Am Freitag 23 April 2010 09:54:21 schrieb Sven Anders: > Je nachdem wo jemand wohnt und arbeitet und sich aufhält gelten ja für > Ihm andere Gesetze und Regelungen, z.B. > [...]
Das IMHO naheliegenste fehlt in deiner Liste: Wenn ein Kind geboren wird, muss man zu dem Standesamt gehen, das für den Geburtsort zuständig ist. Da ein Kind ja auch irgendwo im Wald geboren werden könnte, ist es zur Erfüllung dieser Meldepflicht eigentlich zwingend nötig, dass es jederzeit einsehbare Karten der genauen Grenzverläufe der Gemeindegrenzen gibt. Gruß, Bernd -- Früher dachten wir ja auch: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Geht auch so. - Dieter Nuhr (dt. Comedian)
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