[Talk-de] Zwischen 18.11 . und 22.11. keine Postings?

2014-11-23 Diskussionsfäden hike39
-BEGIN PGP SIGNED MESSAGE-
Hash: SHA1

Hi zusammen,
ich war in den letzen Tagen etwas erstaunt. Vom 19.11. bis
einschliesslich 21.11. habe ich kein einziges Posting empfangen. Auch
in dem Archiv von Gmain.org habe ich festgestellt, dass dort eine
Lücke ist.

Kennt jemand den Grund?

Gruß
hike39
-BEGIN PGP SIGNATURE-
Version: GnuPG v2
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=91bS
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Re: [Talk-de] Zwischen 18.11 . und 22.11. keine Postings?

2014-11-23 Diskussionsfäden Holger Jeromin
hike39 ho...@hike.de Wrote in message:

 ich war in den letzen Tagen etwas erstaunt. Vom 19.11. bis
 einschliesslich 21.11. habe ich kein einziges Posting empfangen. Auch
 in dem Archiv von Gmain.org habe ich festgestellt, dass dort eine
 Lücke ist.
 
 Kennt jemand den Grund?


OSM interessiert niemanden mehr?

Wir werden alle sterben! 


Ok, Spaß bei Seite. Sieht ganz so aus, als ob einfach keiner was
 geschrieben hat.

-- 
Holger


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[Talk-de] Copyright-Frage: Bekanntmachung einer Verordnung des Landkreises

2014-11-23 Diskussionsfäden smarties
Hallo alle zusammen,

ich habe eine Copyright-Frage:

In dieser Bekanntmachung einer Verordnung des Landkreises Rotenburg wir ein 
neues Naturschutzgebiet bekannt gemacht.
http://www.landkreis-row.de/city_info/display/dokument/show.cfm?region_id=160id=370106design_id=1757type_id=0titletext=1

Die darin benutzten Karten stammen vom Landesvermessungsamt Niedersachsen LGN 
von dem man auf keinen Fall abzeichnen darf. Wenn dies aber nun eine 
Bekanntmachung einer Verordnung des Landkreises ist, gilt das dann als 
öffentlichtes Dokument? Kann man dann die Grenze des NSG verwenden und 
abzeichnen?


Mit freundlichen Grüßen
Stephan
aka smarties

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Re: [Talk-de] Zwischen 18.11 . und 22.11. keine Postings?

2014-11-23 Diskussionsfäden Michael Reichert
Hallo,

Am 2014-11-23 um 13:01 schrieb Holger Jeromin:
 hike39 ho...@hike.de Wrote in message:
 
 ich war in den letzen Tagen etwas erstaunt. Vom 19.11. bis
 einschliesslich 21.11. habe ich kein einziges Posting empfangen. Auch
 in dem Archiv von Gmain.org habe ich festgestellt, dass dort eine
 Lücke ist.

 Kennt jemand den Grund?

Ganz einfach: talk-de ist nicht (mehr) die Mitte der deutschen
OSM-Community. Das Aktivitätszentrum liegt mittlerweile im Forum. Dort
gibt es 13 Threads, die heute einen neuen (oder ihren ersten) Post
bekommen haben.

Oder anders ausgedrückt: Wenn du mehr Posts haben sehen möchtest, bist
du auf talk-de falsch. :-)

Viele Grüße

Michael


-- 
Per E-Mail kommuniziere ich bevorzugt GPG-verschlüsselt.



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Re: [Talk-de] Copyright-Frage: Bekanntmachung einer Verordnung des Landkreises

2014-11-23 Diskussionsfäden Florian Lohoff

Hola,

On Sun, Nov 23, 2014 at 01:31:43PM +0100, smart...@gmx-topmail.de wrote:
 Hallo alle zusammen,
 
 ich habe eine Copyright-Frage:
 
 In dieser Bekanntmachung einer Verordnung des Landkreises Rotenburg wir ein
 neues Naturschutzgebiet bekannt gemacht.
 http://www.landkreis-row.de/city_info/display/dokument/show.cfm?region_id=160id=370106design_id=1757type_id=0titletext=1
 
 Die darin benutzten Karten stammen vom Landesvermessungsamt Niedersachsen LGN
 von dem man auf keinen Fall abzeichnen darf. Wenn dies aber nun eine
 Bekanntmachung einer Verordnung des Landkreises ist, gilt das dann als
 öffentlichtes Dokument? Kann man dann die Grenze des NSG verwenden und
 abzeichnen?

