Moin, Bernd Wurst schrieb: > Am Freitag 23 April 2010 09:54:21 schrieb Sven Anders: > >> Je nachdem wo jemand wohnt und arbeitet und sich aufhält gelten ja für >> Ihm andere Gesetze und Regelungen, z.B. >> [...] >> > > Da ein Kind ja auch irgendwo im Wald geboren werden könnte, ist es zur > Erfüllung dieser Meldepflicht eigentlich zwingend nötig, dass es jederzeit > einsehbare Karten der genauen Grenzverläufe der Gemeindegrenzen gibt. >
Das kannst Du ja auch - beim Vermessungsamt oder beim Standesamt oder ... Keiner wird dich in diesem Fall daran hindern, zu der entsprechenden Kenntnis zu gelangen, wahrscheinlich sogar kostenlos, vielleicht auch nicht - denn Du musst ja z.B. für die Deinem Kind zustehende Geburtsurkunde auch einen Obolus entrichten, oder? Und damit haben alle dem gültigen Recht genüge getan - *Du* konntest die nötige Information einsehen. Punkt. Und niemand kann Dir verwehren, dass Du 2 Wochen später aus dem Gedächtnis irgendjemandem sagst: Die Grenze verläuft an dem und dem Waldrand. Und dieser irgendjemand beteiligt sich an OSM. Sie können nicht verhindern, dass die Informationen in OSM erscheinen - *Sie* können nur verhindern, dass es direkt und sofort und detailgenau auf elektronischem Wege passiert. Gruß Georg _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

