Re: [Talk-de] Bundesratsinitiative für StreetView -Gesetz

2010-07-14 Diskussionsfäden Tobias Knerr
Am 14.07.2010 09:40, schrieb Norbert Kück:
 Ja, es kann ein personenbezogenes Datum in so einer Aufnahme liegen:
 [...]
 - Der Erhaltungszustand und die erkennbare Ausstattung des Gebäudes
 lassen Schlüsse auf die Finanzkraft der Eigentümer/Bewohner zu.
 - Erkennbare Einrichtungen (oder deren Fehlen) erlauben im Verbund mit
 der Adresse gezielte Werbung (Heizöltanksanierung, Markiesen, Rolläden,
 Solartechnik...).

Mit dem gleichen Argument kann man auch die Einträge eines Stadtplans
mit Adressen als personenbezogenes Datum betrachten und ähnlichen
Beschränkungen unterwerfen - zumal, wenn man Zugang zu den automatisiert
auswertbaren Rohdaten hinter dem Stadtplan hat.

Ob ein Gebäude in einem Park oder an einer vierspurigen Straße liegt,
ein alleinstehender Bauernhof oder ein kleines Haus in Neubauviertel
ist, lässt sicher auch Rückschlüsse auf die Einwohner zu. Die Größe der
Grundstücksfläche gibt Hinweise auf die finanzielle Situation. Und so
weiter.

Man kann auch zielgerichtete Werbung durchführen: Dem Anlieger der
vierspurigen Straße bieten wir schalldichte Fenster, dem neben dem Teich
im Park stattdessen Fliegenschutzgitter...

Tobias Knerr

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Re: [Talk-de] Bundesratsinitiative für StreetView -Gesetz

2010-07-14 Diskussionsfäden Norbert Kück

Hallo

am 14.07.2010 10:41 schrieb Tobias Knerr:

Am 14.07.2010 09:40, schrieb Norbert Kück:

Ja, es kann ein personenbezogenes Datum in so einer Aufnahme liegen:
[...]
- Der Erhaltungszustand und die erkennbare Ausstattung des Gebäudes
lassen Schlüsse auf die Finanzkraft der Eigentümer/Bewohner zu.
- Erkennbare Einrichtungen (oder deren Fehlen) erlauben im Verbund mit
der Adresse gezielte Werbung (Heizöltanksanierung, Markiesen, Rolläden,
Solartechnik...).


Mit dem gleichen Argument kann man auch die Einträge eines Stadtplans
mit Adressen als personenbezogenes Datum betrachten und ähnlichen
Beschränkungen unterwerfen - zumal, wenn man Zugang zu den automatisiert
auswertbaren Rohdaten hinter dem Stadtplan hat.

Ob ein Gebäude in einem Park oder an einer vierspurigen Straße liegt,
ein alleinstehender Bauernhof oder ein kleines Haus in Neubauviertel
ist, lässt sicher auch Rückschlüsse auf die Einwohner zu. Die Größe der
Grundstücksfläche gibt Hinweise auf die finanzielle Situation. Und so
weiter.

Man kann auch zielgerichtete Werbung durchführen: Dem Anlieger der
vierspurigen Straße bieten wir schalldichte Fenster, dem neben dem Teich
im Park stattdessen Fliegenschutzgitter...


Nun, die Rechtslage ist aber Fakt - unabhängig davon, ob es allen Leuten
passt. Denen, die reglementiert werden, passt es selten.

Gruß
nk


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Re: [Talk-de] Bundesratsinitiative für StreetView -Gesetz

2010-07-14 Diskussionsfäden Johann H. Addicks

Am 14.07.2010 07:43, schrieb Martin Simon:


Das ganze liest sich um Seite 20 herum für mich (kein Jurist)
tatsächlich so, als könne ein Eigentümer oder Mieter die komplette
Abbildung seiner Objekte unterbinden, _ausdrücklich_ auch, wenn es
sich um bedeutende, denkmalgeschützte oder touristisch relevante
Objekte handelt (das heißt Objekte, die jeden Tag - zunehmend
georeferenziert - massenhaft von Privatpersonen und ein paar
kommerziellen fotografiert werden).