Am Ende wenn es Streit gibt werden das Gerichte entscheiden müssen.

Verordnungungen oder veröffentlichungen im Amtsblatt sind eigentlich
vom UrhG ausgenommen (http://dejure.org/gesetze/UrhG/5.html).

Ich habe aber schon Argumentationen gehört nach denen ggfs die enthaltenen 
Karten
nicht zur Verordnung gehören d.h. nicht Bestandteil des Amtlichen Werks sind.

Die Frage ist ob ggfs die Karte nur zur illustration enthalten ist und
rechtsverbindlich die Texttuelle Beschreibung ist z.b. (Enthalten im NSG
sind Flur 13 Flurstücke 58,59,60,61 und Flur 40 Flurstücke 130,131,132).
Wenn das so ist könnte man der Argumentation folgen.

Ist aber quasi die Karte die eigentliche Beschreibung der geographischen Lage
und Ausdehnung sehe ich nicht wie man argumentieren kann das die nicht
Bestandteil des Amtlichen Werkes ist.

Ein Beispiel ist z.b. hier die Gemeindegebietsreform in den 70ern in NRW. Da
sind keine Karten in den Erlassen sondern da steht dann Gemarkung Nord-Rheda
Ems geht aus der Gemeinde Herzebrock in die Gemeinde Rheda-Wiedenbrück über.
hilft einem quasi nix weil man weder vorher noch nachher die Gemarkungsgrenzen 
hat.

Bei Bebauungsplänen und ähnlichem wie z.b. Karten in Amtsblättern bin ich 
erstmal
recht entspannt. 

Flo der keine Juristische Ausbildung hat und wenn nur Laienhaft liest.
-- 
Florian Lohoff f...@zz.de


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Re: [Talk-de] Zwischen 18.11 . und 22.11. keine Postings?

2014-11-23 Diskussionsfäden Tobias Hobmeier
Am 23.11.2014 13:52, schrieb Michael Reichert:
 Hallo,

 Am 2014-11-23 um 13:01 schrieb Holger Jeromin:
 hike39 ho...@hike.de Wrote in message:

 ich war in den letzen Tagen etwas erstaunt. Vom 19.11. bis
 einschliesslich 21.11. habe ich kein einziges Posting empfangen. Auch
 in dem Archiv von Gmain.org habe ich festgestellt, dass dort eine
 Lücke ist.

 Kennt jemand den Grund?
 Ganz einfach: talk-de ist nicht (mehr) die Mitte der deutschen
 OSM-Community. Das Aktivitätszentrum liegt mittlerweile im Forum. Dort
 gibt es 13 Threads, die heute einen neuen (oder ihren ersten) Post
 bekommen haben.

 Oder anders ausgedrückt: Wenn du mehr Posts haben sehen möchtest, bist
 du auf talk-de falsch. :-)

 Viele Grüße

 Michael




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Hi,

es kam in der verganheit immer wieder zu iritationen weil es zu wenig
Mails gab.
Und ich hätte den vorschlag jeden tag einfach eine total innlose Email
an die Liste zu schicken...
Der anfang wäre hiermit gemacht.

Gruß
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Re: [Talk-de] Copyright-Frage: Bekanntmachung einer Verordnung des Landkreises

2014-11-23 Diskussionsfäden Frederik Ramm
Hi,

On 11/23/2014 01:31 PM, smart...@gmx-topmail.de wrote:
 ich habe eine Copyright-Frage:

Ah ;) gerade hatte ich auf osmf-talk nachgefragt ;)

 In dieser Bekanntmachung einer Verordnung des Landkreises Rotenburg wir ein 
 neues Naturschutzgebiet bekannt gemacht.

Also. Das folgende alles von einem Nichtjuristen, also mit Vorsichtzu
geniessen:

Dsa Urheberrecht gilt nicht für amtliche Werke (§5 UrhG), aber §5 (3)
schränkt ein:

Das Urheberrecht an privaten Normwerken wird durch die Absätze 1 und 2
nicht berührt, wenn Gesetze, Verordnungen, Erlasse oder amtliche
Bekanntmachungen auf sie verweisen, ohne ihren Wortlaut wiederzugeben.

