qbert biker schrieb:
>  
>>> Die Grauzone ist eher die Entnahme von Daten aus der Karte die
>>> ihrerseits eindeutig amtliche Werke sind, wie die Straßennamen
>>> selber oder auch der Verlauf von Grenzen. Allein dieser Medienbruch
>>> (Bild auf Koordinaten/Texte) sollte ja jeden Urheberrechtsanspruch
>>> hinfällig machen. Nur ob das die Richter auch so sehen? 
>> Auch Datenbanken können urheberrechtlichen Schutz genießen. Und wenn
>> das auch auf Landkarten zutrifft, könnte man eben nicht einfach
>> simple Daten wie Straßennahmen daraus entnehmen. Aber ob das nun auch
>> wirklich
>> der Fall ist, keine Ahnung.
> 
> Da gabs mal vor ein paar Monaten eine Sache in der c't über einen
> Knilch der ziemlich frech auf eine Datenbank zugegriffen hat
> (ging um Flugwetterdaten, soweit ich mich erinnern kann) und diese
> Daten verkauft hat. Er hat damals so ziemlich alles getan, um sich
> ins Unrecht zu setzen (falsche Angaben beim Zugang, etc.) und dann
> auch den Prozess verloren.
> 
> Spannend an der Sache war, dass das laut c't relativ knapp 
> ausgegangen ist, weil das Gericht die Sache mit der Datenbank 
> sehr streng ausgelegt hat. Die Aussage war, dass die Datenbank
> nur als Ganzes vom Urheberrecht geschützt ist, wer Auszüge 
> abzieht und verwendet verstößt nicht gegen das Urheberrecht. 
> 
> In diesem Sinne greift auch das Urheberrecht auf Datenbanken 
> hier nicht, weil eine Papierkarte keine Datenbank im Sinne des
> Urheberrechtes ist und selbst wenn, müsste man schon den 
> Datenbestand als Ganzes abziehen. Soweit meine Einschätzung als
> Nichtjurist.

Auch Datensammlungen analoger, zB. gedruckter, Form können
Datenbankschutz genießen. Einfach mal nach Aktenzeichen: 21 O 7402/02
googlen.
Nichtsdestotrotz bleibt natürlich das was du weiter oben geschrieben hast
(und auch Frederik in der anderen Mail), dass die Entnahme einzelner Daten
dann trotzdem immer noch legal ist.

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