Was geschäftsmäßig bedeutet, das wissen wir ja aus den Urteilen zur 
Impressumspflicht bei Webseiten: Jeder der eine Seite anbietet, die 
länger als nur ein paar Tage verfügbar ist, dem wird unterstellt, 
geschäftsmäßig zu handeln, selbst dann wenn es sich um eine 
nicht-gewerbliche und/oder reine Hobby- oder Privatseite handelt.


Und wer dort (blog..) künftig einmal in der Woche Bilder z.B. von 
Radtouren in der Stadt einstellt, die aus dem Iphone stammen und somit 
georeferenziert sind, wird dann mächtig Ärger bekommen...
Vielleicht lässt sich das auch abmahnen von besonders gesetzestreuen 
anderen Bloggern. Wettbewerbsvorteil beim Platzieren der Adwords...


-jha-


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Re: [Talk-de] Bundesratsinitiative für StreetView -Gesetz

2010-07-14 Diskussionsfäden Johann H. Addicks

Am 14.07.2010 09:40, schrieb Norbert Kück:


In dem Spezialfall der massenhaften georeferenzierten Fotografie soll


Massenhaft steht da aber nicht. Da steht gewerbsmäßig.
Und das heisst beim LG Hamburg alles was auf Dauer ausgelegt ist (z.B. 
Jahresvertrag beim Provider), auch wenn man es nur gelegentlich 
aktualisiert und für eine sehr kleine Zielgruppe anbietet.


-jha-


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Re: [Talk-de] Bundesratsinitiative für StreetView -Gesetz

2010-07-14 Diskussionsfäden Norbert Kück


am 14.07.2010 22:21 schrieb Johann H. Addicks:

Am 14.07.2010 09:40, schrieb Norbert Kück:


In dem Spezialfall der massenhaften georeferenzierten Fotografie soll


Massenhaft steht da aber nicht. Da steht gewerbsmäßig.
Lese die Begründung - da steht massenhaft als Erläuterung dessen was 
gemeint ist.

nk

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Re: [Talk-de] Bundesratsinitiative für StreetView -Gesetz

2010-07-14 Diskussionsfäden Norbert Kück



am 14.07.2010 22:17 schrieb Johann H. Addicks:

Was geschäftsmäßig bedeutet, das wissen wir ja aus den Urteilen zur 
Impressumspflicht bei Webseiten: Jeder der eine Seite anbietet, die 
länger als nur ein paar Tage verfügbar ist, dem wird unterstellt, 
geschäftsmäßig zu handeln, selbst dann wenn es sich um eine 
nicht-gewerbliche und/oder reine Hobby- oder Privatseite handelt.


Und wer dort (blog..) künftig einmal in der Woche Bilder z.B. von 
Radtouren in der Stadt einstellt, die aus dem Iphone stammen und somit 
georeferenziert sind, wird dann mächtig Ärger bekommen...
Vielleicht lässt sich das auch abmahnen von besonders gesetzestreuen 
anderen Bloggern. Wettbewerbsvorteil beim Platzieren der Adwords...


Geschäftsmäßig ist nur eine von mehren UND-Bedingungen, die zum 
Wirksamwerden der Vorschrift erfüllt sein muss. Die hätte man auch raus 
lassen können: wer großräumig erfasst erfüllt sicher auch die 
Geschäftsmäßigkeit.


nk

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Re: [Talk-de] Bundesratsinitiative für StreetView -Gesetz

2010-07-14 Diskussionsfäden Martin Simon
Am 14. Juli 2010 09:40 schrieb Norbert Kück o...@nk-bre.net:
 Hallo

 am 14.07.2010 07:43 schrieb Martin Simon:

 Das Wort massenhaft wird im Gesetzestext selbst nicht verwendet. Dort steht
 der Begriff großräumig, der in der Begründung auch erläutert wird. Danach
 greift die Vorschrift ab der Erfassung einer Fläche, die mit einem Stadtteil
 vergleichbar ist.