Zunächst mal würde man bei der von Dir genannten Verordnung annehmen,
dass das nicht zutrifft; schliesslich wurde nicht nur auf die Karte
verwiesen, sondern sie wurde 1:1 in die Verordnung eingefügt.

In

http://dejure.org/dienste/internet?www.mohr.de/fileadmin/user_upload/Zeitschriften/PDF-Probehefte/ZGE-01.pdf#page=94

findest Du einen Aufsatz von Laura Maria Zentner über die Ausnahme von
Urheberrechtsschutz für amtliche Werke. Darin steht ein Kommentar zu
einem Rechtsstreit (BGH GRUR 2006, 848), in dem es um die Frage ging, ob
Richtlinien, die von einem Ausschuss (nicht direkt einem Amt) erstellt
worden und auf die in einem amtlichen Erlass bezug genommen wurde,
gemeinfrei sind. Der BGH entschied schliesslich auf ja,
ein ob ein bestimmtes ob heisst es unter anderenm:

Wegen dieses Publizitätsinteresses seien amtliche Erlasse daher auch
allgemeine Regelungen, die formal nur an andere Behörden gerichtet sind,
denen aber zumindest eine gewisse Außenwirkung zukommt. Vorliegend sah
der BGH neben der behördeninternen Bindungswirkung auch eine gewisse
Außenwirkung des Handbuchs... Danach greife § 5 Abs. 1 UrhG wegen des
Publizitätsinteresses auch dann ein, wenn das Werk weder aus dem Amt
selbst herrührt noch von dessen Mitarbeitern im dienstlichen Auftrag
geschaffen wurde, sondern von Mitarbeitern eines anderen Amts oder
privaten Urhebern; entscheidend sei allein, ob die Verlautbarung dem
Hoheitsträger als eigenverantwortliche Willensäußerung zuzurechnen ist
und nach dessen Willen die Verwaltungspraxis bestimmen soll.

Für mich würde das, übertragen auf Deinen konkreten Fall, sehr stark
danach aussehen, dass Du diese Karten - zumindest den Teil der Karten,
der direkt mit der Verordnung zu tun hat - benutzen darfst.

Ich würde mich aber auch sehr für weitere Meinungen interessieren ;)

Bye
Frederik

-- 
Frederik Ramm  ##  eMail frede...@remote.org  ##  N49°00'09 E008°23'33

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[Talk-de] Fehlerhafte restriction relation - wo melden?

2014-11-23 Diskussionsfäden Butrus Damaskus
Hallo!

Ich bin auf ein routing Fehler in OSRM gestoßen: siehe http://osrm.at/a8E

Habe versucht im JOSM nachzuforschen, wer dies verursacht hat, leider kann
mir das (meine Version von) JOSM nicht sagen, da es an den restriction
relation liegt - ich kann aber weder die Relationsnummer noch den user
sehen. Hat jemand einen Tip, wie ich denjenigen finde, der diese Relation
zugefügt hat?

(Ich nutze die JOSM, die mit Debian Wheezy mitgeliefert ist und würde
ungern unsystematich per Hand irgendwelche experimentelle Version
stattdessen installieren...)

MFG
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Re: [Talk-de] Fehlerhafte restriction relation - wo melden?

2014-11-23 Diskussionsfäden Florian Schäfer
Das scheint ein Fehler in OSRM zu sein. Denn die
Abbiegebeschränkungsrelationen sehen für mich in Ordnung aus.
Vielleicht stolpert OSRM ja über die Relation
http://www.osm.org/relation/2812589 , bei der die Mitglieder von hinten
nach vorne sortiert sind (to, via, from) statt wie meistens (from, via, to).
Das Problem scheint auch schon gemeldet zu sein:
https://github.com/Project-OSRM/osrm-backend/issues/1286

Zu Deiner Frage bzgl. JOSM. Du kannst versuchen, die Relation in JOSM
auszuwählen und dann Strg+H (H für „history“) drücken, dann wir
normalerweise die Versionsgeschichte angezeigt. Ich weiß allerdings
nicht, ob das in Deiner JOSM-Version schon drin ist.

Viele Grüße,
floscher

Am 23.11.2014 um 14:22 schrieb Butrus Damaskus:
 Hallo!

