Am Montag, 10. September 2007 21:17 schrieb Christoph Eckert:
> Namen ablesen und zum Taggen weiterverwenden liegt IMO demnach in einer
> Grauzone. Allerdings versucht der Gesetzgeber soweit möglich, die
> Inhaber von Urheberrechten zu stärken. Könnte also sein, dass man als
> OSM-Mapper im Streitfalle den Kürzeren zöge...

Die Gerichte müssen sich aber an die Gesetze halten. Wenn sie es nicht tun, 
kann man in Revision gehen.

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Mit freundlichen Grüßen
Max Moritz Sievers

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