Ah, wunderbar, damit betrifft es den gemeinen Mapper genauso wie den
Giganten Google.

Oder www.sightwalk.de (die uns freundlicherweise Informationen
entnehmen lassen und auch unsere Kartendaten nutzen(und auch schon
Hausnummern ausblenden, was den Wert der Bilder für OSM gleich wieder
senkt))

Oder lokale Anbieter wie www.bilderbuch-koeln.de (die nur einzelne
Fotos zeigen, keine 360°-Ansichten wie Google).

Schön, daß nicht die Verknüpfung mit pers.bez. Daten reglementiert
wird, sondern georeferenzierte Bilder des öffentlichen Straßenraums.
Willkommen in Schilda.

 Im Vorspann ist es schon zu erahnen, auf Seite 21 (soweit habe ich
 gelesen) meines Erachtens ziemlich klar, daß auch eine bloße
 georeferenzierte Aufnahme eines Gebäudes als personenbezogenes Datum
 betrachtet wird(was ich für Käse halte), nur weil die Möglichkeit
 besteht, daß irgend jemand diese Aufnahme mit personenbezogenen Daten,
 die er schon besitzt, verknüpft.

 Ja, es kann ein personenbezogenes Datum in so einer Aufnahme liegen:
 - Personen werden erkennbar abgebildet.
 - KFZ werden mit erkennbarem amtl. Kennzeichen abgebildet.

Das ist ja wohl klar, wird heute schon unkenntlich gemacht und steht
auch im Entwurf natürlich separat...

 - Der Erhaltungszustand und die erkennbare Ausstattung des Gebäudes lassen
 Schlüsse auf die Finanzkraft der Eigentümer/Bewohner zu.
 - Erkennbare Einrichtungen (oder deren Fehlen) erlauben im Verbund mit der
 Adresse gezielte Werbung (Heizöltanksanierung, Markiesen, Rolläden,
 Solartechnik...).
 - u.dgl.

Das wiederum ist (meiner Laienmeinung nach) Objektbezogen.
Personenbezug braucht da schon weitere Daten, z.B. Adressdaten, die
anscheinend nach wie vor wild gehandelt werden, auch von großen,
seriösen Unternehmen, die etwas mit Versand zu tun haben.. das wäre m.
E. ein besserer Punkt, um die Brechstange anzusetzen(aber da steckt
natürlich nicht der böse Ami dahinter ;-) ).

 Das Entscheidende ist nicht das Fotografieren, sondern die Verbreitung. Das
 Bundesdatenschutzgesetz gibt bisher keinen absoluten Schutz, sondern es
 erfolgt beim Widerspruch Betroffener gegen die Nutzung eine Abwägung der
 Schutzinteressen gegen die Nutzungsinteressen - in jedem Einzelfall.

So sollte es ja auch sein, wenn die Aufnahmen grundsätzlich von der
Panoramafreiheit gedeckt sind (öffentlicher Straßenraum, Kamerahöhe
nicht unüblich hoch): wenn es trotzdem etwas zu beanstanden gibt
(ups, hatte gerade Geschlechtsverkehr auf dem straßenseitigen Balkon,
als das google-Auto vorbei fuhr!) sollte das beim Verbreiter
angezeigt und eine Korrektur gefordert werden.

 In dem Spezialfall der massenhaften georeferenzierten Fotografie soll *über
 de bestehenden Regelungen hinaus* bestimmt werden, dass die zuständige
 Überwachungsbehörde vorab von dem Vorhaben unterrichtet wird
 (Verfahrensbeschreibung vorlegen), die Bevölkerung rechtzeitig vorher (aber
 doch zeitnah) informiert wird und es keine Interessenabwägung beim
 Widerspruch gibt - bei Widerspruch ist zwingend zu löschen oder zu
 anonymisieren. Der Rest sind im Grunde Klarstellungen bestehenden Rechts.

