Re: [Talk-de] Straßennahmen aus Amtlichem Stadtplan ?

2007-09-27 Diskussionsfäden Max Moritz Sievers
Am Montag, 10. September 2007 21:17 schrieb Christoph Eckert:
 Namen ablesen und zum Taggen weiterverwenden liegt IMO demnach in einer
 Grauzone. Allerdings versucht der Gesetzgeber soweit möglich, die
 Inhaber von Urheberrechten zu stärken. Könnte also sein, dass man als
 OSM-Mapper im Streitfalle den Kürzeren zöge...

Die Gerichte müssen sich aber an die Gesetze halten. Wenn sie es nicht tun, 
kann man in Revision gehen.

-- 
Mit freundlichen Grüßen
Max Moritz Sievers

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Re: [Talk-de] Straßennahmen aus Amtlichem Stadtplan ?

2007-09-11 Diskussionsfäden qbert biker
Hi,
 
 Schurz beiseite, viele Kommunen legen Straßen so an und stellen Schilder 
 so auf, dass man es herausbekommt. Aber es gibt auch gegenteiliges. 
 Einfaches Beispiel: ein U, an dessen beiden Enden ein Straßenschild 
 steht. Wie weit geht jetzt jede einzelne Straße? Das U kann natürlich 
 auch etwas komplexer aussehen, so dass es wirklich schwierig wird.

Gut, da wurde schon mal auf die Hausnummern verwiesen, die dann
ja irgendwo einen Bruch haben müssen. Oft steht auch auf den 
Hausmnummern selber noch mal der Straßennamen drauf, wobei ich 
diese Namen ungern übertrage, weil die nicht immer stimmen (alte
Schreibweisen, etc.)

Aber ich denke mal, man braucht auch nicht päpstlicher zu sein als
der Papst. Für die Renderer ist ein Eintrag, der jetzt nicht ganz
zu 100% genau ist, auch brauchbar und für das Routing trifft das 
auch zu. Eine Karte, die mich auf 50m vors Ziel führt, ist schon
eine recht gute Karte. Für die Zielsuche ist in erster Näherung
wichtig, dass alle Straßennamen überhaupt mal vorkommen - verfeinern
kann man dann immer noch.

Grüße Hubert

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Re: [Talk-de] Straßennahmen aus Amtlichem Stadtplan ?

2007-09-10 Diskussionsfäden Christoph Eckert
Moin,

 Meiner Erfahrung nach ist das aber ziemlich selten der Fall, meist
 ist man einfach nur zu blind es zu finden

das mag von der Kommune abhängen. Drüben in der Pfalz habe ich gleich 
zwei Örtchen, bei denen ich den zuständigen Ingenieur des 
Vermessungsamtes mal gerne persönlich sprechen möchte ;-) .

Schurz beiseite, viele Kommunen legen Straßen so an und stellen Schilder 
so auf, dass man es herausbekommt. Aber es gibt auch gegenteiliges. 
Einfaches Beispiel: ein U, an dessen beiden Enden ein Straßenschild 
steht. Wie weit geht jetzt jede einzelne Straße? Das U kann natürlich 
auch etwas komplexer aussehen, so dass es wirklich schwierig wird.

Beste Grüße,

ce


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Re: [Talk-de] Straßennahmen aus Amtlichem Stadtplan ?

2007-09-10 Diskussionsfäden Christoph Eckert
Moin,

 Auch Datenbanken können urheberrechtlichen Schutz genießen.

jep. Und solange das Ding gepflegt wird, verlängert sich der Schutz 
automatisch immer weiter. Unter Datenbank wird hier übrigens eine 
Datensammlung im weitesten Sinne verstanden, nicht nur elektronisch.

 Und wenn 
 das auch auf Landkarten zutrifft, könnte man eben nicht einfach
 simple Daten wie Straßennahmen daraus entnehmen. Aber ob das nun auch
 wirklich der Fall ist, keine Ahnung.

Jain. Ich war am Dienstag zur osgeo-Konferenz und hatte dort das Glück, 
einen Juristen fragen zu können, der sich mit Geokrams auskennt. Eine 
Karte ist durch das Urheberrecht geschützt. Ein einzelnes Datum einer 
Datenbank aber ist nicht durch das komische Datenbankschutzrecht 
geschützt, dürfte also verwendet werden. Einen Straßennamen aus einer 
Karte kopieren und auf die OSM-Tiles beppen wäre sicher durch das 
Urheberrecht geschützt.

