Am 23.04.2010 17:03, schrieb Jens Frank:
Die amtlichen Bekanntmachungen etc sind frei. Aber die Zusammenstellung
dieser amtlichen Bekanntmachungen in eine Gruppe von Vektoren ist meiner
Meinung nach eine Datenbank, und für die gelten dann nicht mehr die
Regeln des §5 .
Gut, nur das diese
Hallo,
Sven Anders wrote:
Wenn die Kommunen die Pflicht hätten uns eine Grenzbeschreibung zur
verfügung zu stellen mit der man für jeden Ort heraus bekommt, wozu er
politisch gehört reicht mir das aus. Ich vermute das eine solche
Beschreibung aber wesentlich kostenspieliger für die Kommune
Am 23.04.2010 06:33, schrieb Jens Frank:
Am 23. April 2010 04:11 schrieb M∡rtin Koppenhoefer
dieterdre...@gmail.com mailto:dieterdre...@gmail.com:
Wie kommt man denn an freie Grenzen (*g*) ? Wenn die Vermessungsämter
die einzigen sind, die darüber Auskunft geben können, sollte man
Am Freitag 23 April 2010 09:54:21 schrieb Sven Anders:
Je nachdem wo jemand wohnt und arbeitet und sich aufhält gelten ja für
Ihm andere Gesetze und Regelungen, z.B.
[...]
Das IMHO naheliegenste fehlt in deiner Liste:
Wenn ein Kind geboren wird, muss man zu dem Standesamt gehen, das für den
On Fri, Apr 23, 2010 at 09:54:21AM +0200, Sven Anders wrote:
Ich würde mir wirklich wünschen, das wir die Frage ob Grenzen frei seien
müssen, höchstrichterlich geklärt würde. Vielleicht sollte man mal dafür
Geld Sammeln.
Bin dabei - Defakto sind sie ja Frei d.h. die stehen in einem
Moin,
Bernd Wurst schrieb:
Am Freitag 23 April 2010 09:54:21 schrieb Sven Anders:
Je nachdem wo jemand wohnt und arbeitet und sich aufhält gelten ja für
Ihm andere Gesetze und Regelungen, z.B.
[...]
Da ein Kind ja auch irgendwo im Wald geboren werden könnte, ist es zur
Am 23. April 2010 09:54 schrieb Sven Anders s...@anders-hamburg.de:
Am 23.04.2010 06:33, schrieb Jens Frank:
Gibt es denn ein Recht auf freie Grenzen?
VORWEG: Ich bin kein Jurist (auch wenn ich Jura im Nebenfach hatte), alles
ohne Gewähr.
Ich denke ja!
Je nachdem wo jemand wohnt und
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