 Ich bin auf ein routing Fehler in OSRM gestoßen: siehe http://osrm.at/a8E

 Habe versucht im JOSM nachzuforschen, wer dies verursacht hat, leider kann
 mir das (meine Version von) JOSM nicht sagen, da es an den restriction
 relation liegt - ich kann aber weder die Relationsnummer noch den user
 sehen. Hat jemand einen Tip, wie ich denjenigen finde, der diese Relation
 zugefügt hat?

 (Ich nutze die JOSM, die mit Debian Wheezy mitgeliefert ist und würde
 ungern unsystematich per Hand irgendwelche experimentelle Version
 stattdessen installieren...)

 MFG



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Re: [Talk-de] Copyright-Frage: Bekanntmachung einer Verordnung des Landkreises

2014-11-23 Diskussionsfäden smarties
Hallo Frederik,

ich hatte aus versehen ins falsche talk geschrieben. Habe im 
Englisch-sprachigen ein Sorry hinterher gesendet, dass aber irgendwie nicht 
ankommt.


Mit freundlichen Grüßen
Stephan
aka smarties

 
 Ah ;) gerade hatte ich auf osmf-talk nachgefragt ;)

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Re: [Talk-de] Copyright-Frage: Bekanntmachung einer Verordnung des Landkreises

2014-11-23 Diskussionsfäden Mark Obrembalski
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Hash: SHA1

On 23.11.2014 13:31, smart...@gmx-topmail.de wrote:
 Hallo alle zusammen,
 
 ich habe eine Copyright-Frage:
 
 In dieser Bekanntmachung einer Verordnung des Landkreises
 Rotenburg wir ein neues Naturschutzgebiet bekannt gemacht.

 http://www.landkreis-row.de/city_info/display/dokument/show.cfm?region_id=160id=370106design_id=1757type_id=0titletext=1


 
Die darin benutzten Karten stammen vom Landesvermessungsamt
 Niedersachsen LGN von dem man auf keinen Fall abzeichnen darf. Wenn
 dies aber nun eine Bekanntmachung einer Verordnung des Landkreises
 ist, gilt das dann als öffentlichtes Dokument? Kann man dann die
 Grenze des NSG verwenden und abzeichnen?

Jedenfalls in Fällen wie hier, wo sich die Grenze gerade aus der
Darstellung in Kartenform ergibt, halte ich das für unproblematisch.
Ohne die Angabe des Grenzverlaufs hat die ganze Verordnung keinen
Sinn, so dass sie wohl dazugehören muss. Was zur Verordnung gehört,
ist nach § 5 Abs. 1 UrhG urheberrechtsfrei. Den Grenzverlauf darf man
also übernehmen und die zugrundeliegende LGN-Karte zur Orientierung
benutzen. Problematisch wäre es hingegen, außer dem Grenzverlauf auch
noch Elemente der zugrundeliegenden Karte zu übernehmen. Aber das hast
Du der Frage nach ja nicht vor.

Gruß,
Mark

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Y9TAkz88Yqgn812QvBFNr+h1l134Dx7Huj+2viAseRNyXFHmsCmHKNb6sbLwrVkx
1B4TCfVK0UYNjCek4tIC2C6SxjG0NVYW6hnxMsx/Dd9bsmVhJI/YZ3nt+7rZOidd
qqyWDyjhqBUetYK1nggsuDAWaMgemPFY+xmK4FazjiZnWM39Gnl9toUZynzlWit3
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/mohhayZInjFCnokPRkhoD5YHPwNfIMAqVKswVOFclcPxZbCfRe1nBkLU1RJQtEr
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HwNj25rP+KQtpxINa3GpSGW7JjKxaI1NjY4kw2Z5a8AH1TiR7PY+s9T0JJtgj8R7
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a1ItktkHRj9OYeUT2QAjHOOlTp5+asfiHAHI9HPtjVf0Edsr9LwMpAYYmspfrase
TRXhS0H6ru/yrp3gsNaTN7kyDxp/RfJG7AMXiAg9RABaPqX8sQs9Nc2GkDs/yvDs
EDD86WsOWEwpYAzbSUwC
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Re: [Talk-de] Copyright-Frage: Bekanntmachung einer Verordnung des Landkreises

2014-11-23 Diskussionsfäden smarties
Hallo Florian,

in §1 (3) der Verordnung steht Die Karten sind Bestandteile der Verordnung.


