Re: [Talk-de] Freie Grenzen

2010-04-28 Diskussionsfäden Sven Anders
Am 23.04.2010 17:03, schrieb Jens Frank:

 Die amtlichen Bekanntmachungen etc sind frei. Aber die Zusammenstellung
 dieser amtlichen Bekanntmachungen in eine Gruppe von Vektoren ist meiner
 Meinung nach eine Datenbank, und für die gelten dann nicht mehr die
 Regeln des §5 .

Gut, nur das diese amtlichen Bekanntmachungen eben häufig überhaupt 
nicht zu finden sind. Oder so unklar sind, das sie nicht helfen (Die 
Grenze folgt der ehemaligen Gemeindegrenze).

Mir hat mal ein Behördenmittarbeiter gesteckt das es häufiger mal auch 
zu Problemen bei den Grenzen kommt, z.B. ein Bauer läßt sein Feld 
(welches zu 150 m2 in Niedersachsen und zu 900 m2 in Hamburg liegt) 
nachmessen und stellt fest das es weniger Quadratmeter hat als er 
bislang wusste, also zahlt er zuviele Steuern. Daraufhin werden amtiche 
Vermesser losgeschickt, die feststellen, das das Feld wirklich kleiner 
ist. Dann gibt es eine Kommission von Hamburger und NDS Vermesseungsamt 
wo man sich auf eine neue Grenze einigt, das ganze passiert ganz ohne 
Staatsvertrag und eben häufig auch ohne amtliche Bekanntmachung, nur der 
Bauer erfährt dann davon, das er in Zukunft nur noch für 148m2 in NDS 
und 897m2 in Hamburg bezahlen muss.

Wenn die Kommunen die Pflicht hätten uns eine Grenzbeschreibung zur 
verfügung zu stellen mit der man für jeden Ort heraus bekommt, wozu er 
politisch gehört reicht mir das aus. Ich vermute das eine solche 
Beschreibung aber wesentlich kostenspieliger für die Kommune ist, als 
uns die Vektoren-Datenbank zu schicken.

So werden zum Beispiel für den Nationalpark Wattenmeer im Gesetz 
Kooridnaten angegeben.[1]

Die Hamburger Beschreibung von den Stadtteilen ist 50 Jahre alt und 
müsste z.B. dringend aktualisiert werden, weil sich einfach zu viele 
geographische Gegebenheiten geändert haben. Eine Grenzbeschreibung der 
Bundeslandgrenze Hamburg  ist mir gar nicht bekannt und das obwohl ich 
schon einige Jahre danach suche.

 Dass Du die Möglichkeit hast, frei (Also ohne Kosten) festzustellen,
 wo Du wohnst und welche Gesetze gelten bedeutet meiner Meinung nach
 nicht, dass die Datenbasis, auf der diese Information beruht,
 automatisch frei ist. Dass ich einen Tramper frei im Auto mitnehme
 bedeutet nicht, dass ihm das Auto gehört.

Es würde mich sehr wundern, wenn man das pro Koordinate anfragen muss so 
ala: Wenn Sie das Kind im Wald geboren haben, fragen sie nochmal nach 
und wir sagen Ihnen zu welcher Gemeinde die Waldlichtung gehört.

Gruß
Sven

[1] 
http://www.nationalpark-hamburgisches-wattenmeer.de/8archiv/images/docs/Gesetz%20NPHW01.04.10.pdf

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Re: [Talk-de] Freie Grenzen

2010-04-28 Diskussionsfäden Frederik Ramm
Hallo,

Sven Anders wrote:
 Wenn die Kommunen die Pflicht hätten uns eine Grenzbeschreibung zur 
 verfügung zu stellen mit der man für jeden Ort heraus bekommt, wozu er 
 politisch gehört reicht mir das aus. Ich vermute das eine solche 
 Beschreibung aber wesentlich kostenspieliger für die Kommune ist, als 
 uns die Vektoren-Datenbank zu schicken.

Das ist ueberigens die Hintertuer, durch die in vielen Laendern Daten 
frei werden. Wie hier richtig gesagt, bedeutet ein 
Informationsfreiheitsgesetz meistens nur, dass man die Info bekommen 
kann, nicht aber, dass man sie weitergeben darf. Wenn aber zu viele 
Leute nach der gleichen Information fragen, bindet das bei der Behoerde 
irgendwann so viele Ressourcen, dass es einfacher wird, den Kram auf 
einen Webserver hochzuladen und zu sagen: Da, nehmt und lasst uns in Ruhe.

