Re: [Talk-de] Landwirtschaftliche Fahrzeuge mit Sondergenehmigung auf 2x2 autobahnähnlicher Straße

2013-01-14 Diskussionsfäden Johann H. Addicks
Am 13.01.2013 15:17, schrieb Tirkon:

[..]

Wenn man dort nur mit Sondergenehmigung mit den Agrarfahrzeugen
langfahren darf würde ich es gar nicht taggen.
Denn irgendwer mit Sondergenehmigung kann überall mit den
absonderlichsten Sachen fahren.
Radlader im Wald, überbreite Schwertransporte auf der Autobahn,
Tagebaubagger quer über die Autobahn...

Sorry, wenn ich das jetzt so pauschal einstufe, aber was nicht
beschilder ist, das sollte man vielleicht nicht mit sonderlich viel
Nachdruck zu mappen versuchen.

Ansonsten fangen wir nämlich noch an, im Zoo und im botanischen Garten
die Fußwege zu mappen dafür, dass das Grünflächenamt dort auch mit
Fahrzeugen fahren darf um die Wege und das Grünzeug zu pflegen.


-jha-

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[Talk-de] Landwirtschaftliche Fahrzeuge mit Sondergenehmigung auf 2x2 autobahnähnlicher Straße

2013-01-13 Diskussionsfäden Tirkon
Moin,

auf der Bundesstraße 210 wurde im Landkreis Friesland beim
Wilhelmshavener Kreuz ein autobahnähnlicher Lückenschluss vor wenigen
Wochen vollzogen und freigegeben. Trotz 2x2 Fahrstreifen mit baulicher
Richtungsfahrbahntrennung sind hier landwirtschaftliche Fahrzeuge
zugelassen, wenn sie mindestens 40 km/h schnell sind - allerdings nur
mit Sondergenehmigung. Es handelt sich offensichtlich um einen
Modellversuch. Demzufolge gibt es die Regelung sonst nirgendwo (im
Landkreis? / in Deutschland?). 

Quelle:
http://www.friesland.de/internet/page.php?site=14id=901001116
Diese bisher existierende Regelung wurde auf den nun eröffneten
Lückenschluss erweitert. 

Der Link zu einem Abschnitt in OSM:
http://www.openstreetmap.org/browse/way/28400372
Autobahnähnliche Straße im OSM Wiki:
http://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Tag:highway%3Dtrunk

An der Straße sind die im Link erwähnten Schilder aufgestellt, ohne
dass die zeitliche Begrenzung dort thematisiert wäre.

Ich habe daher 
* agriculture=yes
und 
* minspeed:agriculture=40
getaggt.

Damit sollte dem nicht-landwirtschaftlichem Benutzer der Straße diese
Eigenschaft deutlich werden.

Soweit, so gut! Jetzt komme ich aber ins Grübeln: Mit diesem Tagging
könnte der Inhaber eines entsprechenden landwirtschaftlichen
Fahrzeuges auf die Idee kommen, dass er die Straße ohne Weiteres (also
ohne Sondergenehmigung) benutzen darf. Allerdings könnte jemand den
gleichen Fehlschluss auch aus den missverständlichen Schildern ziehen.

Ist der Fall so einzigartig und zudem theoretisch, dass man ihn im
Tagging vernachlässigen kann? Falls nein, wie würde man die notwendige
Sondergenehmigung taggen?

By the way:
OSM hat diesen Lückenschluss (natürlich) schon lange under
construction im Angebot und nun als bisher einzige Karte
freigegeben. Leider sind unsere Routenplaner zeitlich noch zu sehr
hinterher, als dass sich das bei den darauf beruhenden
OSM-Navigationssystemen auswirken würde. Insbesondere Cloudmade
verschläft mindestens ein halbes Jahr.