Mit freundlichen Grüßen
Stephan
aka smarties


 Ich habe aber schon Argumentationen gehört nach denen ggfs die enthaltenen 
 Karten
 nicht zur Verordnung gehören d.h. nicht Bestandteil des Amtlichen Werks sind.
 
 Die Frage ist ob ggfs die Karte nur zur illustration enthalten ist und
 rechtsverbindlich die Texttuelle Beschreibung ist z.b. (Enthalten im NSG
 sind Flur 13 Flurstücke 58,59,60,61 und Flur 40 Flurstücke 130,131,132).
 Wenn das so ist könnte man der Argumentation folgen.
 
 Ist aber quasi die Karte die eigentliche Beschreibung der geographischen Lage
 und Ausdehnung sehe ich nicht wie man argumentieren kann das die nicht
 Bestandteil des Amtlichen Werkes ist.
 
 Ein Beispiel ist z.b. hier die Gemeindegebietsreform in den 70ern in NRW. Da
 sind keine Karten in den Erlassen sondern da steht dann Gemarkung Nord-Rheda
 Ems geht aus der Gemeinde Herzebrock in die Gemeinde Rheda-Wiedenbrück über.
 hilft einem quasi nix weil man weder vorher noch nachher die 
 Gemarkungsgrenzen hat.
 
 Bei Bebauungsplänen und ähnlichem wie z.b. Karten in Amtsblättern bin ich 
 erstmal
 recht entspannt. 

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Re: [Talk-de] Copyright-Frage: Bekanntmachung einer Verordnung des Landkreises

2014-11-23 Diskussionsfäden Mark Obrembalski
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On 23.11.2014 14:10, Frederik Ramm wrote:

 Das folgende alles von einem Nichtjuristen, also mit Vorsichtzu 
 geniessen:

Ich (kein Jurist, aber in der Rechtsdokumentation tätig) glaube, da
könnten Juristen auch keine sichereren Aussagen machen.

 Dsa Urheberrecht gilt nicht für amtliche Werke (§5 UrhG), aber §5
 (3) schränkt ein:
 
 Das Urheberrecht an privaten Normwerken wird durch die Absätze 1
 und 2 nicht berührt, wenn Gesetze, Verordnungen, Erlasse oder
 amtliche Bekanntmachungen auf sie verweisen, ohne ihren Wortlaut
 wiederzugeben.
 
 Zunächst mal würde man bei der von Dir genannten Verordnung
 annehmen, dass das nicht zutrifft; schliesslich wurde nicht nur auf
 die Karte verwiesen, sondern sie wurde 1:1 in die Verordnung
 eingefügt.

Erstens das, und zweitens gibt es hier auch kein privates Normwerk.
Die zugrundeliegende Karte ist kein Normwerk, und die Bestimmung des
Grenzverlaufs ist kein privates Werk.

Gruß,
Mark

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Comment: Using GnuPG with Thunderbird - http://www.enigmail.net/

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oRFZhY7qOpQuhbzI7w5J5uw+Z9rQqLOvvzPgHZgUvpSIMNrEUt4MW/DIUSRUR3sR
GNS1z0KcftUjTpfRh39EmOwSh8fzSHnZwEUAPaBsBx4cLjfTGWHlHjMDCwlfNAwN
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IOQxQtPYYYRJRbD8NYTYb0Nq7xPF0FERoywQHZMoxlFJDIvuTFiaxJIJrnBt6+qI
/XDDA30OoUeQRlun9kVSNul/p1ARzPvZ+qNlZruxFpThowcEUVa+Ux2g37S9wz0x
gc4frWKgQ8W+OqHQRfXiWkECFneeMirYlobnJW0oirwEbrsa91R2Qs5BRpLFqBLo
+U067kgRzSBts/uVxWqMj8gH6loO4aMMYIrDt2CFhuDjFIpGTjUa8s92AWLMi2RM
rFmmlBwFpYZ3K2jqQWgT0aHaACm/cy8CG3u46J3gRANgNoB46xAx+kGvcYExKHKO
aMEKxilXVLdCA6InpR8h
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Re: [Talk-de] Copyright-Frage: Bekanntmachung einer Verordnung des Landkreises

2014-11-23 Diskussionsfäden smarties
Hallo Frederick,

nun ich wollte aus diesen Karten nur die, in dieser Veordnung festgelegten, 
Grenze des NSG übernehmen. In §1 (3) steht: Die Karten sind Bestandteile der 
Verordnung. 