Namen ablesen und zum Taggen weiterverwenden liegt IMO demnach in einer 
Grauzone. Allerdings versucht der Gesetzgeber soweit möglich, die 
Inhaber von Urheberrechten zu stärken. Könnte also sein, dass man als 
OSM-Mapper im Streitfalle den Kürzeren zöge...

Schönen Abend,

ce


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Re: [Talk-de] Straßennahmen aus Amtlichem Stadtplan ?

2007-09-07 Diskussionsfäden Peter Beutner
qbert biker schrieb:
  
 Die Grauzone ist eher die Entnahme von Daten aus der Karte die
 ihrerseits eindeutig amtliche Werke sind, wie die Straßennamen
 selber oder auch der Verlauf von Grenzen. Allein dieser Medienbruch
 (Bild auf Koordinaten/Texte) sollte ja jeden Urheberrechtsanspruch
 hinfällig machen. Nur ob das die Richter auch so sehen? 
 Auch Datenbanken können urheberrechtlichen Schutz genießen. Und wenn
 das auch auf Landkarten zutrifft, könnte man eben nicht einfach
 simple Daten wie Straßennahmen daraus entnehmen. Aber ob das nun auch
 wirklich
 der Fall ist, keine Ahnung.
 
 Da gabs mal vor ein paar Monaten eine Sache in der c't über einen
 Knilch der ziemlich frech auf eine Datenbank zugegriffen hat
 (ging um Flugwetterdaten, soweit ich mich erinnern kann) und diese
 Daten verkauft hat. Er hat damals so ziemlich alles getan, um sich
 ins Unrecht zu setzen (falsche Angaben beim Zugang, etc.) und dann
 auch den Prozess verloren.
 
 Spannend an der Sache war, dass das laut c't relativ knapp 
 ausgegangen ist, weil das Gericht die Sache mit der Datenbank 
 sehr streng ausgelegt hat. Die Aussage war, dass die Datenbank
 nur als Ganzes vom Urheberrecht geschützt ist, wer Auszüge 
 abzieht und verwendet verstößt nicht gegen das Urheberrecht. 
 
 In diesem Sinne greift auch das Urheberrecht auf Datenbanken 
 hier nicht, weil eine Papierkarte keine Datenbank im Sinne des
 Urheberrechtes ist und selbst wenn, müsste man schon den 
 Datenbestand als Ganzes abziehen. Soweit meine Einschätzung als
 Nichtjurist.

Auch Datensammlungen analoger, zB. gedruckter, Form können
Datenbankschutz genießen. Einfach mal nach Aktenzeichen: 21 O 7402/02
googlen.
Nichtsdestotrotz bleibt natürlich das was du weiter oben geschrieben hast
(und auch Frederik in der anderen Mail), dass die Entnahme einzelner Daten
dann trotzdem immer noch legal ist.

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Re: [Talk-de] Straßennahmen aus Amtlichem Stadtplan ?

2007-09-07 Diskussionsfäden qbert biker
 
  Die Grauzone ist eher die Entnahme von Daten aus der Karte die
  ihrerseits eindeutig amtliche Werke sind, wie die Straßennamen
  selber oder auch der Verlauf von Grenzen. Allein dieser Medienbruch
  (Bild auf Koordinaten/Texte) sollte ja jeden Urheberrechtsanspruch
  hinfällig machen. Nur ob das die Richter auch so sehen? 
 
 Auch Datenbanken können urheberrechtlichen Schutz genießen. Und wenn
 das auch auf Landkarten zutrifft, könnte man eben nicht einfach
 simple Daten wie Straßennahmen daraus entnehmen. Aber ob das nun auch
 wirklich
 der Fall ist, keine Ahnung.

Da gabs mal vor ein paar Monaten eine Sache in der c't über einen
Knilch der ziemlich frech auf eine Datenbank zugegriffen hat
(ging um Flugwetterdaten, soweit ich mich erinnern kann) und diese
Daten verkauft hat. Er hat damals so ziemlich alles getan, um sich
ins Unrecht zu setzen (falsche Angaben beim Zugang, etc.) und dann
auch den Prozess verloren.

Spannend an der Sache war, dass das laut c't relativ knapp 
ausgegangen ist, weil das Gericht die Sache mit der Datenbank 
sehr streng ausgelegt hat. Die Aussage war, dass die Datenbank
nur als Ganzes vom Urheberrecht geschützt ist, wer Auszüge 
abzieht und verwendet verstößt nicht gegen das Urheberrecht. 