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Re: [Talk-de] Landwirtschaftliche Fahrzeuge mit Sondergenehmigung auf 2x2 autobahnähnlicher Straße

2013-01-13 Diskussionsfäden Martin Koppenhöfer

Am 13.01.2013 um 15:17 schrieb Tirkon tirko...@yahoo.de:
 auf der Bundesstraße 210 wurde im Landkreis Friesland beim
 Wilhelmshavener Kreuz ein autobahnähnlicher Lückenschluss vor wenigen
 Wochen vollzogen und freigegeben. Trotz 2x2 Fahrstreifen mit baulicher
 Richtungsfahrbahntrennung sind hier landwirtschaftliche Fahrzeuge
 zugelassen, wenn sie mindestens 40 km/h schnell sind - allerdings nur
 mit Sondergenehmigung. Es handelt sich offensichtlich um einen
 Modellversuch. Demzufolge gibt es die Regelung sonst nirgendwo (im
 Landkreis? / in Deutschland?). 



 Ich habe daher 
 * agriculture=yes



m.E. müsste das private sein und nicht yes, da es nur mit Sondergenehmigung 
möglich ist


 und 
 * minspeed:agriculture=40
 getaggt



minspeed, also eine Mindestgeschwindigkeit auf einem Straßenabschnitt ist nicht 
ganz dasselbe wie eine bauartbedingte Mindestgeschwindigkeit eines Fahrzeugs. 
Ich würde das weglassen, da die Voraussetzungen erfüllt sind, wenn man mit 
private Zugang hat.


 Damit sollte dem nicht-landwirtschaftlichem Benutzer der Straße diese
 Eigenschaft deutlich werden.


wobei agricultural m.W. in Deutschland nicht landwirtschaftliche Fahrzeuge 
bezeichnet sondern Fahrzeuge, die sich in landwirtschaftlichem Einsatz befinden 
(also auf die Nutzung bezogen ist und nicht auf den Fahrzeugtyp).


 Ist der Fall so einzigartig und zudem theoretisch, dass man ihn im
 Tagging vernachlässigen kann? Falls nein, wie würde man die notwendige
 Sondergenehmigung taggen?


grob schonmal mit private, m.E.

Gruß Martin
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Re: [Talk-de] Landwirtschaftliche Fahrzeuge mit Sondergenehmigung auf 2x2 autobahnähnlicher Straße

2013-01-13 Diskussionsfäden Georg Feddern

Moin,

Am 13.01.2013 15:17, schrieb Tirkon:

Quelle:
http://www.friesland.de/internet/page.php?site=14id=901001116
Diese bisher existierende Regelung wurde auf den nun eröffneten
Lückenschluss erweitert.


wat dat nich allns geef.


Ich habe daher
* agriculture=yes
und
* minspeed:agriculture=40
getaggt.

Damit sollte dem nicht-landwirtschaftlichem Benutzer der Straße diese
Eigenschaft deutlich werden.

Soweit, so gut! Jetzt komme ich aber ins Grübeln: Mit diesem Tagging
könnte der Inhaber eines entsprechenden landwirtschaftlichen
Fahrzeuges auf die Idee kommen, dass er die Straße ohne Weiteres (also
ohne Sondergenehmigung) benutzen darf.


Für Fälle mit Sonder-/Einzelgenehmigung hat sich doch *=private bisher 
bewährt, oder?



Allerdings könnte jemand den
gleichen Fehlschluss auch aus den missverständlichen Schildern ziehen.


Inwiefern sind die Schilder da missverständlich? Da steht doch extra 
mit Genehmigung.

Sonst hätte ja ein Kennzeichen 1024-17 gereicht.


Ist der Fall so einzigartig und zudem theoretisch, dass man ihn im
Tagging vernachlässigen kann?