Mit freundlichen Grüßen
Stephan
aka smarties


 Gesendet: Sonntag, 23. November 2014 um 14:10 Uhr
 Von: Frederik Ramm frede...@remote.org
 An: talk-de@openstreetmap.org
 Betreff: Re: [Talk-de] Copyright-Frage: Bekanntmachung einer Verordnung des 
 Landkreises

 Hi,
 
 On 11/23/2014 01:31 PM, smart...@gmx-topmail.de wrote:
  ich habe eine Copyright-Frage:
 
 Ah ;) gerade hatte ich auf osmf-talk nachgefragt ;)
 
  In dieser Bekanntmachung einer Verordnung des Landkreises Rotenburg wir ein 
  neues Naturschutzgebiet bekannt gemacht.
 
 Also. Das folgende alles von einem Nichtjuristen, also mit Vorsichtzu
 geniessen:
 
 Dsa Urheberrecht gilt nicht für amtliche Werke (§5 UrhG), aber §5 (3)
 schränkt ein:
 
 Das Urheberrecht an privaten Normwerken wird durch die Absätze 1 und 2
 nicht berührt, wenn Gesetze, Verordnungen, Erlasse oder amtliche
 Bekanntmachungen auf sie verweisen, ohne ihren Wortlaut wiederzugeben.
 
 Zunächst mal würde man bei der von Dir genannten Verordnung annehmen,
 dass das nicht zutrifft; schliesslich wurde nicht nur auf die Karte
 verwiesen, sondern sie wurde 1:1 in die Verordnung eingefügt.
 
 In
 
 http://dejure.org/dienste/internet?www.mohr.de/fileadmin/user_upload/Zeitschriften/PDF-Probehefte/ZGE-01.pdf#page=94
 
 findest Du einen Aufsatz von Laura Maria Zentner über die Ausnahme von
 Urheberrechtsschutz für amtliche Werke. Darin steht ein Kommentar zu
 einem Rechtsstreit (BGH GRUR 2006, 848), in dem es um die Frage ging, ob
 Richtlinien, die von einem Ausschuss (nicht direkt einem Amt) erstellt
 worden und auf die in einem amtlichen Erlass bezug genommen wurde,
 gemeinfrei sind. Der BGH entschied schliesslich auf ja,
 ein ob ein bestimmtes ob heisst es unter anderenm:
 
 Wegen dieses Publizitätsinteresses seien amtliche Erlasse daher auch
 allgemeine Regelungen, die formal nur an andere Behörden gerichtet sind,
 denen aber zumindest eine gewisse Außenwirkung zukommt. Vorliegend sah
 der BGH neben der behördeninternen Bindungswirkung auch eine gewisse
 Außenwirkung des Handbuchs... Danach greife § 5 Abs. 1 UrhG wegen des
 Publizitätsinteresses auch dann ein, wenn das Werk weder aus dem Amt
 selbst herrührt noch von dessen Mitarbeitern im dienstlichen Auftrag
 geschaffen wurde, sondern von Mitarbeitern eines anderen Amts oder
 privaten Urhebern; entscheidend sei allein, ob die Verlautbarung dem
 Hoheitsträger als eigenverantwortliche Willensäußerung zuzurechnen ist
 und nach dessen Willen die Verwaltungspraxis bestimmen soll.
 
 Für mich würde das, übertragen auf Deinen konkreten Fall, sehr stark
 danach aussehen, dass Du diese Karten - zumindest den Teil der Karten,
 der direkt mit der Verordnung zu tun hat - benutzen darfst.
 
 Ich würde mich aber auch sehr für weitere Meinungen interessieren ;)
 
 Bye
 Frederik
 
 -- 
 Frederik Ramm  ##  eMail frede...@remote.org  ##  N49°00'09 E008°23'33
 
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Re: [Talk-de] Copyright-Frage: Bekanntmachung einer Verordnung des Landkreises

2014-11-23 Diskussionsfäden Michael Reichert
Hallo,

Am 2014-11-23 um 13:57 schrieb Florian Lohoff:
 Bei Bebauungsplänen und ähnlichem wie z.b. Karten in Amtsblättern bin ich 
 erstmal
 recht entspannt. 