In diesem Sinne greift auch das Urheberrecht auf Datenbanken 
hier nicht, weil eine Papierkarte keine Datenbank im Sinne des
Urheberrechtes ist und selbst wenn, müsste man schon den 
Datenbestand als Ganzes abziehen. Soweit meine Einschätzung als
Nichtjurist.

Grüsse Hubert 

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Re: [Talk-de] Straßennahmen aus Amtlichem Stadtplan ?

2007-09-07 Diskussionsfäden Dirk-Lüder Kreie
-BEGIN PGP SIGNED MESSAGE-
Hash: SHA1

Frederik Ramm schrieb:
 Hallo,
 
 Ein amtliches Interesse an der Veröffentlichung eines Kartenwerks  
 kann nur in Ausnahmefällen angenommen werden, z. B. wenn eine  
 Behörde eine Karte von der Meeresküste veröffentlicht, in der die  
 für Badende gefährlichen Stellen besonders gekennzeichnet sind.
 
 Aber die Strassennamen stehen in einer solchen Karte noch nicht aus  
 Spass drin, sondern weil ein amtliches Interesse an ihrer  
 Veroeffentlichung besteht...?

Es ist schon ein Unterschied ob du die Karte (oder einen Ausschnitt)
direkt übernimmst, oder der Karte nur Fakten entnimmst.

- --

Dirk-Lüder Deelkar Kreie
Bremen - 53.0952°N 8.8652°E

-BEGIN PGP SIGNATURE-
Version: GnuPG v1.4.7 (GNU/Linux)
Comment: Using GnuPG with Mozilla - http://enigmail.mozdev.org

iD8DBQFG4UlvFUbODdpRVDwRAkj5AKCwfsaK60SS7o81Ps3C7t18yEozLwCfT3iF
PDvVTWM/ko9eDgiJ8hvgN1w=
=wUAj
-END PGP SIGNATURE-

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Re: [Talk-de] Straßennahmen aus Amtlichem Stadtplan ?

2007-09-07 Diskussionsfäden Jannis Achstetter
qbert biker schrieb:
 §5 UrhG:

 (1) Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen  
 sowie Entscheidungen und amtlich verfasste Leitsätze zu  
 Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.

 (2) Das gleiche gilt für andere amtliche Werke, die im amtlichen  
 Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind,  
 [...]

 Es ist also die Frage zu klaeren, ob die fraglichen Karten amtliche  
 Werke in diesem Sinne sind. Mir scheint, dass seitens der Herausgeber  
 zuweilen versucht wurd, am UrhG vorbei einen Urheberrechtsschutz zu  
 konstruieren, um die selbst herausgegebenen amtlichen Informationen  
 dann gewinnbringend an die Privatwirtschaft zu lizensieren (z.B.  
 Stadt verraet die Strassennamen nur dem Verlag X, der daraus die  
 offizielle Stadtkarte macht und an dieser alle Rechte hat).

 Inwiefern solche Konstrukte vor Gericht Bestand haben, weiss ich  
 nicht, aber von meinem Rechtsempfinden her wuerde ich schon sagen,  
 dass die Uebernahme von Strassennamen aus amtlichen Karten  
 unproblematisch ist.
 


Schön, dass das mal jemand recherchiert hat, danke.
Die Frage, was eine amtliche Karte ist, ist allerdings immer noch
fraglich. Wie schaut's damit aus:
http://deutschlandviewer.bayern.de/deutschlandviewer/GermanyViewer.html
Da steht ja ganz klar, dass man die Daten nicht kostenlos anders als
privat nutzen darf, was sich meiner Meinung nach auf die Rasterdaten
bezieht. Wie das mit Strassennamen abschreiben ist, ist halt fraglich.
Ebenso wäre es interessant, ob es sich bei:
http://www.kleinostheim.de/__tools/no/download.php?ID=PI450I260810I1AC3
um ein amtliches Werk handelt. Ich ruf ma im Rathaus an ;)

MfG,
Jannis

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Re: [Talk-de] Straßennahmen aus Amtlichem Stadtplan ?

2007-09-07 Diskussionsfäden qbert biker

 Original-Nachricht 
 Datum: Fri, 7 Sep 2007 12:38:36 +0200
 Von: Sven Anders [EMAIL PROTECTED]
 An: Openstreetmap allgemeines in Deutsch talk-de@openstreetmap.org
 Betreff: Re: [Talk-de]Straßennahmen aus Amtlichem Stadtplan?