Bin da mal gespannt, ob (überhaupt) noch andere Meldungen kommen. ;-)
Und er ist ja zumindest so lange theoretisch, bis es einen Router mit
- Angabe der Fahrzeug-HG
- Angabe des landwirtschaftlichen Verkehrs
für Landwirte und deren Demo-Fahrten nach Brüssel oder Optimierung des 
lokalen Ernte-Verkehrs gibt. ;-)


Evtl. ist es eher notwendig, dort hazard=agricultural zu taggen. ;-)

Gruß
Georg

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Re: [Talk-de] Landwirtschaftliche Fahrzeuge mit Sondergenehmigung auf 2x2 autobahnähnlicher Straße

2013-01-13 Diskussionsfäden Masi Master
Am 13.01.2013, 18:07 Uhr, schrieb Martin Koppenhöfer  
dieterdre...@gmail.com:



Am 13.01.2013 um 15:17 schrieb Tirkon tirko...@yahoo.de:

auf der Bundesstraße 210 wurde im Landkreis Friesland beim
Wilhelmshavener Kreuz ein autobahnähnlicher Lückenschluss vor wenigen
Wochen vollzogen und freigegeben. Trotz 2x2 Fahrstreifen mit baulicher
Richtungsfahrbahntrennung sind hier landwirtschaftliche Fahrzeuge
zugelassen, wenn sie mindestens 40 km/h schnell sind - allerdings nur
mit Sondergenehmigung. Es handelt sich offensichtlich um einen
Modellversuch. Demzufolge gibt es die Regelung sonst nirgendwo (im
Landkreis? / in Deutschland?).



Ich habe daher
* agriculture=yes


m.E. müsste das private sein und nicht yes, da es nur mit  
Sondergenehmigung möglich ist


ja, private scheint mir auch plausiebel. (also mit Erlaubnis des  
Eigentümers.)



und
* minspeed:agriculture=40
getaggt


minspeed, also eine Mindestgeschwindigkeit auf einem Straßenabschnitt  
ist nicht ganz dasselbe wie eine bauartbedingte Mindestgeschwindigkeit  
eines Fahrzeugs. Ich würde das weglassen, da die Voraussetzungen erfüllt  
sind, wenn man mit private Zugang hat.


das würd ich auch weglassen. Zumal bedeutet das Treckersymbol:  
Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können  
oder dürfen..., was nichts mit landwirtschaftlichem Verkehr zu tun hat.  
(Also das Schild und auch das tagging agricultural=* werden in den  
falschen Zusammenhang gebracht.)



Damit sollte dem nicht-landwirtschaftlichem Benutzer der Straße diese
Eigenschaft deutlich werden.



wobei agricultural m.W. in Deutschland nicht landwirtschaftliche  
Fahrzeuge bezeichnet sondern Fahrzeuge, die sich in landwirtschaftlichem  
Einsatz befinden (also auf die Nutzung bezogen ist und nicht auf den  
Fahrzeugtyp).


ja, [access]=agricultural entspricht landwirtschaftlicher Nutzung,
ABER hingegen agricultural=yes entspricht dem Trecker-Symbol, was wiederum  
bedeutet: Kraftfahrzeuge/Züge bis 25km/h



Ist der Fall so einzigartig und zudem theoretisch, dass man ihn im
Tagging vernachlässigen kann? Falls nein, wie würde man die notwendige
Sondergenehmigung taggen?


grob schonmal mit private, m.E.


Im Prinzip würd ich auch agricultural=private nehmen. Passt zwar nicht  
perfekt, aber besser gehts mit dem Taggingschema momentan nicht.


Gruß
Masi


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Re: [Talk-de] Landwirtschaftliche Fahrzeuge mit Sondergenehmigung auf 2x2 autobahnähnlicher Straße

2013-01-13 Diskussionsfäden Tirkon
Tirkon tirko...@yahoo.de wrote:

wie würde man die notwendige
Sondergenehmigung taggen?

Vielen Dank für Euren Input. :-)

private klingt überzeugend. Ich habe es sowohl für Forst- als auch
Landwirtschaft gesetzt, wie in der Veröffentlichung des Landkreises
nachzulesen. Zudem gibt es jetzt auch eine note mit Erläuterung im
Klartext.

Obwohl dort keine Schilder stehen, hängen die Tags auch an sämtlichen
Auf- und Abfahrten -- allerdings nicht an den B210-Parallelfahrbahnen
im Wilhelmshavener Kreuz. Ein bisschen sinnvoll interpretieren wird
man ja dürfen.

http://www.openstreetmap.org/browse/way/28400372

Grüße
Tirkon


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