Die zeichnerischen Teile von Bebauungspläne sind Bestandteil der Satzung
(Bebauungspläne sind Satzungen und Satzungen von Gemeinden sind
gemeinfrei). Im zeichnerischen Teil werden geometrische Festlegungen
getroffen, z.B. welcher Bereich eines Baugrundstücks bebaut werden darf
(Baulinien und Baugrenzen). Dazu sind die entsprechenden Inhalte im Plan
eingezeichnet und bemaßt.

Viele Grüße

Michael


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Re: [Talk-de] Copyright-Frage: Bekanntmachung einer Verordnung des Landkreises

2014-11-23 Diskussionsfäden smarties
Hallo,

demnach kann man die Grenze übernehmen und als source wäre einzutragen:

Laut § 5 Abs. 1 UrhG Gemeinfrei sowie §1 Abs. 3 Verordnung über das 
Naturschutzgebiet Veerseniederung in der Gemeinde Scheeßel und der
Samtgemeinde Bothel im Landkreis Rotenburg (Wümme): Die Karten sind 
Bestandteile der Verordnung.
http://www.landkreis-row.de/city_info/display/dokument/show.cfm?region_id=160id=370106design_id=1757type_id=0titletext=1

sehe ich das richtig?


Mit freundlichen Grüßen
Stephan
aka smarties


 On 23.11.2014 14:10, Frederik Ramm wrote:
 
  Das folgende alles von einem Nichtjuristen, also mit Vorsichtzu 
  geniessen:
 
 Ich (kein Jurist, aber in der Rechtsdokumentation tätig) glaube, da
 könnten Juristen auch keine sichereren Aussagen machen.
 
  Dsa Urheberrecht gilt nicht für amtliche Werke (§5 UrhG), aber §5
  (3) schränkt ein:
  
  Das Urheberrecht an privaten Normwerken wird durch die Absätze 1
  und 2 nicht berührt, wenn Gesetze, Verordnungen, Erlasse oder
  amtliche Bekanntmachungen auf sie verweisen, ohne ihren Wortlaut
  wiederzugeben.
  
  Zunächst mal würde man bei der von Dir genannten Verordnung
  annehmen, dass das nicht zutrifft; schliesslich wurde nicht nur auf
  die Karte verwiesen, sondern sie wurde 1:1 in die Verordnung
  eingefügt.
 
 Erstens das, und zweitens gibt es hier auch kein privates Normwerk.
 Die zugrundeliegende Karte ist kein Normwerk, und die Bestimmung des
 Grenzverlaufs ist kein privates Werk.
 
 Gruß,
 Mark

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Re: [Talk-de] Copyright-Frage: Bekanntmachung einer Verordnung des Landkreises

2014-11-23 Diskussionsfäden Norbert Kück

Hallo,

am 23.11.2014 15:06 schrieb Mark Obrembalski:

Jedenfalls in Fällen wie hier, wo sich die Grenze gerade aus der
Darstellung in Kartenform ergibt, halte ich das für unproblematisch.
Ohne die Angabe des Grenzverlaufs hat die ganze Verordnung keinen
Sinn, so dass sie wohl dazugehören muss. Was zur Verordnung gehört,
ist nach § 5 Abs. 1 UrhG urheberrechtsfrei. Den Grenzverlauf darf man
also übernehmen und die zugrundeliegende LGN-Karte zur Orientierung
benutzen. Problematisch wäre es hingegen, außer dem Grenzverlauf auch
noch Elemente der zugrundeliegenden Karte zu übernehmen. Aber das hast
Du der Frage nach ja nicht vor.

Genau so sehe ich das auch.

