AW: [swinog] Eines der ersten Urteile gegen Spamer ist draussen

2007-09-04 Diskussionsfäden Mike Kellenberger
und es dabei unterlässt, vorher die Einwilligung der Kunden einzuholen, den 
korrekten Absender anzugeben oder auf eine problemlose und kostenlose 
Ablehnungsmöglichkeit hinzuweisen 

translates to me as:

vorher die Einwilligung der Kunden einzuholen

AND

(den korrekten Absender anzugeben

OR

auf eine problemlose und kostenlose Ablehnungsmöglichkeit hinzuweisen)


which implies an opt-in as necessary. But of course it's a german sentence 
which can be interpreted otherwise...

Cheers,

Mike

-- 
Mike Kellenberger  [EMAIL PROTECTED]
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http://www.escapenet.ch   Skype mikek70atwork

-Ursprüngliche Nachricht-
Von: [EMAIL PROTECTED] [mailto:[EMAIL PROTECTED] Im Auftrag von Peter Guhl
Gesendet: Dienstag, 4. September 2007 12:04
An: [EMAIL PROTECTED]
Betreff: Re: [swinog] Eines der ersten Urteile gegen Spamer ist draussen

Per Jessen schrieb:
 Xaver Aerni wrote:
 
 Hallo,
 Der Kanton Zug hat das erste Urteil gegen das Antispamgesetz
 verkündet. Dabei stellte es sich auf den gesichtspunkt, dass ein
 Abmeldelink alleine genügt. Auf die Punkte, das der Kläger weder eine
 Einwilligung gegeben habe und auch keine Geschäftsbeziehung habe,
 wurde ignoriert

 Wer interesse hat kann das Urteil selber unter
 http://www.pop.ch/urteil.pdf. Ich denke das gibt ein wenig
 Gesprächsstoff
 
 Has this made it to the press/news anywhere?  

It doesn't look like. I'll submit it to symlink.ch.

Regards
 Peter
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AW: [swinog] Eines der ersten Urteile gegen Spamer ist draussen

2007-09-04 Diskussionsfäden Xaver Aerni
Hallo, 
Ich denke das ist das Problem wie es vom Gericht aufgefasst wird.
Heisst es Punkt 1 oder Punkt 2 oder Punk 3
Oder Punkt 1 und Punkt 2 oder Punkt 3
Dann kommt noch daran wie man die Klammer setzt...
(Punkt 1 und Punkt 2) oder Punkt 3
Punkt 1 und ( Punkt 2 oder Punkt 3)

Das sind jedes Mal andere Bedeutungen... (rein Mathematisch)

Nein aber im Ernst...
Der Punkt 1 wurde im Gerichtsurteil so gut wie wegbedungen... Zudem weil der
mutmasliche Spammer schon letztes Jahr gespamt hat ist zwischen den Zeilen
auch ein Gewohnheitsrecht entstanden zum weiterzuspamen... 

Wäre gut in der Strassenverkehrsordnung... Ich fuhr letztes Jahr auf der
Strasse 80. Deshalb fahre ich trotz der neuen 50 Tafel immer noch 80. Kommt
mir so vor. Und das Gericht gibt dem Raser recht... :-D)

Zudem ist wirklich zu sagen, das Urteil ist noch nicht Rechtskräftig... Es
besteht die Möglichkeit das die Staatanwaltschaft das ganze weiterzieht.
Hoffentlich. Es sind diverse Juristen daran das Urteil zu studieren.

Ich werde Euch hier auf dem laufenden halten was weiter geschieht... In den
nächsten 10 Tagen werden wir es wissen.


 

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 Von: [EMAIL PROTECTED] 
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 Kellenberger
 Gesendet: Dienstag, 4. September 2007 12:14
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 Betreff: AW: [swinog] Eines der ersten Urteile gegen Spamer 
 ist draussen
 
 und es dabei unterlässt, vorher die Einwilligung der Kunden 
 einzuholen, den korrekten Absender anzugeben oder auf eine 
 problemlose und kostenlose Ablehnungsmöglichkeit hinzuweisen 
 
 translates to me as:
 
 vorher die Einwilligung der Kunden einzuholen
 
 AND
 
 (den korrekten Absender anzugeben
 
 OR
 
 auf eine problemlose und kostenlose Ablehnungsmöglichkeit hinzuweisen)
 
 
 which implies an opt-in as necessary. But of course it's a 
 german sentence which can be interpreted otherwise...
 
 Cheers,
 
 Mike
 
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 Gesendet: Dienstag, 4. September 2007 12:04
 An: [EMAIL PROTECTED]
 Betreff: Re: [swinog] Eines der ersten Urteile gegen Spamer 
 ist draussen
 
 Per Jessen schrieb:
  Xaver Aerni wrote:
  
  Hallo,
  Der Kanton Zug hat das erste Urteil gegen das Antispamgesetz 
  verkündet. Dabei stellte es sich auf den gesichtspunkt, dass ein 
  Abmeldelink alleine genügt. Auf die Punkte, das der Kläger 
 weder eine 
  Einwilligung gegeben habe und auch keine Geschäftsbeziehung habe, 
  wurde ignoriert
 
  Wer interesse hat kann das Urteil selber unter 
  http://www.pop.ch/urteil.pdf. Ich denke das gibt ein wenig 
  Gesprächsstoff
  
  Has this made it to the press/news anywhere?  
 
 It doesn't look like. I'll submit it to symlink.ch.
 
 Regards
  Peter
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AW: [swinog] Eines der ersten Urteile gegen Spamer ist draussen

2007-09-04 Diskussionsfäden Xaver Aerni
 

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 Gesendet: Dienstag, 4. September 2007 11:52
 An: swinog@lists.swinog.ch
 Betreff: Re: [swinog] Eines der ersten Urteile gegen Spamer 
 ist draussen
 
 Xaver Aerni wrote:
 
  Hallo,
  Der Kanton Zug hat das erste Urteil gegen das Antispamgesetz 
  verkündet. Dabei stellte es sich auf den gesichtspunkt, dass ein 
  Abmeldelink alleine genügt. Auf die Punkte, das der Kläger 
 weder eine 
  Einwilligung gegeben habe und auch keine Geschäftsbeziehung habe, 
  wurde ignoriert
  
  Wer interesse hat kann das Urteil selber unter 
  http://www.pop.ch/urteil.pdf. Ich denke das gibt ein wenig 
  Gesprächsstoff
 
 Has this made it to the press/news anywhere?  
 
 
 /Per
 
No, I have only posted it here for other ISP's for a discusion.
I don' t think the press has many interest on this Urteil. Is it not to
special. Too less bloody... 

Greetings
Xaver

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