Das passiert natuerlich nur in Laendern mit pragmatischer Regierung ;-)

Bye
Frederik


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[Talk-de] Freie Grenzen (war Re: Anfrage beim Stat istischen Landesamt Bayern wg. Verwaltungsgrenzen-Nutzung aus deren Veröffentlichungen - Deren Antwort - Bewertung bitt e)

2010-04-23 Diskussionsfäden Sven Anders

Am 23.04.2010 06:33, schrieb Jens Frank:



Am 23. April 2010 04:11 schrieb M∡rtin Koppenhoefer
dieterdre...@gmail.com mailto:dieterdre...@gmail.com:


Wie kommt man denn an freie Grenzen (*g*) ? Wenn die Vermessungsämter
die einzigen sind, die darüber Auskunft geben können, sollte man
dieses sächsische Vermessungamt vielleicht mal exemplarisch vorm
Verwaltungsgericht verklagen? Schriftliche Aussagen liegen doch vor,
oder?

Gibt es denn ein Recht auf freie Grenzen?


VORWEG: Ich bin kein Jurist (auch wenn ich Jura im Nebenfach hatte), 
alles ohne Gewähr.


Ich denke ja!

Je nachdem wo jemand wohnt und arbeitet und sich aufhält gelten ja für 
Ihm andere Gesetze und Regelungen, z.B.

* bei Polizeilichen Maßnahmen
* Rauchverbot
* Setuern z.B. Grundsteuer
* Welcher Gerichtsvollzieher zuständig ist
* Welches Straßenbauamt das Schlagloch beseitigen muß etc.


Nun gibt es einen Uralten rechtlichen Grundsatz (das war schon bei den 
Römern so), das man als Bürger das recht hat zu erfahren welche 
rechtlichen Regelungen gelten. Über diese darf man auch streiten und 
z.B. auf den üblichen Wegen (z.B. indem man sich in ein Parlament wählen 
läßt) ändern (wenn man dafür eine Demkoratische Zustimmung findet) dazu 
ist es wichtig das man die Gesetze ohne Quellennennung

und frei nutzen kann

In Deutschland ist das ganze im §5 UrhG geregelt.

Ich hab das schon mehrfach geschrieben, ich denke man könnte den Spieß 
sogar umdrehen, jemand verweigert einfach die Bezahlung seiner 
Grundsteuer mit dem Hinweis das er (Uhrheberrechtsfrei) keine Kenntnis 
davon gelangen konnte in welchem Bundesland er eigentlich lebt.


Dann müsste, IMHO, in meinem Fall die Stadt Hamburg nachweisen, das ich 
mein Haus in Hamburg gebaut habe.


Ich würde mir wirklich wünschen, das wir die Frage ob Grenzen frei seien 
müssen, höchstrichterlich geklärt würde. Vielleicht sollte man mal dafür 
Geld Sammeln.


Gruß
Sven



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Re: [Talk-de] Freie Grenzen

2010-04-23 Diskussionsfäden Bernd Wurst
Am Freitag 23 April 2010 09:54:21 schrieb Sven Anders:
 Je nachdem wo jemand wohnt und arbeitet und sich aufhält gelten ja für 
 Ihm andere Gesetze und Regelungen, z.B.
 [...]

Das IMHO naheliegenste fehlt in deiner Liste:
Wenn ein Kind geboren wird, muss man zu dem Standesamt gehen, das für den 
Geburtsort zuständig ist.

Da ein Kind ja auch irgendwo im Wald geboren werden könnte, ist es zur 
Erfüllung dieser Meldepflicht eigentlich zwingend nötig, dass es jederzeit 
einsehbare Karten der genauen Grenzverläufe der Gemeindegrenzen gibt.

Gruß, Bernd

-- 
Früher dachten wir ja auch: Ich denke, also bin ich.
Heute wissen wir: Geht auch so.  -  Dieter Nuhr (dt. Comedian)


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Re: [Talk-de] Freie Grenzen (war Re: Anfrage beim Statistischen Landesamt Bayern wg. Verwaltungsgr enzen-Nutzung aus deren Veröffentlichungen - Dere n Antwort - Bewertung bitte)

2010-04-23 Diskussionsfäden Florian Lohoff
On Fri, Apr 23, 2010 at 09:54:21AM +0200, Sven Anders wrote:

 Ich würde mir wirklich wünschen, das wir die Frage ob Grenzen frei seien  
 müssen, höchstrichterlich geklärt würde. Vielleicht sollte man mal dafür  
 Geld Sammeln.