Gruß
nk

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Re: [Talk-de] Copyright-Frage: Bekanntmachung einer Verordnung des Landkreises

2014-11-23 Diskussionsfäden Falk Zscheile
Am 23. November 2014 um 15:25 schrieb  smart...@gmx-topmail.de:
 Hallo,

 demnach kann man die Grenze übernehmen und als source wäre einzutragen:

 Laut § 5 Abs. 1 UrhG Gemeinfrei sowie §1 Abs. 3 Verordnung über das 
 Naturschutzgebiet Veerseniederung in der Gemeinde Scheeßel und der
 Samtgemeinde Bothel im Landkreis Rotenburg (Wümme): Die Karten sind 
 Bestandteile der Verordnung.
 http://www.landkreis-row.de/city_info/display/dokument/show.cfm?region_id=160id=370106design_id=1757type_id=0titletext=1

 sehe ich das richtig?

Das ist meines Erachtens schon mehr als rechtlich notwendig wäre.
Selbst Quelle § 1 Abs. 3 VO NSG Veerseniederung wäre ausreichend. §
5 UrhG gilt unabhängig davon, ob man ihn nennt oder nicht.

Gruß Falk

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Re: [Talk-de] Copyright-Frage: Bekanntmachung einer Verordnung des Landkreises

2014-11-23 Diskussionsfäden Falk Zscheile
Am 23. November 2014 um 15:16 schrieb Mark Obrembalski m...@obrembalski.de:
 -BEGIN PGP SIGNED MESSAGE-
 Hash: SHA1

 On 23.11.2014 14:10, Frederik Ramm wrote:

 Das folgende alles von einem Nichtjuristen, also mit Vorsichtzu
 geniessen:

 Ich (kein Jurist, aber in der Rechtsdokumentation tätig) glaube, da
 könnten Juristen auch keine sichereren Aussagen machen.

So ist es. § 5 UrhG stammt aus einer Zeit, als an Open Data noch nicht
im Ansatz gedacht wurde. Im Prinzip ist es eine Transparenzregel:
Alles was unter den Tatbestand fällt soll möglichst einfach zu
verbreiten sein, damit der rechtsunterworfene Bürger möglichst leicht
Kenntnis nehmen kann. Klassischerweise stellt sich bei Gesetzen und
Verordnungen auch nicht die Frage nach einer Weiterverarbeitung. In
Gesetzen/Verordnungen veröffentlichte Karten sind insoweit ein
Sonderfall.
In § 5 Abs. 2 UrhG wird für die dort genannten Fälle durch Verweis auf
§ 62 UrhG explizit ein Veränderungsverbot angeordnet. Bei § 5 Abs. 1
UrhG fehlt eine solche Anordnung. Der Umkehrschluss ist, dass es hier
zulässig ist und eine Weiterverarbeitung einschließlich Veränderung
möglich. Aber wie gesagt, § 5 UrhG ist im Kern keine Open Data
Regelung.


Gruß Falk

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Re: [Talk-de] Zwischen 18.11 . und 22.11. keine Postings?

2014-11-23 Diskussionsfäden Czmartin
Oder die Forum-Threads werden hierhin zum mitlesen verlinkt
Mit freundlichen Grüßen
Czmartin
--
Von Samsung Mobile mit K-9 Mail gesendet. 

Am 23. November 2014 14:01:39 MEZ, schrieb Tobias Hobmeier tob...@antifuse.de:
Am 23.11.2014 13:52, schrieb Michael Reichert:
 Hallo,

 Am 2014-11-23 um 13:01 schrieb Holger Jeromin:
 hike39 ho...@hike.de Wrote in message:

 ich war in den letzen Tagen etwas erstaunt. Vom 19.11. bis
 einschliesslich 21.11. habe ich kein einziges Posting empfangen.
Auch
 in dem Archiv von Gmain.org habe ich festgestellt, dass dort eine
 Lücke ist.

 Kennt jemand den Grund?
 Ganz einfach: talk-de ist nicht (mehr) die Mitte der deutschen
 OSM-Community. Das Aktivitätszentrum liegt mittlerweile im Forum.
Dort
 gibt es 13 Threads, die heute einen neuen (oder ihren ersten) Post
 bekommen haben.

 Oder anders ausgedrückt: Wenn du mehr Posts haben sehen möchtest,
bist
 du auf talk-de falsch. :-)

 Viele Grüße

 Michael




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Hi,

es kam in der verganheit immer wieder zu iritationen weil es zu wenig
Mails gab.
Und ich hätte den vorschlag jeden tag einfach eine total innlose Email
an die Liste zu schicken...
Der anfang wäre hiermit gemacht.

Gruß
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