Ich halte das immer noch nicht für optimal - in Google Earth kann ich
natürlich weiterhin über jeden Gartenzaun hinweg die Nachbarin oben
ohne am eigenen Pool bewundern und Dienste wie Flickr, die
massenhaft georeferenzierte Bilder _verbreiten_, aber dezentral
erheben lassen, werden scheinbar nicht erfasst.

Irgendwie habe ich das Gefühl, daß Datenschutz mittlerweile gegen
alles mögliche unliebsame erfolgreich eingesetzt wird, aber dort, wo
er wirklich wichtig wäre, ein stumpfes Schwert ist...

Gruß,

Martin

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Re: [Talk-de] Bundesratsinitiative für StreetView -Gesetz

2010-07-13 Diskussionsfäden Martin Simon
Am 13. Juli 2010 08:40 schrieb Norbert Kück o...@nk-bre.net:

 Wer die vom BR beschlossene Fassung [1] inkl. Begründung gelesen hat, weiß,
 dass die bisherige Panoramafreiheit unangetastet bleibt. Hier gelten schon
 heute Regeln zum Schutz von Persönlichkeitsrechten - welche, kann man auch
 in der Begründung lesen. Es gibt eben doch u.U. Verknüpfungen mit
 Personendaten.

Ja, es *könnte* eine nachträgliche Verknüpfung geben, was für diesen
Gesetzentwurf schon Grund genug zu sein scheint, schon das Erstellen
einer Sammlung georeferenzierter Bilder eines Straßenzugs (wo fängt
massenhaft an?) zu unterbinden.

Im Vorspann ist es schon zu erahnen, auf Seite 21 (soweit habe ich
gelesen) meines Erachtens ziemlich klar, daß auch eine bloße
georeferenzierte Aufnahme eines Gebäudes als personenbezogenes Datum
betrachtet wird(was ich für Käse halte), nur weil die Möglichkeit
besteht, daß irgend jemand diese Aufnahme mit personenbezogenen Daten,
die er schon besitzt, verknüpft.
Meiner Meinung nach wird hier das Pferd von der falschen Seite aufgezäumt...

Das ganze liest sich um Seite 20 herum für mich (kein Jurist)
tatsächlich so, als könne ein Eigentümer oder Mieter die komplette
Abbildung seiner Objekte unterbinden, _ausdrücklich_ auch, wenn es
sich um bedeutende, denkmalgeschützte oder touristisch relevante
Objekte handelt (das heißt Objekte, die jeden Tag - zunehmend
georeferenziert - massenhaft von Privatpersonen und ein paar
kommerziellen fotografiert werden).

Irgendwie fehlt mir dann doch ein wenig die Erklärung, warum die
Information, daß diese Ansicht an dieser Stelle der Erde zu finden
ist, sich auf jemanden bezieht, der hinter der Fassade lebt (und das
freiwillig).

 Die Gesetzesänderung betrifft ausdrücklich nur die massenhafte Erfassung und
 ist damit begründet, dass in diesen Fällen der massenhaften Erfassung die
 bisher geltenden Regeln zum Schutz der Persönlichkeitsrechte nicht
 ausreichen.

OK, wenn's die bösen trifft find ich's gut. ;-)

Gruß,

Martin

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Re: [Talk-de] Bundesratsinitiative für StreetView -Gesetz

2010-07-11 Diskussionsfäden Martin Simon
Am 10. Juli 2010 20:41 schrieb Walter Nordmann walter.nordm...@web.de:

 ich schieße an einem typischen mapping-tag so etwa 100-300 photos fur den
 abend.  ein kurzer blick auf die heutigen bilder hat kein einziges ergeben,
 dass irgendwen im geringsten interessieren dürfte. was soll ich mit denen im
 internet???

Ganz  einfach: die Dinger sind unser Source, unsere Quellen.

Gerade in der Phase des extrem detailierten taggings, die wir
mittlerweile in manchen Umgebungen erreicht haben, ist es immer
schwieriger, festzustellen, ob das, was der Mitmapper da gemacht hat
mit der Realität(tm) übereinstimmt.