 Am Freitag, 7. September 2007 12:01 schrieb Joachim Laier:
  Hallo,
 
  mir fällt aus meinen ersten Versuchen ein, dass es manche Wege/Straßen
  insbesonder im Übergang von einer zur anderen Straße nicht eindeutig
  beschildert sind. Hier habe ich einen Fall, wo zwei Straßen durch eine
  Brücke, die selbst einen Bogen von 270° macht, verbunden sind. Beide
  zuführenden Straßen haben einen unterschiedlichen Namen, die Brücke
 ist
  unbenannt.
  Darf ich im Amtlichen Stadtplan nach dem korrekten Namen nachsehen?
  Ähnlich ist es mit Straßenverlängerungen, die zu Fußwegen werden,
 die sind
  auch häufig nicht beschildert wobei ich mir einen Namen im Stadtplan
 hoffe.
 
  Also, darf so eine amtliche Karte als Referenz für die Benamung
 herhalten?
 
 Ich habe bereits früher versucht das heraus zu bekommen. Man trifft viele
 Juristen die sich da lieber nicht festlegen wollen.
 
 Aber ich bin inzwischen (ich habe auch mit einem Studenten geredet, der
 sich 
 in Urheberrecht von Geodaten vertieft hat) zu der Überzeugung gekommen,
 das 
 man das darf. Der Student war sogar der Ansicht, das du einzelne Merkmale
 aus 
 einer Karte digitalisieren darf (z.B. Stadtteilgrenzen).
 
 Ist natürlich trotzdem ohne Gewähr. Auf der anderen Seite müsste Dir
 das jetzt 
 erstmal jemand nachweisen, woher du die Daten hast.
 
 Gruß
 Sven

So ein Nachweis ginge höchstens über Fehler in der Quelle, aus der 
man übernimmt. Obiges gilt also nur dann, wenn man mal eine Lücke
füllt. Wenn man flächendeckend Straßennamen übernimmt, könnte 
das durchaus ins Auge gehen, solange die Rechtslage hier unklar
ist.

Ich selber nehme Namen grundsätzlich nur vor Ort auf, denn draussen
ist es doch viel schöner als in der Schreibstube. Und genauer wird
die Karte dann auch noch, denn so einiges bilden die Stadtpläne
auch nicht so toll ab.

Grüsse Hubert
-- 
Pt! Schon vom neuen GMX MultiMessenger gehört?
Der kanns mit allen: http://www.gmx.net/de/go/multimessenger

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Re: [Talk-de] Straßennahmen aus Amtlichem Stadtplan ?

2007-09-07 Diskussionsfäden Sven Anders
Am Freitag, 7. September 2007 12:01 schrieb Joachim Laier:
 Hallo,

 mir fällt aus meinen ersten Versuchen ein, dass es manche Wege/Straßen
 insbesonder im Übergang von einer zur anderen Straße nicht eindeutig
 beschildert sind. Hier habe ich einen Fall, wo zwei Straßen durch eine
 Brücke, die selbst einen Bogen von 270° macht, verbunden sind. Beide
 zuführenden Straßen haben einen unterschiedlichen Namen, die Brücke ist
 unbenannt.
 Darf ich im Amtlichen Stadtplan nach dem korrekten Namen nachsehen?
 Ähnlich ist es mit Straßenverlängerungen, die zu Fußwegen werden, die sind
 auch häufig nicht beschildert wobei ich mir einen Namen im Stadtplan hoffe.

 Also, darf so eine amtliche Karte als Referenz für die Benamung herhalten?

Ich habe bereits früher versucht das heraus zu bekommen. Man trifft viele 
Juristen die sich da lieber nicht festlegen wollen.

Aber ich bin inzwischen (ich habe auch mit einem Studenten geredet, der sich 
in Urheberrecht von Geodaten vertieft hat) zu der Überzeugung gekommen, das 
man das darf. Der Student war sogar der Ansicht, das du einzelne Merkmale aus 
einer Karte digitalisieren darf (z.B. Stadtteilgrenzen).

Ist natürlich trotzdem ohne Gewähr. Auf der anderen Seite müsste Dir das jetzt 
erstmal jemand nachweisen, woher du die Daten hast.

Gruß
Sven

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