap.org https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-at ___ Talk-at mailing list Talk-at@openstreetmap.org https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-at
Re: [Talk-at] Information wer gewisse Straßen gemapped hat
On 03.11.2013 23:16, Gabriel Pfuner wrote: Okey wusste ich nicht, dachte Privatgrund ist immer ausgenommen von öffentlichen Verkehr. dh also, wenn ich kein Gartentürl hab und kein Verbotsschild anbringe darf Gott und die Welt über mein Grundstück gehen/fahren... Ja klar, denn woher sollte man sonst wissen, wo ein Privatgrund anfängt. Keiner kann von überall den Grundstückskataster im Kopf haben. Sogar mit Türl und Verbotsschild ist es nicht immer ganz einfach, siehe Servitutsrecht. Konkret geht es um den Feldweg (eigentlich eine normal asphaltierte Straße) der bei den Häusern #5, #109 und #109b sowie #29 #34 vorbei geht. OSM: http://www.openstreetmap.org/#map=18/47.91687/13.14693 Da fällt mir noch was anderes auf: Hier haben viele Straßen in OSM die Namen Bayerham, Seewalchen usw. Solche Namen gehören entfernt, denn das sind Orts- und keine Straßennamen. Außerdem scheint mir place=village (d.h. Dorf) im Falle von Bayerham etwas übertrieben. Ein Dorf ist normalerweise etwas größer und hat typischerweise einen Ortskern mit Kirche, Kaufhaus, mitunter auch Volksschule u.dgl. Darum für Bayerham eher place=hamlet. Bei den anderen muss ich mal schaun ob diese per Verbosttafel gekennzeichnet sind, hab da darauf noch nie geachtet da für mich völlig klar war das der Grund zwischen den diversen Häusern den jeweiligen Bauern gehört. Land hald;-) Normalerweise stehen an solchen Zufahrten keine Verbotsschilder, weil sich sowieso selten ein Fremder dorthin verirrt. Höchstens Zusteller, und gerade die will man nicht aussperren. -- Friedrich K. Volkmann http://www.volki.at/ Adr.: Davidgasse 76-80/14/10, 1100 Wien, Austria ___ Talk-at mailing list Talk-at@openstreetmap.org https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-at