Ob an dieser Stelle eine Straße ist, hat man meist noch im Kopf - vor
welchem Haus der Briefkasten steht oder auf welcher Straßenseite die
Telefonzelle dann schon eher nicht mehr. ;-)

Ich mappe viel weniger mit Photos als du und manchmal ärgert es mich,
weil andere mit meinen Bildern viel mehr anfangen könnten als mit
meinen kryptischen Notizen aus den Garmin-Waypoints[1] oder den
Dingen, die ich mir einfach gemerkt habe...

Die OSM-tauglichen Photos, die ich habe, würde ich schon gerne einmal
irgendwo hochladen, damit sie anderen Mappern (und mir) helfen können.

Ich habe bei Photos von Straßenräumen ehrlich gesagt auch keine
Bedenken bezüglich des Datenschutzes - Straßenraum ist schließlich
*der* Inbegriff der Öffentlichkeit und wir haben hier keinerlei
Verknüpfung mit Personendaten.


Gruß,

Martin

[1] möchte nicht mal jemand eine Möglichkeit, die kommentierten
POI-Haufen irgendwo hochzuladen in Angriff nehmen? ;-)

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Re: [Talk-de] Bundesratsinitiative für StreetView -Gesetz

2010-07-10 Diskussionsfäden Dietmar
Hallo Tobias,

 Tobias Knerr schrieb am: Freitag, 9. Juli 2010 23:03
 An: Openstreetmap allgemeines in Deutsch
 Betreff: [Talk-de] Bundesratsinitiative für StreetView-Gesetz


 Momentan betrifft uns dieses Gesetz wohl noch nicht. Das Gesetz dürfte
 es aber auch für die Zukunft unmöglich machen, den Street-View-Daten von
 Google eine freie, nach dem Wiki-Prinzip gesammelte Alternative
 gegenüberzustellen: Abgesehen vom nötigen Verwaltungsapparat für die
 Einsprüche wäre es unmöglich, bei einer nicht zentral organisierten
 Datensammlung eine vorherige Bekanntgabe nach Vorgabe des Gesetzes
 durchzuführen. Damit hätten Konzerne wie Google einen gesetzlich
 garantierten Vorsprung gegenüber der OpenData-Community.

Da wäre ich nicht mehr dabei, wenn openstreetmap da was ähnliches vorhätte.

Es macht keinen Sinn, hinter Google herzulaufen, um eine Streetview
Alternative anzubieten mit ähnlichen Diensten. Auch den mal begonnen
Bilderdienst fand ich schon nicht so gut, aber der läuft wohl sowie nicht
los.

Optisch bieten wir ja mit unseren Karten eine Alternative zu Google an, aber
es ist die Bessere, weil bei uns die Elemente inhaltich definiert sind. Da
sind wir Google voraus, das müssen die aufholen.

In der Flächenabdeckung sind wir natürlich noch weit hinten, auch klar.


Grüße

Dietmar


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Re: [Talk-de] Bundesratsinitiative für StreetView -Gesetz

2010-07-10 Diskussionsfäden Thomas Reincke

Am 10.07.2010 08:06, schrieb Dietmar:

Da wäre ich nicht mehr dabei, wenn openstreetmap da was ähnliches vorhätte.


Ich gehe davon aus, daß ein GPS-Empfänger und das Füllen des 
entsprechenden Feldes in den Foto-Metadaten zum Standard der nächsten 
Kameragenerationen gehören wird. Dann könnte fast jedes Foto unter 
dieses Gesetz fallen, wenn es so schwammig wie üblich formuliert wird.


Dann gibt es eine neue ABM für Abmahn-Anwälte.


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Re: [Talk-de] Bundesratsinitiative für StreetView -Gesetz

2010-07-10 Diskussionsfäden Johann H. Addicks

Am 10.07.2010 09:37, schrieb Thomas Reincke:

Dann könnte fast jedes Foto unter
dieses Gesetz fallen, wenn es so schwammig wie üblich formuliert wird.


Fotografieren mit dem IPhone4 verboten

-jha-


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