Hallo,
Ich denke das ist das Problem wie es vom Gericht aufgefasst wird.
Heisst es Punkt 1 oder Punkt 2 oder Punk 3
Oder Punkt 1 und Punkt 2 oder Punkt 3
Dann kommt noch daran wie man die Klammer setzt...
(Punkt 1 und Punkt 2) oder Punkt 3
Punkt 1 und ( Punkt 2 oder Punkt 3)
Das sind jedes Mal andere Bedeutungen... (rein Mathematisch)
Nein aber im Ernst...
Der Punkt 1 wurde im Gerichtsurteil so gut wie wegbedungen... Zudem weil der
mutmasliche Spammer schon letztes Jahr gespamt hat ist zwischen den Zeilen
auch ein Gewohnheitsrecht entstanden zum weiterzuspamen...
Wäre gut in der Strassenverkehrsordnung... Ich fuhr letztes Jahr auf der
Strasse 80. Deshalb fahre ich trotz der neuen 50 Tafel immer noch 80. Kommt
mir so vor. Und das Gericht gibt dem Raser recht... :-D)
Zudem ist wirklich zu sagen, das Urteil ist noch nicht Rechtskräftig... Es
besteht die Möglichkeit das die Staatanwaltschaft das ganze weiterzieht.
Hoffentlich. Es sind diverse Juristen daran das Urteil zu studieren.
Ich werde Euch hier auf dem laufenden halten was weiter geschieht... In den
nächsten 10 Tagen werden wir es wissen.
-Ursprüngliche Nachricht-
Von: [EMAIL PROTECTED]
[mailto:[EMAIL PROTECTED] Im Auftrag von Mike
Kellenberger
Gesendet: Dienstag, 4. September 2007 12:14
An: [EMAIL PROTECTED]
Betreff: AW: [swinog] Eines der ersten Urteile gegen Spamer
ist draussen
und es dabei unterlässt, vorher die Einwilligung der Kunden
einzuholen, den korrekten Absender anzugeben oder auf eine
problemlose und kostenlose Ablehnungsmöglichkeit hinzuweisen
translates to me as:
vorher die Einwilligung der Kunden einzuholen
AND
(den korrekten Absender anzugeben
OR
auf eine problemlose und kostenlose Ablehnungsmöglichkeit hinzuweisen)
which implies an opt-in as necessary. But of course it's a
german sentence which can be interpreted otherwise...
Cheers,
Mike
--
Mike Kellenberger [EMAIL PROTECTED]
Escapenet - the Web Company Tel +41 52 235 0700
http://www.escapenet.ch Skype mikek70atwork
-Ursprüngliche Nachricht-
Von: [EMAIL PROTECTED]
[mailto:[EMAIL PROTECTED] Im Auftrag von Peter Guhl
Gesendet: Dienstag, 4. September 2007 12:04
An: [EMAIL PROTECTED]
Betreff: Re: [swinog] Eines der ersten Urteile gegen Spamer
ist draussen
Per Jessen schrieb:
Xaver Aerni wrote:
Hallo,
Der Kanton Zug hat das erste Urteil gegen das Antispamgesetz
verkündet. Dabei stellte es sich auf den gesichtspunkt, dass ein
Abmeldelink alleine genügt. Auf die Punkte, das der Kläger
weder eine
Einwilligung gegeben habe und auch keine Geschäftsbeziehung habe,
wurde ignoriert
Wer interesse hat kann das Urteil selber unter
http://www.pop.ch/urteil.pdf. Ich denke das gibt ein wenig
Gesprächsstoff
Has this made it to the press/news anywhere?
It doesn't look like. I'll submit it to symlink.ch.
Regards
Peter
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http://lists.swinog.ch/cgi-bin/mailman/listinfo/swinog
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