qbert biker schrieb: > >>> Die Grauzone ist eher die Entnahme von Daten aus der Karte die >>> ihrerseits eindeutig amtliche Werke sind, wie die Straßennamen >>> selber oder auch der Verlauf von Grenzen. Allein dieser Medienbruch >>> (Bild auf Koordinaten/Texte) sollte ja jeden Urheberrechtsanspruch >>> hinfällig machen. Nur ob das die Richter auch so sehen? >> Auch Datenbanken können urheberrechtlichen Schutz genießen. Und wenn >> das auch auf Landkarten zutrifft, könnte man eben nicht einfach >> simple Daten wie Straßennahmen daraus entnehmen. Aber ob das nun auch >> wirklich >> der Fall ist, keine Ahnung. > > Da gabs mal vor ein paar Monaten eine Sache in der c't über einen > Knilch der ziemlich frech auf eine Datenbank zugegriffen hat > (ging um Flugwetterdaten, soweit ich mich erinnern kann) und diese > Daten verkauft hat. Er hat damals so ziemlich alles getan, um sich > ins Unrecht zu setzen (falsche Angaben beim Zugang, etc.) und dann > auch den Prozess verloren. > > Spannend an der Sache war, dass das laut c't relativ knapp > ausgegangen ist, weil das Gericht die Sache mit der Datenbank > sehr streng ausgelegt hat. Die Aussage war, dass die Datenbank > nur als Ganzes vom Urheberrecht geschützt ist, wer Auszüge > abzieht und verwendet verstößt nicht gegen das Urheberrecht. > > In diesem Sinne greift auch das Urheberrecht auf Datenbanken > hier nicht, weil eine Papierkarte keine Datenbank im Sinne des > Urheberrechtes ist und selbst wenn, müsste man schon den > Datenbestand als Ganzes abziehen. Soweit meine Einschätzung als > Nichtjurist.
Auch Datensammlungen analoger, zB. gedruckter, Form können Datenbankschutz genießen. Einfach mal nach Aktenzeichen: 21 O 7402/02 googlen. Nichtsdestotrotz bleibt natürlich das was du weiter oben geschrieben hast (und auch Frederik in der anderen Mail), dass die Entnahme einzelner Daten dann trotzdem immer noch legal ist. _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/cgi-bin/mailman/listinfo/talk-de