Bin dabei - Defakto sind sie ja Frei d.h. die stehen in einem Erlass oder
Gesetz - nur leider stehen da nur die Gemarkungen drin die zusammen 
den Administrativen Bereich bilden. Nur die Gemarkungsgrenzen sind
ja nicht bekannt.

Der Spass waere mir schon was wert ;)

Flo
-- 
Florian Lohoff f...@zz.de
Es ist ein grobes Missverständnis und eine Fehlwahrnehmung, dem Staat
im Internet Zensur- und Überwachungsabsichten zu unterstellen.
- - Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble -- 10. Juli in Berlin 


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Re: [Talk-de] Freie Grenzen

2010-04-23 Diskussionsfäden Georg Feddern
Moin,

Bernd Wurst schrieb:
 Am Freitag 23 April 2010 09:54:21 schrieb Sven Anders:
   
 Je nachdem wo jemand wohnt und arbeitet und sich aufhält gelten ja für 
 Ihm andere Gesetze und Regelungen, z.B.
 [...]
 

 Da ein Kind ja auch irgendwo im Wald geboren werden könnte, ist es zur 
 Erfüllung dieser Meldepflicht eigentlich zwingend nötig, dass es jederzeit 
 einsehbare Karten der genauen Grenzverläufe der Gemeindegrenzen gibt.
   

Das kannst Du ja auch - beim Vermessungsamt oder beim Standesamt oder ...
Keiner wird dich in diesem Fall daran hindern, zu der entsprechenden 
Kenntnis zu gelangen, wahrscheinlich sogar kostenlos, vielleicht auch 
nicht - denn Du musst ja z.B. für die Deinem Kind zustehende 
Geburtsurkunde auch einen Obolus entrichten, oder?
Und damit haben alle dem gültigen Recht genüge getan - *Du* konntest die 
nötige Information einsehen. Punkt.

Und niemand kann Dir verwehren, dass Du 2 Wochen später aus dem 
Gedächtnis irgendjemandem sagst: Die Grenze verläuft an dem und dem 
Waldrand.
Und dieser irgendjemand beteiligt sich an OSM.

Sie können nicht verhindern, dass die Informationen in OSM erscheinen - 
*Sie* können nur verhindern, dass es direkt und sofort und detailgenau 
auf elektronischem Wege passiert.

Gruß
Georg

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Re: [Talk-de] Freie Grenzen (war Re: Anfrage beim Statistischen Landesamt Bayern wg. Verwaltungsgre nzen-Nutzung aus deren Veröffentlichungen - Deren Antwort - Bewertung bitte)

2010-04-23 Diskussionsfäden Jens Frank
Am 23. April 2010 09:54 schrieb Sven Anders s...@anders-hamburg.de:

 Am 23.04.2010 06:33, schrieb Jens Frank:


 Gibt es denn ein Recht auf freie Grenzen?


 VORWEG: Ich bin kein Jurist (auch wenn ich Jura im Nebenfach hatte), alles
 ohne Gewähr.

 Ich denke ja!


 Je nachdem wo jemand wohnt und arbeitet und sich aufhält gelten ja für Ihm
 andere Gesetze und Regelungen, z.B.
 * bei Polizeilichen Maßnahmen
 * Rauchverbot
 * Setuern z.B. Grundsteuer
 * Welcher Gerichtsvollzieher zuständig ist
 * Welches Straßenbauamt das Schlagloch beseitigen muß etc.


 Nun gibt es einen Uralten rechtlichen Grundsatz (das war schon bei den
 Römern so), das man als Bürger das recht hat zu erfahren welche rechtlichen
 Regelungen gelten. Über diese darf man auch streiten und z.B. auf den
 üblichen Wegen (z.B. indem man sich in ein Parlament wählen läßt) ändern
 (wenn man dafür eine Demkoratische Zustimmung findet) dazu ist es wichtig
 das man die Gesetze ohne Quellennennung
 und frei nutzen kann

 In Deutschland ist das ganze im §5 UrhG geregelt.


Die amtlichen Bekanntmachungen etc sind frei. Aber die Zusammenstellung
dieser amtlichen Bekanntmachungen in eine Gruppe von Vektoren ist meiner
Meinung nach eine Datenbank, und für die gelten dann nicht mehr die Regeln
des §5 .

Dass Du die Möglichkeit hast, frei (Also ohne Kosten) festzustellen, wo Du
wohnst und welche Gesetze gelten bedeutet meiner Meinung nach nicht, dass
die Datenbasis, auf der diese Information beruht, automatisch frei ist. Dass
ich einen Tramper frei im Auto mitnehme bedeutet nicht, dass ihm das Auto
gehört.

Grüße,

jens
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